Stadtrat der Lutherstadt Eisleben beschließt neue Nutzungs- und Entgeltordnung für Gemeinschaftshäuser in der Lutherstadt Eisleben; Kommerzielle Nutzung in Osterhausen möglich, Gebühr verdoppelt.
Stadtrat der Lutherstadt Eisleben beschließt neue Nutzungs- und Entgeltordnung für Gemeinschaftshäuser in der Lutherstadt Eisleben; Kommerzielle Nutzung in Osterhausen möglich, Gebühr verdoppelt. Microsoft Word - Neufassung BEO EIL.odt 1 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeinschaftshäuser der Lutherstadt Eisleben und ihrer Ortschaften Auf der Grundlage der §§ 4, 5 und 45 Abs. 2 Punkt 6. des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2025 (GVBl. LSA S. 410) – in der derzeitig geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben in seiner Sitzung am ……………. folgende Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeinschaftshäuser der Lutherstadt Eisleben. ...