Fünf Gründer GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Bochum; Insolvenzverwalter Maximilian van Kell ernannt

Fünf Gründer GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Bochum; Insolvenzverwalter Maximilian van Kell ernannt Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 80 IN 654/26 Gericht: Bochum Name, Vorname / Bezeichnung: Fünf Gründer GmbH Sitz / Wohnsitz: Nürtingen Register: Stuttgart, HRB 795924 Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 654/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 795924 eingetragenen Fünf Gründer GmbH, Heilige-Geist-Str. 3, 45657 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marita Pili, Zehlendorfer Straße 15 , 45661 Recklinghausen Geschäftszweig: Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Events, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Gastronomiegewerbe. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.08.2026, um 09:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 24.03.2026 eingegangenen Antrags eines Gläubigers. Zugleich werden die Verfahren 80 IN 654/26 und 80 IN 301/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Reitzensteinstr. 9, 45657 Recklinghausen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 06.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: National-Bank AG Theaterplatz 8, 45127 Essen IBAN: DE60 3602 0030 0009 0419 80 BIC: NBAGDE3EXXX. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 80 IN 654/26 Bochum, 14.08.2026

August 14, 2026

Bikesharingdaten in Baden-Württemberg; dynamische Belegungsdaten bis 01.12.2026 bereitgestellt

Bikesharingdaten in Baden-Württemberg; dynamische Belegungsdaten bis 01.12.2026 bereitgestellt Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 14, 2026

MobiData BW bündelt Bikesharingdaten in Baden-Württemberg; dynamische Belegungs- und Verfügbarkeitsdaten bis 01.12.2026.

MobiData BW bündelt Bikesharingdaten in Baden-Württemberg; dynamische Belegungs- und Verfügbarkeitsdaten bis 01.12.2026. Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

August 13, 2026

Daten zu Bikesharing in Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds verfügbar

Daten zu Bikesharing in Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds verfügbar Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 13, 2026

OneTableClub GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Stuttgart; Dr. Axel Kulas als Insolvenzverwalter bestellt

OneTableClub GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Stuttgart; Dr. Axel Kulas als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 5 IN 455/26 Gericht: Stuttgart Name, Vorname / Bezeichnung: OneTableClub GmbH Sitz / Wohnsitz: Stuttgart Register: Stuttgart, HRB 740725 5 IN 455/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. OneTableClub GmbH, Theodor-Heuss-Straße 34, 70174 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Knoblauch Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 740725 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas Gänsheidestraße 43, 70184 Stuttgart Telefon: 0711 70707580 Telefax: 0711 70707588 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 06.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 06.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 12.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 13, 2026

MobiData BW Bikesharingdaten Baden-Württemberg; offen verfügbar via GBFS-Feeds

MobiData BW Bikesharingdaten Baden-Württemberg; offen verfügbar via GBFS-Feeds Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 13, 2026

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Oberlandesgericht Celle setzt Vortragsreihe fort in Celle; Seit vielen Jahren ausverkauft 1 2 D E S O B E R L A N D E S G E R I C H T S C E L L E 3 4 O B E R L A N D E S G E R I C H T C E L L E 5 6 D E S O B E R L A N D E S G E R I C H T S C E L L E ...

August 13, 2026

Mika Baur wechselt zu Celtic Glasgow; 33 Zweitligapartien, vier Tore, sechs Vorlagen

Mika Baur wechselt zu Celtic Glasgow; 33 Zweitligapartien, vier Tore, sechs Vorlagen Paderborns Mika Baur wechselt zu Celtic Glasgow | Bundesliga Mika Baur wechselt zu Celtic Glasgow Mika Baur verlässt den SC Paderborn 07 und wechselt zum schottischen Meister Celtic Glasgow. Der 22-Jährige absolvierte in der vergangenen Saison 33 Zweitligapartien (vier Tore, sechs Vorlagen). Mika Baur wurde am 9. Juli 2004 in Salem (Baden-Württemberg) geboren. Über den Nachwuchs des VfB Stuttgart kam er 2018 zum SC Freiburg. Dort durchlief er einige Nachwuchsmannschaften und machte auch seine ersten Schritte im Männerfußball. ...

August 13, 2026

SportWoche für Alle bietet das deutschlandweite Breitensportprogramm 2026 in ganz Deutschland; Inklusion durch Sport

SportWoche für Alle bietet das deutschlandweite Breitensportprogramm 2026 in ganz Deutschland; Inklusion durch Sport SportWoche für Alle - Die deutschlandweiten Angebote 2025 SportWoche für Alle das deutschlandweite Programm 2026 Inklusion durch Sport Vielfalt & 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE DAS ANGEBOT 2026 powered by: Foto © Jannik Czauderna Die SportWoche für Alle bietet vom 19. bis 26. September 2026 ein buntes und vielfältiges Breitensport- programm. Reingeschnuppert werden kann in Sportangebote für Menschen mit Behinderung und inklusive Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Deutschland. 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE Hier findet sie statt Veranstal­ tungen in: Baden-Württemberg ������������3 Bayern��������������������������������������9 Berlin��������������������������������������17 Brandenburg ������������������������18 Bremen����������������������������������19 Hessen�����������������������������������20 Mecklenburg- Vorpommern������������������������21 Niedersachsen ���������������������26 Nordrhein-Westfalen ���������28 Rheinland-Pfalz �������������������34 Saarland ��������������������������������36 Sachsen ���������������������������������39 Sachsen-Anhalt��������������������41 Schleswig-Holstein��������������42 Thüringen������������������������������44 Klicke auf die interaktive Karte, um Angebote der jeweiligen Bundesländer zu finden. Sei dabei ! ...

August 13, 2026

Landesdatenschutzbeauftragte laden Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Unternehmen, NGOs und Initiativen in Berlin ein, Vorschläge zur Modernisierung des Datenschutzes zu kommentieren; Konsultationsfrist bis 10.09.2026

Landesdatenschutzbeauftragte laden Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Unternehmen, NGOs und Initiativen in Berlin ein, Vorschläge zur Modernisierung des Datenschutzes zu kommentieren; Konsultationsfrist bis 10.09.2026 Pressemitteilung vom 13. August 2026 Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Ministerium für Inneres und Sport Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Ministerium für Infrastruktur und Digitales Landesbeauftragte zu Landesbeauftragte Kontakt Aufgaben Pressemitteilungen Aktenplan Organigramm Stellenausschreibungen Praktikum ...

August 13, 2026