Bau- und Umweltdepartement St.Gallen öffentliche Planauflage Kantonsstrasse Nr. 12, Mosnang; Einsprachen möglich bis 10. September 2026

Bau- und Umweltdepartement St.Gallen öffentliche Planauflage Kantonsstrasse Nr. 12, Mosnang; Einsprachen möglich bis 10. September 2026 Öffentliche Planauflage Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt: Kantonsstrasse Nr. 12, Mosnang: BehiG, Haltekante Schreinersberg, Richtung Bütschwil - O9.010.008.7201 Vom Bau- und Umweltdepartement genehmigt am 19. Februar 2026 Auflageort: Gemeinde Mosnang, Hinterdorfstrasse 6, 9607 Mosnang, Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 5 Auflagefrist: 12. August bis 10. September 2026 Unterlagen: www.sg.ch ...

August 10, 2026

Benno Baumgartner ausgeschlagene Erbschaft Konkurs eröffnet Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG im Kanton St.Gallen; Frist bis 10.09.2026

Benno Baumgartner ausgeschlagene Erbschaft Konkurs eröffnet Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG im Kanton St.Gallen; Frist bis 10.09.2026 Konkurspublikation/Schuldenruf Benno Baumgartner, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Benno Baumgartner, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Benno Baumgartner, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Oberriet SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 25.01.1937 Todesdatum: 05.07.2026 mit Aufenthalt Stütlihus, Stütlistrasse 23, 9472 Grabs Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 24.07.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 10.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Benno Baumgartner, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Oberriet SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 25.01.1937 Todesdatum: 05.07.2026 mit Aufenthalt Stütlihus, Stütlistrasse 23, 9472 Grabs Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 24.07.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 10.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG

August 10, 2026

Bronze AG Neueintragung St. Gallen; Voll liberiertes Kapital CHF 100'000

Bronze AG Neueintragung St. Gallen; Voll liberiertes Kapital CHF 100'000 Neueintragung Bronze AG, St. Gallen Neueintragung Bronze AG, St. Gallen Bronze AG, in St. Gallen, CHE-188.484.318, c o Bratschi AG, Vadianstrasse 44, 9000 St. Gallen, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 04.08.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, das Verwalten und den Verkauf von Beteiligungen an schweizerischen oder ausländischen Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: CHF 100'000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100'000.00. Aktien: 100'000 Namenaktien zu CHF 1.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Dodd, Richard, britischer Staatsangehöriger, in London (GB), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Peter, Thomas, von Flawil, in Dietlikon, mit Einzelunterschrift.

August 10, 2026

Gemeinde Walenstadt verhängt Tempo-30-Zone in Walenstadt Nordost; Kronenweg Vortritt entzogen

Gemeinde Walenstadt verhängt Tempo-30-Zone in Walenstadt Nordost; Kronenweg Vortritt entzogen Verkehrsanordnungen Gemeinde Walenstadt Verkehrsanordnungen Gemeinde Walenstadt Verkehrsanordnungen Gemeinde Walenstadt Auf Antrag des Gemeinderates Walenstadt sowie gestützt auf Art. 3 und Art. 32 Abs. 3 SVG sowie Art. 2a, Art. 22a, Art. 107 Abs. 1 und Art. 108 SSV sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG verfügt das Polizeikommando folgende Verkehrsanordnungen: Walenstadt, Plangebiet ‘Walenstadt Nordost’: - Alte Landstrasse, Bachgasse, Bergstrasse, Biberstrasse, Alte Dorfgasse, Alte Dorfstrasse, Calfinzaweg, Chriesisteiweg, Dorfhaldenstrasse, Dorfhaldenweg, Dörfliweg, Freihofstrasse, Friedensbrunnenbrückeweg, Güfelerstrasse, Hasenbergweg, Hinterer Dorfweg, Kanadaweg, Kirchenplatz, Kirchgasse, Klosgasse, Kronenweg, Leeweg, Lüsisstrasse, Neudörflistrasse, Oberer Zollweg, Oberzihlweg, Römerweg, Schnabelweidstrasse, Schulhausgasse, Sichlerstrasse, Sonnmattstrasse, Tisastrasse, Töbeliweg, Tünelenweg, Widenbachstrasse, Willistrasse , Zihlgasse, Zollackerstrasse, Zollistrasse, Zollweg: - Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km ...

August 10, 2026

Gemeinderat Flums veröffentlicht Rahmennutzungsplan und Begleitunterlagen in Flums; Einsprache bis 9. September 2026.

Gemeinderat Flums veröffentlicht Rahmennutzungsplan und Begleitunterlagen in Flums; Einsprache bis 9. September 2026. Öffentliche Auflage Rahmennutzungsplanung Öffentliche Auflage Rahmennutzungsplanung Öffentliche Auflage Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement), 5. Nachtrag zur Schutzverordnung, Sondernutzungsplan Baulinien Kernzone, Gemeindestrassenplan und Fuss-, Wander- und Radwegplan, Waldfeststellungen Der Gemeinderat Flums hat am 29. Juni 2026 in Anwendung von Art. 7 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) und Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgek. StrG) folgendes erlassen: - Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) - 5. Nachtrag zur Schutzverordnung - Sondernutzungsplan Baulinien Kernzone - Gemeindestrassenplan - Fuss-, Wander- und Radwegplan Das Kantonsforstamt hat in Anwendung von Art. 10 Abs. 2 des Waldgesetzes (SR 921.0; abgek. WaG) am 10. Juni 2025 die Waldfeststellung (Festlegung der Waldgrenzen) in den Gebieten Tannenheim, Bergheim, Galsersch, Jugistrasse, Tannenboden, Kleinbergstrasse, Wiesental und am 11. Februar 2026 im Gebiet Hagerbach erlassen. Im Sinne von Art. 41 PBG liegen alle Unterlagen während 30 Tagen vom 11. August 2026 bis 9. September 2026 im Rathaus Flums (Besprechung 2. OG) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Sämtliche Unterlagen sowie der Planungsbericht und weitere orientierende Unterlagen stehen auf der Website www.flums.ch zum Herunterladen zur Verfügung. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan, das Baureglement, den 5. Nachtrag zur Schutzverordnung, den Gemeindestrassenplan sowie den Fuss-, Wander- und Radwegplan sowie den Sondernutzungsplan Baulinien Kernzone beim Gemeinderat Flums, Rathaus, 8890 Flums schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 153 PBG). Der Planungsbericht und die weiteren orientierenden Unterlagen unterstehen nicht dem Einspracheverfahren. Während der gleichen Auflagefrist kann gegen die Waldfeststellungen beim Kantonsforstamt St. Gallen, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen schriftlich Einsprache erhoben werden. 8890 Flums, 29. Juni 2026 Gemeinderat Flums

August 10, 2026

Gemeinderat Sennwald genehmigte Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans sowie des Fuss-, Wander- und Radwegplans in Frümsen; Einsprache bis 8. September 2026 möglich

Gemeinderat Sennwald genehmigte Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans sowie des Fuss-, Wander- und Radwegplans in Frümsen; Einsprache bis 8. September 2026 möglich Öffentliche Auflage - Gesamtüberarbeitung Gemeindestrassenplan sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) Öffentliche Auflage - Gesamtüberarbeitung Gemeindestrassenplan sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) POLITISCHE GEMEINDE SENNWALD Öffentliche Auflage Gesamtüberarbeitung Gemeindestrassenplan sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) Der Gemeinderat genehmigte am 22. Juni 2026 in Anwendung von Art. 39 ff. Strassengesetz (sGs 732.1, StrG) die Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans sowie des Fuss-, Wander- und Radwegplans. Die Planunterlagen umfassen: • Planungsbericht vom 11. Juni 2026, Büro FKL- und Partner AG, Grabs • Gemeindestrassenplan Nord 1:5000, dat. 26.05.2026 • Gemeindestrassenplan Süd 1:5000, dat. 26.05.2026 • FWR-Plan Nord 1:5000, dat. 26.05.2026 • FWR-Plan Süd 1:5000, dat. 26.05.2026 Die Unterlagen sowie zusätzlich der teilweise anonymisierte Mitwirkungsbericht liegen gestützt auf Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGs 732.1) während 30 Tagen d.h. vom Montag 10. August 2026 bis Dienstag 08. September 2026 im Rathaus Frümsen, Bauamt, Büro O8, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen sind ab Beginn der Auflagefrist auf www.sennwald.ch sowie auf www.publikationen.sg.ch aufgeschaltet. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Erlasse beim Gemeinderat Sennwald, Spengelgass 10, 9467 Frümsen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152ff PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. 9467 Frümsen, 10. August 2026 GEMEINDERAT SENNWALD

August 10, 2026

Gemeinderat Wartau lädt Öffentlichkeit zur Stellungnahme zum Teilstrassenplan Hüttenbrunnenstrasse G2 Nr. 64 und Hauptstrasse KS01 in Wartau; Frist bis 10. September 2026

Gemeinderat Wartau lädt Öffentlichkeit zur Stellungnahme zum Teilstrassenplan Hüttenbrunnenstrasse G2 Nr. 64 und Hauptstrasse KS01 in Wartau; Frist bis 10. September 2026 Öffentliche Mitwirkung_ Teilstrassenplan Teilneuklassierung / Teilumklassierung Hüttenbrunnenstrasse G2, Nr. 64 sowie Hauptstrasse Nr. KS01 Teilumklassierung Hüttenbrunnenstrasse G2, Nr. 64 sowie Hauptstrasse Nr. KS01 Der Gemeinderat Wartau lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen: Teilstrassenplan Teilneuklassierung Teilumklassierung Hüttenbrunnenstrasse G2, Nr. 64 sowie Hauptstrasse Nr. KS01 Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG), bzw. nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2). Der Teilstrassenplan ist vom 10. August bis 10. September 2026 auf der E-Mitwirkungsplattform https: ...

August 10, 2026

Genossenschaft Alterssiedlung Rotachhof, Zuckenriet, Niederhelfenschwil ändert Statuten; bezahlbarer altersgerechter Wohnraum

Genossenschaft Alterssiedlung Rotachhof, Zuckenriet, Niederhelfenschwil ändert Statuten; bezahlbarer altersgerechter Wohnraum Mutation Genossenschaft Alterssiedlung Rotachhof, Zuckenriet, Niederhelfenschwil Mutation Genossenschaft Alterssiedlung Rotachhof, Zuckenriet, Niederhelfenschwil Genossenschaft Alterssiedlung Rotachhof, Zuckenriet, in Niederhelfenschwil, CHE-108.532.011, Genossenschaft (SHAB Nr. 185 vom 25.09.2025, Publ. 1006442096). Statutenänderung: 21.05.2026. Zweck neu: Die Genossenschaft bezweckt die Bereitstellung, den Betrieb und die nachhaltige Entwicklung von bezahlbarem, altersgerechtem und hindernisarmem Wohnraum, insbesondere für ältere Menschen. Sie ist politisch und konfessionell neutral, nicht gewinnorientiert und verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Ziele. Die Genossenschaft fördert insbesondere selbständiges Wohnen im Alter, soziale Teilhabe, Nachbarschaft und Gemeinschaft, generationenübergreifende Begegnungen, eine wirtschaftlich verantwortungsvolle und nachhaltige Bewirtschaftung. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Genossenschaft Grundstücke erwerben, belasten, überbauen, veräussern sowie Kooperationen eingehen. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Genossenschafter an ihre Mitglieder erfolgen schriftlich per Brief oder elektronisch per E-Mail an die zuletzt gemeldete Adresse. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Jung, Pius, von Niederhelfenschwil, in Niederhelfenschwil, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Thalmann, Stefan, von Jonschwil, in Niederhelfenschwil, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.

August 10, 2026

Gurit Holding AG, Wattwil Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften; Tobias Lührig scheidet aus; Kollektivunterschrift zu zweien entfällt.

Gurit Holding AG, Wattwil Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften; Tobias Lührig scheidet aus; Kollektivunterschrift zu zweien entfällt. Mutation Gurit Holding AG, Wattwil Mutation Gurit Holding AG, Wattwil Gurit Holding AG, in Wattwil, CHE-100.058.804, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 30 vom 13.02.2026, Publ. 1006569432). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Lührig, Tobias, deutscher Staatsangehöriger, in Dresden (DE), mit Kollektivunterschrift zu zweien.

August 10, 2026

Gut-Pirli Kurt und Anneliese Baugesuch Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe Parzelle-Nr. 4478, Bartlistrasse 4, 7324 Vilters; Einsprache möglich innerhalb Auflagefrist 10.08.–24.08.2026

Gut-Pirli Kurt und Anneliese Baugesuch Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe Parzelle-Nr. 4478, Bartlistrasse 4, 7324 Vilters; Einsprache möglich innerhalb Auflagefrist 10.08.–24.08.2026 Bekanntmachung Baugesuch Gut-Pirli Kurt und Anneliese Bekanntmachung Baugesuch Gut-Pirli Kurt und Anneliese Bauherrschaft Anneliese Gut-Pirli, Bartlistrasse 4, 7324 Vilters Kurt Gut-Pirli, Bartlistrasse 4, 7324 Vilters Grundeigentümer Anneliese Gut-Pirli, Bartlistrasse 4, 7324 Vilters Kurt Gut-Pirli, Bartlistrasse 4, 7324 Viltersr Baugesuch Nr. 2026 65 Bauvorhaben Ersatz Ölheizung durch Luft- Wasser-Wärmepumpe Lage Parzelle-Nr. 4478, Bartlistrasse 4, 7324 Vilters Auflagefrist 10. August 2026 bis 24. August 2026 Baugesuch und Unterlagen können während der Auflagefrist beim Bauamt, 2. Stock, Büro 25, Dorfstrasse 34, 7323 Wangs eingesehen werden. Öffentlich- und ...

August 10, 2026