Rheintal Drohnenservice GmbH Neueintragung Widnau; Verzicht auf eine eingeschränkte Revision

Rheintal Drohnenservice GmbH Neueintragung Widnau; Verzicht auf eine eingeschränkte Revision Neueintragung Rheintal Drohnenservice GmbH, Widnau Rheintal Drohnenservice GmbH, in Widnau, CHE-151.645.805, Thomasaustrasse 1, 9443 Widnau, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 22.04.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Drohnendienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Weinbau sowie Inspektion und Vermessung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20'000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Kokol, Daniel, von Widnau, in Balgach, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

April 30, 2026

ROBA Treuhand- und Revisions AG ändert Statuten, Sitz neu in Diepoldsau; Roger Baumgartner neu im Verwaltungsrat

ROBA Treuhand- und Revisions AG ändert Statuten, Sitz neu in Diepoldsau; Roger Baumgartner neu im Verwaltungsrat Mutation ROBA Treuhand- und Revisions AG, St. Margrethen, neu Diepoldsau ROBA Treuhand- und Revisions AG, in St. Margrethen, CHE-103.599.918, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 148 vom 04.08.2009, S.15, Publ. 5178378). Statutenänderung: 16.04.2026. Sitz neu: Diepoldsau. Domizil neu: Bogenstrasse 6a, 9444 Diepoldsau. Qualifizierte Tatbestände neu: [gestrichen: Sacheinlage Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung eine Forderung gemäss Sacheinlagevertrag vom 14.07.1997 zum Preis von CHF 80'000.–, wofür 100 Namenaktien zu CHF 1'000.–, liberiert mit je CHF 500.–, ausgegeben und CHF 30'000.– als Forderung gutgeschrieben werden.]. [gestrichen: Beabsichtigte Sachübernahme: Die Gesellschaft beabsichtigt, nach der Gründung die Stockwerkeigentümerwohnungen Nr. 7'438 und 7'439 an der Unnothstrasse 10, in St. Margrethen zum Preise von höchstens CHF 450'000.– zu übernehmen.]. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Baumgartner, Roger, von Oberriet (SG), in Diepoldsau, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied, mit Einzelunterschrift]. [Anpassung betr. Funktion aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften].

April 30, 2026

Robert Lutz vorläufige Konkursanzeige Wolfhalden AR; Konkurs eröffnet 28.04.2026

Robert Lutz vorläufige Konkursanzeige Wolfhalden AR; Konkurs eröffnet 28.04.2026 Vorläufige Konkursanzeige Robert Lutz, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Robert Lutz, ausgeschlagene Erbschaft Robert Lutz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Wolfhalden AR Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 03.11.1948 Todesdatum: 13.01.2026 Wohnhaft gewesen: J. L. Custerstrasse 20 9450 Altstätten mit Aufenthalt im Haus Viva, Bildstrasse 14, 9450 Altstätten Datum der Konkurseröffnung: 28.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 30, 2026

Rosmarie Hasler Bauanzeige Ersatz Luft-Wasser-Wärmepumpe Lage Im Bächis 21 Hinterforst; Einsicht in Planunterlagen 1.–18. Mai 2026

Rosmarie Hasler Bauanzeige Ersatz Luft-Wasser-Wärmepumpe Lage Im Bächis 21 Hinterforst; Einsicht in Planunterlagen 1.–18. Mai 2026 Bauanzeige - Ersatz Luft-Wasser-Wärmepumpe Bauanzeige - Ersatz Luft-Wasser-Wärmepumpe - Lage: Im Bächis 21, Hinterforst - Bauherrschaft: Rosmarie Hasler, Im Bächis 18, 9452 Hinterforst Die Planunterlagen liegen vom 1. Mai 2026 bis 18. Mai 2026 im Hochbauamt, 4. OG, Rathausplatz 2, Altstätten, zur Einsichtnahme auf.

April 30, 2026

Ruth und Karl Segmüller Bauanzeige Ersatz bestehender Bauten ausserhalb Bauzone Trogenerstrasse 53, 9450 Altstätten; Pläne zur Einsicht 1.–18. Mai

Ruth und Karl Segmüller Bauanzeige Ersatz bestehender Bauten ausserhalb Bauzone Trogenerstrasse 53, 9450 Altstätten; Pläne zur Einsicht 1.–18. Mai Bauanzeige - Ersatz bestehender Bauten (bereits erstellt) (ausserhalb Bauzone) Bauanzeige - Ersatz bestehender Bauten (bereits erstellt) (ausserhalb Bauzone) - Lage: Trogenerstrasse - Bauherrschaft: Ruth und Karl Segmüller, Trogenerstrasse 53, 9450 Altstätten Die Planunterlagen liegen vom 1. Mai 2026 bis 18. Mai 2026 im Hochbauamt, 4. OG, Rathausplatz 2, Altstätten, zur Einsichtnahme auf.

April 30, 2026

S. A. beantragt Rechtsöffnung gegen I+Konzeptbau GmbH, St.Gallen; endgültige Rechtsöffnung erteilt in CHF 9'625.20

S. A. beantragt Rechtsöffnung gegen I+Konzeptbau GmbH, St.Gallen; endgültige Rechtsöffnung erteilt in CHF 9'625.20 SG2ZE-MFU) S. A. gegen die I+Konzeptbau GmbH, letzte bekannte Domiziladresse: Linsebühlstrasse 18, 9000 St.Gallen, hat der Einzelrichter der 2. Abteilung des Kreisgerichts St.Gallen am 28. April 2026 entschieden: - Die definitive Rechtsöffnung wird erteilt im Betrag von Fr. 9625.20 zuzüglich 5% Verzugszins ab 5. Dezember 2025 und Fr. 446.45 Verzugszins bis 4. Dezember 2025. Im Übrigen wird das Gesuch abgewiesen. - Die Schuldnerin bezahlt die Entscheidgebühr von Fr. 300.-. - Die Schuldnerin bezahlt der Gläubigerin eine Parteientschädigung von Fr. 50.-. Hinweis Rechtsöffnung kann auch ohne Vorliegen separater Verfügungen für gesetzlich vorgesehene Verzugszinsen gewährt werden, soweit diese liquid sind. Das ist hier der Fall (Art. 41bis AHVV). Jedenfalls bei separater Geltendmachung von Mahngebühren ist der Erlass einer Verfügung zu verlangen, ohne welche mangels Rechtsöffnungstitels keine Rechtsöffnung erteilt werden kann (BGE 148 III 225 ff.). Das vorgelegte Mahnschreiben vom 9. Oktober 2025 enthält keine Rechtsmittelbelehrung und stellt keine Verfügung dar. Hinweis Dieser Entscheid ist vollstreckbar. Eine schriftliche Begründung dieses Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert der nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit dessen Zustellung verlangt, wobei die Formvorschriften von Art. 130 ZPO einzuhalten sind. Die Bestimmungen über die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Soweit dieser Entscheid eine Betreibungshandlung darstellt, bleiben in diesem Umfang die Bestimmungen des SchKG über Betreibungsferien und Rechtsstillstand (Art. 56 ff. SchKG) vorbehalten. Wird eine Begründung verlangt, erhöht sich die Entscheidgebühr um die Hälfte (Art. 12 Abs. 1 GKV) und wird der Kostenspruch entsprechend angepasst (Art. 111 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Gläubiger kann beim zuständigen Betreibungsamt für die geschützte Forderung samt Zins und Kosten, soweit sie nicht nachträglich bezahlt werden, mit dem entsprechenden Formular die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Dazu muss der Rechtsöffnungsentscheid beigelegt werden. St. Gallen, 29. April 2026 Die Kreisgerichtskanzlei

April 30, 2026

Said Yumer Pfändung Wattwil; Pfändung am 04. Mai 2026, 09:00 Uhr vorgesehen

Said Yumer Pfändung Wattwil; Pfändung am 04. Mai 2026, 09:00 Uhr vorgesehen Pfändungsanzeige/-urkunde Said Yumer -urkunde Said Yumer Said Yumer Staatsbürgerschaft: Bulgarien Geburtsdatum: 09.07.1990 Wohnadresse nicht bekannt Der Schuldner wurde per 31.12.2022 amtlich gestrichen. Sein derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Schuldbetreibung en Nr. 25003324 vom 24.11.2025 Forderungen CHF 19015.10 nebst Zins zu 5 % seit 25.11.2025 Prämien KVG vom 15.09.2022 - 31.12.2025 CHF 570.80 Spesen CHF 1833.35 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten Rechtliche Hinweise Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG). Ergänzende rechtliche Hinweise Dem Schuldner wird zu Kenntnis gebracht, dass die Pfändung in der obenstehend aufgeführten Betreibung am Montag, 04. Mai 2026, 09:00 Uhr im Betreibungslokal des Betreibungsamtes Wattwil, vollzogen wird. Der Schuldner wird ausdrücklich auf Art. 91 SchKG aufmerksam gemacht. Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziffer 1 StGB, mit Haft bis zu 14 Tagen oder Busse). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung im Sinne von Art. 89 ff. SchKG in dessen Abwesenheit vollzogen. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Bemerkungen Rechtsmittelbelehrung: Dem Schuldner wird eine gemäss Art. 33 Abs. 2 SchKG in Verbindung mit BGE 73 III 27 verlängerte Frist von 10 Tagen ab Publikation zur Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug bzw. Pfändungsurkunde angesetzt. Eine allfällige Beschwerde wäre beim Kreisgericht Toggenburg einzureichen und hätte ein Begehren sowie eine Begründung zu enthalten.

April 30, 2026

Säntis Consulting GmbH Umbenennung in Mercurio Consult GmbH Gossau (SG); Neue Firma Mercurio Consult GmbH

Säntis Consulting GmbH Umbenennung in Mercurio Consult GmbH Gossau (SG); Neue Firma Mercurio Consult GmbH Mutation Säntis Consulting GmbH, Gossau (SG), neu Mercurio Consult GmbH Was ändert sich mit der KI-Suche? Die klassische Suchfunktion der Publikationsplattform wird durch eine künstliche Intelligenz (KI) unterstützt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Stichwortsuche verwendet die KI eine semantische Suche, bei der nicht nur exakt übereinstimmende Wörter einen Treffer ergeben, sondern auch der inhaltliche Sinn und Bedeutungszusammenhang der Suchanfrage verstanden werden. Dadurch werden bessere und relevantere Ergebnisse ermöglicht. Klassische Suchoperatoren und die herkömmliche Volltextsuche über die Suchleisten der einzelnen Bereiche funktionieren weiterhin wie gewohnt. Prompting-Tipps Im Suchfeld ist in eigenen Worten zu beschreiben, wonach im Dokumentinhalt gesucht wird – unabhängig davon, ob sich der Begriff im Titel oder an anderer Stelle im Dokument befindet. Es können Schlüsselwörter, Phrasen oder ganze Sätze verwendet werden. Stellen Sie der KI-Suche jedoch keine Fragen und formulieren Sie auch keine Anweisungen. Suchoperatoren sind in der Regel nicht notwendig. Wenn ein bestimmtes Wort zwingend enthalten sein soll, kann ein Pluszeichen direkt davor gesetzt werden (z. B. +Uzwil). Müssen mehrere Wörter in einer bestimmten Reihenfolge erscheinen, setzen Sie sie in Anführungszeichen (z.B. +Gemeinde Uzwil). Um bestimmte Wörter auszuschliessen, wird ein Minuszeichen verwendet (z. B. -Uzwil oder -Gemeinde Uzwil). Datenschutz Die KI-Suche greift auf sämtliche amtliche Publikationen des Kantons St.Gallen sowie der St.Galler Gemeinden zu. Bitte geben Sie keine persönlichen oder sonst vertraulichen Daten in der Suchfunktion ein. Die KI-Suche verarbeitet alle Anfragen automatisiert, ohne individuelle Prüfung oder Schutzmechanismen für Personendaten. Es gilt die Datenschutzerklärung von sg.ch. Die intelligente Suchfunktion basiert auf einer LLM-Technologie (Large Language Model) in Kombination mit einer Retrieval Augmented Generation (RAG) des Schweizer Unternehmens DeepJudge. Die Cloud wird bei Microsoft Azure in der Schweiz gehosted. Testphase Die Anwendung des KI-Systems befindet sich in einer Testphase. Wir freuen uns über Ihr Feedback, um den Service weiter zu verbessern. Kontakt Sie können sich bei Fragen an die Abteilung IT-Recht und Datenschutz der Staatskanzlei wenden: – per E-Mail an IT-Recht@sg.ch oder – per Post an: Kanton St.Gallen, Staatskanzlei, IT-Recht und Datenschutz, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen Mutation Säntis Consulting GmbH, Gossau (SG), neu Mercurio Consult GmbH Säntis Consulting GmbH, in Gossau (SG), CHE-147.661.238, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 125 vom 01.07.2020, Publ. 1004925504). Statutenänderung: 22.04.2026. Firma neu: Mercurio Consult GmbH.

April 30, 2026

Send Return GmbH, neue Gesellschafter und Geschäftsführer, St. Gallen; Anteile neu verteilt: 80/40/80

Send Return GmbH, neue Gesellschafter und Geschäftsführer, St. Gallen; Anteile neu verteilt: 80/40/80 Mutation Send Return GmbH, St. Gallen Send Return GmbH, in St. Gallen, CHE-475.972.082, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 116 vom 19.06.2025, Publ. 1006360852). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schena, Manuel, von Appenzell, in Teufen AR, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 80 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00]; Vesti, Laura, von Vilters-Wangs, in Zürich, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 40 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Wirth, Ralph, von Hundwil, in Zürich, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 80 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00].

April 30, 2026

Stadtrat Gossau stellt das endgültige Ergebnis der Abstimmungen vom 8. März 2026 fest in Gossau.

Stadtrat Gossau stellt das endgültige Ergebnis der Abstimmungen vom 8. März 2026 fest in Gossau. Feststellung der endgültigen Ergebnisse der kommunalen Abstimmungen vom 8. März 2026 Feststellung der endgültigen Ergebnisse der kommunalen Abstimmungen vom 8. März 2026 Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; sGS 125.3). Beim Rechtsdienst des Departements des Innern sind während der vierzehntätigen Beschwerdefrist keine Beschwerden gegen die Urnenabstimmung vom 8. März 2026 eingegangen. Der Stadtrat Gossau hat mit Beschluss vom 23. April 2026 das endgültige Ergebnis der Abstimmungen Gemeindeordnung, 10. Nachtrag und Budget 2026, Steuerfuss festgestellt. (siehe Abstimmungsprotokolle vom 8. März 2026)

April 30, 2026