St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG Degersheim Plangenehmigungsgesuche für Starkstromanlagen; Enteignungsbann während Auflagefrist

St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG Degersheim Plangenehmigungsgesuche für Starkstromanlagen; Enteignungsbann während Auflagefrist Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Gemeinde: Degersheim Standort: 9113 Degersheim Öffentliche Planauflage für: L-2598123.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS Sonnhalde und TS Gruenaustrasse - Umlegen und Einschlaufen in die neue Transformatorenstation Gruenaustrasse Koordinaten: vom 2733514 1249163 L-0186020.2 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS Hinterschwil und TS Gruenaustrasse - Umlegen und Einschlaufen in die neue Transformatorenstation Gruenaustrasse Koordinaten: von 2733509 ...

August 14, 2026

St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG Plangenehmigungsgesuch L-0182317.4 für 24 kV-Kabel Wil SG; Auflage 17. August–15. September 2026 Einsprache möglich

St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG Plangenehmigungsgesuch L-0182317.4 für 24 kV-Kabel Wil SG; Auflage 17. August–15. September 2026 Einsprache möglich Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Gemeinde: Wil Standort: 9500 Wil SG Öffentliche Planauflage für: L-0182317.4 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Gampen und Tuefenwis - Teilverkabelung - Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 1448B, 1465B und 1440B in der Gemeinde Wil - Demontage Freileitung Koordinaten: von 2724826 1259729 S-2618078.1 Transformatorenstation Tuefenwis - Neubau der TS auf der Parzelle 1465 in der Gemeinde Wil - Ersetzt Mast ...

August 14, 2026

Süleyman Celiksap vorläufige Konkursanzeige Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen; Konkurs eröffnet am 12.08.2026

Süleyman Celiksap vorläufige Konkursanzeige Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen; Konkurs eröffnet am 12.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Süleyman Celiksap, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Süleyman Celiksap, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Süleyman Celiksap, ausgeschlagene Erbschaft Geburtsdatum: 10.03.1969 Todesdatum: 04.05.2026 Wohnhaft gewesen: Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Süleyman Celiksap, ausgeschlagene Erbschaft Geburtsdatum: 10.03.1969 Todesdatum: 04.05.2026 Wohnhaft gewesen: Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 14, 2026

Tatiana Barten und andere erhalten Einbürgerungsbeschlüsse in Bad Ragaz; Dossiers öffentlich ausliegend 17.08.–15.09.

Tatiana Barten und andere erhalten Einbürgerungsbeschlüsse in Bad Ragaz; Dossiers öffentlich ausliegend 17.08.–15.09. Amtliche Bekanntmachung - Einbürgerungsbeschlüsse Amtliche Bekanntmachung - Einbürgerungsbeschlüsse Gemeinde Bad Ragaz Amtliche Bekanntmachung Der Einbürgerungsrat Bad Ragaz hat gestützt auf das Einbürgerungsgesetz (sGS 121.1; BRG) folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Bad Ragaz erteilt: Barten Tatiana, geb. 08.01.1967, von Russische Föderation, Barten Walter, geb. 13.08.1942, von Deutschland, beide wohnhaft Pizalunweg 6, 7310 Bad Ragaz. Gase Volker, geb. 15.06.1973, von Deutschland, - Gase Jason, geb. 24.03.2015, von Deutschland, - Gase Alicia, geb. 26.04.2018, von Deutschland, alle wohnhaft Ahornstrasse 25, 7310 Bad Ragaz. Kaiser Daniel, geb. 01.03.1990, von Deutschland, wohnhaft Valenserstrasse 3b, 7310 Bad Ragaz. Miranda Marques Luisa Margarida, geb. 24.01.2006, von Portugal, wohnhaft Feldstrasse 6, 7310 Bad Ragaz. Riesch Matthias, geb. 02.03.1972, von Deutschland, wohnhaft Rheinstrasse 14, 7310 Bad Ragaz. Die Auflagedossiers mit den Einbürgerungsbeschlüssen liegen öffentlich auf vom 17. August 2026 bis 15. September 2026 in der Gemeinderatskanzlei 2. Stock, Büro 204 (Art. 21 Abs. 1 BRG). In Bad Ragaz Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen (Art. 22 BRG) und gegen die einzelnen Einbürgerungsbeschlüsse schriftlich und begründet Einsprache erheben (Art. 24 Abs. 1 BRG). Einbürgerungsrat Bad Ragaz

August 14, 2026

Verwaltungsgericht Baubewilligung Amateurfunkantenne Schweiz; 12 m Höhe nötig für Funktionsfähigkeit

Verwaltungsgericht Baubewilligung Amateurfunkantenne Schweiz; 12 m Höhe nötig für Funktionsfähigkeit B 2025/203 | 14.08.2026 | Entscheid Verwaltungsgericht, 26.05.2026 Entscheid Verwaltungsgericht, 26.05.2026 Baubewilligung Amateurfunkantenne. Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG (SR 700). Die Beschwerdeführer können sich nicht auf Verfahrensrechte Dritter berufen und aus einer falschen Verfahrenswahl (vereinfachtes statt ordentliches Verfahren) nichts zu ihren Gunsten ableiten, da ihre eigenen Rechte im Verfahren gewahrt wurden. Erforderlichkeit der Mehrhöhe der Amateurfunkantenne (12 m statt der reglementarischen 9.5 m) für deren Funktionsfähigkeit vom Verwaltungsgericht bestätigt. Im Weiteren ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass die einschlägige Vorschrift des Überbauungsplans sich auf passive Antennen für den Radio- und Fernsehempfang bezieht und eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Amateurfunkantennen von dieser Bestimmung nicht mitumfasst ist. Art. 99 Abs. 1 PBG (sGS 731.1). Die Antennenanlage stellt zwar keinen ästhetischen Gewinn für die Umgebung dar, bewirkt jedoch auch keine Verunstaltung im Sinn von etwas «qualifiziert Unschönem». Wie viele andere Infrastrukturanlagen beeinträchtigt sie das Landschaftsbild zwar in gewisser Weise, stört sie dieses aber weder in relevantem Ausmass noch lässt sich am vorgesehenen Standort sonst eine Unvereinbarkeit mit der bestehenden architektonischen Qualität der Bauten in der Umgebung finden. (Verwaltungsgericht, B 2025

August 14, 2026

Verwaltungsgericht entscheidet Widerruf der Aufenthaltsbewilligung nachehelicher Härtefall; Erteilung einer Erwerbstätigkeitsbewilligung

Verwaltungsgericht entscheidet Widerruf der Aufenthaltsbewilligung nachehelicher Härtefall; Erteilung einer Erwerbstätigkeitsbewilligung B 2025/198 | 14.08.2026 | Entscheid Verwaltungsgericht, 28.04.2026 Entscheid Verwaltungsgericht, 28.04.2026 Ausländerrecht, Widerruf der Aufenthaltsbewilligung, nachehelicher Härtefall, Art. 50 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 AIG, Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, Art. 18 AIG (Verwaltungsgericht, B 2025

August 14, 2026

Verwaltungsgericht entscheidet, dass Rückweisungsantrag der Versammlungsleiterin an der Bürgerversammlung unbegründet ist; Rückweisungsantrag an der Versammlung mit großer Mehrheit abgelehnt.

Verwaltungsgericht entscheidet, dass Rückweisungsantrag der Versammlungsleiterin an der Bürgerversammlung unbegründet ist; Rückweisungsantrag an der Versammlung mit großer Mehrheit abgelehnt. B 2025/228 | 14.08.2026 | Entscheid Verwaltungsgericht, 26.05.2026 Entscheid Verwaltungsgericht, 26.05.2026 Abstimmungsbeschwerde. Art. 163 und 164 GG (sGS 141.2). Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass kein Anlass vorliege, die Qualifikation als Rückweisungsantrag durch die Versammlungsleiterin an der Bürgerversammlung zu beanstanden. Der Rückweisungsantrag sei an der Versammlung mit grosser Mehrheit abgelehnt worden. Die Protokollführung sei vom Beschwerdeführer nicht (mit einem Antrag auf Berichtigung; vgl. Art. 50 Abs. 1 GG) beanstandet worden. Im Weiteren bestätigte das Verwaltungsgericht, dass aus dem Umstand allein, wonach von der Stimmbürgerschaft für den Neubau eines Kunstrasens keine kostengünstige Variante gewählt bzw. gefordert worden sei, sich keine Rechtswidrigkeit ihres Beschlusses ableiten lasse. Nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bilde die vom Beschwerdeführer im Weiteren thematisierte Gesamtausgabensteigerung bei der Beschwerdegegnerin in den Jahren 2015 bis 2024; hierauf sei dementsprechend nicht weiter einzugehen. Gänzlich unbelegt geblieben seien sodann die Einwände ...

August 14, 2026

Verwaltungsgericht Gutheissung der Beschwerde B 2025; Kleiner Fehlbetrag, geringere Anforderungen an zukünftiges Einkommen

Verwaltungsgericht Gutheissung der Beschwerde B 2025; Kleiner Fehlbetrag, geringere Anforderungen an zukünftiges Einkommen B 2025/182 | 14.08.2026 | Entscheid Verwaltungsgericht, 19.03.2026 Entscheid Verwaltungsgericht, 19.03.2026 Ausländerrecht, Familiennachzug, Art. 43 Abs. 1 lit. c AIG. Wenn der Fehlbetrag, den es zu decken gälte, damit ein Sozialhilfebezug entfällt, gering ist, sind an den Nachweis eines zukünftigen Einkommens der nachzuziehenden Person tiefere Anforderungen zu stellen. In diesen Fällen ist aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen, dass ein gesunder, nachzuziehender Ehegatte, auch wenn er weder einen Arbeitsvertrag noch eine Stellenzusicherung vorweisen kann und (noch) nicht über Deutschkenntnisse verfügt, in der Lage sein wird, innert verhältnismässig kurzer Frist ein geringes Erwerbseinkommen zu erzielen, um den Fehlbetrag zu decken. Gutheissung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B 2025

August 14, 2026

Zenna AG im Auftrag von Diem Immobilien AG Plangenehmigungsgesuch Transformatorenstation BESS Diem mit 5 MWh Huawei in Eschenbach SG; öffentliche Auflage 17.08.–15.09.2026

Zenna AG im Auftrag von Diem Immobilien AG Plangenehmigungsgesuch Transformatorenstation BESS Diem mit 5 MWh Huawei in Eschenbach SG; öffentliche Auflage 17.08.–15.09.2026 Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage für: S-2650966.1 Transformatorenstation BESS Diem - Neubau Trafostation mit Batteriespeicher BESS Diem auf der Parzelle 2078 in der Gemeinde Eschenbach (SG) - Die Batteriespeicheranlage beinhaltet ein System BESS Huawei AG 5 MWh - Erstellen einer Umzäunung des elektrischen Betriebsgeländes Koordinaten: 2712610 ...

August 14, 2026

Zenna AG im Namen Diem Immobilien AG Plangenehmigungsverfahren Neubau Transformatorenstation BESS Diem mit Batteriespeicher in Eschenbach SG; Auflagezeit 17.08–15.09.2026

Zenna AG im Namen Diem Immobilien AG Plangenehmigungsverfahren Neubau Transformatorenstation BESS Diem mit Batteriespeicher in Eschenbach SG; Auflagezeit 17.08–15.09.2026 Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Gemeinde: Eschenbach (SG) Standort: 8733 Eschenbach SG Öffentliche Planauflage für: S-2650966.1 Transformatorenstation BESS Diem (Koordinaten: 2712610 Neubau Trafostation mit Batteriespeicher BESS Diem auf der Parzelle 2078 in der Gemeinde Eschenbach (SG) - Die Batteriespeicheranlage beinhaltet ein System BESS Huawei AG 5 MWh - Erstellen einer Umzäunung des elektrischen Betriebsgeländes L-2650980.1 16kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen “TS Schmerikonerstrasse” der SAK und der TS BESS Diem (Koordinaten: von 2712653 Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Zenna AG, Alte Spinnerei, 8877 Murg, im Namen von Diem Immobilien AG, Gublenstrasse 4, 8733 Eschenbach SG, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht. Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 17. August 2026 bis zum 15. September 2026 in der Gemeindeverwaltung Eschenbach, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach öffentlich aufgelegt. Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) Ausnahmebewilligung(en): - Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https: ...

August 14, 2026