Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen BIP-Wachstum 2024 Sachsen; Dresden +5,3% größter Zuwachs

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen BIP-Wachstum 2024 Sachsen; Dresden +5,3% größter Zuwachs Wachstum des BIP 2024 zwischen 0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und 5,3 Prozent in der Stadt Dresden Seite 1 von 3 Medieninformation 108/2026 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Wachstum des BIP 2024 zwischen 0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und 5,3 Prozent in der Stadt Dresden Knapp 163 Milliarden Euro Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurden 2024 in Sachsen erwirtschaftet, in jeweiligen Preisen 3,0 Prozent mehr als 2023. Aus den drei Kreisfreien Städten kamen reichlich 44 Prozent des BIP. Im Vergleich zum Vorjahr erzielten 2024 alle Kreise in Sachsen ein Wachstum des BIP. Die Wachstumsraten bewegten sich zwischen +0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und +5,3 Prozent in der Stadt Dresden und waren in den Kreisfreien Städten mit +4,2 Prozent höher als in den Landkreisen mit +2,0 Prozent. Diese regionalen Angaben beziehen sich auf jeweilige Preise, da auf Kreisebene keine Daten für eine Preisbereinigung zur Verfügung stehen. Die Entwicklung des BIP in den letzten fünf Jahren ergab in Sachsen ein Plus von 23,0 Prozent. Dabei nahm mit +35,1 Prozent der Landkreis Görlitz den Spitzenplatz ein. Schlusslicht war der Landkreis Meißen mit +14,2 Prozent Zunahme des BIP. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, zeigte die Betrachtung der Branchen 2024 in zehn sächsischen Kreisen einen Rückgang der Bruttowertschöpfung (BWS) im Produzierenden Gewerbe (-1,8 Prozent in Sachsen). Nur die Landkreise Mittelsachsen und Görlitz sowie die Kreisfreie Stadt Dresden verzeichneten hier jeweils einen Anstieg der BWS. Im Dienstleistungsbereich (+4,0 Prozent in Sachsen) waren die Wachstumsimpulse in den Städten Leipzig und Dresden am stärksten. Die höchste Produktivität, also das maximale BIP je Erwerbstätigenstunde, wurde 2024 mit 63,69 Euro in der Stadt Dresden erzielt. Am geringsten fiel das BIP je Stunde mit 49,59 Euro im Erzgebirgskreis aus. Der Produktivitätsvergleich der Kreisfreien Städte (61,25 Euro je Stunde) mit den Landkreisen (56,07 Euro je Stunde) zeigt ein um mehr als fünf Euro höheres BIP je Stunde in den Städten (Sachsen: 58,25 Euro). Bezieht man das BIP auf die regionale Bevölkerung muss berücksichtigt werden, dass nicht nur die im jeweiligen Kreis Wohnenden, sondern auch die Einpendelnden an der Erwirtschaftung des Kreis-BIP beteiligt sind. 2024 bewegte sich das Pro-Kopf-BIP zwischen 53.904 Euro in der Stadt Dresden und 29.688 Euro in der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen: 40.259 Euro). Auskunft erteilt: Frau Hesse, Tel.: 03578 33-3410 Daten sind für Sachsen sowie Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich. Weitergehende Veröffentlichungen im Internet: https://www.statistik.sachsen.de/html/bruttoinlandsprodukt- bruttowertschoepfung.html und https://www.statistikportal.de/de/vgrdl Pressesprecherin Diana Roth ...

August 3, 2026

TUD Diversity Management invites students to discuss UN CRPD evaluation at TUD; may influence Action Plan 3.0 adoption.

TUD Diversity Management invites students to discuss UN CRPD evaluation at TUD; may influence Action Plan 3.0 adoption. Call for Participation: Discussion with External Reviewers on the UN CRPD Evaluation at TUD Call for Participation: Discussion with External Reviewers on the UN CRPD Evaluation at TUD TUD is continuing to develop its action plan for implementing the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities (UN CRPD)—and you can get involved! ...

August 3, 2026

TU Chemnitz vergibt freie Plätze im Losverfahren an der TU Chemnitz; Auslosung bis Mitte September sichert Semesterstart

TU Chemnitz vergibt freie Plätze im Losverfahren an der TU Chemnitz; Auslosung bis Mitte September sichert Semesterstart Auf Los geht´s los | TUCaktuell | TU Chemnitz TU Chemnitz 09.10.2026 09 Okt IMMATRIKULATIONS- UND AUFTAKTFEIER 2026 2027 Traditionsgemäß werden jedes Jahr zum Beginn des Wintersemesters die neuen … TU Chemnitz vergibt noch freie Plätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge im lokalen Losverfahren – Bewerbungen sind vom 10. bis 31. August 2026 möglich Für die vier zulassungsbeschränkten Studiengänge der TU Chemnitz startet am 10. August 2026 der Bewerbungszeitraum für das Losverfahren, in dem freie Studienplätze vergeben werden. Foto: Erik Köhler ...

August 3, 2026

RE 3 & RB 30 Ersatzverkehr Dresden Hbf – Dresden-Plauen; bis 15.11.2026

RE 3 & RB 30 Ersatzverkehr Dresden Hbf – Dresden-Plauen; bis 15.11.2026 MRB Baustellenreport August 2026 - Aktuelle Meldungen - Mitteldeutsche Regiobahn Bleiben Sie informiert! In unserem monatlichen Baustellenreport geben wir einen Überblick über die aktuellen Baumaßnahmen der DB InfraGO und deren Auswirkungen auf die Fahrpläne der Mitteldeutschen Regiobahn. Hier erfahren Sie, welche Strecken betroffen sind und wo Schienenersatzverkehr eingerichtet wird. RB 45: Fehlende Echtzeitdaten in den Zügen aktuell stehen aufgrund einer Systemumstellung in unseren Fahrzeugen auf den Linien RE 3, RB 30 und RB 45 vorübergehend keine Echtzeitdaten zur Verfügung. ...

August 3, 2026

BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert Staatsregierung auf, sich im Bund gegen Erhöhung des Renteneintrittsalters zu positionieren; 45 Jahre reichen statt Rentenaltererhöhung.

BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert Staatsregierung auf, sich im Bund gegen Erhöhung des Renteneintrittsalters zu positionieren; 45 Jahre reichen statt Rentenaltererhöhung. BSW-Antrag zur Rente: Kretschmer greift zentrale Forderung auf – jetzt muss er im Landtag liefern – BSW Fraktion Sachsen BSW-Antrag zur Rente: Kretschmer greift zentrale Forderung auf – jetzt muss er im Landtag liefern Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich im Bund gegen eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters und gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte einzusetzen. Zugleich soll die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung nach österreichischem Vorbild weiterentwickelt werden. ...

August 3, 2026

Sachsens Gesundheitsämter ÖGD-Pakt läuft aus in Sachsen, einschließlich Dresden und Mittelsachsen; ab 2027 große Finanzierungslücke droht öffentlichen Diensten dauerhaft

Sachsens Gesundheitsämter ÖGD-Pakt läuft aus in Sachsen, einschließlich Dresden und Mittelsachsen; ab 2027 große Finanzierungslücke droht öffentlichen Diensten dauerhaft ÖGD-Pakt läuft aus: Sachsens Gesundheitsämtern droht ab 2027 eine Finanzierungslücke 21553, Anfragen, Presse31. Juli 2026ÖGD-Pakt läuft aus: Sachsens Gesundheitsämtern droht ab 2027 eine FinanzierungslückeDer „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ von Bund und Ländern läuft Ende 2026 aus. Eine […]Read more

August 3, 2026

Ländliche Neuordnung präsentiert Flurbereinigungsverfahren in Sachsen; Nachhaltige Maßnahmen als Vorbild für Regionen

Ländliche Neuordnung präsentiert Flurbereinigungsverfahren in Sachsen; Nachhaltige Maßnahmen als Vorbild für Regionen Klima wandelt unsere Landschaft – und wir gestalten mit. - Publikationen - sachsen.de Artikeldetails: Ausgabe: 1. Auflage Redaktionsschluss: 29.05.2026 Seitenanzahl: 29 Seiten Publikationsart: Broschüre Format: Sonderformat Sprache: deutsch Barrierefrei: ja Klima wandelt unsere Landschaft – und wir gestalten mit. Beitrag der Ländlichen Neuordnung zur Klimaanpassung Klima wandelt unsere Landwirtschaft - und wir gestalten mit. Dieser Artikel ist derzeit nicht auf Lager. ...

August 3, 2026

Eins Energie in Sachsen erhält Förderbescheide in Chemnitz; EU-Fördermittel für Wasserstoffkernnetz 20,7 Mio Euro

Eins Energie in Sachsen erhält Förderbescheide in Chemnitz; EU-Fördermittel für Wasserstoffkernnetz 20,7 Mio Euro Medienspiegel | Pressestelle und Crossmedia-Redaktion | Universität | TU Chemnitz TU Chemnitz 09.10.2026 09 Okt IMMATRIKULATIONS- UND AUFTAKTFEIER 2026 2027 Traditionsgemäß werden jedes Jahr zum Beginn des Wintersemesters die neuen … Die TU Chemnitz in den Medien – Archiv Unter Umständen sind einige der verlinkten Beiträge nicht mehr einsehbar. Politikerinnen mobilisieren gegen Männergewalt: «In der Schweiz fehlt der politische Wille» Von rund 2500 ausgewerteten Antworten im Rahmen der DACH-Studie Don’t Knock Me Out gaben 42 Prozent an, Opfer von K.-o.-Tropfen geworden zu sein. Doch während in Deutschland und Österreich immerhin zehn Prozent der Betroffenen Anzeige erstatteten, wandte sich von den teilnehmenden Schweizerinnen keine an die Behörden. Dies geht aus einer nicht repräsentativen Auswertung der TU Chemnitz hervor, die Blick vorliegt. TUCaktuell-Meldung ...

August 3, 2026

TU Chemnitz Neuer Masterstudiengang Technologie und Management in der Halbleiterfertigung; Qualifizierung für Halbleiterindustrie

TU Chemnitz Neuer Masterstudiengang Technologie und Management in der Halbleiterfertigung; Qualifizierung für Halbleiterindustrie Medienspiegel | Pressestelle und Crossmedia-Redaktion | Universität | TU Chemnitz TU Chemnitz 09.10.2026 09 Okt IMMATRIKULATIONS- UND AUFTAKTFEIER 2026 2027 Traditionsgemäß werden jedes Jahr zum Beginn des Wintersemesters die neuen … Die TU Chemnitz in den Medien – Archiv Unter Umständen sind einige der verlinkten Beiträge nicht mehr einsehbar. Sachsen-Anhalt – ein gespaltenes Land wird zum Prüfstein für die Demokratie “Das Thema Migration ist nach wie vor präsent, steht aber nicht mehr in dem Maße im Mittelpunkt wie noch vor einigen Jahren. Die AfD hat Zulauf, weil immer mehr Menschen den etablierten Parteien immer weniger zutrauen. AfD-Wählerinnen und -Wähler wissen genau, wen sie wählen, und dass die AfD für autoritäre Politikvorstellungen steht”, sagt der Politikwissenschaftler Benjamin Höhne von der Technischen Universität Chemnitz, der selbst aus Sachsen-Anhalt stammt. ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026 Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026