Leistungsbehörde kündigt Bezahlkarten in Baden-Württemberg; Rückbuchung des Guthabens nach zwei Monaten
Leistungsbehörde kündigt Bezahlkarten in Baden-Württemberg; Rückbuchung des Guthabens nach zwei Monaten Seite 1 von 4 Ministerium der Justiz und für Migration | Postfach 103461 | 70029 Stuttgart An die unteren Aufnahmebehörden über die Regierungspräsidien Stuttgart – Referat 15.2 Freiburg – Referat 15.2 Tübingen – Referate 15.1 und 15.2 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 9 - Telefon: +49 711 33501-0 E-Mail: poststelle@jum.bwl.de Geschäftszeichen: JUMRV-1353-286/1/88 (bei Antwort bitte angeben) Datum: 10. August 2026 Bezahlkarte in Baden-Württemberg DIESES SCHREIBEN ENTHÄLT INFORMATIONEN ZU FOLGENDEN THEMEN: • Hinweise zum Umgang mit gekündigten und nicht verwendeten Bezahlkarten • Ablehnung Whitelisting von PayPal und KLARNA ...