Wirtschaftsministerium stärkt Transfer im Bereich strategischer Spitzentechnologien in Baden-Württemberg; Drei Vorhaben gefördert, beschleunigter Praxistransfer aus Forschung für KMU

Wirtschaftsministerium stärkt Transfer im Bereich strategischer Spitzentechnologien in Baden-Württemberg; Drei Vorhaben gefördert, beschleunigter Praxistransfer aus Forschung für KMU Wirtschaftsministerium stärkt Transfer im Bereich strategischer Spitzentechnologien Wirtschaftsministerium stärkt Transfer im Bereich strategischer Spitzentechnologien Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus fördert im Rahmen des Förderaufrufs „STEP-Transfer-Booster“ drei innovative Vorhaben, um den Technologie- und Wissenstransfer im Bereich strategischer Spitzentechnologien im Land weiter voranzubringen. „Mit dem STEP-Transfer-Booster setzen wir gezielt neue Impulse, um Innovationen schneller aus Forschung und Entwicklung in die praktische Anwendung zu bringen. Gerade in strategisch wichtigen Zukunftsfeldern müssen wir Tempo aufnehmen, um unsere technologische Souveränität in Europa zu stärken, kritische Wertschöpfungsketten resilienter aufzustellen und unsere Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Deshalb unterstützen wir innovative Transferformate, die schnell wirksam, praxisnah und mit hohem Skalierungspotenzial angelegt sind“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus heute in Stuttgart. Mit dem „STEP-Transfer-Booster“ werden neue und innovative Transferformate entwickelt und auf dieser Grundlage erste konkrete Vorhaben umgesetzt. Der Fokus liegt dabei auf Ansätzen, die einen niederschwelligen, zügigen Transfer gewährleisten und für ein schnelles Skalierungspotenzial stehen. Gefördert werden Vorhaben, die die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer und strategischer Technologien oder die Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Europäischen Union im Sinne der STEP-Verordnung („Strategic Technologies for Europe Platform“, STEP) in ausgewählten Sektoren adressieren. Diese sind: ...

July 30, 2026

43-jähriger türkischer DHKP-C-Führungsfunktionär, Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Stuttgart; Bewährung ausgesetzt.

43-jähriger türkischer DHKP-C-Führungsfunktionär, Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Stuttgart; Bewährung ausgesetzt. Strafsenat: Führungsfunktionär der „DHKP-C“ zu einer Freiheits­strafe von einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung verurteilt Strafsenat: Führungsfunktionär der „DHKP-C“ zu einer Freiheits­strafe von einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung verurteilt Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute unter dem Vorsitz von Dr. Susanne Thomma in einem Staatsschutzverfahren gegen ein Mitglied der „DHKP-C“ („Revolutionäre Volksbefreiungspartei ...

July 30, 2026

Dr. Matthias Wagner neuer Ärztlicher Direktor Günztalklinik Allgäu, Obergünzburg; 10,5 Mio Euro Erweiterung und 24 neue Einzelzimmer

Dr. Matthias Wagner neuer Ärztlicher Direktor Günztalklinik Allgäu, Obergünzburg; 10,5 Mio Euro Erweiterung und 24 neue Einzelzimmer Günztalklinik: Wie ein Orchester, in dem jeder eine wichtige Stimme hat | Bezirkskliniken Schwaben Günztalklinik: Wie ein Orchester, in dem jeder eine wichtige Stimme hat Dr. med. Matthias Wagner ist seit 1. Juni 2026 neuer Ärztlicher Direktor der Günztalklinik Allgäu in Obergünzburg. Bild: Georg Schalk, Bezirkskliniken Schwaben Dr. Matthias Wagner vergleicht seine Rolle in der Günztalklinik Allgäu mit einem Dirigenten und seinem Orchester. Der neue Ärztliche Direktor will das Therapiekonzept gemeinsam mit dem Behandlungsteam entscheidend weiterentwickeln. ...

July 30, 2026

Ensemble Trio Toccata Konzert für 2 Trompeten und Orgel, Kirche St. Jodokus Immenstaad; Spende zur Kostendeckung erwünscht

Ensemble Trio Toccata Konzert für 2 Trompeten und Orgel, Kirche St. Jodokus Immenstaad; Spende zur Kostendeckung erwünscht IMM#1#31#2#01#3#24#4#4C A K T UEL L 53. Jahrgang Freitag, 31. Juli 2026 Nummer 31 Klassische Konzertreihe Immenstaad Sonntag, 02. August 2026 20 Uhr Kirche St. Jodokus - Immenstaad Festliches Sommerkonzert Eintritt frei Spende zur Kostendeckung erwünscht Tourist-Information Immenstaad | www.immenstaad-tourismus.de | 07545 201 3700 Ensemble “Trio Toccata” Konzert für 2 Trompeten und Orgel Sonntag, 02. August 2026 20 Uhr Kirche St. Jodokus - Immenstaad ...

July 30, 2026

Björn Steiger Stiftung übergibt Baby-Notarztwagen Felix im Olgahospital des Klinikums Stuttgart; 350.000 Euro Kosten von Stiftung getragen

Björn Steiger Stiftung übergibt Baby-Notarztwagen Felix im Olgahospital des Klinikums Stuttgart; 350.000 Euro Kosten von Stiftung getragen Neuer Baby-Notarztwagen „Felix“ für Stuttgart - Björn Steiger Stiftung übergibt Fahrzeug an DRK und Klinikum Stuttgart. Neuer Baby-Notarztwagen „Felix“ für Stuttgart - Björn Steiger Stiftung übergibt Fahrzeug an DRK und Klinikum Stuttgart. Der Baby-Notarztwagen „Felix“ der Björn Steiger Stiftung wurde gestern an das Klinikum Stuttgart und den DRK Kreisverband Stuttgart übergeben. Die Übergabe fand im Olgahospital des Klinikums im Beisein von Thomas Fuhrmann, Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen statt. Mit dem Start des Betriebs stehen in der Region Stuttgart ab sofort schonendere Transporte und eine verbesserte medizinische Begleitung für Früh- und Neugeborene zur Verfügung. ...

July 30, 2026

Daten zum Bikesharing in Baden-Württemberg offen verfügbar; bis 2026 dynamische Verfügbarkeitsdaten

Daten zum Bikesharing in Baden-Württemberg offen verfügbar; bis 2026 dynamische Verfügbarkeitsdaten Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

July 30, 2026

Dresden Monarchs verstärken Offensive Line und Defensive Line in Dresden; Verbessern Playoffs-Chancen durch erfahrene O-Liner

Dresden Monarchs verstärken Offensive Line und Defensive Line in Dresden; Verbessern Playoffs-Chancen durch erfahrene O-Liner Verstärkung für die Offense und Defense - Dresden Monarchs July 2026 | Team: Aktuelles Die Dresden Monarchs möchten ihren aktuellen Tabellenplatz 1 in der Gruppe Nord der effect ® ENERGY GFL bis zum Schluss verteidigen, um sich so die bestmöglichen Voraussetzungen für die PlayOffs zu erarbeiten und haben sich erneut verstärkt. Für die Offensive Linie stoßen mit Deon Mutsvanemoto und Mathew Henderson gleich zwei Kraftpakete zu den Königlichen, Berend Grube bringt jede Menge Erfahrung für die D efensive Line mit. ...

July 30, 2026

Pro Team Investment GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Wolfratshausen; Insolvenzverwalterin bestellt: Vanessa Pomp

Pro Team Investment GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Wolfratshausen; Insolvenzverwalterin bestellt: Vanessa Pomp Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 124/26 Gericht: Wolfratshausen Name, Vorname / Bezeichnung: Pro Team Investment GmbH Sitz / Wohnsitz: Irschenberg Register: München, HRB 176940 IN 124/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Pro Team Investment GmbH, Am Gasteig 3, 83737 Irschenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Goette Florian Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 176940 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 1407/2024/jb/so Geschäftszweig/Beschäftigung: Beteiligung an ökologisch und sozial nachhaltigen Projekten und Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung von Marken und Patenten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.07.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Pomp Vanessa Herzogstraße 9, 80803 München Telefon: +49 (89) 61 37 28 5 0 Telefax: +49 (89) 61 37 28 5 51 Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 09.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 29.05.2026 beim Insolvenzgericht Wolfratshausen eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wolfratshausen Bahnhofstr. 18 82515 Wolfratshausen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 30.07.2026

July 30, 2026

Steffen Bilger ist Bundesminister für Verkehr in Deutschland; Ernennung am 29. Juli 2026

Steffen Bilger ist Bundesminister für Verkehr in Deutschland; Ernennung am 29. Juli 2026 Hinweis zum Datenschutz E-Mail per E-Mail teilen, Lebenslauf Facebook per Facebook teilen, Lebenslauf Threema per Threema teilen, Lebenslauf WhatsApp per Whatsapp teilen, Lebenslauf X per X teilen, Lebenslauf Steffen Bilger ist Bundesminister für Verkehr. Geboren am 16. Februar 1979 in Schongau Seit 1996 Mitglied der CDU 1999 bis 2004 Studium der Rechtswissenschaft, Tübingen 2004 bis 2006 Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart ...

July 30, 2026

SUSS MicroTec SE, KIT und Landesregierung Baden-Württemberg unterzeichnen LOI zum Chipindustrie-Ausbau in Baden-Württemberg, Karlsruhe; Bis zu 5 Mio Euro Förderung

SUSS MicroTec SE, KIT und Landesregierung Baden-Württemberg unterzeichnen LOI zum Chipindustrie-Ausbau in Baden-Württemberg, Karlsruhe; Bis zu 5 Mio Euro Förderung Chipindustrie-Ökosystem in Baden-Württemberg wächst: Staatsministerium Baden-Württemberg Arbeitsplätze, Wertschöpfung und mehr Souveränität: SUSS MicroTec SE, das KIT und die Landesregierung bündeln Kräfte für den strategischen Ausbau des Mikroelektronik-Netzwerks im Land. Mit einem „Letter of Intent“ (PDF) haben SUSS MicroTec SE , das KIT und die Landesregierung am 29. Juli 2026 ihre gemeinsamen Pläne zum weiteren Ausbau der Chipindustrie in Baden-Württemberg vorgestellt. ...

July 30, 2026