Juwelier Fabritz GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Tübingen; Insolvenzverwalter Paul Johann Frank bestellt

Juwelier Fabritz GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Tübingen; Insolvenzverwalter Paul Johann Frank bestellt Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 13 IN 507/25 Gericht: Tübingen Name, Vorname / Bezeichnung: Juwelier Fabritz GmbH Sitz / Wohnsitz: Reutlingen Register: Stuttgart, HRB 757254 13 IN 507/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Juwelier Fabritz GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Klopstockstraße 20, 72770 Reutlingen Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 757254 - Schuldnerin - Prozesspfleger: Rechtsanwältin Roswitha Schnitzler, Reutlinger Straße 105, 72800 Eningen Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Uhren und Schmuck | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.07.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Paul Johann Frank Silberburgstraße 160, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 2376810 Telefax: 0711 2376811 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 30.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 16.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Tübingen Doblerstraße 14 72074 Tübingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 30.07.2026

July 30, 2026

Ruberd GmbH eröffnet Insolvenzverfahren über Vermögen der Ruberd GmbH, Kochendorfer Straße 1, 74196 Neuenstadt am Kocher; Insolvenzverwalter Steffen Rauschenbusch bestellt

Ruberd GmbH eröffnet Insolvenzverfahren über Vermögen der Ruberd GmbH, Kochendorfer Straße 1, 74196 Neuenstadt am Kocher; Insolvenzverwalter Steffen Rauschenbusch bestellt Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3 IN 681/26 Gericht: Heilbronn Name, Vorname / Bezeichnung: Ruberd GmbH Sitz / Wohnsitz: Neuenstadt am Kocher Register: Stuttgart, HRB 801061 3 IN 681/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ruberd GmbH, Kochendorfer Straße 1, 74196 Neuenstadt am Kocher, vertreten durch den Geschäftsführer Willi Reimer Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 801061 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Überdachungen, Carports, Markisen u.a. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.07.2026 um 14.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch O3 11+12, 68161 Mannheim Telefon: 0621 53392291 Telefax: 0621 53392299 Email: birn@ernestus.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 21.09.2026, 15:00 Uhr, Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 21.09.2026, 15:00 Uhr, Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 30, 2026

VolleyballFREAK Beachvolleyball Sommerferien Camps 2026 in Köln

VolleyballFREAK Beachvolleyball Sommerferien Camps 2026 in Köln VF-Vorlage-Blogpposts-3 - Volleyballfreak Camps Beachvolleyball Sommerferien Camps 2026 in Köln Volleyball Sommerferien Camps 2026 in Köln 21-23.8.2026 Volleyballcamp in Coesfeld 22.-23.8.2026 Volleyballcamp in Hamburg 5.-6.9.2026 Volleyballcamp in Berlin 5.9.2026 Intensiv Volleyball Workshop in Köln 6.9.2026 Zuspiel-Workshop in Köln 6.9.2026 Aufschlag-Annahme-Workshop in Köln 26.-27.9.2026 Volleyballcamp in Stuttgart 19.-23.10.2026 Volleyball Herbstferiencamp in Köln 7.-8.11.2026 Volleyballcamp Köln 5.-6.12.2026 Volleyballcamp Köln 18.-20.12.2026 Volleyballcamp in Wiesloch Campgutscheine Beachvolleyball Sommerferien Camps 2026 in Köln ...

July 30, 2026

MobiData BW bündelt Bikesharingdaten zu Stationen, Leihfahrrädern und Free-Floating-Fahrrädern in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich (Region Grand Est); Offenes Dataset, nutzbar in allen Auskunftssystemen

MobiData BW bündelt Bikesharingdaten zu Stationen, Leihfahrrädern und Free-Floating-Fahrrädern in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich (Region Grand Est); Offenes Dataset, nutzbar in allen Auskunftssystemen Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. ...

July 29, 2026

Datenprofil Bikesharing BW bündelt Stationen, Leihfahrräder und free-floating Daten in Baden-Württemberg; Offener Datensatz via GBFS-Feeds

Datenprofil Bikesharing BW bündelt Stationen, Leihfahrräder und free-floating Daten in Baden-Württemberg; Offener Datensatz via GBFS-Feeds Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

July 29, 2026

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg bündelt Stationenstandorte, verfügbare Leihfahrräder und free-floating Fahrräder in Baden-Württemberg, Schweiz, Frankreich (Grand Est); offene GBFS-Feeds ermöglichen Kartenintegration

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg bündelt Stationenstandorte, verfügbare Leihfahrräder und free-floating Fahrräder in Baden-Württemberg, Schweiz, Frankreich (Grand Est); offene GBFS-Feeds ermöglichen Kartenintegration Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

July 29, 2026

Leistungssportreferenten der Landessportbünde treffen sich in Hannover; Austragungsorte der Finals kennenlernen

Leistungssportreferenten der Landessportbünde treffen sich in Hannover; Austragungsorte der Finals kennenlernen Sportsplitter aus BW - LSVBW Foto: LSB Niedersachsen 29. Juli 2026 Was gibt es Neues im Sportland Baden-Württemberg? Wir tragen für Sie einmal wöchentlich eine Auswahl an Neuigkeiten, Angeboten, Terminen und Services in unseren Sportsplittern zusammen. Was gibt es Neues im Sportland Baden-Württemberg? Wir tragen für Sie einmal wöchentlich eine Auswahl an Neuigkeiten, Angeboten, Terminen und Services in unseren Sportsplittern zusammen. ...

July 29, 2026

FC Bayern München und VfB Stuttgart Geldstrafen wegen Pyrotechnik im DFB-Pokalendspiel in Berlin; beide Finalisten je 260.000 Euro

FC Bayern München und VfB Stuttgart Geldstrafen wegen Pyrotechnik im DFB-Pokalendspiel in Berlin; beide Finalisten je 260.000 Euro Ein Freundschaftsspiel Sperre für Wolfsburgs Gerhardt Ein Freundschaftsspiel Sperre für Wolfsburgs Gerhardt Im Freundschaftsspiel des Feldes verwiesen: Wolfsburgs Yannick Gerhardt Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Yannick Gerhardt vom Zweitligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Freundschaftsspiel belegt. Gerhardt war in der Nachspielzeit des Freundschaftsspiels gegen Olympique Lyon am 24. Juli 2026 von Schiedsrichter Benjamin Brand des Feldes verwiesen worden. ...

July 29, 2026

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg; GBFS-Daten offen nutzbar

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg; GBFS-Daten offen nutzbar Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

July 29, 2026

VfB Stuttgart verpflichtet Leo Sauer in Stuttgart; Vertragslauf bis 30.06.2031, Trikotnummer 44

VfB Stuttgart verpflichtet Leo Sauer in Stuttgart; Vertragslauf bis 30.06.2031, Trikotnummer 44 VfB Stuttgart verpflichtet Feyenoord-Talent Sauer | Bundesliga VfB Stuttgart verpflichtet Feyenoord-Talent Sauer Der VfB verstärkt sich im Offensivbereich. Mit Leo Sauer hat der VfB einen weiteren Neuzugang für die Saison 2026 2027 verpflichtet. Der 20-Jährige lief zuletzt in der niederländischen Eredivisie für Feyenoord Rotterdam auf und spielte mit dem Club bereits in der UEFA Champions League sowie in der UEFA Europa League. Beim VfB erhält der Offensivakteur einen Vertrag bis zum 30. Juni 2031. Er wird die Trikotnummer 44 tragen. Leo Sauer, der am heutigen Mittwoch seinen Medizincheck erfolgreich absolviert hat, sagt: “Es fühlt sich großartig an, nun Teil eines solch bedeutenden Clubs sein zu dürfen. Der VfB hat eine große Strahlkraft, viel Tradition und eine riesige Fanbase. Ich kann es kaum erwarten, all meine Teamkollegen kennenzulernen und das erste Mal für meinen neuen Club zu spielen. Mein Ziel ist, mit dem VfB in allen drei Wettbewerben möglichst erfolgreich zu sein.” Fabian Wohlgemuth, Vorstand Sport beim VfB, sagt: “Wir freuen uns, mit Leo Sauer den nächsten Neuzugang für die kommende Saison zu präsentieren. Leo hat seine Qualitäten in der niederländischen Eredivisie, in der Europa League sowie im Trikot der slowakischen Nationalmannschaft mehrfach unter Beweis gestellt und ist nicht nur aufgrund seines Alters für uns ein Mann mit Perspektive. Seine Verpflichtung geschieht in der festen Überzeugung, dass wir unseren offensiven Ansatz in unserer Spielkultur für die nächsten Jahre weiter stärken und ausbauen können.” Leo Sauer begann seine fußballerische Laufbahn in seiner slowakischen Heimatstadt – bei Slovan Bratislava. Anschließend durchlief er sämtliche Nachwuchsmannschaften von MSK Zilina. Im Sommer 2022, als er 16 Jahre alt war, wechselte er erstmals ins Ausland und schloss sich Feyenoord Rotterdam an. Zunächst spielte er für die U21 des niederländischen Spitzenclubs. Am 20. August 2023 debütierte er in der Eredivisie. Seitdem kamen 63 weitere Einsätze in der höchsten Liga des Nachbarlandes hinzu – 31 davon sammelte er in der Saison 2024 ...

July 29, 2026