Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden setzt Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden setzt Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung Mediathek | Medienservice Sachsen Beschwerde gegen Verbot eines Fahrradkorsos auf der Autobahn A4 erfolglos Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden muss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen Eilanträge gegen eine Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf erfolglos Eine Gemeinde darf dem Träger eines freien beruflichen Gymnasiums kein Darlehen gewähren ...

August 13, 2026

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen 2-G-Plus-Bestimmungen vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Teilurteil noch nicht rechtskräftig

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen 2-G-Plus-Bestimmungen vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Teilurteil noch nicht rechtskräftig Urteilsbegründung im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Urteilsbegründung im Verfahren 3 C 90 21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) 28.02.2024, 12:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Nachdem der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Antragstellerin gegen den Freistaat Sachsen ein Teilurteil bekannt gegeben hatte, liegen nunmehr die schriftlichen Urteilsgründe vor. ...

August 13, 2026

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Teilurteil im Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Anträge abgelehnt, Urteilsgründe in zwei Monaten

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Teilurteil im Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Anträge abgelehnt, Urteilsgründe in zwei Monaten Teilurteil im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Teilurteil im Verfahren 3 C 90 21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) 16.02.2024, 16:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Nach Ablehnung der gegen die Senatsmitglieder gestellten Befangenheitsanträge hat der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Frau Julia Neigel gegen den Freistaat Sachen ein Teilurteil bekannt gegeben. ...

August 13, 2026

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Urteilsbegründung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen; Antragserweiterung abgelehnt; Teilurteil noch nicht rechtskräftig

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Urteilsbegründung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen; Antragserweiterung abgelehnt; Teilurteil noch nicht rechtskräftig Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 28.02.2024 Urteilsbegründung im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Medieninformation 5/2024 Nachdem der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Antragstellerin gegen den Freistaat Sachsen ein Teilurteil bekannt gegeben hatte, liegen nunmehr die schriftlichen Urteilsgründe vor. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Antrag gegen die »2- G-Plus-Bestimmungen« für den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen oder Einrichtungen und das Verbot von (Groß)Veranstaltungen und Festen in der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in der Fassung vom 2. Februar 2022 abgelehnt, weil der Antrag erst nachträglich gestellt worden ist und diese Erweiterung des Rechtsstreits unzulässig war. Eine solche Antragserweiterung ist nur zulässig, wenn die anderen Verfahrensbeteiligten einwilligen oder das Gericht sie für sachdienlich hält. Hier hatte der Freistaat Sachsen als Antragsgegner der Erweiterung aber widersprochen. Der Antrag war nach Auffassung des Senats auch nicht sachdienlich, weil er sich auf eine bislang nicht verfahrensgegenständliche Verordnung bezogen hatte und sich die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse, die den Verordnungen zugrunde lagen, während der Pandemie schnell und maßgeblich geändert hatten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Veröffentlichung der Entscheidung in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes verwiesen. Das Teilurteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht beantragen. Jeannot Reichert stv. Pressesprecher Tel. 03591 2175-409 Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Landesdirektion Sachsen genehmigt Plauen Innenstadt Fördermittel 1,7 Mio Euro; 125 m Syra freigelegt

Landesdirektion Sachsen genehmigt Plauen Innenstadt Fördermittel 1,7 Mio Euro; 125 m Syra freigelegt Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 2 Medieninformation Landesdirektion Sachsen Ihre Ansprechpartnerin Dr. Susann Meerheim Durchwahl Telefon +49 371 532 1010 Telefax +49 371 532 271016 presse@lds.sachsen.de* 13.08.2026 Versteckter Stadtbach kehrt zurück ans Tageslicht: 1,7 Millionen Euro Fördermittel für die Syra in Plauen Korrektur Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Plauen rund 1,7 Millionen Euro Fördermittel genehmigt, um die Syra in der Innenstadt wieder sichtbar zu machen. Insgesamt kostet dieses Projekt ca. 1,9 Millionen Euro. Davon werden 90 Prozent durch den Freistaat Sachsen nach der Fördermittelrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz nanziert. Die Bauarbeiten sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Am heutigen Donnerstag (13. August) hat der Präsident der Landesdirektion Sachsen Béla Béla den nalen Fördermittelbescheid an Oberbürgermeister Steffen Zenner überreicht. »Dieses wichtige Signal, dass wir eine weitere Aufstockung der Fördermittel erreichen konnten, unterstreicht, wie relevant das Projekt ist und dass dies auch durch die Landesdirektion mit getragen wird«, so Oberbürgermeister Steffen Zenner. Insgesamt erhält Plauen für das Projekt rund 1,7 Millionen Euro Fördermittel. Ein erster Teil in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro wurde der Stadt bereits mit Bescheid vom 19.06.2026 zugewiesen. Nun folgte der restliche Teil mit der Übergabe vor Ort durch den Präsidenten der Landesdirektion, Béla Béla. Die Stadt Plauen plant, den derzeitig unter Asphalt und Beton verborgenen Syrabach zwischen Melanchthonstraße und Theaterstraße auf einer Länge von 125 Metern freizulegen. Anschließend werden der Bach und seine Umgebung naturnah gestaltet. »Wo heute noch versiegelte Flächen liegen, wird künftig wieder Natur entstehen. Mitten im Stadtzentrum lädt dann eine grüne Oase zum Erholen ein«, freute sich Béla Béla, Präsident der Landesdirektion Sachsen. Für die Umsetzung werden Asphalt und Beton entfernt, die Ufer begrünt und mit Bäumen sowie Sträuchern bepanzt. Hausanschrift: Landesdirektion Sachsen Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz www.lds.sachsen.de Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. Seite 2 von 2 Bereits abgeschlossen ist die Beseitigung von Altlasten einer ehemaligen Tankstelle. Die Sanierung wurde mit Fördermitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen unterstützt und schafft nun die Voraussetzungen für die Freilegung der Syra. »Die Freilegung der Syra im Stadtzentrum wird den Bereich zwischen Melanchthonstraße und Theaterstraße optisch aufwerten und ein weiteres Fleckchen Natur in die Innenstadt bringen. Wir sind dankbar für die Fördermittel, ohne die weder die Beseitigung der Altlasten noch die eigentliche Freilegung der Syra möglich gewesen wären«, so Oberbürgermeister Steffen Zenner. Von dem Vorhaben protiert nicht nur die Stadt, sondern vor allem auch die Natur: Durch die Freilegung der Syra wird neuer Lebensraum für Tiere und Panzen geschaffen. Der Bach wird mit einem natürlichen, leicht geschwungenen Verlauf gestaltet. Unterschiedlich tiefe Bereiche und kleine Wasserbecken sorgen für abwechslungsreiche Lebensräume und fördern die Artenvielfalt. Das Syratal verläuft aus westlicher Richtung durch das Stadtzentrum von Plauen und dient als Naherholungsraum. Die Syra ießt im bebauten Bereich großteils unterirdisch und mündet am Neustadtplatz in die Weiße Elster.

August 13, 2026

Polnische Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger der Woiwodschaft Lebus in Dresden zu Gast; Fortsetzung deutsch-polnischer Zusammenarbeit stärkt Grenzregionen und Wissenstransfer

Polnische Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger der Woiwodschaft Lebus in Dresden zu Gast; Fortsetzung deutsch-polnischer Zusammenarbeit stärkt Grenzregionen und Wissenstransfer Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 2 Medieninformation Landesamt für Denkmalpege Sachsen Ihre Ansprechpartnerin Sabine Webersinke Durchwahl Telefon +49 351 48 430 403 Telefax +49 351 48 430 488 sabine.webersinke@ lfd.sachsen.de* 13.08.2026 Polnische Denkmalpeger zu Gast in Dresden – Fachaustausch und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Eine Delegation polnischer Denkmalpegerinnen und Denkmalpeger der Woiwodschaft Lebus (Polen) war vergangene Woche zu Gast in Dresden, um sich mit den Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für Denkmalpege Sachsen über aktuelle Fragen der Denkmalpege und Restaurierung auszutauschen. Der Besuch bot Gelegenheit, fachliche Erfahrungen zu teilen, Gemeinsamkeiten und unterschiedliche Ansätze in der Denkmalpege zu erörtern und den grenzüberschreitenden Austausch zu stärken. Gastgeber des Besuchs war das Landesamt für Denkmalpege Sachsen. Im Mittelpunkt des Vormittags stand ein gemeinsamer Fachaustausch. Dabei erhielten die polnischen Gäste Einblicke in die vielfältigen Aufgaben und Arbeitsweisen der sächsischen Denkmalpege sowie in die praktische Restaurierungsarbeit. Anschließend führte der fachliche Rundgang durch die Altstadt Dresdens mit Dresdner Residenzschloss und Frauenkirche, in dem Fragen des Wiederaufbaus kriegszerstörter Gebäude und den Umgang mit erhaltener Bausubstanz diskutiert wurden. Weitere Stationen des Besuchs waren eine Außenbesichtigung des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr mit dem markanten Erweiterungsbau von Daniel Libeskind sowie die Gartenstadt Hellerau. Dort stand insbesondere das Festspielhaus Hellerau im Mittelpunkt. Der Rundgang bot Gelegenheit, die besondere städtebauliche und architektonische Bedeutung der Gartenstadt und die denkmalpegerischen Herausforderungen im Umgang mit diesem bedeutenden Kulturdenkmal näher kennenzulernen. Der Besuch knüpft an die langjährige und erfolgreiche deutsch-polnische Zusammenarbeit des Landesamts für Denkmalpege Sachsen und der Denkmalpege der Woiwodschaft Lebus an. Ein wichtiger Schwerpunkt Hausanschrift: Landesamt für Denkmalpege Sachsen Schloßplatz 1 01067 Dresden www.lfd.sachsen.de ...

August 13, 2026

Sachsen ist mit rund vier Millionen Einwohnern das sechstgrößte Bundesland im Osten Deutschlands in der Bundesrepublik Deutschland; Hauptstadt Dresden

Sachsen ist mit rund vier Millionen Einwohnern das sechstgrößte Bundesland im Osten Deutschlands in der Bundesrepublik Deutschland; Hauptstadt Dresden Mediathek | Medienservice Sachsen ist mit etwa vier Millionen Einwohnern das sechstgrößte Bundesland. Landeshauptstadt ist Dresden. Medientyp: Dokument

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 31.12.2020 Medieninformation 29/2020 Bestätigung der Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete Dresden und Chemnitz an Silvester und Neujahr Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit vier Beschlüssen vom heutigen Abend die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz mit Beschlüssen vom 30. Dezember 2020 (VG Dresden: 6 L 994/20, 6 L 995/20 und 6 L 997/20; VG Chemnitz: 4 L 693/20) bestätigt, die Verbote von Silvesterfeuerwerk durch die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Chemnitz betrafen. Die Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz sind zu der Auffassung gelangt, dass die jeweils im Wege der Allgemeinverfügung ausgesprochenen Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete als notwendige Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie voraussichtlich rechtmäßig seien. Für beide Gerichte war dabei maßgeblich, dass das Verbot der Reduzierung von Kontakten diene und geeignet sei, Ansammlungen von Menschen zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Dresden berücksichtigte ferner, dass die für das Stadtgebiet Dresden geltende Allgemeinverfügung auch private Grundstücke umfasst. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass Feuerwerke einen Anreiz setzen, Orte mit einem besonderen Ausblick aufzusuchen und generell Schaulustige anziehen. Die Verbote seien von geringer Eingriffsintensität, da es sich bei dem Abbrennen von Feuerwerk um ein bloßes Vergnügen handele, und verhältnismäßig. Eine Folgenabwägung führe zu keinem anderen Ergebnis, denn der verhältnismäßig geringen Beeinträchtigung der persönlichen Handlungsfreiheit stünden erhebliche Gesundheitseinschränkungen für eine Vielzahl von Menschen gegenüber. Die Antragsteller wandten sich mit ihren Beschwerden gegen die Ablehnung ihrer vorläugen Rechtsschutzanträge, mit dem Ziel, zu Silvester und Neujahr Feuerwerkskörper abbrennen zu können. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht ist mit den die Beschwerden zurückweisenden Beschlüssen im Wesentlichen den Begründungen der Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote in Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote in Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar 31.12.2020, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Bestätigung der Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete Dresden und Chemnitz an Silvester und Neujahr Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit vier Beschlüssen vom heutigen Abend die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz mit Beschlüssen vom 30. Dezember 2020 (VG Dresden: 6 L 994 20 und 6 L 997 20; VG Chemnitz: 4 L 693 bestätigt, die Verbote von Silvesterfeuerwerk durch die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Chemnitz betrafen. Die Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz sind zu der Auffassung gelangt, dass die jeweils im Wege der Allgemeinverfügung ausgesprochenen Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete als notwendige Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie voraussichtlich rechtmäßig seien. Für beide Gerichte war dabei maßgeblich, dass das Verbot der Reduzierung von Kontakten diene und geeignet sei, Ansammlungen von Menschen zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Dresden berücksichtigte ferner, dass die für das Stadtgebiet Dresden geltende Allgemeinverfügung auch private Grundstücke umfasst. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass Feuerwerke einen Anreiz setzen, Orte mit einem besonderen Ausblick aufzusuchen und generell Schaulustige anziehen. Die Verbote seien von geringer Eingriffsintensität, da es sich bei dem Abbrennen von Feuerwerk um ein bloßes Vergnügen handele, und verhältnismäßig. Eine Folgenabwägung führe zu keinem anderen Ergebnis, denn der verhältnismäßig geringen Beeinträchtigung der persönlichen Handlungsfreiheit stünden erhebliche Gesundheitseinschränkungen für eine Vielzahl von Menschen gegenüber. ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht entscheidet Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen; Nur strafbares Verhalten rechtfertigt Verweigerung

Sächsisches Oberverwaltungsgericht entscheidet Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen; Nur strafbares Verhalten rechtfertigt Verweigerung Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 07.11.2025 Nicht strafbare politische Betätigung steht einer Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht entgegen Medieninformation 8/2025 Korrektur Link zur Entscheidung hinzugefügt Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Freistaat Sachsen durch einen heute veröffentlichten Beschluss verpichtet, einen früheren Unterstützer der rechtsextremen Szene in den juristischen Vorbereitungsdienst aufzunehmen Der Antragsteller begehrte im Wege des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Sachsen zum 1. November 2025. Er bewarb sich erstmals im Februar 2025 für den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen zum Termin 1. Mai 2025. Sein Antrag wurde vom Oberlandesgericht Dresden abgelehnt, ein Eilantrag blieb beim Verwaltungsgericht Dresden ohne Erfolg. . Auf die erneute Bewerbung vom Juli 2025 wurde ihm die Zulassung zum Vorbereitungsdienst mit Bescheid des Oberlandesgerichts Dresden vom September 2025 erneut wegen Ungeeignetheit versagt. Zur Begründung wurde maßgeblich auf sein lang andauerndes Engagement in der rechtsextremistischen Szene zuzuordnenden Organisationen, insbesondere in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und im Verein »Ein Prozent e. V.«, verwiesen. Nachdem der Antragsteller erst im April 2025 als Vorstandsmitglied des Vereins ausgeschieden sei, sei eine ausreichende Wohlverhaltensphase noch nicht gegeben. Seinen gegen die Entscheidung gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 23. Oktober 2025 - 11 L 1063/25 - ab. Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. Seite 2 von 2 Die hiergegen zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhobene Beschwerde hatte Erfolg: Der zuständige Senat hat entschieden, dass er an den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 21. Oktober 2022 ...

August 13, 2026