Stadt Dessau-Roßlau ermöglicht Einsicht in Wählerverzeichnis und Ausstellung von Wahlscheinen; Fristen Wahlscheine bis 04.09.2026 15:00 Uhr
Stadt Dessau-Roßlau ermöglicht Einsicht in Wählerverzeichnis und Ausstellung von Wahlscheinen; Fristen Wahlscheine bis 04.09.2026 15:00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dessau-Roßlau über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 06. September 2026 Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt Dessau-Roßlau wird in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 21.08.2026 während der Dienststunden Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung in der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Str. 4, Rathaus, Wahlamt, Zimmer 490 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei zu erreichen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter 0340 204-1813. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. ...