ZSG stellt Schifffahrt auf dem Obersee am Wochenende 15./16. August 2026 ein; Betrifft Oberseerundfahrt und Obersee-Fähre

ZSG stellt Schifffahrt auf dem Obersee am Wochenende 15./16. August 2026 ein; Betrifft Oberseerundfahrt und Obersee-Fähre Schmerikon - Aus aktuellem Anlass: Schifffahrt / Veranstaltungen Die ZSG teilt mit, dass die Schifffahrt auf dem Obersee am Wochenende 15. August 2026 eingestellt ist. Betrifft Oberseerundfahrt und Obersee-Fähre. Der Gymnastik-Verein teilt mit, dass die Matinée am See am Sonntag, den 16. August 2026 stattfindet. Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

August 14, 2026

Schmerikon Bürgerschaft; Urnenabstimmung Aufhebung des Baukredits CHF 12’372’000 Zentrumsgestaltung in Schmerikon; Weitere Planungsarbeiten würden bei Annahme eingestellt

Schmerikon Bürgerschaft; Urnenabstimmung Aufhebung des Baukredits CHF 12’372’000 Zentrumsgestaltung in Schmerikon; Weitere Planungsarbeiten würden bei Annahme eingestellt Schmerikon - Broschüre zur Urnenabstimmung vom 27. September 2026 online Broschüre zur Urnenabstimmung vom 27. September 2026 online Am 27. September 2026 stimmt die Bürgerschaft von Schmerikon an der Urne erneut zur Zentrumsgestaltung ab. Stimmzettel und Abstimmungsbroschüre werden spätestens drei Wochen zuvor allen Stimmberechtigten zugestellt. Die Broschüre steht online zur Verfügung. Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Schmerikon hat am 26. September 2021 dem Baukredit für die Zentrumsgestaltung in der Höhe von CHF 12’372’000 zugestimmt. Das Genehmigungsprojekt liegt vor und lag öffentlich auf. Aktuell werden die Einsprachen ...

August 14, 2026

Joker Personal AG in Liquidation Affoltern am Albis; Frist 15.09.2026 zur Forderungsanmeldung

Joker Personal AG in Liquidation Affoltern am Albis; Frist 15.09.2026 zur Forderungsanmeldung Konkurspublikation/Schuldenruf Joker Personal AG in Liquidation Schuldenruf Joker Personal AG in Liquidation Schuldner Joker Personal AG in Liquidation CHE-106.830.733 Obstgartenstrasse 1 8910 Affoltern am Albis Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 14.07.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Ergänzende rechtliche Hinweise Bemerkung für Lohgläubiger: Personen mit Arbeitnehmerforderungen finden Informationen zu allfälligen Lohnforderungen auf unserer Homepage https: ...

August 14, 2026

Schmerikon Gemeinderat hebt Beschränkungen der Plakatwerbung entlang der Gemeindestrassen für die Abstimmung am 27. September 2026 auf; Rücktrittsforderungen und Beschwerden abgewiesen.

Schmerikon Gemeinderat hebt Beschränkungen der Plakatwerbung entlang der Gemeindestrassen für die Abstimmung am 27. September 2026 auf; Rücktrittsforderungen und Beschwerden abgewiesen. Schmerikon - Uneingeschränkte Abstimmungswerbung Der Gemeinderat hat seinen Beschluss vom 21. Juli 2026 zur Werbung entlang der Gemeindestrassen wiedererwogen. Er verzichtet auf Einschränkungen zur Dauer und zur Grösse der Plakate im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 27. September 2026 zum Widerruf des Baukredits für die Zentrumsgestaltung. Der Gemeinderat stellt fest, dass mit dem ursprünglichen Beschluss, die Frist auf drei Wochen und die Plakatformate auf das Weltplakatformat F4 zu beschränken, keine einseitige Benachteiligung der Initianten einherging. Vielmehr habe er, in Ermangelung konkreter Anträge seitens der Initianten, auf seine bisherige Praxis bei Wahlen abgestellt und diese sowohl für befürwortende wie ablehnende Interessengruppen verbindlich erklärt. Rücktrittsforderungen, Unfairness-Vorwürfe und Beschwerden bei kantonalen Instanzen, ohne zuvor das Gespräch zu suchen, weist der Gemeinderat zurück.

August 13, 2026

Gemeinderat Schänis erlässt Teilstrassenplan und Strassenprojekt 'Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678' in Schänis; Einsprachefrist 30 Tage (17.08–15.09.2026)

Gemeinderat Schänis erlässt Teilstrassenplan und Strassenprojekt ‘Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678’ in Schänis; Einsprachefrist 30 Tage (17.08–15.09.2026) Öffentliche Auflage: Teilstrassenplan und Strassenprojekt “Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678” sowie Klassierung der neuen Strassenfläche als Gemeindestrasse 3. Klasse Öffentliche Auflage: Teilstrassenplan und Strassenprojekt “Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678” sowie Klassierung der neuen Strassenfläche als Gemeindestrasse 3. Klasse Öffentliche Auflage Der Gemeinderat hat am 29. Juni 2026 erlassen: - Teilstrassenplan und Strassenprojekt “Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678” - Klassierung der neuen Strassenfläche als Gemeindestrasse 3. Klasse Die im Eigentum der Linthebene-Melioration stehende Brücke “Wichlenstrasse” auf Parz. Nr. 678, die über den Maseltrangerbach führt, wurde 1950 erbaut und ist in ihrem Zustand beeinträchtigt. Die Linthebene-Melioration sieht einen Ersatzneubau vor. Die Kosten des Ersatzneubaus trägt vollumfänglich die Linthebene-Melioration. In Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) wird ein Planverfahren durchgeführt. Teilstrassenplan und Strassenprojekt werden unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen, d. h. vom 17. August bis 15. September 2026, öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss). Die Unterlagen können zudem unter der Rubrik “Neuigkeiten” auf unserer Webseite www.schaenis.ch eingesehen werden. Einsprachen gegen den Erlass sind vor Ablauf der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Schänis einzureichen. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

August 13, 2026

Seegemeinden in Schmerikon melden Blaualgenfreiheit; Blaualgen nicht nachweisbar

Seegemeinden in Schmerikon melden Blaualgenfreiheit; Blaualgen nicht nachweisbar Schmerikon - Keine Blaualgen trotz Tonnen von Wasserpflanzen Keine Blaualgen trotz Tonnen von Wasserpflanzen Der heisse und trockene Sommer hat das Wachstum der Wasserpflanzen enorm gefördert. Nach jedem starken Wellengang, wie beispielsweise am Sonntag 9. August 2026, Nachmittags, wird tonnenweise Material in die Häfen und an das Ufer gespült. Die Seegemeinden kämpfen mit dieser Naturerscheinung, die die Schifffahrt behindert, die Schilfbestände gefährdet und die Aufenthaltsqualität am Ufer arg beeinträchtigt. Entwarnung kann einzig in Bezug auf Blaualgen gegeben werden; diese sind nicht nachweisbar, wie eine zweite Begehung bestätigt. Gleichwohl können Hautverletzungen und Verbrennungen durch Wasserpflanzen nicht völlig ausgeschlossen werden. ...

August 12, 2026

Gemeinderat Schänis erlässt Teilstrassenplan und Strassenprojekt Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678, Schänis; Kosten vollumfänglich durch Linthebene-Melioration.

Gemeinderat Schänis erlässt Teilstrassenplan und Strassenprojekt Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678, Schänis; Kosten vollumfänglich durch Linthebene-Melioration. Microsoft Word - LinthSicht 133 - 2026-08 - Öffentl. Auflage - TSP und Strassenprojekt Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse POLITISCHE GEMEINDE SCHÄNIS Öffentliche Auflage Der Gemeinderat hat am 29. Juni 2026 erlassen: a. Teilstrassenplan und Strassenprojekt “Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678” b. Klassierung der neuen Strassenfläche als Gemeindestrasse 3. Klasse Die im Eigentum der Linthebene-Melioration stehende Brücke “Wichlenstrasse” auf Parz. Nr. 678, die über den Maseltrangerbach führt, wurde 1950 erbaut und ist in ihrem Zustand beeinträchtigt. Die Linthebene-Melioration sieht einen Ersatzneubau vor. Die Kosten des Ersatzneubaus trägt vollumfänglich die Linthebene-Melioration. ...

August 12, 2026

Kohli Crane Solutions, Eschenbach (SG) Konkurs eröffnet am 05.08.2026 um 09.15 Uhr; Konkursrichter See-Gaster ordnet Insolvenzverfahren an

Kohli Crane Solutions, Eschenbach (SG) Konkurs eröffnet am 05.08.2026 um 09.15 Uhr; Konkursrichter See-Gaster ordnet Insolvenzverfahren an Mutation Kohli Crane Solutions, Eschenbach (SG) Mutation Kohli Crane Solutions, Eschenbach (SG) Kohli Crane Solutions, in Eschenbach (SG), CHE-328.970.421, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 247 vom 19.12.2024, Publ. 1006210277). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Entscheid des Konkursrichters des Kreisgerichts See-Gaster vom 05.08.2026 mit Wirkung ab dem 05.08.2026, 09.15 Uhr der Konkurs eröffnet worden.

August 12, 2026

Layali Beirut Restaurant Inh. H. Doheini, Schmerikon Löschung; Geschäftsaufgabe führte zur Erloschen des Einzelunternehmens

Layali Beirut Restaurant Inh. H. Doheini, Schmerikon Löschung; Geschäftsaufgabe führte zur Erloschen des Einzelunternehmens Löschung Layali Beirut Restaurant Inh. H. Doheini, Schmerikon Löschung Layali Beirut Restaurant Inh. H. Doheini, Schmerikon Layali Beirut Restaurant Inh. H. Doheini, in Schmerikon, CHE-442.017.698, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 26 vom 09.02.2026, Publ. 1006563909). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

August 11, 2026

Mutation WMM Innovation AG, Minusio, ändert Sitz nach Rorschacherberg; neuer Verwaltungsrat mit drei Mitgliedern

Mutation WMM Innovation AG, Minusio, ändert Sitz nach Rorschacherberg; neuer Verwaltungsrat mit drei Mitgliedern Mutation WMM Innovation AG, Minusio, neu Rorschacherberg Mutation WMM Innovation AG, Minusio, neu Rorschacherberg WMM Innovation AG, bisher in Minusio, CHE-439.215.223, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 235 vom 02.12.2022, Publ. 1005618577). Statutenänderung: 11.05.2026. Sitz neu: Rorschacherberg. Domizil neu: c o Tobias Waltl, Wilenstrasse 10, 9404 Rorschacherberg. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Patenten und Marken sowie die Erteilung entsprechender Lizenzen im Bereich der Immobilienerstellung. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen durch geeignete Kommunikationsmittel, insbesondere per Brief oder E-Mail, an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 18.11.2022 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. [Anpassung an deutsche Fassung] [bisher: Secondo dichiarazione del 18.11.2022 la società non è soggetta alla revisione ordinaria e rinuncia a una revisione limitata.]. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Fumagalli, Walter Viktor, da Rapperswil-Jona, in Brione sopra Minusio (Minusio), Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Waltl, Tobias, deutscher Staatsangehöriger, in Rorschacherberg, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident, mit Einzelunterschrift]; Marquardt, Matthias, deutscher Staatsangehöriger, in Kammlach (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Waltl, Sebastian, deutscher Staatsangehöriger, in Ingolstadt (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

August 8, 2026