Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 in Bern um; Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft

Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 in Bern um; Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 um Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 um Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat will verhindern, dass Temporeduktionen auf Hauptverkehrsachsen den Verkehr in die Wohnquartiere verlagern. Deshalb muss künftig in einem Gutachten nachgewiesen werden, dass Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen nicht zu unerwünschtem Ausweichverkehr führen. An seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat der Bundesrat eine entsprechende Änderung der Signalisationsverordnung beschlossen. ...

August 12, 2026

Bundesrat unterstützt Begrenzung der Entschädigungen der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder der Krankenkassen in Bern; Begrenzung auf Bundesratslohn, Teuerungsausgleich vorgesehen

Bundesrat unterstützt Begrenzung der Entschädigungen der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder der Krankenkassen in Bern; Begrenzung auf Bundesratslohn, Teuerungsausgleich vorgesehen Bundesrat unterstützt Begrenzung von Entschädigungen bei Krankenkassen Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Bundesrat unterstützt Begrenzung von Entschädigungen bei Krankenkassen Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat unterstützt das Ziel, die Entschädigungen der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder der Krankenversicherer für ihre Tätigkeiten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu begrenzen. Dies erläutert er in seiner Stellungnahme zu einem Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, die er im Rahmen seiner Sitzung vom 12. August gutgeheissen hat. Der Bundesrat beantragt, auf die Vorlage einzutreten, spricht sich aber für einen vereinfachten Mechanismus zur Festlegung der Höchstentschädigungen aus. ...

August 12, 2026

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur Bern; Elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen möglich

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur Bern; Elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen möglich Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur Bern, 12.08.2026 — Die Schweiz und Singapur wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Botschaft zu einem bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit Singapur verabschiedet. Der Vertrag soll die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern im Bereich der internationalen Rechtshilfe vereinfachen und beschleunigen. ...

August 12, 2026

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung in Bern; Rüstungsfonds bis 6 Mrd verschuldungsfähig

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung in Bern; Rüstungsfonds bis 6 Mrd verschuldungsfähig Sicherheitsbeitrag: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Sicherheitsbeitrag: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung Bern, 12.08.2026 — Aufgrund der verschärften Sicherheitslage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz stärken und dazu die Mehrwertsteuer während 12 Jahren um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen werden ausschliesslich für prioritäre Rüstungsausgaben der Armee eingesetzt. So können die notwendigen Investitionen getätigt werden, um die Bevölkerung und das Land gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen – hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz – besser zu schützen. Ein verschuldungsfähiger Rüstungsfonds erhöht die Flexibilität bei Zahlungen und trägt dazu bei, notwendige Beschaffungen zu beschleunigen. In seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zur befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer verabschiedet. ...

August 12, 2026

Federal Council launches consultation on amendments to Banking Act and Liquidity Ordinance in Bern; SNB liquidity access expanded

Federal Council launches consultation on amendments to Banking Act and Liquidity Ordinance in Bern; SNB liquidity access expanded Too-big-to-fail regulations: Federal Council launches consultation on amendments to Banking Act and Liquidity Ordinance Press release Published on 12 August 2026 Too-big-to-fail regulations: Federal Council launches consultation on amendments to Banking Act and Liquidity Ordinance Bern, 12.08.2026 — During its meeting on 12 August 2026, the Federal Council launched the consultation on amendments to the Banking Act and the Liquidity Ordinance. The proposed measures complete the overall package aimed at strengthening the stability of the financial centre. The requirements on bank governance and on crisis preparations for systemically important banks are to be increased. In addition, the tools and powers of the Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA) are to be extended, and banks’ access to liquidity from the Swiss National Bank (SNB) is to be expanded. The consultations will run until 19 November 2026. ...

August 12, 2026

Kantone erhalten mehr Spielraum bei Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz; Ab März 2027 eigenständige Festlegung eigener Unterstützungsstandards

Kantone erhalten mehr Spielraum bei Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz; Ab März 2027 eigenständige Festlegung eigener Unterstützungsstandards Mehr Spielraum für Kantone bei Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Mehr Spielraum für Kantone bei Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S Bern, 12.08.2026 — Die Kantone sollen mehr Spielraum bekommen bei der Festsetzung der Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S, die sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. Dazu will der Bundesrat die Asylverordnung 2 anpassen. An seiner Sitzung vom 12. August hat er die Vernehmlassung gestartet. ...

August 12, 2026

Landratsamt Konstanz und Seepolizei Thurgau schifffahrtsrechtliche Anordnung Bodensee Seenachtfest 2026 Konstanz Kreuzlingen; Nachtverkehr eingeschränkt und Feuerwerksabstände 50–400 m

Landratsamt Konstanz und Seepolizei Thurgau schifffahrtsrechtliche Anordnung Bodensee Seenachtfest 2026 Konstanz Kreuzlingen; Nachtverkehr eingeschränkt und Feuerwerksabstände 50–400 m Schifffahrtsrechtliche Anordnung 1 Schifffahrtsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Konstanz für den deutschen Teil und der Schifffahrtskontrolle/Seepolizei des Kantons Thurgau für den schweizer Teil des „Konstanzer Trichters“ anlässlich des Seenachtfestes 2026 in Konstanz und Kreuzlingen Zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. eines ordnungsgemäßen Ablaufes der am 8. August 2026 vorgesehenen Seenachtfestveranstaltungen auf dem Wasser werden hinsichtlich der Schifffahrt auf dem Bodensee, sowie der Ausübung des Gemeingebrauchs am Gewässer aufgrund Artikel 1.14 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung folgende besondere und vorrangig zu beachtende Anordnungen für die Bodenseeschifffahrt und die sonstige Benutzung des Gewässers erlassen: 1. Die besonderen optischen und akustischen Anweisungen der Wasserschutzpolizei und der Seepolizei des Kantons Thurgau, die sich vorrangig auf den Gewässerbereich „Konstanzer Trichter“ (Linie Eichhorn - Bottighofen) und „Seerhein“ (Frauenpfahl bis Höhe Ermatingen - Staad) beziehen, sind genau zu beachten. 2. Ab dem Zeitpunkt der Verankerung der Feuerwerkschiffe im „Konstanzer Trichter“ bis zur Beendigung des Feuerwerks ist mit Wasserfahrzeugen ein Sicherheitsabstand (Schutzabstand) von mindestens 50 m von den Feuerwerkschiffen einzuhalten. Sollte je nach Windstärke und Windrichtung der obligatorische Schutzabstand von 50 m vergrößert werden müssen, sind entsprechende Weisungen der Wasserschutzpolizei bzw. Seepolizei zu beachten. Während des Feuerwerks beträgt der Schutzabstand auf dem Wasser 300 m zum Konstanzer Feuerwerk und 400 m zum Kreuzlinger Feuerwerk. 3. Das Schwimmen, Baden, Tauchen und Angeln im Uferbereich „Frauenpfahl“ bis zur alten Rheinbrücke und weiter im Bereich „Seestraße“ bis westliches Ende Yachthafen, ist am Veranstaltungstag ab 12 Uhr bis Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten (§ 21 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg). 4. 4.1. Sämtliche Schiffs- und Bootsführer haben im „Konstanzer Trichter“ (ab der Linie Leuchtturm am Eichhorn bis Schiffslandestelle Bottighofen), im Bereich Hafeneinfahrt Konstanz sowie auf dem „Seerhein“ ab Ermatingen-Staad ihre Fahrweise, insbesondere Fahrgeschwindigkeit und Manövrierfähigkeit, am Veranstaltungstag ab 14 Uhr bis Sonnenaufgang des folgenden Tages der erhöhten Verkehrsdichte anzupassen. Die Fahrzeugführer haben besonders auf stillliegende Wasserfahrzeuge zu achten und durch Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit unnötigen Wellenschlag zu vermeiden (Artikel 6.02, 1.03 Bodensee-Schifffahrts-Ordnung). 4.2. Für den Bereich westlich einer gedachten Linie Seezeichen 10 – Bootshafen Seegarten/Kreuzlingen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Vergnügungsfahrzeuge am 08. August 2026 in der Zeit von 20 bis 24 Uhr auf 10 km/h begrenzt. 4.3. Im Bereich westlich einer gedachten Linie Seezeichen 10 – Bootshafen Seegarten/Kreuzlingen, sowie östlich der alten Rheinbrücke sind Fahrbewegungen von Vergnügungsfahrzeugen am Veranstaltungstag in der Zeit von 21:30 Uhr bis 15 Minuten nach Beendigung des Feuerwerks verboten. ...

August 12, 2026

Schweiz verschärft Visa-Bestimmungen für Somalia und Guinea in Bern; Rückübernahme-Kooperation gestärkt

Schweiz verschärft Visa-Bestimmungen für Somalia und Guinea in Bern; Rückübernahme-Kooperation gestärkt Schweiz verschärft Visa-Bestimmungen für Somalia und Guinea Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Schweiz verschärft Visa-Bestimmungen für Somalia und Guinea Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. August 2026 beschlossen, die geltenden Visa-Bestimmungen für Somalia und Guinea zu verschärfen. Es handelt sich um Massnahmen im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens. Diese folgen auf Beschlüsse der Europäischen Union, wonach gewisse Bestimmungen des Visakodexes gegenüber Somalia und Guinea vorübergehend ausgesetzt werden. ...

August 12, 2026

NRW-Statistisches Landesamt veröffentlicht Zahlenspiegel Nordrhein-Westfalen August 2026; höchster Zuwachs seit Jahren

NRW-Statistisches Landesamt veröffentlicht Zahlenspiegel Nordrhein-Westfalen August 2026; höchster Zuwachs seit Jahren Zahlenspiegel Nordrhein-Westfalen August 2026 Information und Technik Nordrhein-Westfalen Statistisches Landesamt August 2026 Artikel-Nr. Z701 2026 08 statistik.nrw Zahlenspiegel Nordrhein-Westfalen Information und Technik Nordrhein-Westfalen Statistisches Landesamt Zahlenspiegel Nordrhein-Westfalen August 2026 Artikel-Nr. Z701 2026 08 statistik.nrw Herausgegeben von Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Statistisches Landesamt Mauerstraße 51, 40476 Düsseldorf • Postfach 10 11 05, 40002 Düsseldorf Telefon +49211 9449-01 • Telefax +49211 9449-8000 Internet: statistik.nrw E-Mail: poststelle@it.nrw.de Erschienen im August 2026 Alle Statistischen Berichte finden Sie als PDF-Datei zum kostenlosen Download unter statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistische-berichte © IT.NRW, Statistisches Landesamt, Düsseldorf, 2026. Dieses Werk ist lizenziert unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. ...

August 12, 2026

Roman Cantieni tritt nicht mehr zur Wiederwahl als Zentralvorstand von Swiss Volley in der Schweiz; Vakante Zentralvorstandsstelle wird gesucht

Roman Cantieni tritt nicht mehr zur Wiederwahl als Zentralvorstand von Swiss Volley in der Schweiz; Vakante Zentralvorstandsstelle wird gesucht Zentralvorstand An den Gesamterneuerungswahlen vom 28. November 2026 stellt sich Roman Cantieni nicht mehr zur Wiederwahl. Für den freiwerdenden Sitz sucht Swiss Volley ein neues Mitglied für den Zentralvorstand. Ihre Aufgaben Als Mitglied des Zentralvorstandes von Swiss Volley • nehmen Sie Einsitz im Zentralvorstand und beteiligen sich aktiv an 4 bis 6 Sitzungen pro Jahr; • tragen Sie gemeinsam mit den übrigen Mitgliedern des Zentralvorstands die Verantwortung für die strategische Führung und Weiterentwicklung des Verbandes; • repräsentieren Sie Swiss Volley an Veranstaltungen sowie insbesondere an den Delegiertenversammlungen der Swiss Volley Regionen. Den Mitgliedern des Zentralvorstandes sind keine festen Ressorts zugeteilt. Je nach fachlichen Kompetenzen übernehmen die einzelnen Mitglieder vorbereitende Arbeiten oder wirken in Arbeitsgruppen mit. Ihr Profil Gesucht wird eine unternehmerisch denkende Persönlichkeit mit ausgewiesener betriebswirtschaftlicher Kompetenz und einem starken Netzwerk in Wirtschaft, Gesellschaft und Sport. Idealerweise verfügt die Person über Erfahrung in der strategischen Führung von Organisationen und möchte ihre Kompetenzen in die Weiterentwicklung von Swiss Volley einbringen. • hohe persönliche Integrität, Teamfähigkeit, Professionalität und Unabhängigkeit; • betriebswirtschaftliche Erfahrung sowie ein gutes Netzwerk in Wirtschaft und Gesellschaft; • ausgeprägte konzeptionelle und strategische Fähigkeiten; • vernetztes Denken sowie Auswirkungen und Konsequenzen für unterschiedliche Anspruchsgruppen erkennen, einordnen und in Entscheidungen berücksichtigen können; • Erfahrung im Bereich Finanzen und/oder Marketing von Vorteil; • zeitliche Verfügbarkeit für die ordentlichen Sitzungen, kurzfristig notwendige Zirkularentscheide sowie nationale Veranstaltungen und Aktivitäten in den Regionen; • gute Sprachkenntnisse in Deutsch und Französisch oder Italienisch; • Bereitschaft, das Amt ehrenamtlich auszuüben. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Ethik-Charta von Swiss Olympic und Swiss Volley sowie das Ethik- Statut des Schweizer Sports bei Amtsantritt unterzeichnet wird. ...

August 12, 2026