Alice Egger Kollokationsplan und Inventar St. Gallen; Anfechtung innerhalb 20 Tagen.

Alice Egger Kollokationsplan und Inventar St. Gallen; Anfechtung innerhalb 20 Tagen. Kollokationsplan und Inventar Alice Egger, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Alice Egger, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Alice Egger, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Eggersriet SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 09.07.1944 Todesdatum: 05.04.2026 Wohnhaft gewesen: Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen Alice Egger, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Eggersriet SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 09.07.1944 Todesdatum: 05.04.2026 Wohnhaft gewesen: Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen

August 8, 2026

Andri Matwiejko Kollokationsplan und Inventar; Rorschach, St.Gallen Klagefrist 20 Tage bis 04.09.2026

Andri Matwiejko Kollokationsplan und Inventar; Rorschach, St.Gallen Klagefrist 20 Tage bis 04.09.2026 Kollokationsplan und Inventar Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bischofszell TG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 13.07.1949 Todesdatum: 15.02.2026 Wohnhaft gewesen: Im Stadtwald 5 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bischofszell TG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 13.07.1949 Todesdatum: 15.02.2026 Wohnhaft gewesen: Im Stadtwald 5 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach

August 8, 2026

Bau+Agro Personal AG, Amriswil Lohnunterhalt CHF 2'544 monatlich an Direktion Soziales St. Gallen Kreisgericht St. Gallen; Erste Auszahlung ab August 2026

Bau+Agro Personal AG, Amriswil Lohnunterhalt CHF 2'544 monatlich an Direktion Soziales St. Gallen Kreisgericht St. Gallen; Erste Auszahlung ab August 2026 Urteilsveröffentlichung Im Verfahren Politische Gemeinde St. Gallen und D.K. gegen Patrick Wartmann, geb. 31.01.1991, von Wetzikon ZK, derzeit unbekannten Aufenthalts (letzte bekannte Adresse Säntisstrasse 15, 8580 Amriswil), vor Kreisgericht St. Gallen betreffend Schuldneranweisung, Verfahrensnummer SF.2026.136-SCM SG1F-MFU hat der Einzelrichter am 6. August 2026 entschieden: - a) Der jeweilige Arbeitgeber bzw. der jeweilige Sozialversicherungsträger des Gesuchsgegners, derzeit die Bau+Agro Personal AG, Zweigniederlassung Amriswil, Buchenhölzlistrasse 7, 8580 Amriswil, wird angewiesen, von dessen Lohn oder Lohnersatz monatlich den Betrag von derzeit Fr. 2'544.– (Unterhaltsbeiträge für die Kinder S., geb. 25.8.2019, und D. W., geb. 21.6.2022), zuzüglich die jeweiligen Alters- und Indexanpassungen, zuhanden der Gesuchstellerinnen direkt an die Direktion Soziales und Sicherheit, Sozialamt, Brühlgasse 1, 9004 St. Gallen, auf das Postkonto 90-1200-5, IBAN CH12 0900 0000 9000 1200 5, zu bezahlen, dies erstmals von den Bezügen für den Monat August 2026. b) Die Unterhaltsbeiträge für S. und D. W. basieren auf dem Urteil des Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen vom 23. Februar 2026 betreffend Kinderunterhalt (Verfahren VV.2025.85 ...

August 8, 2026

Eisenlohr-Sutter Stefan Bodenverbesserung Hüslen außerhalb Bauzone Grundstück Nr. 542, Hüslen 542, 9203 Niederwil; Einsprachefrist bis 20. August 2026

Eisenlohr-Sutter Stefan Bodenverbesserung Hüslen außerhalb Bauzone Grundstück Nr. 542, Hüslen 542, 9203 Niederwil; Einsprachefrist bis 20. August 2026 Bauanzeige Eisenlohr-Sutter Stefan (Bodenverbesserung Hüslen) - ausserhalb Bauzone Bauanzeige Eisenlohr-Sutter Stefan (Bodenverbesserung Hüslen) - ausserhalb Bauzone Gesuchsteller in Eisenlohr-Sutter Stefan, Hüslen 567, 9203 Niederwil Grundeigentümer in: Eisenlohr-Sutter Stefan, Hüslen 567, 9203 Niederwil Bauvorhaben: Bodenverbesserung Hüslen Standort: Grundstück Nr. 542, Hüslen 542, 9203 Niederwil Landwirtschaftszone L Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Einsprachen können innert vierzehn Tagen, d.h. vom 7. August 2026 bis 20. August 2026 durch schriftliche Anzeige an den Gemeinderat gemacht werden. Die Einsprachen sind ausführlich zu begründen. In der gleichen Zeit können im Gemeindehaus, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren die Pläne eingesehen werden.

August 8, 2026

Fachleute finden weitere lebende Japankäfer in Buchs und Liechtenstein; Befall könnte größer sein

Fachleute finden weitere lebende Japankäfer in Buchs und Liechtenstein; Befall könnte größer sein Weitere lebende Exemplare des Japankäfers gefunden Weitere lebende Exemplare des Japankäfers gefunden Aus dem Volkswirtschaftsdepartement Nach dem Fund eines toten Japankäfers vor rund einem Monat sind im Raum Buchs und im Fürstentum Liechtenstein zwischenzeitlich weitere lebende Exemplare in aufgestellte Fallen getappt. Die Fachleute des Kantons und des Fürstentum Liechtensteins stehen mit dem Bund im Kontakt. Aktuell geht es um die Abklärung des Befallsausmasses und um allfällige Bekämpfungsmassnahmen. Vor rund einem Monat hatten die Fachleute des Kantons nahe der Autobahn einen toten Japankäfer gefunden. Seither haben sie im Umkreis von drei Kilometern des Fundortes weitere Fallen aufgestellt. Dadurch wollten die Fachleute herausfinden, ob der Käfer ein Einzelfund war oder ob es sich um einen grösseren Befall handelt. In der Zwischenzeit sind neun weitere lebende Exemplare des Japankäfers in die Fallen gegangen – sowohl auf Schweizer Seite wie auch auf dem Gebiet des Fürstentums Liechtenstein. Die Fachleute stehen mit dem Bund in Kontakt, um die weiteren Schritte zu koordinieren. Der Kanton informiert wieder, sobald die Bekämpfungsmassnahmen und Auflagen beziehungsweise Einschränkungen geklärt sind. Dies wird voraussichtlich nächste Woche der Fall sein. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine Handlungsanweisungen für die lokale Bevölkerung, Landwirtschaft und Gartenbau. Der gebietsfremde Japankäfer kann grosse Schäden an Pflanzen, Bäumen, Grünflächen, Reben sowie landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen anrichten. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven des Käfers schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben und der Rasen braun wird. Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig

August 8, 2026

Gemeinde Flawil Referendumsvorlage II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement in Flawil; 300 Unterschriften nötig

Gemeinde Flawil Referendumsvorlage II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement in Flawil; 300 Unterschriften nötig Referendumsvorlage “II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement” Referendumsvorlage “II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement” Referendumsvorlage (Fakultatives Referendum) Gegenstand: II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement Referendumsfrist: Montag, 10. August 2026, bis Freitag, 18. September 2026 Öffentliche Auflage: Publikationsplattform des Kantons St.Gallen (www.publikationen.sg.ch) Notwendige Unterschriften: 300 Das Verfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Gemeinde Flawil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes des Kantons St.Gallen und des Gesetzes über Referendum und Initiative des Kantons St.Gallen. Ein allfälliges Referendumsbegehren zur Volksabstimmung ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Flawil einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.

August 8, 2026

Gemeinde Uzwil Ausserordentliche Bürgerversammlung Gemeindesaal an der Sonnenhügelstrasse 4, Uzwil; 2,1 Mio. Franken ins Budget 2027

Gemeinde Uzwil Ausserordentliche Bürgerversammlung Gemeindesaal an der Sonnenhügelstrasse 4, Uzwil; 2,1 Mio. Franken ins Budget 2027 Ausserordentliche Bürgerversammlung der Gemeinde Uzwil Ausserordentliche Bürgerversammlung der Gemeinde Uzwil Am 24. August 2026 findet um 20 Uhr im Gemeindesaal an der Sonnenhügelstrasse 4 die ausserordentliche Bürgerversammlung statt. Traktanden sind: - Grundsatzabstimmung zur Frage: Wollen Sie 2,1 Mio. Franken ins Budget 2027 einstellen, um die Machbarkeitsstudien für die gleichzeitige Erweiterung der drei Schulanlagen Neuhof, Herrenhof und Schöntal in ein ausführungsreif ausgearbeitetes Projekt zu entwickeln? - Allgemeine Umfrage Das Gutachten mit Anträgen des Rats wird in alle Haushalte verschickt. Zusätzlich ist dieses unter www.uzwil.ch ...

August 8, 2026

Gertrud Schönholzer vorläufige Konkursanzeige, Oberuzwil; ausgeschlagene Erbschaft

Gertrud Schönholzer vorläufige Konkursanzeige, Oberuzwil; ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bürglen (TG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 12.01.1945 Todesdatum: 30.06.2026 Wohnhaft gewesen: im Tertianium Christa, Bahnhofstrasse 43 9242 Oberuzwil Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bürglen (TG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 12.01.1945 Todesdatum: 30.06.2026 Wohnhaft gewesen: im Tertianium Christa, Bahnhofstrasse 43 9242 Oberuzwil Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 8, 2026

K. Hepp Maler und Gipsergeschäft, Thal Neueintragung

K. Hepp Maler und Gipsergeschäft, Thal Neueintragung Neueintragung K. Hepp Maler und Gipsergeschäft, Thal Neueintragung K. Hepp Maler und Gipsergeschäft, Thal K. Hepp Maler und Gipsergeschäft, in Thal, CHE-155.505.959, Buechbergstrasse 4, 9422 Staad SG, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Erbringung von Dienstleistungen im Bauwesen, insbesondere Angebot von Fassadenisolationen sowie Ausführung von Verputz-, Maler- und Gipserarbeiten. Zudem Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Generalunternehmung, insbesondere in den Bereichen Projekt- und Bauleitung sowie Ausführung von planerischen und ausführungstechnischen Arbeiten. Eingetragene Personen: Hepp, Kenny Mike Tim, deutscher Staatsangehöriger, in Staad SG (Thal), Inhaber, mit Einzelunterschrift.

August 8, 2026

Kanton St.Gallen Arbeitslosigkeit bewegt sich kaum; 1'152 Mitarbeitende vorangemeldet zur Kurzarbeit

Kanton St.Gallen Arbeitslosigkeit bewegt sich kaum; 1'152 Mitarbeitende vorangemeldet zur Kurzarbeit Arbeitslosigkeit bewegt sich kaum, Kurzarbeit tief Arbeitslosigkeit bewegt sich kaum, Kurzarbeit tief Aus dem Volkswirtschaftsdepartement Ende Juli 2026 waren aus dem Kanton St.Gallen 11'405 Personen zur Stellensuche bei einem RAV gemeldet. Das sind 814 mehr als vor Jahresfrist und 14 weniger als Ende Juni. Die Zahl der offenen Stellen beträgt aktuell 3'935. 1'152 Beschäftigte sind für Kurzarbeit vorangemeldet. Die Zahl der bei einem St.Galler RAV gemeldeten Stellensuchenden ist innert Jahresfrist um 7,7 Prozent angestiegen, gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozent gesunken. Damit hat sich dieser Wert das zweite Mal in Folge kaum verändert, was für diese Monate nicht untypisch ist. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr betrifft Stellensuchende aus der Industrie und dem verarbeitenden Gewerbe mit 1,9 Prozent (+73 auf 4'016 Personen) deutlich schwächer als Stellensuchende aus dem Dienstleistungssektor mit 11,8 Prozent (+760 auf 7'223 Personen). Die Entwicklung in der ganzen Schweiz verläuft ähnlich. Hier beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahr 8,5 Prozent, im Vergleich zum Vormonat 0,6 Prozent. Altersgruppen Bei der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat 11,3 Prozent (von 1'125 auf 1'252) und bei den 25- bis 49-Jährigen 6,3 Prozent (von 6'297 auf 6'693). Dazwischen liegen die 50-Jährigen und Älteren, mit einem Anstieg von 9,2 Prozent (von 3'169 auf 3'460) gegenüber dem Vorjahr. Wahlkreise In allen Wahlkreisen ist die Zahl der Stellensuchenden im Vorjahresvergleich gestiegen, zwischen 2,3 Prozent im Wahlkreis St. Gallen und 23,2 Prozent im Wahlkreis Toggenburg (Abb. 1). Ebenfalls unter dem Kantonsmittel von 7,7 Prozent liegen der Wahlkreis Rheintal mit einer Zunahme um 2,9 Prozent und der Wahlkreis Werdenberg (+4,0%) Darüber liegen der Wahlkreis Sarganserland (+12,4%), der Wahlkreis Rorschach (+12,5%) und der Wahlkreis See-Gaster mit einer Zunahme um 17,7 Prozent. Der Wahlkreis Wil liegt mit einer Zunahme um 8,6 Prozent nahe beim kantonalen Mittel. Offene Stellen Ende Juli 2026 waren bei den RAV des Kantons St.Gallen 3'935 offene Stellen gemeldet. Das sind 530 mehr als vor Jahresfrist und 508 weniger als im Vormonat. Rund 66 Prozent davon stammen aus meldepflichtigen Berufen. Deren Zahl hat gegenüber dem Vorjahr zugenommen, was mit der Ausweitung der meldepflichtigen Berufe auf Anfang 2026 zusammenhängt. Am stärksten gesucht sind Hilfsarbeitskräfte, Personen in Dienstleistungsberufen, Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Personen in Handwerks- und verwandten Berufen. Kurzarbeit Für den August 2026 haben 37 Betriebe 1'152 Mitarbeitende zur Kurzarbeit vorangemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe im Monatsvergleich um vier und die Zahl der Mitarbeitenden um 94 gesunken. Betroffen sind Betriebe in der Industrie und dem verarbeitenden Gewerbe aus allen Regionen des Kantons. Die Auswertung basiert auf den bis Ende Juli 2026 bearbeiteten Gesuchen. In Bearbeitung befanden sich zu dem Zeitpunkt Gesuche von fünf Betrieben für 136 Mitarbeitende. Detailinformationen im Statistikportal Eine detaillierte tabellarische Darstellung der Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach soziodemografischen Merkmalen und Branchen steht auf dem kantonalen Statistikportal zur Verfügung (xlsx, pdf), ebenso zu den aktualisierten Quotenwerten (xlsx, pdf), zur abgerechneten Kurzarbeit (xlsx, pdf) und zu weiteren wichtigen Kennzahlen. Die offenen Stellen sind als Stada-Tabelle abrufbar. Weiteres statistisches Informationsmaterial zu den Arbeitslosen und Stellensuchenden in Form von Grafiken, Tabellen und interaktiven Datenbanken ist auf dem kantonalen Statistikportal zu finden. Die vom Amt für Daten und Statistik (DSSG) publizierten statistischen Informationen unterstehen dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.

August 8, 2026