Landkreis Mittelsachsen hat zehn Strafanzeigen wegen gestohlener Ortstafeln und Verkehrszeichen erstattet in Mühlau, Marbach (Striegistal), Reichenbach und Großschirma; Ungewöhnliche Häufung in Festivalsaison

Landkreis Mittelsachsen hat zehn Strafanzeigen wegen gestohlener Ortstafeln und Verkehrszeichen erstattet in Mühlau, Marbach (Striegistal), Reichenbach und Großschirma; Ungewöhnliche Häufung in Festivalsaison Ortstafeln sind keine Souvenirs - Landkreis Mittelsachsen Externer Inhalt von ##teaserTitle## ##teaserText## 05.08.2026 Allein seit dem 23. Juli hat der Landkreis Mittelsachsen zehn Strafanzeigen wegen gestohlener Ortstafeln und Verkehrszeichen erstattet. Betroffen sind unter anderem Straßen in Mühlau, Marbach (Striegistal), Reichenbach und Großschirma. Diebstähle von Verkehrszeichen kommen immer wieder vor. Eine solche Häufung innerhalb weniger Tage sei jedoch ungewöhnlich, so der Straßenbetriebsdienst des Landratsamtes. Die Liste der verschwundenen Ortsschilder wird täglich länger. Besonders häufig verschwinden Schilder während der Festivalsaison. Neben Ortstafeln werden auch Verkehrszeichen entwendet, die offenbar als Dekoration für Geburtstage oder andere Feiern dienen sollen. Dazu gehören beispielsweise Gefahrzeichen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen mit den Zahlen 30 oder 50. „Verkehrszeichen sind keine Souvenirs. Wer sie entfernt, verursacht nicht nur erhebliche Kosten, sondern kann auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden“, heißt es aus dem Straßenbetriebsdienst. Der Landkreis bringt deshalb jeden Diebstahl an Bundes, Staats- und Kreisstraßen zur Anzeige. Ortsschilder erfüllen dabei weit mehr als einen dekorativen Zweck. Sie markieren den Beginn einer geschlossenen Ortschaft und lösen automatisch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km ...

August 5, 2026

Landratsamt Mittelsachsen ändert Liegenschaftskataster-Daten in Gemeinde Striegistal, Dittersbach; Änderung gilt sieben Tage nach Offenlegungsfrist als bekannt

Landratsamt Mittelsachsen ändert Liegenschaftskataster-Daten in Gemeinde Striegistal, Dittersbach; Änderung gilt sieben Tage nach Offenlegungsfrist als bekannt Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG) Externer Inhalt von ##teaserTitle## ##teaserText## Impressum Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen Ausgabe 115 206e vom 30. Juli 2026 mit Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation Aktenzeichen 1.22.1-667.51-2516 Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Gemeinde Striegistal Gemarkung Dittersbach (4511): 184l Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG. Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen https: ...

July 30, 2026