Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen zur Förderung regionaler Kooperationen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027; Ermessensbasierte Vergabe, kein Rechtsanspruch
Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen zur Förderung regionaler Kooperationen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027; Ermessensbasierte Vergabe, kein Rechtsanspruch Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Regionalen Kooperationen Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Regionalen Kooperationen Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 27. Juli 2026 – IV 638 15990/2026 Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und dem Finanzministerium wird folgende Richtlinie erlassen: Präambel Die Landesregierung Schleswig-Holstein setzt bei ihren wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen auf Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung, um die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins weiter voranzubringen. Flankiert wird dies durch die Förderung einer leistungsfähigen und modernen Infrastruktur als Grundvoraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Die Förderung der Unterstützung von Entwicklungsprozessen von Regionen und regionalen Kooperationen wird im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021 2027 (LPW 2021) durchgeführt. ...