Fliesen Rahmelow GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Schwerin; Remo Kruse als Insolvenzverwalter bestellt

Fliesen Rahmelow GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Schwerin; Remo Kruse als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 580 IN 328/26 Gericht: Schwerin Name, Vorname / Bezeichnung: Fliesen Rahmelow GmbH Sitz / Wohnsitz: Schönberg Register: Schwerin, HRB 12920 580 IN 328/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Fliesen Rahmelow GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Jens Rahmelow, Klüz, Ludwig-Bicker-Straße 13, 23923 Schönberg Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12920 - Schuldnerin - Beschluss: 1. Auf den am 20.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrag wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 10:30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Remo Kruse Neuer Wall 44, 20354 Hamburg Telefon: 040 253057400 Telefax: 040 253057411 Email: remo.kruse@anchor.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 24.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 24.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 26.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

Ostdeutsche Ministerpräsidenten Kretschmer, Schulze, Voigt lehnen Rentenreform Merz/Bas in Berlin ab; Ost-Länder 19 von 69 Stimmen

Ostdeutsche Ministerpräsidenten Kretschmer, Schulze, Voigt lehnen Rentenreform Merz/Bas in Berlin ab; Ost-Länder 19 von 69 Stimmen Gefährden die Ost-Rebellen Merz’ Rentenreform? - RADIO RST Berlin (dpa) - Mit dem Nein mehrerer Ministerpräsidenten zu einem zentralen Punkt geraten die Rentenpläne von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) immer mehr unter Beschuss. Die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten rebellieren gegen eine Abschaffung der Rente ohne Abschläge nach 45 Versicherungsjahren. Dafür haben sie deutlichen Zuspruch von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erhalten. Sachsens Michael Kretschmer (CDU) droht offen mit Nein im Bundesrat. Was steckt hinter dem Aufbegehren, wie könnte es weitergehen? ...

July 31, 2026

RE8-Regionalzüge halten 30.07.2026 08:30–19:30 nicht in Holthusen und Schwerin Süd; Umstieg in Schwerin Hbf möglich

RE8-Regionalzüge halten 30.07.2026 08:30–19:30 nicht in Holthusen und Schwerin Süd; Umstieg in Schwerin Hbf möglich Wir fahren im Auftrag: Hitzebedingte Haltausfälle auf der Linie RE8: Am bevorstehenden Donnerstag, den 30.07.2026 , im Zeitraum von 08:30 Uhr bis 19:30 Uhr , halten die Regionalzüge der Linien RE8 (Wismar – Schwerin Hbf – Nauen – Berlin – Baruth (Mark) – Elsterwerda) nicht in Holthusen und Schwerin Süd. Diese kurzfristige Einschränkung wurde aufgrund der angekündigten hohen Temperaturen auf Anordnung des zuständigen Infrastrukturbetreibers festgelegt. Hintergrund sind die fehlenden Möglichkeiten, sich an den Bahnhöfen Holthusen und Schwerin Süd während des Umstiegs vor der Hitze zu schützen. Die Umsteigemöglichkeit zwischen RE1 und RE8 besteht alternativ in Schwerin Hbf. Wir bitten alle Reisenden um Verständnis für diese notwendige Sicherheitsmaßnahme. ...

July 30, 2026

Wal erneut gesichtet auf der Ostsee vor Wustrow; Mögliche Identität: derselbe Wal wie in Wismar

Wal erneut gesichtet auf der Ostsee vor Wustrow; Mögliche Identität: derselbe Wal wie in Wismar Erneute Sichtung: Wal nun weiter im Osten unterwegs? - RADIO RST Wismar (dpa) - Nachdem am Montag ein Wal im Hafen von Wismar Aufsehen erregt hat, gibt es eine neuerliche Walsichtung. Das Schweriner Umweltministerium berichtet von einer Sichtung am Nachmittag auf der offenen Ostsee in Höhe der Seebrücke Wustrow und beruft sich dabei auf Angaben der Wasserschutzpolizei. «Besucher der Seebrücke wurden ebenfalls auf den Wal aufmerksam», schrieb eine Sprecherin. ...

July 30, 2026

Hamburger Tennis-Verband e.V. präsentiert Hamburg Ladies & Gents Cup am Rothenbaum; Combined-Format kehrt zurück, zwei Turniere parallel.

Hamburger Tennis-Verband e.V. präsentiert Hamburg Ladies & Gents Cup am Rothenbaum; Combined-Format kehrt zurück, zwei Turniere parallel. Rothenbaum-Comeback für „Combined"-Tennis - Hamburger Tennis-Verband e.V. Noha Akugue, Gentzsch, Dedura & Co. beim Hamburg Ladies & Gents Cup Am Hamburger Rothenbaum erlebt das kombinierte Damen- und Herrentennis sein Comeback: Beim Hamburg Ladies & Gents Cup schlagen vom 9. bis 16. August erstmals seit drei Jahren wieder Damen und Herren parallel an der Hallerstraße auf – mit einem ATP-Challenger 75 und einem ITF-W50-Turnier. Live zu erleben sind etablierte Namen aus der ATP- und WTA-Welt, internationale Stars von morgen und die deutsche Nachwuchselite. Angeführt werden die Meldelisten vom Ungarn Zsombor Piros (ATP 122) und der Tschechin Dominika Salkova (WTA 121). Auf ein Heimspiel freut sich Lokalmatadorin und Mitfavoritin Noma Noha Akugue (WTA 137), die beim WTA-Turnier am Rothenbaum 2023 sensationell im Finale stand. Aus Herren-Sicht ist der 22-jährige Aufsteiger Tom Gentzsch (Duisburg ...

July 29, 2026

A14 erreicht Stendal; erstmals direkte Autobahnanbindung an Stendal

A14 erreicht Stendal; erstmals direkte Autobahnanbindung an Stendal A14 erreicht Stendal: Wichtiger Schritt für Handwerk und Wirtschaft in der Altmark Seite aktualisiert am 28. Juli 2026 A14 erreicht Stendal: Wichtiger Schritt für Handwerk und Wirtschaft in der Altmark Mit der Freigabe des 6,8 Kilometer langen A14-Abschnitts zwischen Lüderitz und Stendal-Süd am 29. Juni 2026 ist die Hansestadt Stendal erstmals direkt an die Autobahn angebunden. Damit verbessert sich die überregionale Verkehrsanbindung der Altmark deutlich. ...

July 28, 2026

Denés Sauerwald initiiert Wertewerkstatt im Schweriner Hort Kinderland; stärkt Mitbestimmung und demokratische Bildung

Denés Sauerwald initiiert Wertewerkstatt im Schweriner Hort Kinderland; stärkt Mitbestimmung und demokratische Bildung …eine Wertewerkstatt? | Ein Quadratkilometer Bildung Denés Sauerwald arbeitet im Schweriner Hort Kinderland des Deutschen Roten Kreuzes als Erzieher. Er ist Teilnehmer des aktuellen Jahrgangs von „ Werte im Quadrat “ und setzt sich in diesem Zusammenhang gemeinsam mit anderen Bildungsakteur:innen mit nachhaltigen Ansätzen von Demokratiebildung auseinander. Vor Ort hat er eine „Wertewerkstatt“ ins Leben gerufen. Die „Wertewerkstatt“ bietet den Kindern einen Raum, in dem sie wichtige Werte wie Freiheit, Demokratie, Vielfalt und Mitgefühl erfahren und entwickeln können. Sie fördert eine Atmosphäre des gemeinsamen Lernens, der Reflexion und des Austauschs, sowohl in einem Leseraum als auch im Garten, der als kreativer Lernort genutzt werden kann. Zugleich ist sie ein Schutzraum, in dem sich die Kinder verschiedenen Themen widmen können, ohne eine Bewertung von außen fürchten zu müssen. Sie versteht sich als Ergänzung zur täglichen pädagogischen Arbeit und richtet sich gezielt an Kleingruppen. „So können wir sicherstellen, dass jedes Kind gesehen und gehört wird und wir individuell auf seine Bedürfnisse und Wünsche eingehen können.“ ...

July 28, 2026

Institut Welt:Stadt:Quartier veröffentlicht Partner Schule Neubrandenburg; Fallstudie zeigt Wirksamkeit regionaler Kooperation

Institut Welt:Stadt:Quartier veröffentlicht Partner Schule Neubrandenburg; Fallstudie zeigt Wirksamkeit regionaler Kooperation Partner Schule | Ein Quadratkilometer Bildung Wie können Schulen in herausfordernden Lagen, Kommunen und weitere Bildungsakteur:innen enger und institutionenübergreifend zusammenarbeiten und so Bildungsbiografien von Kindern und Jugendlichen stärken? Wo können bestehende Lösungsideen und das Startchancen-Programm ineinandergreifen? Die neue Veröffentlichung „Partner Schule“ des Instituts Welt:Stadt:Quartier, entstanden in Zusammenarbeit mit der Robert Bosch Stiftung, beleuchtet diese Frage und trägt unterschiedlichste Beispiele für Lösungsansätze zusammen – darunter als Fallbeispiel für lokale Vernetzung und Koordination: Ein Quadratkilometer Bildung Neubrandenburg. ...

July 28, 2026