Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026 Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026

Creative Europe Desk KULTUR and ZEUSS host Discover Creative Europe at HGB Leipzig; 2.44 billion euros fuel European cultural projects.

Creative Europe Desk KULTUR and ZEUSS host Discover Creative Europe at HGB Leipzig; 2.44 billion euros fuel European cultural projects. Discover Creative Europe – An Introduction to EU Cultural Funding | September 24, 2026 Discover Creative Europe – An Introduction to EU Cultural Funding | September 24, 2026 Thinking about taking your cultural project to a European level and building new partnerships across national borders? Then you shouldn’t miss out on the information session “Discover Creative Europe – An Introduction to EU Cultural Funding” on September 24, 2026, at HGB Leipzig (Wächterstr. 11, 04107 Leipzig – Room 234) from 8:30 a.m. to 12:30 p.m., hosted by the Creative Europe Desk KULTUR and ZEUSS – EU Service Saxony. ...

August 3, 2026

HAG Weiterbildung Gruppendynamische Prozesse in Seniorengruppen Hamburg

HAG Weiterbildung Gruppendynamische Prozesse in Seniorengruppen Hamburg Landesvereinigungen | HAG TERMINE DER HAG Weiterbildung Gruppendynamische Prozesse in Seniorengruppen gut gestalten Angebot für Ehrenamtliche des Projekts GePEK, der Modellprojekte der Vernetzungsstelle Seniorenernährung sowie für Akteur:innen, die Mittagstische und oder Kochgruppen für Senior:innen anbieten. Di., 04.08.2026 Hamburg, 15:00 - 17:00 Netzwerktreffen Herausforderungen in der Rolle als Schatzsuche-Referent:in Erfahrungsaustausch für Schatzsuche-Referent:innen Mi., 19.08.2026 Hamburg, 09:00 - 12:00 Fortbildungsreihe Kurz & Knapp – Gesundheitsgespräche am Mittag „Young Carer – Wenn Kinder und Jugendliche Verantwortung für Pflege übernehmen“ Mi., 26.08.2026 Online, 12:00 - 13:30 ...

August 3, 2026

21-jähriger irakischer Fahrer eines Mercedes-Benz AMG, fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit auf Linienbus, Bornaische Straße, Markkleeberg; Fünf Verletzte, Bus schwer beschädigt

21-jähriger irakischer Fahrer eines Mercedes-Benz AMG, fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit auf Linienbus, Bornaische Straße, Markkleeberg; Fünf Verletzte, Bus schwer beschädigt Brandstiftung an Wiedebachpassage | Unfall durch verbotenes Autorennen | Warnung vor Taschendieben Brandstiftung an Wiedebachpassage | Unfall durch verbotenes Autorennen | Warnung vor Taschendieben 02.08.2026, 09:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig Nr. 264|26 Verantwortlich: Tom Erik Richter (tr), Moritz Peters (mp) Ort: Leipzig (Connewitz), Biedermannstraße, Polizeiposten Wiedebachpassage ...

August 2, 2026

45-jähriger Fahrer eines Skoda Octavia bei Alkoholfahrt in Bad Muskau an der Neiße; Beifahrer schwamm auf polnische Seite

45-jähriger Fahrer eines Skoda Octavia bei Alkoholfahrt in Bad Muskau an der Neiße; Beifahrer schwamm auf polnische Seite Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 3 Medieninformation Polizeidirektion Görlitz Ihr Ansprechpartner Kai Siebenäuger Durchwahl Telefon +49 3581 468 2030 medien.pd-gr@ polizei.sachsen.de* 02.08.2026 Alkoholfahrt endet in der Neiße Medieninformation der Polizeidirektion Görlitz Nr. 328/2026 verantwortlich: K. Gahner Alkoholfahrt endet in der Neiße Bad Muskau, B 115 / Görlitzer Straße 01.08.2026, 21:50 Uhr Am Samstagabend endete die Fahrt für einen Skoda Octavia mit zwei Insassen in Höhe der Fußgängerbrücke in Bad Muskau in der Neiße. In Zusammenarbeit mit der Bundespolizei kümmerten sich die Beamten des Polizeireviers Weißwasser um die an Land geschwommenen Insassen. Der 45-jährige Fahrer des Pkw rettete sich auf der deutschen Seite des Flusses ans Ufer, der 53-jährige Beifahrer schwamm hingegen auf die polnische Seite. Die Ordnungshüter aus Weißwasser eilten unverzüglich auf diese Seite, um den Mann schnellstmöglich erstversorgen und in medizinische Behandlung geben zu können. Der Fahrer kam ohne Verletzungen davon, der Beifahrer wurde leicht verletzt und konnte nach kurzer Behandlung noch vor Ort entlassen werden. Der deutsche Fahrer jedoch musste nach einem Atemalkoholtest mit einem Ergebnis von umgerechnet 1,6 Promille noch ins Krankenhaus zur Blutentnahme. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich auf etwa 15.000 Euro. Den 45-Jährigen erwartet jetzt die Anzeige wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung an seinem Beifahrer. Landkreis Bautzen Polizeireviere Bautzen/Kamenz/Hoyerswerda Hausanschrift: Polizeidirektion Görlitz Conrad-Schiedt-Straße 2 02826 Görlitz https://www.polizei.sachsen.de/ de/pdg.htm ...

August 2, 2026

7. Industriedialog Robustheit in der Fahrzeugindustrie und Mobilitätssystemen Dresden; etwa 200 Teilnehmende erwartet

Industriedialog Robustheit in der Fahrzeugindustrie und Mobilitätssystemen Dresden; etwa 200 Teilnehmende erwartet Industriedialog widmet sich Robustheit in der Fahrzeugindustrie und bei Mobilitätssystemen Industriedialog widmet sich Robustheit in der Fahrzeugindustrie und bei Mobilitätssystemen 02.08.2026, 09:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Netzwerktreffen am 20. August in Dresden | Anmeldungen sind noch möglich | Wirtschaftsminister Dirk Panter: »Die Transformation der Fahrzeugindustrie fordert uns alle!« Wo liegen technische und wirtschaftliche Potentiale der Kreislaufwirtschaft? Worauf müssen Unternehmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur achten? Wie begegnen Zulieferer und Mobilitätsanbieter Cyberangriffen? Mit Fragen wie diesen beschäftigt sich der 7. Industriedialog am 20. August, zu dem das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) und die bei der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH angesiedelte »Kompetenzstelle Effiziente Mobilität Sachsen« nach Dresden einladen. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf Robustheit in der Fahrzeugindustrie und bei Mobilitätssystemen. ...

August 2, 2026

Industriedialog Neue Mobilität Sachsen diskutiert vernetzte, automatisierte Mobilität im BMW Group Werk Leipzig; Chips-Investitionen stärken sächsische Automobilindustrie

Industriedialog Neue Mobilität Sachsen diskutiert vernetzte, automatisierte Mobilität im BMW Group Werk Leipzig; Chips-Investitionen stärken sächsische Automobilindustrie Industriedialog Neue Mobilität Sachsen diskutiert Perspektiven der vernetzten und automatisierten Mobilität in der Automobil- und Zuliefererindustrie Industriedialog Neue Mobilität Sachsen diskutiert Perspektiven der vernetzten und automatisierten Mobilität in der Automobil- und Zuliefererindustrie 30.08.2023, 10:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Im BMW Group Werk Leipzig findet heute der 4. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen statt, organisiert von der Kompetenzstelle Effiziente Mobilität Sachsen im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Es liegen aktuell rund 170 Anmeldungen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung vor. ...

August 2, 2026

Kradfahrer auf schwarzer Crossmaschine, illegales Rennen in Falkenstein, fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit, missachtete Vorfahrt und flüchtete; Schaden beläuft sich auf ca. 1.000 Euro.

Kradfahrer auf schwarzer Crossmaschine, illegales Rennen in Falkenstein, fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit, missachtete Vorfahrt und flüchtete; Schaden beläuft sich auf ca. 1.000 Euro. Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 2 Medieninformation Polizeidirektion Zwickau Ihre Ansprechpartnerin Christina Friedrich Durchwahl Telefon +49 375 428 4006 medien.pd-z@ polizei.sachsen.de* 02.08.2026 Falkenstein: Illegales Kraftfahrzeugrennen – Zeugen gesucht Medieninformation der Polizeidirektion Zwickau Nr. 230|2026 Verantwortlich: Thomas Weigelt, Annekatrin Liebisch Ausgewählte Meldung Illegales Kraftfahrzeugrennen – Zeugen gesucht Zeit: 02.08.2026, 01:45 Uhr Ort: Falkenstein Ein Kradfahrer el durch rücksichtslose Fahrweise auf. Polizeibeamten des Reviers in Auerbach el in der Nacht vom Samstag zum Sonntag eine Person auf einer schwarzen Crossmaschine auf. Diese fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet. Dabei wurde mehrfach die Vorfahrt missachtet und auch Einbahnstraßen in der falschen Richtung durchfahren. Einer Kontrolle entzog sich der vermutlich männliche Kradfahrer. Dabei stieß er auch gegen ein geparktes Fahrzeug und entfernte sich unerlaubt. Durch die Kollision entstand ein Sachschaden von circa 1.000 Euro. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines illegalen Autorennens, Gefährdung des Straßenverkehres, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und eines Verstoßes gegen das Pichtversicherungsgesetzes aufgenommen. Zeugen, die nähere Angaben machen können oder durch die Fahrweise gefährdet wurden, werden gebeten, sich im Polizeirevier Auerbach- Klingenthal unter der Telefonnummer 03744 2550 zu melden. (tw/al) Hausanschrift: Polizeidirektion Zwickau Lessingstraße 17 08058 Zwickau https://www.polizei.sachsen.de/ de/pdz.htm ...

August 2, 2026

Kradfahrer illegales Kraftfahrzeugrennen Falkenstein; Schaden ca. 1.000 Euro

Kradfahrer illegales Kraftfahrzeugrennen Falkenstein; Schaden ca. 1.000 Euro Falkenstein: Illegales Kraftfahrzeugrennen – Zeugen gesucht Falkenstein: Illegales Kraftfahrzeugrennen – Zeugen gesucht 02.08.2026, 11:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Medieninformation der Polizeidirektion Zwickau Nr. 230|2026 Verantwortlich: Thomas Weigelt, Annekatrin Liebisch Illegales Kraftfahrzeugrennen – Zeugen gesucht Ein Kradfahrer fiel durch rücksichtslose Fahrweise auf. Polizeibeamten des Reviers in Auerbach fiel in der Nacht vom Samstag zum Sonntag eine Person auf einer schwarzen Crossmaschine auf. Diese fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet. Dabei wurde mehrfach die Vorfahrt missachtet und auch Einbahnstraßen in der falschen Richtung durchfahren. Einer Kontrolle entzog sich der vermutlich männliche Kradfahrer. Dabei stieß er auch gegen ein geparktes Fahrzeug und entfernte sich unerlaubt. Durch die Kollision entstand ein Sachschaden von circa 1.000 Euro. ...

August 2, 2026