Bikesharingdaten Baden-Württemberg, offener Datensatz via GBFS-Feeds in Deutschland, Schweiz und Frankreich (Grand Est); Offene GBFS-Daten für Kommunen und Entwickler

Bikesharingdaten Baden-Württemberg, offener Datensatz via GBFS-Feeds in Deutschland, Schweiz und Frankreich (Grand Est); Offene GBFS-Daten für Kommunen und Entwickler Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

August 10, 2026

Baden-Württembergische Justiz Umsetzung der 2017 Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Baden-Württemberg; Mehraufwand nicht vollständig durch Mehreinnahmen gedeckt

Baden-Württembergische Justiz Umsetzung der 2017 Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Baden-Württemberg; Mehraufwand nicht vollständig durch Mehreinnahmen gedeckt Drucksache 18 / 315 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 315 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wurde vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 umfassend reformiert. Die baden-württembergische Justiz hat die neuen Regeln effektiv um­ gesetzt. Der dadurch verursachte Mehraufwand konnte allerdings nicht in allen Jahren durch Mehreinnahmen des Landes gedeckt werden. Der Rechnungshof sieht Verbesserungspotenziale insbesondere bei der Fortbildung der Richter und Rechtspfleger, der wirtschaftlichen Ver­ wertung eingezogener Sachen und der Verwahrung beschlagnahmter Kraftfahrzeuge. 15.1 Ausgangslage 15.1.1 Vermögensabschöpfung und Einziehung durch Strafurteil Die §§ 73ff. des Strafgesetzbuchs (StGB) sehen vor, dass bei einer Verurteilung wegen einer Straftat neben der eigentlichen Freiheits- oder Geldstrafe bei den Tätern, Teilnehmern oder Drittbegünstigten jene Vermögensvorteile abgeschöpft werden, die aus dieser Straftat stammen. Sind die entsprechenden Vermögens­ gegenstände nicht mehr vorhanden, kann dies auch durch eine Vermögensab­ schöpfung im Wege des Wertersatzes geschehen. Darüber hinaus sieht das Straf­ gesetzbuch auch die Einziehung von Tatwerkzeugen und Tatprodukten vor (§ 74 StGB). Primärziel dieser gesetzlichen Bestimmungen ist nicht die Erzielung von Einnahmen, sondern die Abschöpfung des durch Straftaten Erlangten, die Ab­ Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 15 – Strafrechtliche Vermögensabschöpfung (Kapitel 0503) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. ...

August 10, 2026

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verzeichnet schwerwiegende Haushaltsverstöße in Karlsruhe und Stuttgart, teure Ausstattung, Deko, Gästebewirtungen sowie bezuschusste Ausflüge; Krypto-Werte weitgehend wertlos Aufsicht nötig.

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verzeichnet schwerwiegende Haushaltsverstöße in Karlsruhe und Stuttgart, teure Ausstattung, Deko, Gästebewirtungen sowie bezuschusste Ausflüge; Krypto-Werte weitgehend wertlos Aufsicht nötig. Drucksache 18 / 312 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 312 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Die Haushaltsführung und das Ausgabengebaren des Landesmedien­ zentrums sind teilweise hoch problematisch. In großem Umfang wird gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen. So wurden ver­ gleichsweise hochpreisige Ausstattungsgegenstände und zahlreiche Deko-Artikel beschafft, großzügig interne sowie Gästebewirtungen fi­ nanziert oder Ausflüge bezuschusst. In vielen Fällen sind der dienst­ liche Zweck und die Notwendigkeit der Ausgaben nicht erkennbar. Der Fuhrpark ist überdimensioniert. Das Landesmedienzentrum hat Krypto­werte erworben, deren dienstlicher Nutzen zweifelhaft ist und die mittlerweile weitgehend wertlos sind. ...

August 10, 2026

Bikesharingdaten in Baden-Württemberg offen verfügbar; offene Daten via GBFS-Feeds, GraphQL, CSV

Bikesharingdaten in Baden-Württemberg offen verfügbar; offene Daten via GBFS-Feeds, GraphQL, CSV Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

August 10, 2026

Fraktion Bündnis 90 — Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Stuttgart-Bad Cannstatt

Fraktion Bündnis 90 — Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Stuttgart-Bad Cannstatt Deutscher Bundestag - Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt HAU) Die Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 7468 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, mit welchen Fahrstraßenkonflikten zwischen der Schusterbahn (Bahnstrecke Stuttgart-Untertürkheim-Kornwestheim) und der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt im Falle eines zukünftigen, regelmäßigen S Bahn-Verkehrs auf der Schusterbahn zu rechnen ist. ...

August 10, 2026

Mia Heuberger und Maximilian Mieschke gewinnen Geneva International U18 Bonmont; Mieschke 58 in Runde 2, 13-Schläge Vorsprung.

Mia Heuberger und Maximilian Mieschke gewinnen Geneva International U18 Bonmont; Mieschke 58 in Runde 2, 13-Schläge Vorsprung. U18: Schweizer Girls und Boys sorgen in Bonmont für Spektakel U18: Schweizer Girls und Boys sorgen in Bonmont für Spektakel Mia Heuberger und Maximilian Mieschke, dem in der zweiten Runde eine sensationelle 58 gelang, gewannen die erste Ausgabe des Geneva International. Die erste Ausgabe des Geneva International (U18) fand Anfang August im Golf & Country Club Bonmont statt. Bei diesem Turnier, das zur AJGA International Pathway Series (IPS) gehört, traten 37 Juniorinnen und Junioren aus aller Welt an, darunter 19 aus der Schweiz. ...

August 10, 2026

Cornelia Uken Unfallanalytikerin DEKRA Kiel; DEKRA unterstützt Wiedereinstieg nach Elternzeit

Cornelia Uken Unfallanalytikerin DEKRA Kiel; DEKRA unterstützt Wiedereinstieg nach Elternzeit DEKRA Karriere-Stories | Cornelia Uken über über ihren Beruf als Unfallanalytikerin Unfallanalytikerin - ein Beruf, der alles ist außer gewöhnlich Den Beruf kannte ich durch meinen Vater, der als Prüfingenieur arbeitete. Nach dem Abi habe ich Maschinenbau in Braunschweig studiert, ein Praktikum in der Analytik‑Fachabteilung der DEKRA in Stuttgart absolviert und dort meine Diplomarbeit in Kooperation mit einem Crashtest‑Center geschrieben. Ein reiner Bürojob war aber nichts für mich – also habe ich mich auf eine Stelle in der Unfallanalytik in Kiel beworben. Heute sind wir dort eine kleine Mannschaft von fünf Analytikerinnen und Analytikern. ...

August 10, 2026

Mia Heuberger et Maximilian Mieschke remportent le Geneva International U18 à Bonmont; 2 exemptions AJGA en poche

Mia Heuberger et Maximilian Mieschke remportent le Geneva International U18 à Bonmont; 2 exemptions AJGA en poche U18: Les Suisses assurent le spectacle à Bonmont U18: Les Suisses assurent le spectacle à Bonmont Mia Heuberger et Maximilian Mieschke, auteur d’un sensationnel deuxième tour en 58, ont remporté la première édition du Geneva International. La première édition du Geneva International (U18) s’est déroulée début août au Golf & Country Club de Bonmont. Le tournoi, estampillé AJGA International Pathway Series (IPS), réunissait 37 juniors venus d’un peu partout dans le monde, dont 19 Suisses. ...

August 10, 2026

WOZ Verwaltungs GmbH Insolvenzverfahren in Öhringen eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Andreas Kleinschmidt

WOZ Verwaltungs GmbH Insolvenzverfahren in Öhringen eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Andreas Kleinschmidt Veröffentlichungsdatum: 10.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 9 IN 1072/25 Gericht: Heilbronn Name, Vorname / Bezeichnung: WOZ Verwaltungs GmbH Sitz / Wohnsitz: Öhringen Register: Stuttgart, HRB 774915 9 IN 1072/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WOZ Verwaltungs GmbH, Austraße 18, 74613 Öhringen, vertreten durch den Geschäftsführer Rehman Ahmad Akhtar Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 774915 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Höher + Kramp, Marienbader Platz 1, 61348 Bad Homburg, Gz.: 123/25-GH | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 07.08.2026 um 13.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt Harrlachweg 1, 68163 Mannheim Telefon: +49 621 39998300 Telefax: +49 621 39998329 Email: insomannheim@whitecase.com 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 30.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 16.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 07.08.2026

August 10, 2026

MobiData BW® bündelt Bikesharing-Daten in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich; Offene GBFS-Feeds, GraphQL und CSV zugänglich.

MobiData BW® bündelt Bikesharing-Daten in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich; Offene GBFS-Feeds, GraphQL und CSV zugänglich. Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

August 10, 2026