Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen stellt Arbeitsfähigkeit fest; Kein Rentenanspruch

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen stellt Arbeitsfähigkeit fest; Kein Rentenanspruch IV 2025/180 | 04.08.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 02.06.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 02.06.2026 Art. 28 IVG. Das ursprüngliche psychiatrische Teilgutachten war nicht beweiskräftig, weshalb das durch die Beschwerdegegnerin in Auftrag gegebene psychiatrische Obergutachten keine unzulässige second opinion darstellt. Würdigung zweier medizinischer Gutachten. Feststellung der Arbeitsfähigkeit. Prozentvergleich. Kein Rentenanspruch, Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Juni 2026, IV 2025

August 4, 2026

Alexandru-Ionut Radu Pfändung am Betreibungsamt Pizol, Platz 2, 8887 Mels; Verlustschein bei Abwesenheit möglich

Alexandru-Ionut Radu Pfändung am Betreibungsamt Pizol, Platz 2, 8887 Mels; Verlustschein bei Abwesenheit möglich Pfändungsanzeige/-urkunde Alexandru-Ionut Radu -urkunde Alexandru-Ionut Radu Schuldner Alexandru-Ionut Radu Staatsbürgerschaft: Rumänien Geburtsdatum: 15.04.1989 Wohnadresse nicht bekannt Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Schuldbetreibung en Nr. 25002289 vom 03.08.2026 Forderungen CHF 1853.40 nebst Zins zu 5 % seit 23.06.2025 Prämien KVG vom 01.09.2024 bis 31.03.2025 CHF 350 Spesen CHF 50.75 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten Rechtliche Hinweise Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG). Kontaktstelle Betreibungsamt Pizol Platz 2 8887 Mels Bemerkungen Dem Schuldner wird angezeigt, dass die Gläubigerin für die oben erwähnten Forderungen sowie die Betreibungsgebühren (Kosten und Auslagen) die Pfändung verlangt hat. Der Schuldner wird hiermit aufgefordert, zum Vollzug der Pfändung in der erwähnten Betreibung am Montag, 10. August 2026, auf dem Betreibungsamt Pizol, Platz 2, 8887 Mels, vorzusprechen. Er wird dabei ausdrücklich auf Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG aufmerksam gemacht, wonach er bei Straffolge verpflichtet ist, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird angenommen, dass er in der Schweiz über keine pfändbaren Vermögenswerte und Einkommen verfügt. In diesem Falle wird die Pfändung in seiner Abwesenheit auf dem Betreibungsamt Pizol in 8887 Mels vollzogen und mangels Feststellung pfändbarer Vermögenswerte ein Verlustschein gemäss Art. 115 Abs. 1 i.V.m. Art. 149 SchKG ausgestellt (vgl. BGE 120 III 110). Alexandru-Ionut Radu Staatsbürgerschaft: Rumänien Geburtsdatum: 15.04.1989 Wohnadresse nicht bekannt Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Schuldbetreibung ...

August 4, 2026

Anita Gruber ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan Inventar Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St.Gallen; Fristen zur Anfechtung: 04.09.2026, Inventar: 14.08.2026

Anita Gruber ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan Inventar Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St.Gallen; Fristen zur Anfechtung: 04.09.2026, Inventar: 14.08.2026 Kollokationsplan und Inventar Anita Gruber, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Anita Gruber, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Anita Gruber, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Obersaxen Mundaun GR, Balgach SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 25.04.1969 Todesdatum: 04.11.2025 Wohnhaft gewesen: Rorschacher Strasse 92 9000 St.Gallen vormals wohnhaft gewesen Kolumbanstrasse 32, 9008 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 14.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen Anita Gruber, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Obersaxen Mundaun GR, Balgach SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 25.04.1969 Todesdatum: 04.11.2025 Wohnhaft gewesen: Rorschacher Strasse 92 9000 St.Gallen vormals wohnhaft gewesen Kolumbanstrasse 32, 9008 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 14.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen

August 4, 2026

Benediktusverein, Teilweise Umnutzung Nordtrakt zu Schulräumlichkeiten und Modernisierung der Gästezimmer des Klosters im Osttrakt, Abtei St. Otmarsberg, St. Otmarsberg 1, Uznach; Einsprache bis 17. August 2026 schriftlich

Benediktusverein, Teilweise Umnutzung Nordtrakt zu Schulräumlichkeiten und Modernisierung der Gästezimmer des Klosters im Osttrakt, Abtei St. Otmarsberg, St. Otmarsberg 1, Uznach; Einsprache bis 17. August 2026 schriftlich Teilweise Umnutzung des Nordtraktes zu Schulräumlichkeiten sowie Modernisierung der Gästezimmer des Klosters im Osttrakt bei der Abtei St. Otmarsberg Vers. Nr. 1082, Parz. Nr. 292, St. Otmarsberg 1, Uznach Teilweise Umnutzung des Nordtraktes zu Schulräumlichkeiten sowie Modernisierung der Gästezimmer des Klosters im Osttrakt bei der Abtei St. Otmarsberg Vers. Nr. 1082, Parz. Nr. 292, St. Otmarsberg 1, Uznach B A U A N Z E I G E (gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz; sGS 731.1 PBG) Baugesuchs Nr.: 2026-053 Gesuchsteller: Benediktusverein, St. Otmarsberg 1, 8730 Uznach Projektverfasserin: Halter Hunziker Architekten AG, Rathausstrasse 2, 8640 Rapperswil SG Bauvorhaben: Teilweise Umnutzung des Nordtraktes zu Schulräumlichkeiten sowie Modernisierung der Gästezimmer des Klosters im Osttrakt bei der Abtei St. Otmarsberg Vers. Nr. 1082 Baugrundstück: Parz. Nr. 292, St. Otmarsberg 1 Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 4. bis und mit 17. August 2026, d. h. während 14 Tagen, im Hochbauamt (Obergasse 24) zur Einsicht auf. Privat- und ...

August 4, 2026

Das kantonale Tiefbauamt saniert ab 10. August 2026 einen Teil der Rickenstrasse in Neuhaus; Knoten Bürgstrasse ab 17. August teils unbefahrbar

Das kantonale Tiefbauamt saniert ab 10. August 2026 einen Teil der Rickenstrasse in Neuhaus; Knoten Bürgstrasse ab 17. August teils unbefahrbar Rickenstrasse in Neuhaus wird sicherer Rickenstrasse in Neuhaus wird sicherer Aus dem Bau- und Umweltdepartement Das kantonale Tiefbauamt saniert ab Montag, 10. August 2026, in Neuhaus einen Teil der Rickenstrasse. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte September 2026. Während dieser Zeit ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Das kantonale Tiefbauamt baut auf der Rickenstrasse in Neuhaus im Abschnitt zwischen der Bürgstrasse und der Aatalstrasse einen neuen Deckbelag ein. Der Ersatz ist aufgrund des Zustands des bestehenden Belags notwendig. Eine neue Mittelschutzinsel auf der Bürgstrasse beim Gasthaus zum Ochsen erhöht die Verkehrssicherheit. Zudem werden die Einlenker der Bürg-, Jakob- und Frohburg- ...

August 4, 2026

Gemeinderat Pfäfers hebt Grundwasserschutzzone Sunntigsweid (Alp Findels) auf; 30 Tage Einsprachefrist

Gemeinderat Pfäfers hebt Grundwasserschutzzone Sunntigsweid (Alp Findels) auf; 30 Tage Einsprachefrist Öffentliche Auflage: Aufhebung der Grundwasserschutzzone Sunntigsweid (Alp Findels) Öffentliche Auflage: Aufhebung der Grundwasserschutzzone Sunntigsweid (Alp Findels) Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (SR 814.20; abgek. Gewässerschutzgesetz, GSchG) und gestützt auf Art. 29 ff. des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung (sGS 752.2; abgek. GSchVG) die Aufhebung der Grundwasserschutzzone Sunntigsweid (Alp Findels) erlassen. Der Protokollauszug zur Aufhebung Grundwasserschutzzone Sunntigsweid inklusive dem Grundwasserschutzdossier Sunntigsweid liegt während 30 Tagen auf, nämlich vom Mittwoch, 5. August 2026 bis Donnerstag, 3. September 2026 auf der Kanzlei Pfäfers, Hintergasse 4, 7312 Pfäfers (Büro 201) öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die öffentliche Auflage beim Gemeinderat Pfäfers, Hintergasse 4, 7312 Pfäfers, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1, abgekürzt VRP)). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. 7312 Pfäfers, 10.07.2026

August 4, 2026

Gianlucca Polizzi provisorische Nachlassstundung St.Gallen; Laufzeit 4 Monate

Gianlucca Polizzi provisorische Nachlassstundung St.Gallen; Laufzeit 4 Monate Provisorische Nachlassstundung Gianlucca Polizzi Provisorische Nachlassstundung Gianlucca Polizzi Gesuchstellende Partei Gianlucca Polizzi Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 25.11.1999 Fuchsenstrasse 3a 9016 St.Gallen Der gesuchstellenden Partei wurde die provisorische Nachlassstundung gewährt. Verfügende Stelle Kreisgericht St.Gallen Provisorischer Sachwalter Albert Schumacher bsb-schumacher | Schuldenberatung Postfach 102, 9424 Rheineck Beginn der provisorischen Nachlassstundung: 30.07.2026 Dauer der provisorischen Nachlassstundung: 4 Monat(e) Ablauf der provisorischen Nachlassstundung: 30.11.2026 Verhandlung zur Bewilligung der definitiven Nachlassstundung Kreisgericht St.Gallen Rechtliche Hinweise Publikation nach SchKG 293. Gianlucca Polizzi Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 25.11.1999 Fuchsenstrasse 3a 9016 St.Gallen Der gesuchstellenden Partei wurde die provisorische Nachlassstundung gewährt. Verfügende Stelle Kreisgericht St.Gallen Provisorischer Sachwalter Albert Schumacher bsb-schumacher | Schuldenberatung Postfach 102, 9424 Rheineck Beginn der provisorischen Nachlassstundung: 30.07.2026 Dauer der provisorischen Nachlassstundung: 4 Monat(e) Ablauf der provisorischen Nachlassstundung: 30.11.2026 Verhandlung zur Bewilligung der definitiven Nachlassstundung Kreisgericht St.Gallen Rechtliche Hinweise Publikation nach SchKG 293.

August 4, 2026

Jutta Weber Baugesuch: Dach- und Fassadensanierung, Umbau Stall zu Verarbeitungsraum Bienenhonig, Photovoltaikanlage Tälistrasse 14.1, Vers 205, Parz 297; Einsprache bis 17. August 2026

Jutta Weber Baugesuch: Dach- und Fassadensanierung, Umbau Stall zu Verarbeitungsraum Bienenhonig, Photovoltaikanlage Tälistrasse 14.1, Vers 205, Parz 297; Einsprache bis 17. August 2026 Dach- und Fassadensanierung, Umbau bestehender Stallraum zu Verarbeitungsraum von Bienenhonig sowie Installation Photovoltaikanlage auf der westlichen Dachfläche des Gebäudes Vers. Nr. 205, Parz. Nr. 297, Tälistrasse 14.1 Dach- und Fassadensanierung, Umbau bestehender Stallraum zu Verarbeitungsraum von Bienenhonig sowie Installation Photovoltaikanlage auf der westlichen Dachfläche des Gebäudes Vers. Nr. 205, Parz. Nr. 297, Tälistrasse 14.1 B A U A N Z E I G E (gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz; sGS 731.1 PBG) Baugesuchs Nr.: 2026-052 Gesuchstellerin: Jutta Weber, Aarauerstrasse 36, 5033 Buchs AG Projektverfasser: Urs Oertig Bauplanung GmbH, Alte Uznabergstrasse 16, 8730 Uznach Bauvorhaben: Dach- und Fassadensanierung, Umbau bestehender Stallraum zu Verarbeitungsraum von Bienenhonig sowie Installation Photovoltaikanlage (Gesamtleistung 16.0 kWp) auf der westlichen Dachfläche des Gebäudes Vers. Nr. 205 Baugrundstück: Parz. Nr. 297, Tälistrasse 14.1 Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 4. bis und mit 17. August 2026, d. h. während 14 Tagen, im Hochbauamt (Obergasse 24) zur Einsicht auf. Privat- und ...

August 4, 2026

Kanton St.Gallen Vernehmlassung zur Umsetzung der Abbruchprämie ausserhalb der Bauzonen; Umsetzung voraussichtlich Frühjahr 2027.

Kanton St.Gallen Vernehmlassung zur Umsetzung der Abbruchprämie ausserhalb der Bauzonen; Umsetzung voraussichtlich Frühjahr 2027. Vernehmlassung zur Umsetzung der Abbruchprämie ausserhalb der Bauzonen startet Vernehmlassung zur Umsetzung der Abbruchprämie ausserhalb der Bauzonen startet Der Kanton St.Gallen schafft mit dem VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz die Grundlage für eine Abbruchprämie für Bauten ausserhalb der Bauzonen. Diese soll den freiwilligen Abbruch nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen fördern. Die Vernehmlassung dauert bis Montag, 21. September 2026. Der Bund hat das Raumplanungsgesetz angepasst. Ziel der Revision ist es, die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzonen langfristig zu stabilisieren. Dazu führt er unter anderem das Instrument der Abbruchprämie ein. Sie soll für Liegenschaftenbesitzerinnen und -besitzer einen Anreiz schaffen, nicht mehr benötigte Bauten und Anlagen freiwillig abzubrechen. Mit dem VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz schafft der Kanton St.Gallen die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung dieser Abbruchprämie. Klare Regeln für die Umsetzung Die Gesetzesvorlage regelt die Finanzierung der Abbruchprämie, das Verfahren und die Auszahlung. Sie legt zudem fest, wer Anspruch auf eine Prämie hat und wie diese berechnet wird. Damit schafft der Kanton klare und einheitliche Regeln für die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben. Die Vernehmlassung zum VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz dauert vom 3. August bis am 21. September 2026. Gemeinden, politische Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise sind eingeladen, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Laufende Anpassungen an neue Herausforderungen Das Bundesgesetz über die Raumplanung wird regelmässig an neue Herausforderungen angepasst. Während die erste Revision im Jahr 2014 die Siedlungsentwicklung nach innen und die Reduktion überdimensionierter Bauzonen zum Ziel hatte, richtet sich die zweite Revision auf das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die neuen Bestimmungen treten schrittweise am 1. Januar und 1. Juli 2026 in Kraft. Die Umsetzung der Abbruchprämie erfolgt auf kantonaler Stufe voraussichtlich im Frühjahr 2027.

August 4, 2026

Landkontor GmbH in Liquidation Konkursverfahren eingestellt Walenstadt; mangels Aktiven Gläubiger Frist Kosten decken

Landkontor GmbH in Liquidation Konkursverfahren eingestellt Walenstadt; mangels Aktiven Gläubiger Frist Kosten decken Einstellung des Konkursverfahrens Landkontor GmbH in Liquidation Einstellung des Konkursverfahrens Landkontor GmbH in Liquidation Schuldner Landkontor GmbH in Liquidation CHE-115.396.492 Rathausplatz 1 8880 Walenstadt Datum der Konkurseröffnung: 16.07.2026 Datum der Einstellung: 31.07.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Bemerkungen Liquidation nach Art. 731b OR. Die Landkontor GmbH ist mit Entscheid des Handelsgerichtspräsidenten des Kantons St.Gallen aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden. Landkontor GmbH in Liquidation CHE-115.396.492 Rathausplatz 1 8880 Walenstadt Datum der Konkurseröffnung: 16.07.2026 Datum der Einstellung: 31.07.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Bemerkungen Liquidation nach Art. 731b OR. Die Landkontor GmbH ist mit Entscheid des Handelsgerichtspräsidenten des Kantons St.Gallen aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.

August 4, 2026