Baugesuch Jonschwil Erweiterung Dachterrasse und Neubau Whirlpool Höhenweg 5, 9243 Jonschwil; Frist für Einsprachen bis 27. August 2026

Baugesuch Jonschwil Erweiterung Dachterrasse und Neubau Whirlpool Höhenweg 5, 9243 Jonschwil; Frist für Einsprachen bis 27. August 2026 BG-Nr. 25.48 - Erweiterung Dachterrasse und Neubau Whirlpool auf dem Dach des Einfamilienhauses Vers.-Nr. 857 auf dem Grundstück Nr. 884, Höhenweg 5, 9243 Jonschwil BG-Nr. 25.48 - Erweiterung Dachterrasse und Neubau Whirlpool auf dem Dach des Einfamilienhauses Vers.-Nr. 857 auf dem Grundstück Nr. 884, Höhenweg 5, 9243 Jonschwil Baugesuch im ordentlichen Verfahren Bauanzeige gemäss Art. 138 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 14. August 2026 bis 27. August 2026 im Obergeschoss des Gemeindehauses, Poststrasse 12, 9243 Jonschwil zur Einsicht auf. Einsprachen sind nach Art. 153 ff. PBG während der oben erwähnten Frist der Bau- und Infrastrukturkommission Jonschwil einzureichen. Einsprachen müssen eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag enthalten.

August 14, 2026

Benz-Hasler Daniel Terrainauffüllung ausserhalb Bauzone Grundstück Nr. 3010 Grafenmaad 9462 Montlingen; Einsprachefrist 18. August 2026 bis 31. August 2026

Benz-Hasler Daniel Terrainauffüllung ausserhalb Bauzone Grundstück Nr. 3010 Grafenmaad 9462 Montlingen; Einsprachefrist 18. August 2026 bis 31. August 2026 Bauanzeige / Benz-Hasler Daniel / Terrainauffüllung (nachträgliches Gesuch) – ausserhalb Bauzone Terrainauffüllung (nachträgliches Gesuch) – ausserhalb Bauzone Bekanntmachung gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) Baugesuchsbeschreibung Terrainauffüllung (nachträgliches Gesuch) – ausserhalb Bauzone Baugrundstück Grundstück Nr. 3010, Grafenmaad, 9462 Montlingen Bauherrschaft Benz-Hasler Daniel, Hilpertstrasse 5, 9463 Oberriet Projektverfasser Benz-Hasler Daniel, Hilpertstrasse 5, 9463 Oberriet Einsprachefrist 18. August 2026 bis 31. August 2026 Einsprachen Gemäss Art. 153 des Planungs- und Baugesetz (PBG) sind Einsprachen mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (bitte erwähnen, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt).

August 14, 2026

Beschwerdeführerin Verteilung der Kosten bei Deponiesanierung Deponie A.__; Kanton übernimmt keinen Anteil, Beschwerdeführerin ist Verursacherin.

Beschwerdeführerin Verteilung der Kosten bei Deponiesanierung Deponie A.__; Kanton übernimmt keinen Anteil, Beschwerdeführerin ist Verursacherin. B 2025/103 | 14.08.2026 | Entscheid Verwaltungsgericht, 26.05.2026 Entscheid Verwaltungsgericht, 26.05.2026 Verteilung der Kosten bei Deponiesanierung. Art. 51 des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (sGS 672.1, EG-USG). Kanton und politische Gemeinde tragen die nach Abzug von allfälligen Beiträgen Dritter verbleibenden Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten je zur Hälfte, wenn die Verursacher nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Im Licht der gesamten Umstände erscheint überwiegend wahrscheinlich, dass es sich bei der streitbetroffenen Deponie A.__ um eine öffentliche Deponie der Beschwerdeführerin handelte und sie die kostenpflichtige Verursacherin (Verhaltensstörerin) ist. Eine hälftige Übernahme der nach dem Bundesbeitrag verbliebenen Kosten durch den Kanton im Sinn von Art. 51 EG-USG scheidet demnach aus. (Verwaltungsgericht, B 2025

August 14, 2026

Dari Gastro GmbH vorläufige Konkursanzeige Bahnhofstrasse 46, 9475 Sevelen; Konkurs eröffnet am 12.08.2026

Dari Gastro GmbH vorläufige Konkursanzeige Bahnhofstrasse 46, 9475 Sevelen; Konkurs eröffnet am 12.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Dari Gastro GmbH Vorläufige Konkursanzeige Dari Gastro GmbH Schuldner Dari Gastro GmbH CHE-265.359.306 Bahnhofstrasse 46 9475 Sevelen Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Dari Gastro GmbH CHE-265.359.306 Bahnhofstrasse 46 9475 Sevelen Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 14, 2026

Das kantonale Tiefbauamt baut Deckbelag zwischen Vilters und Bad Ragaz; Sperre für einen Tag, Umleitungen eingerichtet

Das kantonale Tiefbauamt baut Deckbelag zwischen Vilters und Bad Ragaz; Sperre für einen Tag, Umleitungen eingerichtet Neuer Deckbelag zwischen Vilters und Bad Ragaz Neuer Deckbelag zwischen Vilters und Bad Ragaz Aus dem Bau- und Umweltdepartement Das kantonale Tiefbauamt baut ab Mittwoch, 19. August 2026, zwischen der Kreuzung Baschär in Vilters und dem Kreisel Freihof in Bad Ragaz den Deckbelag ein. Für die Arbeiten ist die Kantonsstrasse für einen Tag gesperrt. Für den Deckbelagseinbau ist der betroffene Abschnitt am Mittwoch, 19. August 2026, gesperrt. Der Verkehr wird auf das umliegende Strassennetz umgeleitet. Verkehrsteilnehmende in Fahrtrichtung Bad Ragaz werden via Rationenstrasse, Vilters im Einbahnregime geführt. Auf der gegenüberliegenden Seite wird die Fahrrichtung Sargans auf der Rütistrasse ebenfalls im Einbahnregime geführt. Betroffene Anwohner und Betriebe werden direkt informiert. Bei ungünstiger Witterung verschiebt sich der Belagseinbau auf den Folgetag. Die Beteiligten setzen sich dafür ein, die Einschränkungen möglichst kurz zu halten und bitten Verkehrsteilnehmende sowie Anwohnende um Verständnis. Mit dem regelmässigen Strassenunterhalt sorgt das kantonale Tiefbauamt für den Werterhalt der Infrastruktur und ermöglicht den Verkehrsteilnehmenden eine sichere Fahrt.

August 14, 2026

De Giorgio Salvatore, Umnutzung Bürofläche in Wohnungen, St. Gallerstrasse 28, Buchs; Öffentliche Einsicht bis 27. August 2026

De Giorgio Salvatore, Umnutzung Bürofläche in Wohnungen, St. Gallerstrasse 28, Buchs; Öffentliche Einsicht bis 27. August 2026 Bauanzeige St. Gallerstrasse 28 Bauanzeige St. Gallerstrasse 28 Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 f. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG). Bauherrschaft: De Giorgio Salvatore, Feldeggstrasse 1, 9470 Buchs Bauprojekt: Umutzung Bürofläche in Wohnungen Das Baugesuch liegt vom 14. August 2026 bis 27. August 2026 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf. Im untenstehenden Dokument finden Sie die Bauanzeige.

August 14, 2026

Dilsa Kurt vorläufige Konkursanzeige Neue Wangserstrasse 9 7320 Sargans; Konkurs eröffnet am 12.08.2026

Dilsa Kurt vorläufige Konkursanzeige Neue Wangserstrasse 9 7320 Sargans; Konkurs eröffnet am 12.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Dilsa Kurt Vorläufige Konkursanzeige Dilsa Kurt Schuldner Dilsa Kurt Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 18.03.1992 Neue Wangserstrasse 9 7320 Sargans Inhaberin des im Handelsregister des Kantons St.Gallen gelöschten Einzelunternehmens Kurt Marketing, Neue Wangenstrasse 9, 7320 Sargans Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Dilsa Kurt Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 18.03.1992 Neue Wangserstrasse 9 7320 Sargans Inhaberin des im Handelsregister des Kantons St.Gallen gelöschten Einzelunternehmens Kurt Marketing, Neue Wangenstrasse 9, 7320 Sargans Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 14, 2026

Eschenbach aktuell Ausgabe 08/2026 online; Tempo-30 in Quartieren Einzug halten

Eschenbach aktuell Ausgabe 08/2026 online; Tempo-30 in Quartieren Einzug halten Mitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» Ausgabe 08/2026 Mitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» Ausgabe 08 2026 Die neuste Ausgabe des Gemeindemitteilungsblatts «Eschenbach aktuell» ist online. In dieser Ausgabe blicken wir zurück auf die stimmige 1. August-Feier. Zudem erfahren Sie, in welchen Quartieren Tempo-30 Einzug halten, und wie die Bauverwaltung neu aufgestellt werden soll. Abgerundet wird die Ausgabe mit spannenden Beiträgen aus den Kommissionen, der Verwaltung und der Schule sowie einem Einblick ins aktive Dorfleben.

August 14, 2026

Eschenbach SG erteilt Gemeindebürgerrecht an Alsharify Najem, wohnhaft in St. Gallenkappel; Auflagefrist 30 Tage, Einsprache möglich.

Eschenbach SG erteilt Gemeindebürgerrecht an Alsharify Najem, wohnhaft in St. Gallenkappel; Auflagefrist 30 Tage, Einsprache möglich. Erteilung des Gemeindebürgerrechts Erteilung des Gemeindebürgerrechts Der Gemeinderat Eschenbach hat in seiner Funktion als Einbürgerungsrat folgender Person das Gemeindebürgerrecht von Eschenbach SG erteilt: Alsharify Najem, geb. 15.01.2000, syrischer Staatsangehöriger, wohnhaft in 8735 St. Gallenkappel, Rüeterswilerstrasse 18 Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt während 30 Tagen, d.h. vom 17. August bis 15. September 2026, beim Sekretariat der Gemeinderatskanzlei, Büro 17, in der Gemeindeverwaltung Eschenbach öffentlich auf. Die massgebende Bekanntmachung findet auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch (amtliches Publikationsorgan) statt. In Eschenbach Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in das Dossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschenbach schriftlich und begründet Einsprache erheben.

August 14, 2026

Friedhofkommission räumt Grabreihen Friedhof Tübach; Frist 17.01.2027 Räumung entschädigungslos.

Friedhofkommission räumt Grabreihen Friedhof Tübach; Frist 17.01.2027 Räumung entschädigungslos. Amtliche Bekanntmachung über die Räumung von Grabreihen – Friedhof Tübach Amtliche Bekanntmachung über die Räumung von Grabreihen – Friedhof Tübach Infolge Ablauf der Grabesruhe hat die Friedhofkommission die Räumung folgender Gräber auf dem Friedhof Tübach beschlossen: Erdgrabfeld B: Erdbestattungen Nr. 15 - 21, Todesjahre 2001 - 2006 - Anton Josef Weibel 2001, - Johann Villiger 2003 und Margareta Villiger 2016, - Eduard Rappold 2003, - Maria Lenherr-Bischof 2004, - Ernst Jakob Bauer 2004, - Margaritha Weibel-Ackermann 2005, - Kunigunde Gschwend-Hutter 2006 Erdgrabfeld A: Urnengräber Nr. 7 - 18, Todesjahre 1998 - 2014 - Heidi Bischof-Schlegel 1998, - Myriam Wittwer-Galant 2000 und Johann Wittwer 2013, - Andreas Huber 1991, Beat Arthur Huber 2002 und Agnes Huber-Werz 2014, - Andrea Eva Huber-Fichter 2002, - Hedwig Langenegger-Bänziger 2002 und Hermann Langenegger 2005, - Hermann Kuratli 2006 und Rösli Kuratli 2011, - Walter Walser 2009, - Erich Hans Zingg 2008, - Georg Brandenberg 1997 und Gertrud Brandenberg-Epper 2007, - Hildegard Weibel-Baumgartner 2007 und Adolf Weibel 2013, - Pius Karl Zingg 2006, - Ludwig Kos 2006 und Maria Gertrud Kos-Altano 2012 Urnenwandfeld A Nr. 1 - 10, Todesjahre 2004 - 2015 - Albert Widmer 2004 und Brigitte Widmer 2015, - Bertha Hug 2014, - Robert Barth 2013, - Gertrud Boppart-Schoch 2013, - Rainer Werlisch 2012, - André Fichter 2015, - Jolanda Nüssli 2014, - Rita Dähler-Stürm 2014, - Agnes Studer-Jenni 2013, - Hedwig Falk-Hanimann 2012 Grabwinkel Gemeinschaftsgrab Nr. 1 - 2, Todesjahre 2013 - 2015 - Irma Koller-Laube 2013, - Johann Enderli 2015 Franziskaner Schwestern-Gräber Todesjahre 1986 - 1997 - Sr. Isidora Müller 1986, - Sr. Loyola Hinder 1994, - Sr. Edigna Engelberger 1997 Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, je nach Grab, den Grabstein, die Urnenwandplatte, den Grabwinkel, allfälligen Grabschmuck, Pflanzen, etc. bis spätestens am 17. Januar 2027 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird entschädigungslos und ohne weitere Benachrichtigung geräumt. Nachträgliche Eigentumsansprüche werden abgelehnt (Art. 27 VV zum Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen). Jegliche Verantwortung und Haftbarkeit der Gemeinde Tübach wird ausgeschlossen. Bei Fragen steht Ihnen das Bestattungsamt Tübach, Corinne Manetsch (Tel. 071 844 23 10 oder corinne.manetsch@tuebach.ch) gerne zur Verfügung.

August 14, 2026