M. Gerschwiler AG aufgelöst in St. Gallen; Martin Gerschwiler neuer Liquidator

M. Gerschwiler AG aufgelöst in St. Gallen; Martin Gerschwiler neuer Liquidator Mutation M. Gerschwiler AG, St. Gallen, neu M. Gerschwiler AG in Liquidation M. Gerschwiler AG, in St. Gallen, CHE-105.784.349, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 150 vom 07.08.2017, S.0, Publ. 3682627). Firma neu: M. Gerschwiler AG in Liquidation. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 24.04.2026 aufgelöst. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Gerschwiler, Theres, von Oberuzwil, in St. Gallen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gerschwiler, Martin, von Oberuzwil, in St. Gallen, Präsident des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].

April 30, 2026

Markus Johann Roos Konkursverfahren eröffnet Mammern; Frist bis 01.06.2026 Forderungen melden

Markus Johann Roos Konkursverfahren eröffnet Mammern; Frist bis 01.06.2026 Forderungen melden Konkurspublikation/Schuldenruf Markus Johann Roos, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Markus Johann Roos, ausgeschlagene Erbschaft Markus Johann Roos Heimatort: Romoos (LU), Lichtensteig (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 29.03.1951 Todesdatum: 17.02.2026 Wohnhaft gewesen: Liebenfelsstrasse 2 8265 Mammern Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 14.04.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Ablauf der Frist: 01.06.2026 Kontaktstelle Konkursamt des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 69 8510 Frauenfeld

April 30, 2026

Martin und Christine Steger Sanierung Fassade und Steildach Haupthaus Forststrasse 45, 9450 Altstätten

Martin und Christine Steger Sanierung Fassade und Steildach Haupthaus Forststrasse 45, 9450 Altstätten Bauanzeige - Sanierung Fassade und Steildach Haupthaus Bauanzeige - Sanierung Fassade und Steildach Haupthaus - Lage: Forststrasse 45 - Bauherrschaft: Martin und Christine Steger, Forststrasse 45, 9450 Altstätten Die Planunterlagen liegen vom 1. Mai 2026 bis 18. Mai 2026 im Hochbauamt, 4. OG, Rathausplatz 2, Altstätten, zur Einsichtnahme auf.

April 30, 2026

Mutation Café Goldkind - Poplasen Sara, St. Gallen; Betrieb fortgeführt, Eintragung bleibt bestehen

Mutation Café Goldkind - Poplasen Sara, St. Gallen; Betrieb fortgeführt, Eintragung bleibt bestehen Mutation Café Goldkind - Poplasen Sara, St. Gallen Nachtrag zum im SHAB Nr. 1'006'092'794 vom 24.07.2024 publizierten TR-Eintrag Nr. 8'286 vom 19.07.2024 Café Goldkind - Poplasen Sara, in St. Gallen, CHE-231.333.579, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 142 vom 24.07.2024, Publ. 1006092794). Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt; die Eintragung bleibt bestehen (159a Abs. 2 lit. b HRegV).

April 30, 2026

NIKU Neuro AG in Liquidation, St. Gallen; Liquidation nach Konkurs angeordnet

NIKU Neuro AG in Liquidation, St. Gallen; Liquidation nach Konkurs angeordnet Mutation NIKU Neuro AG, St. Gallen, neu NIKU Neuro AG in Liquidation NIKU Neuro AG, in St. Gallen, CHE-461.830.464, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 151 vom 08.08.2025, Publ. 1006404478). Firma neu: NIKU Neuro AG in Liquidation. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Mit Entscheid vom 30.03.2026 hat der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen die Rechtseinheit gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

April 30, 2026

Ost Gerüstbau GmbH in Liquidation, St. Gallen; Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt

Ost Gerüstbau GmbH in Liquidation, St. Gallen; Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt Mutation Ost Gerüstbau GmbH in Liquidation, St. Gallen Ost Gerüstbau GmbH in Liquidation, in St. Gallen, CHE-398.698.069, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 243 vom 16.12.2025, Publ. 1006514696). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des Konkursrichters des Kreisgerichts St.Gallen vom 21.04.2026 mangels Aktiven eingestellt worden.

April 30, 2026

Ostschweizer Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen; Ab 2026 engere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden

Ostschweizer Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen; Ab 2026 engere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen Aus der Fachstelle für Datenschutz Die Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen hat sich 2025 mit unterschiedlichsten Themen aus der Verwaltung befasst. Dazu gehörten die Archivierung im Schulverwaltungssystem, die kantonale Publikationsplattform oder das Videoüberwachungsreglement. Im Bereich der Digitalisierung sollen die Ostschweizer Kantone zusammenarbeiten. Die kantonale Fachstelle für Datenschutz überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Datenschutz. Im Zentrum steht die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. 2025 prüfte die Fachstelle unter anderem das Schulverwaltungssystem Nesa und die kantonale Publikationsplattform. Die Fachstelle stellte fest, dass die elektronische Archivierung der Personendaten an den kantonalen Mittelschulen und Berufsfachschulen nur teilweise geregelt ist. Bei der Publikationsplattform empfiehlt die Fachstelle, für all jene Rubriken Löschfristen festzulegen, die Personendaten beinhalten. Nach Ablauf der Frist sollen Personendaten automatisch gelöscht werden. Beim Datenschutz sind auch die Gemeinden verantwortlich Datenschutz ist auch Angelegenheit der Gemeinden. Diese müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eigene Fachstellen einsetzen, wobei der kantonalen Stelle die Aufsicht obliegt. Bisher gibt es drei regionale Aufsichtsbehörden und diejenige der Stadt St.Gallen. Neu bietet die Stadt St.Gallen an, diese Funktion auch für weitere Gemeinden zu übernehmen. Die kantonale Datenschutzstelle begrüsst dies, weil eine Konzentration zu einer Professionalisierung führen dürfte. Die Verselbständigung der Stelle stärkt die Unabhängigkeit. Wichtig ist, dass die Stelle über genügend Ressourcen verfügt. Der Kanton St.Gallen verfügt über keine formell-gesetzliche Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung durch kantonale Organe. Videoüberwachung ist deshalb nur in einem eng begrenzten Rahmen zulässig. Auch in diesen Fällen braucht es ein Reglement für die Videoüberwachung. Aus Sicht der Fachstelle für Datenschutz sind darin Zweck und Verantwortlichkeiten zu wenig klar geregelt. Schliesslich ein Blick nach vorne: Ab 2026 sollen die Datenschutzbehörden beider Appenzell sowie der Kantone St.Gallen und Thurgau enger zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist in den Bereichen Digitalisierung und kantonsübergreifende Projekte vorgesehen. So sollen etwa gemeinsame Vernehmlassungen und Beurteilungsgrundlagen oder Checklisten für die Webseiten erarbeitet werden. Themen für die Zusammenarbeit können die Schengen-Kontrollen oder Auftragsdatenbearbeitungen sein. Der vollständige Bericht der Fachstelle für Datenschutz ist hier einsehbar: Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen.

April 30, 2026

Patrick Koller, Konkurs wiedereröffnet, Wil SG; Frist bis 01.06.2026

Patrick Koller, Konkurs wiedereröffnet, Wil SG; Frist bis 01.06.2026 Konkurspublikation/Schuldenruf Patrick Koller, ausgeschlagene Erbschaft, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Patrick Koller, ausgeschlagene Erbschaft, ausgeschlagene Erbschaft Patrick Koller, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.10.1982 Todesdatum: 08.04.2020 Wohnhaft gewesen: Mattstrasse 14 9500 Wil Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 28.04.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 01.06.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG Bemerkungen Wiedereröffnung des am 22.07.2020 eingestellten Konkurses, Konkurs-Nummer 202014449, gemäss Entscheid des Konkursrichters vom 28.04.2026.

April 30, 2026

Philippe Zoller Konkursverfahren eröffnet Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs; Frist bis 01.06.2026

Philippe Zoller Konkursverfahren eröffnet Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs; Frist bis 01.06.2026 Konkurspublikation/Schuldenruf Philippe Zoller Schuldenruf Philippe Zoller Philippe Zoller Heimatort: Au SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 23.03.1985 Hard 8 9463 Oberriet vormals wohnhaft gewesen J. L. Custerstrasse 7, 9450 Altstätten Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 27.04.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 01.06.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG

April 30, 2026

Rafael Nunes Miranda da Silva Vermittlungsfähigkeit verneint 9008 St. Gallen, Rabenstrasse 4; ab 1. Dezember 2025

Rafael Nunes Miranda da Silva Vermittlungsfähigkeit verneint 9008 St. Gallen, Rabenstrasse 4; ab 1. Dezember 2025 Verfügung Vermittlungsfähigkeit Die kantonale Amtsstelle hat am 13. Januar 2026 gestützt auf Art. 11 und Art. 15 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) betreffend Rafael Nunes Miranda da Silva zuletzt wohnhaft gewesen in 9008 St. Gallen, Rabenstrasse 4 nunmehr unbekannten Aufenthaltes, verfügt: Die Vermittlungsfähigkeit wird ab 1. Dezember 2025 verneint. Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Veröffentlichung bei der kantonalen Amtsstelle, Einsprachen, Scan Center, Postfach 2, 9001 St.Gallen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss ein Rechtsbegehren (Antrag) und eine Begründung enthalten, in deutscher Sprache abgefasst sein sowie die Unterschrift der Einsprache führenden Person oder ihres Rechtsbeistandes tragen. Die 30-tägige Frist steht jeweils still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August, und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar.

April 30, 2026