Fahrzeughalter meldet Diebstahl eines VW in Welsickendorf; Fahndung eingeleitet

Fahrzeughalter meldet Diebstahl eines VW in Welsickendorf; Fahndung eingeleitet Auto gestohlen | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg In der Nacht zum Dienstag wurde in Welsickendorf ein PKW entwendet. Der Fahrzeughalter meldete am Dienstagmorgen bei der Polizei, das sein PKW VW entwendet worden ist. Eine Absuche nach dem Fahrzeug im Gemeindebereich führte nicht zum Auffinden des Fahrzeugs. Der entstandene Sachschaden wurde auf rund 20.000 Euro beziffert. Die Polizei leitete die Fahndung nach dem PKW ein und nahm eine Diebstahlanzeige auf. ...

August 5, 2026

Unbekannte Täter entwendeten Kennzeichentafeln am PKW auf dem Parkplatz am Bahnhof Luckenwalde; Schaden rund 100 Euro.

Unbekannte Täter entwendeten Kennzeichentafeln am PKW auf dem Parkplatz am Bahnhof Luckenwalde; Schaden rund 100 Euro. Kennzeichen gestohlen | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Im Laufe des Montags wurden von einem auf einem Parkplatz am Bahnhof Luckenwalde abgestellten PKW beide amtlichen Kennzeichentafeln entwendet. Der oder die unbekannten Täter montierten die Kennzeichen aus der Halterung und nahmen sie mit. Die Polizei sicherte Spuren und nahm eine Anzeige auf. Es entstand ein Schaden von rund 100 Euro. ...

August 4, 2026

FMK Feinmechanik Kirchner GmbH Eröffnung des Insolvenzverfahrens Mühlenstraße 15, 14913 Jüterbog; Insolvenzverwalter bestellt: Sebastian Laboga

FMK Feinmechanik Kirchner GmbH Eröffnung des Insolvenzverfahrens Mühlenstraße 15, 14913 Jüterbog; Insolvenzverwalter bestellt: Sebastian Laboga Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 660 IN 61/26 Gericht: Potsdam Name, Vorname / Bezeichnung: FMK Feinmechanik Kirchner GmbH Sitz / Wohnsitz: Jüterbog Register: Potsdam, HRB 25957 660 IN 61/26 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. FMK Feinmechanik Kirchner GmbH, Mühlenstraße 15, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Kirchner Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 25957 - Schuldnerin - 1. Das am 08.04.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 03.08.2026 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Sebastian Laboga Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Potsdam - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 4, 2026

26-jähriger Mann kollidierte alkoholisiert mit mehreren Autos im Stadtgebiet von Ludwigsfelde am späten Sonntagabend; Führerschein sichergestellt und 2,2 Promille

26-jähriger Mann kollidierte alkoholisiert mit mehreren Autos im Stadtgebiet von Ludwigsfelde am späten Sonntagabend; Führerschein sichergestellt und 2,2 Promille Berauscht und alkoholisiert mit mehreren Autos kollidiert | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Berauscht und alkoholisiert mit mehreren Autos kollidiert Am späten Sonntagabend wurde im Stadtgebiet von Ludwigsfelde durch mehrere Anrufer bei der Polizei ein stark beschädigter Kleintransporter gemeldet, der durch Ludwigsfelde fahre und schon mit mehreren geparkten Fahrzeigen zusammengestoßen sei. Letztendlich wurde der Fahrer durch die Polizeibeamten an seiner Wohnanschrift angetroffen. Ein Drogenschnelltest zeigte den Konsum von berauschenden Mitteln an und ein Atemalkoholtest ergab zudem einen Wert von 2,2 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde durchgeführt und der Führerschein des 26-jährigen Mannes sichergestellt. ...

August 3, 2026

36-jähriger LKW-Fahrer Luckenwalde Fahrerlaubnis entzogen; Anzeige erstattet

36-jähriger LKW-Fahrer Luckenwalde Fahrerlaubnis entzogen; Anzeige erstattet Fahren ohne Fahrerlaubnis | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellten Beamte der Revierpolizei Luckenwalde fest, dass dem 36-jährigen Fahrzeugführer eines LKW die Fahrerlaubnis amtlich entzogen war. Zwangsläufig wurde der vorgewiesene Führerschein sichergestellt, die Weiterfahrt untersagt und eine Anzeige erstattet. Polizeidirektion West Pressestelle Magdeburger Straße 52 14770 Brandenburg an der Havel pressestelle.pdwest@polizei.brandenburg.de Zu den Bürodienstzeiten: Telefon: 03381 560-2020 Telefax: 03381 560-2009 Zum Impressum des Polizeipräsidiums

August 3, 2026

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Umleitung ab 31. Juli 2026 B 179 Ortsumgehung Königs Wusterhausen; Vollsperrung Grünbrücke über die B 101 bei Thyrow

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Umleitung ab 31. Juli 2026 B 179 Ortsumgehung Königs Wusterhausen; Vollsperrung Grünbrücke über die B 101 bei Thyrow Baustrecke und Umleitung | Sanierung Bundesstraße B 179 Ortsumgehung Königs Wusterhausen Umleitung ab 31. Juli 2026 bis auf Weiteres Vollsperrung Grünbrücke über die B 101 bei Thyrow Geobasisdaten der LGB: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0; © Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, 2026 Thyrow Gelb Umleitung aus Richtung Norden B 246 Blau Umleitung aus Richtung Süden L 792 L 79 Groß Schulzendorf Ludwigsfelde Süd L 795 Werben Nunsdorf Christinendorf B 101 Rot: Gesperrt Rot: Gesperrt

August 3, 2026

RSV Eintracht 1949 besiegt FSV Luckenwalde im Stadion des BFC Preussen, Berlin; 3:0-Niederlage für Luckenwalde

RSV Eintracht 1949 besiegt FSV Luckenwalde im Stadion des BFC Preussen, Berlin; 3:0-Niederlage für Luckenwalde Herber Dämpfer auf dem Weg zum Klassenerhalt - FSV 63 Luckenwalde e.V. Nach dem Auftaktspiel gegen Vorjahresmeister Lok Leipzig zum Saisonauftakt ernteten die Luckenwalder trotz der Niederlage und der deutlichen Dominanz der Sachsen manch lobendes Wort und Anerkennung für ihren Auftritt. Nicht nur deshalb war man am vergangenen Samstag sicher mit dem Vorsatz gegen den Liga-Neuling RSV Eintracht 1949 angetreten um Zählbares aus dem Süden Berlins mitzubringen. Unterschätzt haben sollten die Weiser-Schützlinge ihren Kontrahenten dabei eigentlich nicht, wußten die Randberliner doch zum Auftakt der jüngsten Vorbereitungsphase beim torlosen Remis in Ruhlsdorf gegen den FSV durchaus zu überzeugen. ...

August 3, 2026

Straßenmeistereien Ludwigsfelde und Luckenwalde sperren B 101 nahe Thyrow; Zwei Umleitungen eingerichtet.

Straßenmeistereien Ludwigsfelde und Luckenwalde sperren B 101 nahe Thyrow; Zwei Umleitungen eingerichtet. Kurzfristige Vollsperrung der Bundesstraße 101 bei Thyrow ab 18 Uhr - Umleitungsstrecke ist ausgeschildert Kurzfristige Vollsperrung der Bundesstraße 101 bei Thyrow ab 18 Uhr - Umleitungsstrecke ist ausgeschildert Die Bundesstraße 101 musste an diesem Freitag, 31. Juli, am späten Nachmittag im Bereich der Grünbrücke der Ortsumfahrung Thyrow (Landkreis Teltow-Fläming) voll gesperrt werden. Eine Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Grund für die Vollsperrung ist die fehlende Standfestigkeit aufgrund von Rissen, die bei einer Untersuchung der Grünbrücke über die B 101 festgestellt wurden. ...

July 31, 2026

Chemnitzer FC – BFC Preussen, Regionalliga Nordost; 4:0-Auswärtssieg bei Hertha BSC II

Chemnitzer FC – BFC Preussen, Regionalliga Nordost; 4:0-Auswärtssieg bei Hertha BSC II FC Lokomotive Leipzig – 1. FC Magdeburg II Diese Website verwendet lediglich ein Session-Cookie . Die Lebenszeit des Cookies beträgt 30 Minuten bzw. bis das Browserfenster geschlossen wird. Indem Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie dieses Cookie. Dies können Sie in Ihren Browsereinstellungen ändern. Spielbetrieb Männer Regionalliga Nordost Oberliga Nord Oberliga Süd Futsal-Regionalliga Frauen Frauen-Regionalliga Junioren ...

July 31, 2026

FC Erzgebirge Aue terminiert Spieltage 6–10 der Regionalliga Nordost bei Lok Leipzig und Erfurt; Mehr Mittwochs- und Sonnabendtermine

FC Erzgebirge Aue terminiert Spieltage 6–10 der Regionalliga Nordost bei Lok Leipzig und Erfurt; Mehr Mittwochs- und Sonnabendtermine Spieltage 6 bis 10 terminiert - FC Erzgebirge Aue Spieltage 6 bis 10 terminiert Der Nordostdeutsche Fußball-Verband hat die Spieltage 6 bis 10 der Regionalliga Nordost zeitgenau angesetzt. Demnach tritt der FC Erzgebirge Aue sonntags bei Lok Leipzig an und reist am Samstag nach Erfurt. Spiele mit FCE-Beteiligung: 6.Spieltag: Mittwoch, 26. August 2026, 19 Uhr – FCE vs. Hertha BSC II 7.Spieltag: Sonntag, 30. August 2026, 14 Uhr – Lok Leipzig vs. FCE 8.Spieltag: Sonnabend, 12. September 2026, 14 Uhr – FCE vs. FSV Luckenwalde 9.Spieltag: Mittwoch, 16. September 2026, 19 Uhr – Magdeburg II vs. FCE 10.Spieltag: Sonnabend, 19. September 2026, 14.30 Uhr – RW Erfurt vs. FCE

July 30, 2026