Mutation Beat Brönnimann GmbH, neue Gesellschafterin FZB Holding GmbH, St. Gallen; mit 50 Stammanteilen zu CHF 1'000

Mutation Beat Brönnimann GmbH, neue Gesellschafterin FZB Holding GmbH, St. Gallen; mit 50 Stammanteilen zu CHF 1'000 Mutation Beat Brönnimann GmbH, St. Gallen Mutation Beat Brönnimann GmbH, St. Gallen Beat Brönnimann GmbH, in St. Gallen, CHE-101.900.846, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 87 vom 07.05.2026, Publ. 1006645000). Eingetragene Personen neu oder mutierend: FZB Holding GmbH (CHE-174.899.363), in Niederhelfenschwil, Gesellschafterin, mit 50 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00; Zwick-Brönnimann, Fabienne, von Wald (BE), in Niederhelfenschwil, Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift; Zwick, Raphael, von Salenstein, in Niederhelfenschwil, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift; Brönnimann, Beat, von Wald (BE), in Abtwil SG (Gaiserwald), mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 49 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00]; Brönnimann, Sabina, von Wald (BE), in Abtwil SG (Gaiserwald), mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: von Wald (BE) und Urdorf, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 1'000.00]; Signer, Eva, von Appenzell, in Abtwil SG (Gaiserwald), mit Kollektivunterschrift zu zweien.

August 14, 2026

Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren, Revisionsstelle gewechselt; Neue Revisionsstelle Balmer-Etienne AG Bern

Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren, Revisionsstelle gewechselt; Neue Revisionsstelle Balmer-Etienne AG Bern Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren G+M Elektronik AG, in Oberbüren, CHE-107.262.346, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 22 vom 03.02.2026, Publ. 1006558286). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Balmer-Etienne AG Bern (CHE-102.704.443), in Bern, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Balmer-Etienne AG (CHE-314.194.024), in Bern, Revisionsstelle.

August 14, 2026

Nadine Schneider Neueintragung Keramik Stube Schneider Neckertal; Versand der fertigen Keramik an Kunden

Nadine Schneider Neueintragung Keramik Stube Schneider Neckertal; Versand der fertigen Keramik an Kunden Neueintragung Keramik Stube Schneider, Neckertal Neueintragung Keramik Stube Schneider, Neckertal Keramik Stube Schneider, in Neckertal, CHE-344.399.720, Magdenauerstrasse 2, 9123 Nassen, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Ich bemale Keramik im eigenen Studio und werde dies auch anderen anbieten. In meinem Studio können die Gäste kommen, sich ein Rohling aussuchen und bemalen. Ich werde den Keramik dann glasieren und brennen und dann wird dies an die Kunden geschickt. Eingetragene Personen: Schneider, Nadine, von Nesslau, in Nassen (Neckertal), Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

August 14, 2026

Niemann Dirk, Werderweg 2, 9470 Buchs Abbruch Wohnhaus und Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage, Luft-Wasser Wärmepumpe und Photovoltaikanlage; Einsicht 18.–31. August 2026

Niemann Dirk, Werderweg 2, 9470 Buchs Abbruch Wohnhaus und Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage, Luft-Wasser Wärmepumpe und Photovoltaikanlage; Einsicht 18.–31. August 2026 Bauanzeige Werderweg 2 Bauanzeige Werderweg 2 Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 f. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG). Die Visiere sind gestellt. Bauherrschaft: Niemann Dirk, Werderweg 2, 9470 Buchs Bauprojekt: Abbruch Wohnhaus und Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage, Luft-Wasser Wärmepumpe und Photovoltaikanlage Das Baugesuch liegt vom 18. August 2026 bis 31. August 2026 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf. Im untenstehenden Dokument finden Sie die Bauanzeige.

August 14, 2026

PRIME GASTRO GROUP Establishment, Schaan, Neueintragung ausländische Zweigniederlassung St. Gallen, St. Gallen; Zweck: FATBOYS-Restaurants in der Schweiz

PRIME GASTRO GROUP Establishment, Schaan, Neueintragung ausländische Zweigniederlassung St. Gallen, St. Gallen; Zweck: FATBOYS-Restaurants in der Schweiz Neueintragung PRIME GASTRO GROUP Establishment, Schaan, Zweigniederlassung St. Gallen, St. Gallen Neueintragung PRIME GASTRO GROUP Establishment, Schaan, Zweigniederlassung St. Gallen, St. Gallen PRIME GASTRO GROUP Establishment, Schaan, Zweigniederlassung St. Gallen, in St. Gallen, CHE-180.775.232, Oberer Graben 16, 9000 St. Gallen, ausländische Zweigniederlassung (Neueintragung). Identifikationsnummer Hauptsitz: FL-0002.751.230-7. Firma Hauptsitz: PRIME GASTRO GROUP Establishment. Rechtsform Hauptsitz: Anstalt nach liechtensteinischem Recht. Hauptsitz: Schaan (LI). Kapital Hauptsitz: CHF 50'000.00; Liberierung: CHF 50'000.00 . Angaben zur Zweigniederlassung: Zweck: Betreiben von FATBOYS-Restaurantfilialen in der Schweiz. Eingetragene Personen: Luder, Pascal Matthias, von Burgdorf, in Mauren (LI), Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift; Luder, Philipp Reto, von Burgdorf, in Schaan (LI), Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift; Signer, Andreas Bruno, von Appenzell, in Bad Ragaz, mit Einzelunterschrift.

August 14, 2026

Profond Anlagestiftung Abbruch Wohnhaus und Gartenhaus Standort Bachstrasse 10, 9244 Niederuzwil; Einsprache während Auflagefrist möglich

Profond Anlagestiftung Abbruch Wohnhaus und Gartenhaus Standort Bachstrasse 10, 9244 Niederuzwil; Einsprache während Auflagefrist möglich Bauanzeige - Abbruch Wohnhaus und Gartenhaus Bauanzeige - Abbruch Wohnhaus und Gartenhaus Vom 14. bis 27. August 2026 können im Gemeindehaus am Stickereiplatz 1 folgende Baugesuchsunterlagen eingesehen werden: Gesuchsteller Profond Anlagestiftung, Zollstrasse 62, 8005 Zürich Planverfasser Züst Gübeli Gambetti, Limmatstrasse 65, 8005 Zürich Bauvorhaben Abbruch Wohnhaus und Gartenhaus Standort Grundstück Nr. 732, Bachstrasse 10, 9244 Niederuzwil Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Bauprojekt bei der Baukommission, Stickereiplatz 1, 9240 Uzwil Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen. Sie muss eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag enthalten.

August 14, 2026

Restaurant CALANDA, Karinca, Rorschacherberg Löschung; Einzelunternehmen erloschen infolge Geschäftsaufgabe.

Restaurant CALANDA, Karinca, Rorschacherberg Löschung; Einzelunternehmen erloschen infolge Geschäftsaufgabe. Löschung Restaurant CALANDA, Karinca, Rorschacherberg Löschung Restaurant CALANDA, Karinca, Rorschacherberg Restaurant CALANDA, Karinca, in Rorschacherberg, CHE-219.543.195, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 187 vom 29.09.2025, Publ. 1006444389). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

August 14, 2026

Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 27. September 2026 in der Schweiz über zwei Initiativen ab; Neutralitätspolitik und Ernährungssicherheit könnten sich ändern

Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 27. September 2026 in der Schweiz über zwei Initiativen ab; Neutralitätspolitik und Ernährungssicherheit könnten sich ändern Volksabstimmung vom 27. September 2026 Volksabstimmung vom 27. September 2026 Am Sonntag, 27. September 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet statt: Eidgenössische Volksabstimmung - Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» - Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» Urnenstandorte und Öffnungszeiten Sonntag, 27. September 2026 Jonschwil, Sitzungszimmer Poststrasse 8: 09.45 bis 10.15 Uhr Schwarzenbach, Primarschulhaus: 10.30 bis 11.00 Uhr Briefliche Stimmabgabe Letztmögliche Termine für die briefliche Stimmabgabe: - Per Post: Freitag vor dem Abstimmungssonntag bis zur letzten Leerung des Post-Briefkastens - Einwurf in den Briefkasten beim Gemeindehaus am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung (d.h. bis 11.00 Uhr) - Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung (d.h. bis 10.15 Uhr in Jonschwil und 11.00 Uhr in Schwarzenbach) Bezüglich der Formvorschriften für die briefliche Stimmabgabe wird auf die ergänzenden Informationen auf dem Stimmrechtsausweis verwiesen. E-Voting Für die Stimmberechtigten, welche sich für E-Voting angemeldet haben, öffnet die elektronische Urne am Montag, 31. August 2026 um 12.00 Uhr und schliesst am Samstag, 26. September 2026 um 12.00 Uhr. Vorzeitige persönliche Stimmabgabe Am Donnerstag, 24. September 2026 und am Freitag, 25. September 2026 kann bei der Gemeinderatskanzlei während den Büroöffnungszeiten (Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 13.30 - 17.00 Uhr; Freitag: 07.00 – 14.00 Uhr) vorzeitig persönlich gestimmt werden.

August 14, 2026

Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 27. September 2026 über zwei Vorlagen ab in der Schweiz

Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 27. September 2026 über zwei Vorlagen ab in der Schweiz Volksabstimmung vom 27. September 2026 Volksabstimmung vom 27. September 2026 Am Sonntag, 27. September 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden statt: Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen: - Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» (BBl 2026 799); - Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» (BBl 2026 800). Briefliche Abstimmung Jede ...

August 14, 2026

Schweizerische Bundesbahnen SBB Verschiebung Haltestelle Trübbach, Wartau; neue Haltestelle 400–500 m nordöstlich der alten

Schweizerische Bundesbahnen SBB Verschiebung Haltestelle Trübbach, Wartau; neue Haltestelle 400–500 m nordöstlich der alten Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Trübbach, Verschiebung Haltestelle Gemeinde n Wartau Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen SBB Gegenstand Das Vorhaben «Verschiebung Haltestelle Trübbach» beinhaltet den Rückbau der alten Publikumsanlage in Trübbach (Perrons, Perrondächer, Wartehalle etc.) und den Neubau der Haltestelle Trübbach rund 400 – 500 m nordöstlich der alten Haltestelle. Für die neue Haltestelle wird neben dem neuen Perron eine Personenunterführung inkl. den oberirdischen Erschliessungen erstellt. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Verfahren Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Öffentliche Auflage Die Planunterlagen können vom 31. August 2026 bis 29. September 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: Bauamt Wartau, Rathaus, 2. OG, Büro 10, Azmoos Aussteckung Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z.B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb etc.). Einsprachen Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben. Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 700) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7 – 10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG). Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). Bern, August 2026 Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern

August 14, 2026