Thüringer Kindertageseinrichtungen Fachkräfte-Bedarf Thüringen; Defizit 21,34 Fachkräfte

Thüringer Kindertageseinrichtungen Fachkräfte-Bedarf Thüringen; Defizit 21,34 Fachkräfte (0)an D05 Auswertung SoJuS 2026 zum 01.03.2026.xlsx Anlage - Übersicht - Kindertageseinrichtungen - Betreuungsschlüssel nach ThürKigaG (DS 1083/26) Einrichtungen anonymisiert Fachkräfte-Bedarf (§ 16 ThürKigaG ab 01.01.2027) Fachkräfte-Bestand zum 01.03.2026 Diff. Fachkäfte-Bedarf (§ 35 ThürKigaG-Übergangsbestimmung) Diff. a 31,96 31,93 -0,03 28,67 3,26 31,96 31,93 -0,03 28,67 3,26 b1 16,38 19,07 2,69 14,16 4,91 b2 15,33 15,75 0,42 13,07 2,68 b3 8,43 8,72 0,29 7,04 1,68 b4 10,42 10,41 -0,01 8,77 1,64 50,56 53,95 3,39 43,04 10,91 c1 17,70 16,57 -1,13 14,45 2,12 c2 21,95 20,41 -1,54 18,80 1,61 c3 9,73 8,61 -1,12 8,29 0,32 c4 14,48 11,96 -2,52 12,27 -0,31 63,86 57,55 -6,31 53,81 3,74 d1 33,63 36,16 2,53 30,04 6,12 d2 43,72 46,37 2,65 39,01 7,36 d3 26,85 31,68 4,83 24,45 7,23 104,20 114,21 10,01 93,51 20,70 e1 23,76 23,77 0,01 20,38 3,39 e2 18,57 18,60 0,03 15,61 2,99 e3 28,44 27,63 -0,81 24,88 2,75 e4 27,08 26,09 -0,99 22,99 3,10 e5 13,08 13,00 -0,08 10,73 2,27 110,93 109,09 -1,84 94,59 14,50 1 von 8 ...

August 13, 2026

Statistisches Landesamt Entstehung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts sowie Einkommen der privaten Haushalte 1991–2025 Sachsen-Anhalt; Außerplanmäßige Überarbeitung der Zeitreihen

Statistisches Landesamt Entstehung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts sowie Einkommen der privaten Haushalte 1991–2025 Sachsen-Anhalt; Außerplanmäßige Überarbeitung der Zeitreihen Bericht Entstehung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts sowie Einkommen der privaten Haushalte 1991–2025, bezogen auf den Stand der Bundesrechnung August 2025/Februar 2026 2025 2024 2026 Statistischer Bericht Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Entstehung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts sowie Einkommen der privaten Haushalte 1991–2025 bezogen auf den Stand der Bundesrechnung August 2025/Februar 2026 Herausgabemonat August 2026 Inhaltliche Verantwortung: Dezernat Forschungsdatenzentrum, Unternehmensregister, Gesamtrechnungen Herr Rößner ...

August 13, 2026

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht Statistisches Monatsheft 07/2026 in Sachsen-Anhalt

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht Statistisches Monatsheft 07/2026 in Sachsen-Anhalt Statistisches Monatsheft 07/2026 - Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 2026 2026 MONATSHEFT Monatsheft des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt ZAHLEN – DATEN – FAKTEN Juli 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 7 Korrekturausgabe Informationen und Beratung Pressesprecherin/Dezernatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit: Frau Richter-Grünewald Telefon: 0345 2318-702 Informations- und Auskunftsdienst: Frau Hannemann Telefon: 0345 2318-777 Frau Booch Telefon: 0345 2318-715 Herr Friedl Telefon: 0345 2318-719 Telefax: 0345 2318-913 E-Mail: info@statistik.sachsen-anhalt.de Internet: https://statistik.sachsen-anhalt.de X (ehemals Twitter): @StatistikLSA Mastodon: @StatistikLSA@social.sachsen-anhalt.de Bluesky: @statistiklsa.bsky.social Vertrieb: Telefon: 0345 2318-718 E-Mail: shop@statistik.sachsen-anhalt.de Bibliothek und Merseburger Straße 2 Besucherdienst: Montag–Freitag: 8.00–12.00 Uhr Telefon: 0345 2318-714 E-Mail: bibliothek@statistik.sachsen-anhalt.de Schriftliche Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Bestellungen an: Öffentlichkeitsarbeit Postfach 20 11 56 06012 Halle (Saale) Herausgabe: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt © Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) 2026, auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet © GeoBasis-DE / LVermGeo ST dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Bezugspreis: 5,50 EUR (kostenfrei als PDF-Datei verfügbar – Bestell-Nr.: 6Z003) Erscheinungsfolge: monatlich Jahresabonnement: 55,00 EUR ...

August 13, 2026

Thüringer Pflege protestieren in Thüringen

Thüringer Pflege protestieren in Thüringen Aktuelle: Protestaktion der Thüringer Pflege Springe zum Hauptinhalt Arrow Online-Beratung caritas close Caritas Deutschland Caritas international Adressen Umkreissuche Suchen Jobs Umkreissuche Suchen Kampagne English Facebook caritas.de YouTube caritas.de Instagram caritas.de Linkedin caritas.de close Kostenlos, anonym und sicher! Sie benötigen Hilfe? Zur Beratung Unsere Beratungsbereiche Allgemeine Sozialberatung Aus- Rück- und Weiterwanderung Behinderung und psychische Beeinträchtigung Eltern und Familie HIV und Aids Hospiz- und Palliativberatung Jungen- und Männerberatung Kinder und Jugendliche Kinder- und Jugend-Reha Kuren für Mütter und Väter Leben im Alter Migration Rechtliche Betreuung und Vorsorge Schulden Schwangerschaft Straffälligkeit Sucht Trauerberatung U25 Suizidprävention Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert? Mehr erfahren suchen Inhalte filtern nach Thema Alle Themen Jobs Adressen Artikel Positionen Projekte Ehrenamt Termine Fortbildungen Presse Mehr zum Thema mit Link zur Seite: ‘caritas.de’ caritas.de Hilfe und Beratung Online-Beratung Allgemeine Sozialberatung Aus- ...

August 13, 2026

Leukefeld Tief- und Wegebau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Nordhausen; Thore Voß als Insolvenzverwalter bestellt

Leukefeld Tief- und Wegebau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Nordhausen; Thore Voß als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 54/26 Gericht: Mühlhausen Name, Vorname / Bezeichnung: Leukefeld Tief- und Wegebau GmbH Sitz / Wohnsitz: Nordhausen Register: Jena, HRB 403672 8 IN 54/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Leukefeld Tief- und Wegebau GmbH, Südstrasse 5, 99734 Nordhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Leukefeld Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 403672 - Schuldnerin - | 1. Das am 25.03.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 12.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thore Voß Untermarkt 23, 99974 Mühlhausen Telefon: 03601 88920 Telefax: 03601 889211 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 10.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Die Zustimmung zu den bedeutsamen Rechtshandlungen gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, sofern innerhalb der Frist keine schriftlichen Gläubigeranträge gestellt werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 25.03.2026 beim Insolvenzgericht Mühlhausen eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mühlhausen Untermarkt 17 99974 Mühlhausen/Thüringen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 12.08.2026

August 13, 2026

Wolfgang Thierse versucht in der DDR christliche Werte zu leben; bis heute prägt Katholiken in der DDR

Wolfgang Thierse versucht in der DDR christliche Werte zu leben; bis heute prägt Katholiken in der DDR Ex-Bundestagspräsident Thierse: Wollte in DDR christliche Werte leben | katholisch.de Ex-Bundestagspräsident Thierse: Wollte in DDR christliche Werte leben VERÖFFENTLICHT AM 13.08.2026 UM 12:35 UHR – LESEDAUER: 2 MINUTEN BERLIN - Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat in der DDR versucht, seinen religiösen Überzeugungen zu folgen. Doch immer wieder habe er Kompromisse eingehen müssen. Diese Erfahrung präge Katholiken bis heute. ...

August 13, 2026

bpb und 16 Landeszentralen starten gemeinsame Social-Media-Kampagne zum 50. Jubiläum des Beutelsbacher Konsenses auf Social-Media-Kanälen der bpb und Landeszentralen; Erstmals Kampagne aller Zentren

bpb und 16 Landeszentralen starten gemeinsame Social-Media-Kampagne zum 50. Jubiläum des Beutelsbacher Konsenses auf Social-Media-Kanälen der bpb und Landeszentralen; Erstmals Kampagne aller Zentren #Nicht neutral | Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung 50 Jahre Beutelsbacher Konsens: Gemeinsame Kampagne der Zentralen für politische Bildung Ab 12. August 2026 auf den Social-Media-Kanälen der Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung. Die Jubiläumskampagne macht deutlich: Politische Bildung ist nicht neutral. Sie steht für Demokratie, Menschenrechte und politische Teilhabe – und widerspricht dem fälschlicherweise aus dem Beutelsbacher Konsens abgeleiteten Neutralitätsgebot. ...

August 13, 2026

Bundeszentrale für politische Bildung und Landeszentralen starten gemeinsame Social-Media-Kampagne auf den Kanälen der Bpb und Landeszentralen; Missverständnisse zu Neutralität aufdecken

Bundeszentrale für politische Bildung und Landeszentralen starten gemeinsame Social-Media-Kampagne auf den Kanälen der Bpb und Landeszentralen; Missverständnisse zu Neutralität aufdecken 50 Jahre Beutelsbacher Konsens: Gemeinsame Kampagne der Zentralen für politische Bildung | Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung 50 Jahre Beutelsbacher Konsens: Gemeinsame Kampagne der Zentralen für politische Bildung Ab heute auf den Social-Media-Kanälen der Bundeszentrale für politische Bildung sowie der Landeszentralen für politische Bildung #NichtNeutral – 50 Jahre Beutelsbacher Konsens . Unter diesem Motto startet heute die gemeinsame Social-Media-Kampagne der Bundeszentrale für politische Bildung ...

August 13, 2026

Johanniter-Jugendliche besuchen Summer School 2026 in Weimar; 15 Teilnehmende erwarben das Rettungsschwimmabzeichen Silber

Johanniter-Jugendliche besuchen Summer School 2026 in Weimar; 15 Teilnehmende erwarben das Rettungsschwimmabzeichen Silber Summer School 2026: Sommer, Sonne und jede Menge JJ-Feeling Summer School 2026: Sommer, Sonne und jede Menge JJ-Feeling In der einen gemeinsamen Sommerferienwoche aller Bundesländer kamen insgesamt rund 120 Johanniter-Jugendliche nach Weimar zur Summer School 2026. Es war eine Zeit voller Highlights mit spannenden Kursen und einem bunten Rahmenprogramm! Das waren unsere Kurse der Summer School 2026 ...

August 13, 2026

78 neue Studierende starten 2026 das duale Studium Lehramt an Regelschulen am Campus der Universität Erfurt heute.

78 neue Studierende starten 2026 das duale Studium Lehramt an Regelschulen am Campus der Universität Erfurt heute. 78 neue Studierende starten 2026 duales Studium für das Lehramt an Regelschulen Inhaltlich verantwortlich: Carmen Voigt , Seiten-ID: 2874 Barrierefreiheitserklärung Datenschutzerklärung Impressum Abmelden Letzte Aktualisierung: 24.06.2026 © 2026 Universität Erfurt Studium Studienangebot Bachelor Master Lehramt Magister Theologiae Promotion Lebenslanges Lernen Studienangebote A-Z Vor dem Studium Bewerbung, Zulassung, Einschreibung Zugangsvoraussetzungen Infoangebote Studieneinführungstage Kosten & Finanzierung Wohnen Im Studium Der Start ins Studium Vorlesungsverzeichnis Studierendenangelegenheiten Prüfungsangelegenheiten Studium Fundamentale Formulare Studienservices E.L.V.I.S. E-Learning Universitätsbibliothek Universitätsrechen- und Medienzentrum thoska (Studierendenausweis) Digitales Lernen & Lehren Beratungsangebote Studienberatung Studieren mit Kind Studium mit Beeinträchtigungen Studium & Praktikum im Ausland Studium und dann? Psychologische und soziale Beratung Rund ums Studium Campusleben-Blog Uni mitgestalten Alumni Hochschulgruppen Hochschulsport Hochschulstadt Erfurt ...

August 13, 2026