Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Sieben Jahre befristet, endet 31. Dezember 2033.

Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Sieben Jahre befristet, endet 31. Dezember 2033. Gewerbe- und Handwerksrecht | Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Gewerbe- und Handwerksrecht [13.08.2026] Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Bezirk 14 6 25-08 Kamenz Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt: Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter

August 13, 2026

Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Siebenjährige Amtszeit bis 2033

Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Siebenjährige Amtszeit bis 2033 Gewerbe- und Handwerksrecht | Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Gewerbe- und Handwerksrecht [13.08.2026] Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Bezirk 14 6 25-08 Kamenz Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt: Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter

August 13, 2026

Mobility Solutions Förster UG (haftungsbeschränkt) – öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte, Finanzamt Hoyerswerda; Abholung innerhalb von zwei Wochen

Mobility Solutions Förster UG (haftungsbeschränkt) – öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte, Finanzamt Hoyerswerda; Abholung innerhalb von zwei Wochen Finanzamt Hoyerswerda Datum 6. August 2026 Geschäftszeichen 3213 / ÖZ / 2026 / 21 Öffentliche Zustellung Firma / Bezeichnung der juristischen Person Mobility Solutions Förster UG (haftungsbeschränkt) letzte bekannte Anschrift Hauptstr. 128, 01920 Steina Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift verpflichtet. Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetrage- nen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche sind ergebnislos geblieben. ...

August 7, 2026

Regionalbus Oberlausitz GmbH geänderte Fahrt Linie 751 Großröhrsdorf - Bretnig - Frankenthal - Ohorn; Baustelle/Umleitung ab 17.08.2026

Regionalbus Oberlausitz GmbH geänderte Fahrt Linie 751 Großröhrsdorf - Bretnig - Frankenthal - Ohorn; Baustelle/Umleitung ab 17.08.2026 Verkehrstage Fahrtnummer Verkehrshinweise Großröhrsdorf Rödertalpark Linie S8 von Kamenz Bahnhof Linie S8 von Dresden Hbf Großröhrsdorf Bahnhof Großröhrsdorf Pulsnitzer Str Großröhrsdorf Grundschule Großröhrsdorf Schulzentrum Großröhrsdorf Bergmannstraße Großröhrsdorf Nordstraße Großröhrsdorf Jacobsweg Linie 520 von Radeberg Bahnhof Bretnig Wendeplatz Bretnig Charlottengrund Frankenthal Wendeplatz Frankenthal Schule Frankenthal Schule Hauswalde Frankenthaler Straße Hauswalde Am Hauswalder Bach Hauswalde Dorfplatz Hauswalde Krohnenberg Hauswalde Buschmühle Ohorn Hauptstraße Ohorn Bretniger Str Ohorn Hufestraße Ohorn Schule Linie 758 nach Steina Kroneplatz Linie 764 nach Kamenz Bahnhof weiter als… Linie 758 (1) (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (2) (1) (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (91 Ersatzhalt) (1) (1) (1) (8) (1) ab an an an an ab ab ab 1 ...

August 7, 2026

Landratsamt Bautzen entscheidet aktuell über den Verkauf eines Grundstücks in Steina; Frist: 14.08.2026 für Aufstockungsanträge durch Landwirte

Landratsamt Bautzen entscheidet aktuell über den Verkauf eines Grundstücks in Steina; Frist: 14.08.2026 für Aufstockungsanträge durch Landwirte Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Steina Aktuelles Elektronisches Amtsblatt News Öffentliche Zustellungen Veranstaltungen Straßenbaustellen Von Zeit zu Zeit Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 14.08.2026 mit. Angebot für Land- und Forstwirte Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgenden Grundstückes nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden: Land- und Forstwirte, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies dem Landratsamt Bautzen bitte bis zum 14.08.2026 schriftlich mit. ...

July 31, 2026