Katalin Rakitnik vorläufige Konkursanzeige Uznach/Rapperswil; Konkursverfahren eröffnet am 05.08.2026.

Katalin Rakitnik vorläufige Konkursanzeige Uznach/Rapperswil; Konkursverfahren eröffnet am 05.08.2026. Vorläufige Konkursanzeige Katalin Rakitnik Vorläufige Konkursanzeige Katalin Rakitnik Schuldner Katalin Rakitnik Staatsbürgerschaft: Ungarn Geburtsdatum: 28.12.1971 Hirschwiese 1a 8730 Uznach Inhaberin des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens The Style Lounge by Katalin Rakitnik, Herrengasse 9, 8640 Rapperswil Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Katalin Rakitnik Staatsbürgerschaft: Ungarn Geburtsdatum: 28.12.1971 Hirschwiese 1a 8730 Uznach Inhaberin des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens The Style Lounge by Katalin Rakitnik, Herrengasse 9, 8640 Rapperswil Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 8, 2026

KESB Region St.Gallen errichtet Vertretungsbeistandschaft für Marc Welte in St.Gallen; Zugriff auf Zahlungsverkehrskonto entzogen

KESB Region St.Gallen errichtet Vertretungsbeistandschaft für Marc Welte in St.Gallen; Zugriff auf Zahlungsverkehrskonto entzogen Beschlussveröffentlichung Im Verfahren betreffend Errichtung der Massnahme für Marc Welte, geb. 27. Februar 1973, von St.Gallen-Tablat, zuletzt wohnhaft gewesen im Hotel Elite Garni in St.Gallen, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt hat die KESB Region St.Gallen am 4. August 2026 entschieden: - Für Marc Welte wird eine Vertretungsbeistandschaft gemäss Art. 394 Abs. 1 i. V. m. Art. 395 Abs. 1 ZGB angeordnet mit den Aufgabenbereichen: - stets für eine geeignete Wohnsituation bzw. Unterkunft von Marc Welte besorgt zu sein und ihn bei allen in diesem Zusammenhang erforderlichen Handlungen soweit nötig zu vertreten; - für sein gesundheitliches Wohl sowie für hinreichende medizinische Betreuung zu sorgen und ihn bei allen dafür erforderlichen Vorkehrungen soweit nötig zu vertreten; - im Rahmen der Möglichkeiten von Marc Welte für eine geeignete Tagesstruktur besorgt zu sein und ihn bei allen dafür erforderlichen Vorkehrungen soweit nötig zu vertreten; - Marc Welte beim Erledigen der administrativen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere auch im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, (Sozial)Versicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen; - Marc Welte beim Erledigen der finanziellen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere sein Einkommen und das Vermögen sorgfältig zu verwalten. 2 Gestützt auf Art. 395 Abs. 3 ZGB wird Marc Welte der Zugriff auf das zu eröffnende oder zu bezeichnende Zahlungsverkehrskonto entzogen. 3.Die Zugriffsregelung auf die weiteren Vermögenswerte wird nach Eingang des Inventars konkretisiert. - Zur Beistandsperson wird ernannt: Berufsbeistandschaft St.Gallen - Die Beistandsperson wird beauftragt: a) raschmöglichst, spätestens innert 6 Wochen ab Datum der Rechtskraft dieses Beschlusses, per Errichtungsdatum der Beistandschaft ein Inventar über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Marc Welte aufzunehmen und zu diesem Zweck der Vermögensaufsicht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde das entsprechende Formular, ausgefüllt und unterzeichnet, samt Belegen, einzureichen; b) nötigenfalls Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahme an veränderte Verhältnisse zu stellen; c) per 31. Juli 2028 den ordentlichen Bericht und die Rechnung einzureichen. - Der Beistandsperson wird gemäss Art. 391 Abs. 3 ZGB die Befugnis erteilt, soweit erforderlich die Post von Marc Welte zu öffnen. - Allfällige von Marc Welte früher ausgestellte Vollmachten, die den Aufgabenbereich der Beistandsperson betreffen, werden widerrufen. - Ziffern 1-7 dieses Beschlusses werden als sofort vollstreckbar erklärt und einem allfälligen Rechtsmittel wird die aufschiebende Wirkung entzogen. - Auf die Erhebung amtlicher Kosten wird verzichtet. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St.Gallen, Unterstrasse 28, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden. Der ausführlich begründete Beschluss kann verlangt werden. St.Gallen, 5. August 2026 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region St.Gallen

August 8, 2026

Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Aufruf Namen-Papier-Schuldbrief, Grundbuch Gemeinde Mels; Auskündigung dauert 6 Monate ab Erstveröffentlichung

Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Aufruf Namen-Papier-Schuldbrief, Grundbuch Gemeinde Mels; Auskündigung dauert 6 Monate ab Erstveröffentlichung Aufruf Namen-Papier-Schuldbrief, lastend auf Stockwerkeigentum Nr. S20465, 50/100 Miteigentum am Grundstück Nr. 4097, Mädriserstrasse 74, 8886 Mädris-Vermol, Grundbuch Gemeinde Mels Aufruf Namen-Papier-Schuldbrief, lastend auf Stockwerkeigentum Nr. S20465, 50 100 Miteigentum am Grundstück Nr. 4097, Mädriserstrasse 74, 8886 Mädris-Vermol, Grundbuch Gemeinde Mels Nummer: 20079 Saldo Wert: CHF 50'000’.00 Datum der Ausstellung: 14.08.1996 Rechtliche Hinweise Die aufgeführten Wertpapiere und anderen Titel werden vermisst. Die unbekannten Inhaber oder Gläubiger werden hiermit aufgefordert, die erwähnten Titel innert der angegebenen Auskündungsfrist der Kontaktstelle vorzulegen resp. sich zu melden, ansonsten diese kraftlos erklärt werden. Publikation nach Art. 983 und 984 OR – Art. 865 ZGB Dauer der Auskündigung: 6 Monat(e) ab dem ersten Veröffentlichungsdatum Kontaktstelle Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Bahnhofstrasse 10 8887 Mels Saldo ...

August 8, 2026

Luca Kohli vorläufige Konkursanzeige St.Gallenkappel, Schweiz; Konkurseröffnung am 05.08.2026

Luca Kohli vorläufige Konkursanzeige St.Gallenkappel, Schweiz; Konkurseröffnung am 05.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Luca Kohli Vorläufige Konkursanzeige Luca Kohli Schuldner Luca Kohli Heimatort: Rüschegg (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 24.02.1990 Obergerendingerstrasse 8 8735 St. Gallenkappel Inhaberin des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens Kohli Crane Solutions, Oberendingerstrasse 8, 8735 St.Gallenkappel Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Luca Kohli Heimatort: Rüschegg (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 24.02.1990 Obergerendingerstrasse 8 8735 St. Gallenkappel Inhaberin des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens Kohli Crane Solutions, Oberendingerstrasse 8, 8735 St.Gallenkappel Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 8, 2026

Mutation Kulturstiftung Bad Ragaz nimmt neue Stiftungsratsmitglieder in Bad Ragaz auf; drei neue Stiftungsratsmitglieder ernannt

Mutation Kulturstiftung Bad Ragaz nimmt neue Stiftungsratsmitglieder in Bad Ragaz auf; drei neue Stiftungsratsmitglieder ernannt Mutation Kulturstiftung Bad Ragaz, Bad Ragaz Mutation Kulturstiftung Bad Ragaz, Bad Ragaz Kulturstiftung Bad Ragaz, in Bad Ragaz, CHE-109.996.324, Stiftung (SHAB Nr. 126 vom 03.07.2026, Publ. 1006697015). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schneider, Margrith, von Pfäfers, in Bad Ragaz, Vizepräsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bühler, Daniel, von Safiental, in Bad Ragaz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hohmeister, Dr. Rolf, von Rüthi SG, in Bad Ragaz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Jäger, Jens, von Pfäfers, in Bad Ragaz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Riederer, Josef, von Pfäfers, in Pfäfers, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schneider, Gabriele, von Pfäfers, in Malans GR (Malans), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

August 8, 2026

Reto und Astrid Brühwiler, Neubau Zweifamilienhaus mit Schwimmbad und Sole, Zuzwil; Auflagefrist: 7. bis 20. August 2026

Reto und Astrid Brühwiler, Neubau Zweifamilienhaus mit Schwimmbad und Sole, Zuzwil; Auflagefrist: 7. bis 20. August 2026 Bauanzeige Brühwiler, Zuzwil Bauanzeige Brühwiler, Zuzwil Bauherrschaft Reto und Astrid Brühwiler, Säntisstrasse 2, Zuzwil Projektverfasser skizzenROLLE, Harfenberg 2, Kirchberg Bauobjekt Abbruch Einfamilienhaus Vers.-Nr. 846 Neubau Zweifamilienhaus samt Schwimmbad sowie Sole Wasser-Wärmepumpe mit zwei Erdwärmesonden Standort Säntisstrasse 2, Zuzwil (GS-Nr. 1351) Baumasse Massgebend sind die Angaben in den Bauplänen Auflagefrist 7. bis 20. August 2026 Während dieser Zeit können im Gemeindehaus die Pläne eingesehen werden. Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben besteht nachfolgendes Rechtsmittel: Einsprachen gegen das geplante Bauvorhaben sind gemäss Art. 153 ff Planungs- und Baugesetz, (abgekürzt PBG, sGS 731.1) schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat, 9524 Zuzwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. In der gleichen Zeit können im Gemeindehaus die Pläne eingesehen werden.

August 8, 2026

Robin-Dandy Beyer, vorläufige Konkursanzeige, Frümsen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026

Robin-Dandy Beyer, vorläufige Konkursanzeige, Frümsen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 19.07.1996 Todesdatum: 19.06.2026 Wohnhaft gewesen: Grista 4 9467 Frümsen vormals Im Hof 3, 9467 Frümsen, vorher Untere Gasse 2, 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 19.07.1996 Todesdatum: 19.06.2026 Wohnhaft gewesen: Grista 4 9467 Frümsen vormals Im Hof 3, 9467 Frümsen, vorher Untere Gasse 2, 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 8, 2026

Rosalia Scholz vorläufige Konkursanzeige Meggen LU ausgeschlagene Erbschaft Schweizer Staatsangehörigkeit, geboren 1934, Wohnhaft gewesen St.Gallen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026

Rosalia Scholz vorläufige Konkursanzeige Meggen LU ausgeschlagene Erbschaft Schweizer Staatsangehörigkeit, geboren 1934, Wohnhaft gewesen St.Gallen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Meggen (LU) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 17.04.1934 Todesdatum: 23.07.2025 Wohnhaft gewesen: Langgasse 120 9008 St.Gallen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Meggen (LU) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 17.04.1934 Todesdatum: 23.07.2025 Wohnhaft gewesen: Langgasse 120 9008 St.Gallen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 8, 2026

Sandro Bürge, Abbruch und Ersatzbau des Wohnhauses mit Einliegerwohnung ausserhalb Bauzone, Grundstück 7960, Langenrain, 9602 Bazenheid; Auflage 7.–20. Aug. 2026

Sandro Bürge, Abbruch und Ersatzbau des Wohnhauses mit Einliegerwohnung ausserhalb Bauzone, Grundstück 7960, Langenrain, 9602 Bazenheid; Auflage 7.–20. Aug. 2026 Bauanzeige Abbruch und Ersatzbau des Wohnhauses mit Einliegerwohnung ausserhalb Bauzone Bauanzeige Abbruch und Ersatzbau des Wohnhauses mit Einliegerwohnung ausserhalb Bauzone Öffentliche Auflage des Baugesuches (Art. 139 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes) Bauherrschaft: Bürge Sandro, Untere Bahnhofstrasse 1, 9500 Wil Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Versicherung Nr. 1383 und Nr. 1384, Ersatzbau des Wohnhauses mit Garagenanbau und einer Einliegerwohnung, Montage einer Photovoltaikanlage (~30 m2, ~6 kWp), Einbau einer Erdsonde sowie Umnutzung von landwirtschaftliche in nicht landwirtschaftliche Nutzung, Grundstück Nr. 7960, Langenrain (1383), 9602 Bazenheid Auflage: 7. August 2026 bis 20. August 2026 Baugesuch und Unterlagen können während dieser Zeit bei der Bauverwaltung im Gemeindehaus eingesehen werden. Wir danken für Ihre telefonische Voranmeldung. Rechtsmittel: Allfällige Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist an die Baubehörde der Politischen Gemeinde Kirchberg einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG)).

August 8, 2026

Stimmberechtigte stimmen über zwei Vorlagen in der Schweiz; Neutralitäts- und Ernährungsinitiative

Stimmberechtigte stimmen über zwei Vorlagen in der Schweiz; Neutralitäts- und Ernährungsinitiative Abstimmung vom 27. September 2026 Abstimmung vom 27. September 2026 Am Sonntag, 27. September 2026 - und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen - findet statt: Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen: - Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»; - Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)». Briefliche Abstimmung Jede ...

August 8, 2026