Kraftwerk Deutschland GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Saarbrücken; Eigenverwaltung angeordnet

Kraftwerk Deutschland GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Saarbrücken; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 103 IN 35/26 Gericht: Saarbrücken Name, Vorname / Bezeichnung: Kraftwerk Deutschland GmbH Sitz / Wohnsitz: Schwalbach Register: Saarbrücken, HRB 105507 Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 35/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105507 eingetragenen Kraftwerk Deutschland GmbH, Saarlouiser Straße 43, 66773 Schwalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Müller, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 26.05.2026 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 29.09.2026, 14:05 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: - die Veräußerung bzw. Verkauf des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 26 niedergelegt. Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 103 IN 35/26 Saarbrücken, 31.07.2026

July 31, 2026

Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Saarbrücken Außenstelle Sulzbach; Insolvenzverwalterin benannt: Andrea Julia Wolf

Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Saarbrücken Außenstelle Sulzbach; Insolvenzverwalterin benannt: Andrea Julia Wolf Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 109 IN 47/26 Gericht: Saarbrücken Name, Vorname / Bezeichnung: Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH Sitz / Wohnsitz: Saarbrücken Register: Saarbrücken, HRB 6089 Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 47/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6089 eingetragenen Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Zum Gerlen 11, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Vogelgesang, wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 31.07.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 22.10.2026, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 5 niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 109 IN 47/26 Saarbrücken, 31.07.2026

July 31, 2026

FCH U19 und U17 stehen Vorrundengruppen fest in Heidenheim, U19 in Gruppe E, U17 in Gruppe D; Hauptrunde Liga A offen

FCH U19 und U17 stehen Vorrundengruppen fest in Heidenheim, U19 in Gruppe E, U17 in Gruppe D; Hauptrunde Liga A offen Gruppen und Spielpläne der FCH U19 und U17 stehen fest | 1. FC Heidenheim 1846 e. V. Für die Mannschaften aus dem HARTMANN NachwuchsLeistungsZentrum stehen die Vorrundengruppen der DFB-Nachwuchsliga fest. Sowohl die FCH U19 als auch die FCH U17 starten am 9. August zu Hause in die neue Saison und kämpfen in ihren jeweiligen Gruppen um die Qualifikation für die Hauptrunde Liga A. Für die FCH U19 beginnt die Pflichtspielsaison allerdings bereits an diesem Samstag, 1. August: In der ersten Runde des DFB-Pokals der Junioren treffen die Rot-Blau-Weißen auswärts auf den JFV Bremen. Anpfiff ist um 11:30 Uhr. ...

July 31, 2026

Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, errichtet Verkehrszeichenbrücken auf der A6 zwischen Kaiserslautern-Ost und dem AD Kaiserslautern; Abfahrt Kaiserslautern-Centrum zeitweise gesperrt.

Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, errichtet Verkehrszeichenbrücken auf der A6 zwischen Kaiserslautern-Ost und dem AD Kaiserslautern; Abfahrt Kaiserslautern-Centrum zeitweise gesperrt. A6: Temporäre Verkehrseinschränkungen zwischen der AS Kaiserslautern-Ost und dem AD Kaiserslautern (Update) | Die Autobahn GmbH des Bundes A6: Temporäre Verkehrseinschränkungen zwischen der AS Kaiserslautern-Ost und dem AD Kaiserslautern (Update) Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes lässt, wie mitgeteilt, seit Anfang Juli 2026 im Zuge der A6 in Fahrtrichtung Saarbrücken zwischen der Anschlussstelle (AS) Kaiserslautern-Ost und dem Auto-bahndreieck (AD) Kaiserslautern Verkehrszeichenbrücken errichten. ...

July 31, 2026

Carolina Marín discusses friendship and rivalry on International Friendship Day in Huelva, Spain; Decade-long rivalry-friendship with PV Sindhu

Carolina Marín discusses friendship and rivalry on International Friendship Day in Huelva, Spain; Decade-long rivalry-friendship with PV Sindhu International Friendship Day: Carolina Marín: What friendship and rivalry mean to the ‘John McEnroe’ of badminton International Friendship Day: Carolina Marín: What friendship and rivalry mean to the ‘John McEnroe’ of badminton Spanish badminton legend Carolina Marín talks to Olympics.com about having friends and rivals on the court to celebrate Friendship Day 2026, 30 July. ...

July 30, 2026

KS Holding GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Saarbrücken; Insolvenzverwalter ernannt: JR Günter Staab

KS Holding GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Saarbrücken; Insolvenzverwalter ernannt: JR Günter Staab Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 110 IN 44/25 Gericht: Saarbrücken Name, Vorname / Bezeichnung: KS Holding GmbH Sitz / Wohnsitz: Saarlouis Register: Saarbrücken, HRB 103062 Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 44/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103062 eingetragenen KS Holding GmbH, Moselaue 18, 66706 Perl, vertr. d. d. Gf. wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 29.07.2026, um 13:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 13.10.2026, 08:40 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 19 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 110 IN 44/25 Saarbrücken, 29.07.2026

July 30, 2026

Reither GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Kaiserslautern; Gläubigerforderungen bis 28.09.2028 melden

Reither GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Kaiserslautern; Gläubigerforderungen bis 28.09.2028 melden Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 102/26 Gericht: Kaiserslautern Name, Vorname / Bezeichnung: Reither GmbH Sitz / Wohnsitz: Kaiserslautern Register: Kaiserslautern, HRB 33077 1 IN 102/26 : Über das Vermögen der Reither GmbH, Douzystraße 65 a, 67661 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33077), vertr. d.: Franziska Reither, Douzystraße 65 a, 67661 Kaiserslautern, (Geschäftsführerin), ist am 01.08.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal, c/o Rechtsanwälte Schultze und Braun, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681/876250, Fax: 0681/87625100, E-Mail: saarbrücken@schultze-braun.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.09.2028 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.09.2028) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 29.07.2026

July 29, 2026

VfB Stuttgart und Mainz 05 steigen in Deutschland in die Google Pixel Frauen-Bundesliga auf; Direkter Durchmarsch aus der Regionalliga

VfB Stuttgart und Mainz 05 steigen in Deutschland in die Google Pixel Frauen-Bundesliga auf; Direkter Durchmarsch aus der Regionalliga VfB Stuttgart und Mainz 05: Neulinge haben viel gemeinsam VfB Stuttgart und Mainz 05: Neulinge haben viel gemeinsam Die beiden Aufsteiger beim letzten Zweitliga-Duell: Nächste Saison kommt es im Oberhaus zum Wiedersehen Die beiden Aufsteiger, die in der bevorstehenden Saison 2026 2027 in der Google Pixel Frauen-Bundesliga an den Start gehen, haben einiges gemeinsam. Der VfB Stuttgart und der 1. FSV Mainz 05 sind nicht nur jeweils zum ersten Mal in der höchsten deutschen Spielklasse vertreten. Beide Teams machten auch den direkten Durchmarsch aus der Regionalliga perfekt. DFB.de über die beiden Liganeulinge. ...

July 29, 2026

Special Olympics Saarland startet Projekt Einfach gesund Gesundheit mitbestimmen und mitgestalten in Saarland; Gesundheitskompetenz steigt und Teilhabe wächst ab 2027

Special Olympics Saarland startet Projekt Einfach gesund Gesundheit mitbestimmen und mitgestalten in Saarland; Gesundheitskompetenz steigt und Teilhabe wächst ab 2027 Präventionsprojekt „Einfach gesund – Gesundheit mitbestimmen und mitgestalten“ für Menschen mit geistiger Behinderung gestartet Pressemitteilung - herausgegeben von: ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit, Saarland Präventionsprojekt „Einfach gesund – Gesundheit mitbestimmen und mitgestalten“ für Menschen mit geistiger Behinderung gestartet Saarbrücken, 28.07.2026 - Special Olympics Saarland startete am 1. Juli 2026 das neue Projekt Einfach gesund – Gesundheit mitbestimmen und mitgestalten. Das Projekt läuft über drei Jahre und wird mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen durch das „GKV-Bündnis für Gesundheit im Saarland“ gefördert. Zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung werden Menschen mit geistiger Behinderung zu Gesundheitsexpertinnen und -experten ausgebildet. Sie werden dazu befähigt, eigene Angebote zu entwickeln und anzubieten, um ihre Lebenswelt gesundheitsförderlicher zu gestalten. Angebote können zum Beispiel gemeinsames gesundes Kochen im Wohnumfeld oder bewegte Pausen auf der Arbeit sein. ...

July 28, 2026

Special Olympics Saarland startete das Projekt Einfach gesund – Gesundheit mitbestimmen und mitgestalten in Saarland; Dreijährige Förderung durch gesetzliche Krankenkassen.

Special Olympics Saarland startete das Projekt Einfach gesund – Gesundheit mitbestimmen und mitgestalten in Saarland; Dreijährige Förderung durch gesetzliche Krankenkassen. Pressemitteilung Förderschwerpunkt Klima und Gesundheit Pressemitteilung ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit im Saarland Geschäftsstelle Anette Zimmer c/o KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Saarbrücken Mail: gkv-buendnis-im-saarland@knappschaft.de St. Johanner Straße 46/48 66111 Saarbrücken Tel.: 0681 4002 1005 Gesellschafter: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse BKK Landesverband Mitte IKK Südwest KNAPPSCHAFT Bochum, Regionaldirektion Saarbrücken Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Kassel Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Saarland Special Olympics Saarland e. V Lara-Sophie Niederelz Referentin für Gesundheit und Soziales Mail: lara-sophie.niederelz@saarland.specialolympics.de Hermann-Neuberger-Straße 4 66123 Saarbrücken Tel.: 0681 3879391 ...

July 28, 2026