Gemeinderat Schopfheim beschloss Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauhof Schopfheim; keine Gewinne erzielt.
Stadt Schopfheim Landkreis Lörrach Amtliche Bekanntmachung vom 13.08.2026 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauhof Aufgrund der §§ 1 und 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in der Fassung vom 08. Jan. 1992 zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden -Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl. 1095, 1098) hat der Gemeinderat am 20. April 2026 folgende Betriebssatzung beschlossen: § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Der Bauhof Schopfheim wird als Eigenbetrieb nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetztes und dieser Satzung geführt. (2) Er hat die Aufgabe, die Erbringung von Leistungen für Neubaumaßnahmen, die Unterhaltung und Pflege des städtischen Vermögens, Erbringung sonstiger Serviceleistungen für die städtischen Einrichtungen sowie an Dritte, wenn der öffentliche Zweck dieses rechtfertigt (Einzelheiten werden in einer Dienstanweisung geregelt), (3) Eine Bestätigung über die Aufgaben gemäß Absatz 2 hinaus ist nicht gestattet. (4) Der Eigenbetrieb Bauhof Schopfheim erzielt keine Gewinne. § 2 Stammkapital Der Eigenbetrieb arbeitet ohne Stammkapital. § 3 Organe des Eigenbetriebs Organe des Eigenbetriebes sind: I. der Gemeinderat II. der Betriebsausschuss III. der Bürgermeister IV. die Betriebsleitung
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