Fred Sieder & Co. GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Jena, Neustädter Straße 46, Schleusegrund; Insolvenzverwalter Michael Bleek bestellt

Fred Sieder & Co. GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Jena, Neustädter Straße 46, Schleusegrund; Insolvenzverwalter Michael Bleek bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 95/26 Gericht: Meiningen Name, Vorname / Bezeichnung: Fred Sieder & Co. GmbH Sitz / Wohnsitz: Schleusergrund Register: Jena, HRB 303944 1 IN 95/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Fred Sieder & Co. GmbH, Neustädter Straße 46, 98667 Schleusegrund, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Fred Sieder Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 303944 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Karl Michael Nätscher, Am Klingenholz 21, 97490 Poppenhausen, Gz.: 014/26 | 1. Das am 26.05.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 08.15 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Bleek Anger 19/20, 99084 Erfurt Telefon: 0361 565690 Telefax: 0361 5656923 Email: info@sbf-rechtsanwaelte.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 10.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen Amtsgericht Meiningen Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen Amtsgericht Meiningen Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Meiningen Lindenallee 15 98617 Meiningen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

Offene Bikesharingdaten Baden-Württemberg; via GBFS-Feeds, GraphQL, CSV offen zugänglich

Offene Bikesharingdaten Baden-Württemberg; via GBFS-Feeds, GraphQL, CSV offen zugänglich Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 2, 2026

MobiData BW bündelt Bikesharing-Daten Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich (Grand Est); offen verfügbar via GBFS-Feeds

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August 1, 2026

Bundeskartellamt schließt Vorermittlungen gegen SAP in Walldorf ab; kein Missbrauchsverfahren eingeleitet

Bundeskartellamt schließt Vorermittlungen gegen SAP in Walldorf ab; kein Missbrauchsverfahren eingeleitet Bundeskartellamt - Homepage - Bundeskartellamt schließt Vorermittlungen zu SAP ab – Derzeit keine Anhaltspunkte für Missbrauch beim Datenzugang Bundeskartellamt schließt Vorermittlungen zu SAP ab – Derzeit keine Anhaltspunkte für Missbrauch beim Datenzugang Das Bundeskartellamt hat seine Vorermittlungen gegen die SAP SE, Walldorf, abgeschlossen und wird derzeit kein Missbrauchsverfahren einleiten. Anlass der Prüfung waren Beschwerden einzelner Softwareunternehmen, darunter Celonis SE, München, wonach SAP den Zugang zu Daten aus seinen ERP-Systemen für Kunden und Drittanbieter erschwere und dadurch eigene Angebote – insbesondere im Bereich Process Mining – begünstige. Die Vorwürfe haben sich nach den Vorermittlungen bislang nicht erhärtet. ...

July 31, 2026

SV Darmstadt 98 testet gegen Portsmouth am Bölle; Trinkhalle am Bölle eröffnet

SV Darmstadt 98 testet gegen Portsmouth am Bölle; Trinkhalle am Bölle eröffnet Mit Brustring und wandelbarem Kragen: das Auswärtstrikot 2026/27 – SV Darmstadt 1898 e.V. Orga-Hinweise zum Testspiel gegen Portsmouth 14 Uhr) empfängt der SV Darmstadt 98 den englischen Zweitligisten Portsmouth und bittet Euch um Beachtung der folgenden Hinweise. Südkorea x Darmstadt | Mit der Lilie auf der Brust durch die Republik Rund 8.500 Kilometer liegen zwischen Darmstadt und Seoul, mehr als 12.000 Kilometer kommen bei den 17 Auswärtsfahrten der Lilien in der Zweitliga-Saison 2026 ...

July 31, 2026

Landkreis Gotha, Landratsamt Gotha, offizielle Refill-Station im Landratsamt-Gebäude, Hauptgebäude, 18.-März-Straße, Foyer 1. Etage; kostenloses Leitungswasser für Besucher

Landkreis Gotha, Landratsamt Gotha, offizielle Refill-Station im Landratsamt-Gebäude, Hauptgebäude, 18.-März-Straße, Foyer 1. Etage; kostenloses Leitungswasser für Besucher Ausgabe vom 30. JULI 2026 35. Jahrgang 02 Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme 03 Information zum 2. Teilplan „Windenergie” Mittelthüringen AMTLICHER TEIL 05 Stellenausschreibungen 08 Schulabschlüsse an der Kreisvolkshochschule 10 Online-Termintool für Sozialamt NICHTAMTLICHER TEIL landkreis-gotha.de Sprechstunde: Wer mit Landrat Onno Eckert ins Gespräch kommen möchte, hat am 14. August dazu Gelegenheit. Getreu dem Motto „Freitag ab eins macht Onno deins“ lädt der Landrat zwischen 13 und 14.30 Uhr zur Bürgersprechstunde per Videochat über WebEx ein. Um Voranmeldung unter der 03621 214 287 oder per E-Mail an buergeranlie- gen@kreis-gth.de wird gebeten. Ideen gesucht: Die Region Thüringer Bogen hat einiges zu bieten – welche Highlights die Landkreise Gotha und Ilm-Kreis für Aktivitäten mit der Familie bereithält, soll demnächst eine neue Freizeitkarte aufzeigen. Hierzu sind Ihre Ideen gefragt: Welche Ausflüge sind fürs Wochenende geeignet? Wo po- wern sich Kinder am besten aus oder wo entdecken und erleben Familien Neues? Gestalten Sie die neue Werbebroschüre mit und senden Sie Ihre Ideen bis zum 15. August an freizeit@thueringer-bogen.de oder als Kommentar unter den Social-Media-Posts @thueringerbogen – Facebook, Instagram, TikTok. Beratung: Der Kreisverband Gotha des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen lädt im August am Freitag, 14. August, ab 14 Uhr zum Treffen in das AWO-Begegnungszentrum „Galletti“ (Gotha, Jüdenstr. 44) und am Donnerstag, 20. August, von 14 bis 17 Uhr zu einem Infonachmittag ins Landratsamt Gotha, Raum 207, ein. Die Kreisvorsitzende Katharina Sieger berät in den Bereichen Mobilität, Hilfsmittel, Bewältigung des Alltags und Umgang mit Behörden. Deponie geschlossen: Am Freitag, 14. August und am Mittwoch, 19. August, ist die Deponie Wipperoda jeweils von 8 bis ca. 12 Uhr geschlossen. Die Fahrzeugwaage wird an diesen Tagen zunächst einer Vorprüfung im Rahmen der Eichung unterzo- gen und später wird vom Eichamt die Eichung durchgeführt. Der Wertstoffhof Wipperoda bleibt geöffnet. Für Rückfragen stehen die Mitar­ beiter:innen des Kommunalen Abfallservices unter der Tel.-Nr. 036253 311 28 zur Verfügung. AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNG LANDKREIS GOTHA NR. 10 A M T S B L A T T Das Amtsblatt komplett in Farbe finden Sie online: Landkreis | Der Klimawandel stellt den Landkreis Gotha vor neue Herausforderungen. Zunehmende Hitzewellen, extreme Tempera­ turen und versiegelte Flächen in den Städten und Gemeinden bergen spürbare Gesundheits­risiken wie Dehydration und Kreislauf­beschwerden. Im Rahmen der kommunalen Klimafolgenanpassung und des Hitzeschutzes ist der barrierefreie Zugang zu Trinkwasser an heißen Tagen in allen Kommunen von zentraler Bedeutung. Dies unterstreicht auch das im Dezember 2025 vom Kreistag beschlosse­ ne Klimafolgenanpassungskonzept des Land­ kreises Gotha (www.landkreis-gotha.de/aktuelles/ klima/). Eine dort verankerte Maßnahme verfolgt das Ziel, das Wasserdargebot im gesamten Landkreis gegenüber klimatischen Unwägbarkeiten zu stabilisieren und die Wasserversorgung als ele­ mentare Daseinsgrundlage so um- sowie auszu­ bauen, dass sie dauerhaft resilient gegen äußere Einflüsse ist und die Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung stets sichert. In zeitlicher Nähe zum World-Refill-Day am 16. Juni unterstützte der Landkreis Gotha daher die deutschlandweite Refill-Initiative des gemeinnützi­ gen Vereins „a tip: tap e.V.“ und geht selbst mit gutem Beispiel voran: Das Landratsamt ist ab so­ fort offizielle Refill-Station. Besucher:innen können ihre mitgebrachten Trinkflaschen während der re­ gulären Öffnungszeiten kostenfrei im Hauptgebäude des Landratsamts in der 18.-März- Straße im Foyer der 1. Etage mit frischem Leitungswasser auffüllen. Aufkleber am Haupt­ eingang weisen darauf hin. Gleichzeitig ruft die Kreisverwaltung alle Geschäfte, Filialen, Praxen und öffentlichen Einrichtungen mit festen Öffnungszeiten dazu auf, sich anzuschließen und ebenfalls zur kostenlosen Wasser-Tankstelle für die Bürgerinnen und Bürger zu werden. Die Anfrage richtet sich an den gesamten Einzelhandel von der Apotheke bis zum Ladengeschäft, an Dienstleister wie Kranken­kassen-Filialen, Banken oder Steuerberatungs­büros sowie an Arztpraxen, Cafés, Bäckereien und Gastronomiebetriebe im gesamten Landkreis Gotha. Mit der Teilnahme setzen die Betriebe und Institutionen ein starkes Zeichen für den Klimaschutz, die Klimafolgenanpassung sowie für soziale Gerechtigkeit. Sie helfen Passant:innen, Senior:innen oder Familien, unkompliziert ihren Flüssigkeitsbedarf zu decken – unabhängig von der finanziellen Lage. Das Prinzip ist denkbar ein­ fach: Bei den Partnern können mitgebrachte Flaschen kostenfrei aufgefüllt werden. Aus Hygienegründen sollte das Befüllen auf Toiletten vermieden werden, zudem darf die Flasche den Wasserhahn nicht berühren. Für die Teilnehmenden besteht absolute rechtliche Sicherheit, da keine besonderen Untersuchungspflichten nach der Trinkwasserverordnung entstehen. ...

July 29, 2026

Deichtorhallen GmbH Sponsoring, Spenden und mäzenatische Schenkungen in Hamburg

Deichtorhallen GmbH Sponsoring, Spenden und mäzenatische Schenkungen in Hamburg Sponsoring-Bericht 1. Hj. 2026 - BKM Seite 1 Angenommene private Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen ab 5.000 Euro im Einzelwert Berichtszeitraum: 1. Januar bis 30. Juni 2026 Amt/Organisations- einheit bzw. nachgelagerte Einrichtung Name und Wohnort/ Sitz des Zuwendungs- gebers Zuwendungsart Zuwendungsfor m Wert (Euro) Höhe etwaiger einmaliger oder jährlicher Folgekosten (Euro) Verwendungszweck Gesamtwert 0,00 Bericht der Behörde für Kultur und Medien über Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen ...

July 29, 2026

ThSV Eisenach startet dritte Vorbereitungswoche in Suhl; Kantersieg 39:23 über HSC Coburg

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July 28, 2026