Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

Straßen.NRW Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift beginnt Fahrbahnsanierung B55 Meschede-Warstein; Kosten rund 1,9 Mio Euro

Straßen.NRW Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift beginnt Fahrbahnsanierung B55 Meschede-Warstein; Kosten rund 1,9 Mio Euro B55: Fahrbahnsanierung auf der B55 zwischen Meschede und Warstein - Pilotprojekt mit innovativem temperaturabgesenktem Asphalt - Straßen.NRW B55: Fahrbahnsanierung auf der B55 zwischen Meschede und Warstein - Pilotprojekt mit innovativem temperaturabgesenktem Asphalt Meschede (straßen.nrw). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift beginnt am Mittwoch, 12. August 2026, mit der Sanierung der Fahrbahn auf der B55 zwischen Meschede und Warstein. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 1,9 Millionen Euro. Die Fertigstellung ist für Herbst 2026 vorgesehen. ...

July 30, 2026

Stadt Warstein – 74. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuausweisung und Rücknahme von Wohnbauflächen in Warstein; Auslegung der Planunterlagen beginnt

Stadt Warstein – 74. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuausweisung und Rücknahme von Wohnbauflächen in Warstein; Auslegung der Planunterlagen beginnt Beteiligungs- und Veranstaltungsübersicht | Beteiligung NRW Beteiligungsformat Mehrfachauswahl: 0 Einträge ausgewählt. Dialog 0 Dialog: 0 Ergebnisse Meldeverfahren 0 Meldeverfahren: 0 Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung 0 Öffentlichkeitsbeteiligung: 0 Ergebnisse Petitionsverfahren 0 Petitionsverfahren: 0 Ergebnisse Raumordnungs- Bauleitplan: 0 Ergebnisse Umfrage 0 Umfrage: 0 Ergebnisse Veranstaltung 0 Veranstaltung: 0 Ergebnisse Verfahren 0 Verfahren: 0 Ergebnisse 8 Einträge verfügbar. Benutzen Sie “Pfeiltaste oben” und “Pfeiltaste unten” zum Navigieren. ...

July 30, 2026

Stadt Warstein Offenlage der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes (Neuausweisung und Rücknahme von Wohnbauflächen) in Warstein; neuer Zeitraum noch nicht festgelegt.

Stadt Warstein Offenlage der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes (Neuausweisung und Rücknahme von Wohnbauflächen) in Warstein; neuer Zeitraum noch nicht festgelegt. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuausweisung und Rücknahme von Wohnbauflächen in der Stadt Warstein | Beteiligung NRW Stadt Warstein Status Aktiv Zeitraum 30.07.2026 bis 11.09.2026 Stellungnahmen 0 Stellungnahmen Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuausweisung und Rücknahme von Wohnbauflächen in der Stadt Warstein Die Offenlage „74. Änderung des Flächennutzungsplanes-Neuausweisung und Rücknahme von Wohnbauflächen in der Stadt Warstein (Baugebiet Überm Schoren)“ kann aktuell nicht durchgeführt werden. ...

July 30, 2026

Zwei Missbrauchsbetroffene verklagen Erzbistum Paderborn um mindestens 650.000 Euro Schmerzensgeld vor dem Landgericht Paderborn; Verjährung soll nicht mehr geltend gemacht werden können.

Zwei Missbrauchsbetroffene verklagen Erzbistum Paderborn um mindestens 650.000 Euro Schmerzensgeld vor dem Landgericht Paderborn; Verjährung soll nicht mehr geltend gemacht werden können. Missbrauchsbetroffene wollen Erzbistum Paderborn verklagen | katholisch.de Nicht nur Schmerzensgeld im Fokus Missbrauchsbetroffene wollen Erzbistum Paderborn verklagen VERÖFFENTLICHT AM 29.07.2026 UM 16:50 UHR – LESEDAUER: 2 MINUTEN PADERBORN - Zwei Missbrauchsbetroffene fordern vom Erzbistum Paderborn mindestens 650.000 Euro Schmerzensgeld. Mit ihren geplanten Klagen wollen sie auch verhindern, dass sich Bistümer in solchen Verfahren auf Verjährung berufen. ...

July 29, 2026

Weihbischof Matthias König feierte Pontifikalamt mit Ordensfrauen und Ordensmännern im Hohen Dom zu Paderborn; Bestand schrumpft auf 750 Ordensschwestern

Weihbischof Matthias König feierte Pontifikalamt mit Ordensfrauen und Ordensmännern im Hohen Dom zu Paderborn; Bestand schrumpft auf 750 Ordensschwestern Ordenschristen sind mittendrin! Dass Ordenschristen „mittendrin!“ sind – mitten in der Welt, in der Kirche, im Glauben, mitten im Leben, in der Gesellschaft – das wurde insbesondere am Mittwoch der Libori-Woche, 29. Juli 2026, erfahrbar. Weihbischof Matthias König feierte mit zahlreichen Ordensfrauen und Ordensmännern, Missionarinnen und Missionaren im Hohen Dom ein festliches Pontifikalamt. Doch nicht nur in der Bischofskirche des Erzbistums Paderborn prägten die Ordens-Christen durch ihre sichtbare Präsenz mit Ordensgewändern sowie durch Begegnungen und Gespräche „ihren“ Tag der Libori-Festwoche. Der bewährte Klostermarkt im Zelt vor dem Dom sowie die erstmals eingesetzte Segensgondel auf dem Liboriberg brachten die Vielfalt des Ordenslebens zum Ausdruck. ...

July 29, 2026

Volta Nutzfahrzeuge GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Duisburg; Dr. Sebastian Henneke zum Insolvenzverwalter ernannt

Volta Nutzfahrzeuge GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Duisburg; Dr. Sebastian Henneke zum Insolvenzverwalter ernannt Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 620 IN 919/25 Gericht: Duisburg Name, Vorname / Bezeichnung: Volta Nutzfahrzeuge GmbH Sitz / Wohnsitz: Duisburg Register: Duisburg, HRB 37655 Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 919/25 Über das Vermögen Der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37655 eingetragenen Volta Nutzfahrzeuge GmbH, Hafenstraße 69, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Müller Matthias, Schützenstrasse 13, 59558 Lippstadt wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 24.07.2026, um 08:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 620 IN 919/25 Duisburg, 24.07.2026

July 29, 2026