Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement verpachtet Landwirtschaftsflächen in Pirna, Gemarkung Pratzschwitz; Verlängerung 5 Jahre, 15% Preisanstieg
PDF Exposé für Landwirtschaftsflächen - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Gemarkung Pratzschwitz 01796 Pirna Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet nachfolgende Landwirtschaftsflächen zur Pacht an: Ausschreibung Pacht von Landwirtschaftsflächen Ansprechpartner Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen Königsbrücker Straße 80 01099 Dresden Telefon +49 351 8093-301 Telefax +49 351 45109-91300 Ansprechpartner: Werner Heyne Telefon +49 351 8093-331 E-Mail: Werner.Heyne@zfm.smf.s achsen.de www.immobilien.sachsen.de Landkreis: Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Gemeinde: Pirna Gemarkung(en): Pratzschwitz Grundstücksgröße (in ha): 1,2919 Objektbeschreibung: Die nachfolgenden Landwirtschaftsflächen werden für den genannten Zeitraum zur Pacht angeboten. Die Pacht erfolgt ausschließlich in dem angebotenen Umfang (Paket). Die Verpachtung einzelner Flurstücke wird ausgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet eine einmalige Option des Pächters zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um 5 Jahre. Ein Verlängerungsersuchen kann vom Verpächter nur aus wichtigem Grund oder bei entgegenstehenden staatlichen Interessen abgelehnt werden. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption erhöht sich der jährliche Pachtzins ab Beginn der Verlängerungsperiode um 15%. Weitere Hinweise: Für die Zuwegung zu den angebotenen Landwirtschaftsflächen sowie für die angegebene Flächengröße übernimmt der Verpächter keine Gewähr. Ein etwaiger Flächentausch (Pflugtausch) bedarf der Zustimmung des Verpächters. Die Übergabe und Übernahme der Flächen ist eigenständig mit dem bisherigen Pächter zu vereinbaren und richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Die anfallende Grundsteuer übernimmt der Verpächter. Es erfolgt keine Umlegung auf den Pächter. Für die Abgabe eines Angebots ist das vorgesehene Gebotsblatt zu verwenden (s. Hinweise zur Gebotsabgabe). Der Pächter bestätigt mit der Gebotsabgabe die Kenntnisnahme des “PDF Allgemeine Information” des GB Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) zum Verfahren bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen. Besonderheiten: Die Flächen befinden sich teilweise im LSG “Pirnaer Elbtal”, im FFH-Gebiet und Europäischem Vogelschutzgebiet “Elbtal zwischen Schöna .
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