Autobahn GmbH bestätigt sechsspurigen Ausbau A8 Rosenheim bis Walserberg; Planfeststellungsverfahren fortgeführt

Autobahn GmbH bestätigt sechsspurigen Ausbau A8 Rosenheim bis Walserberg; Planfeststellungsverfahren fortgeführt Ausbau der A8 bis zur Landesgrenze - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Ausbau der A8 bis zur Landesgrenze Verkehrsminister Bernreiter: “Schlagader Autobahn hat unsere ganze Aufmerksamkeit!” Autobahn GmbH bestätigt Pläne für sechsspurigen Ausbau Freistaat will Planung und Umsetzung so schnell wie möglich Verkehrsminister Bernreiter: „Jede Beschleunigung nutzen, Lärmschutz schaffen, A8 konsequent ausbauen!“ Die Planungen für einen sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A8 zwischen Rosenheim und der Landesgrenze laufen. Das betont Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter : „Die A8 ist die Schlagader für Südostbayern! Deswegen muss der sechsstreifige Ausbau der Autobahn A8 kommen und wird mit ganzer Kraft vorangetrieben. Von einem Planungsstopp kann keine Rede sein. Der Bundesverkehrswegeplan ist Gesetz. Als Staatsregierung machen wir deswegen maximal Druck. Jede Chance, schneller voranzukommen, muss konsequent genutzt werden. Schließlich hängt am Ausbau auch der Lärmschutz, auf den die Menschen entlang der A8 seit langem warten. Das neue Infrastrukturzukunftsgesetz stellt Autobahnprojekte ins überragende öffentliche Interesse. Damit haben wir ganz neue Möglichkeiten. Bundesverkehrsminister Bilger hat mir seine Unterstützung zugesagt, die Autobahn GmbH setzt ihre Planungen fort. Die A8 verdient und bekommt unsere ganze Aufmerksamkeit!“ ...

August 10, 2026

April 2026 deutlich wärmer, trockener, sonnenscheinreicher Bayern; Niederschlagsdefizit bis 76% im Süden

April 2026 deutlich wärmer, trockener, sonnenscheinreicher Bayern; Niederschlagsdefizit bis 76% im Süden April Heuer war die Witterung im April von Hochdruck dominiert, so- dass es bei viel trockener Luft reichlich Sonnenschein gab. Gleichzeitig kam es aber auch zu großen Tag-Nachtschwankun- gen der Lufttemperatur. Für et- was Niederschlag sorgten drei Tiefdruckgebiete, die die Hoch- druckperioden unterbrachen. Ins­gesamt war er deutlich wär- mer, trockener und sonnen- scheinreicher als normal. Der April startete kalt. An der DWD-Klimastation in Oberst- dorf sank die Lufttemperatur auf -8,2 °C. Das war der tiefste Wert in diesem Monat für Bay- ern. Zur gleichen Zeit regnete es in einigen Regionen kräftig. An Ostern wurde es dann früh- lingshaft warm, an der Donau und südlich davon stieg die Lufttemperatur vom 4. auf den 5. April um 11,5 °C an (DWD 2026). Zehn Wetterstationen meldeten am 5. April Höchst- temperaturen von über 20 °C. Der Erwärmung folgten erste gewittrige Schauer. Im weiteren Verlauf des ersten Monatsdrit- tels herrschte Hochdruck vor. Eine nördliche Strömung sorgte für den Zustrom kühler Luft. Diese erwärmte sich tagsüber, kühlte aber nachts wieder aus, sodass es zu Boden- und sogar Luftfrost kam. Am 10. April zog ein Tiefausläufer mit teils grö- ßeren Niederschlägen durch. In höheren Lagen des Bayerischen Walds gab es sogar Schneere- gen. Im zweiten Monatsdrittel drehte die Luftströmung kurz- zeitig auf Südwest, und führte warme Luft über die Alpen. Da- nach wechselten sich Regen- fälle und heitere Abschnitten ab. In einigen Regionen regnete es lange Zeit nicht. (Augsburg, Rhön, München) (DWD 2026). An 13 WKS gab es vom 20. April an 14–15 Tage keinen Nieder- schlag. Die warme Witterung begünstigte die Vegetations- entwicklung, sodass die Apfel- blüte als Beginn des phänolo­ gischen Vollfrühlings im Mittel zum 19. April eine Woche frü- her als im vieljährigen Mittel stattfand. Das letzte Monats- drittel war dann überregional von Hochdruckeinfluss geprägt. Niederschläge blieben aus, die Luft erwärmte sich und die Waldbrandgefahr stieg. Kalte, teils frostige Nächte hatten die Vegetation etwas ausgebremst. In tieferen Lagen wirkten höhere Tageswerte der Lufttemperatur dem entgegen (DWD 2026). Der April lag mit 9,1° C deutlich über dem langjährigen Mittel 1961–90 (+2,1°). Mit einer Nie- derschlagsmenge von 17,1 l/m² fiel 76 % weniger Regen als im langjährigen Mittel (vierter Platz der trockensten Aprilmonate seit 1881). Obwohl nördlich und südlich der Donau jeweils 17 l/m² Niederschlag fielen, war die Si- tuation im Süden deutlich ext- remer: Dort lag das Nieder- schlagsdefizit bei 76 %, im Nor- den bei 60 %. Besonders tro- cken mit teils weniger als 11 l/m² blieb es im Tertiärhügelland westlich von Landshut (WKS Freising). Im April gingen vor al- lem in Südbayern die Boden- wasservorräte langsam zurück, an der WKS Ebersberg sogar deutlich bis auf etwa 50 % der nutzbaren Feldkapazität (nFK). Die Wasserversorgung der Wald- bäume war aber an allen Wald- klimastationen weiter ausrei- chend (Abbildung 2). Die Sonne schien 234,9 Stunden. Das ent- spricht einer Steigerung von 53 % gegenüber dem langjähri- gen Mittelwert. Damit gehört dieser April zu den zehn son- nenreichsten Aprilmonaten seit 1951 (DWD 2026). Das hydrolo- gische Winterhalbjahr (Novem- ber 2025 bis April 2026) zählte mit 264,2 l/m² wie schon das letzte bayernweit zu den 15 tro- ckensten seit 1881 (-34% zum Mittel 1961–90). Frühjahr 2026: außergewöhnlich trocken Niederschlag – Temperatur – Bodenfeuchte Mittlere Abweichung zum Mittel aller WKS 1961–1990 Temperatur Apr +2,0° Mai +2,5° GOL FLO BBR EBR ROK DIN ALT RIE FRE SON KRE MIT TAF AOE EBE BER WUE ROT HOE Mittlere Abweichung zum Mittel aller WKS 1961–1990 Apr –73% Mai –34% Niederschlag GOL FLO BBR EBR ROK DIN ALT RIE FRE SON KRE MIT TAF AOE EBE BER WUE ROT HOE 1 Absolute Abweichung der Lufttemperatur bzw. prozentuale Abweichung des Niederschlags vom langjährigen Mittel 1961–1990 an den Waldklimastationen. 26 LWF aktuell 4 |2026 Waldklimastationen ...

August 7, 2026

Regierung von Oberbayern erteilt Allgemeine Erlaubnis für Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Oberbayern; Vielfältige bayerische Wohlfahrtsverbände eingeschlossen

Regierung von Oberbayern erteilt Allgemeine Erlaubnis für Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Oberbayern; Vielfältige bayerische Wohlfahrtsverbände eingeschlossen Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 21 vom 07.08.2026 Nr. 21 / 7. August 2026 Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, des Bezirks Oberbayern, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Oberbayern 230 Oberbayerisches Amtsblatt Inhaltsübersicht Öffentliche Sicherheit und Ordnung Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Oberbayern 231 Kommunalverwaltung Satzung zur Änderung und Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Staatliche Würmtal-Realschule 233 Geschäftsordnung für den Zweckverband Staatliche Würmtal-Realschule 240 Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein für das Haushaltsjahr 2026 244 Angelegenheiten des Bezirks Oberbayern Bekanntmachung Kliniken des Bezirks Oberbayern – Kommunalunternehmen 245 Wirtschaft und Verkehr Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG); Freistellung von Eisenbahnbetriebsflächen im Landkreis Altötting, Gemeinde Töging a.Inn, Gemarkung Töging a.Inn, Flurstück 1602/13 246 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger 246 Landesentwicklung Bekanntmachung über die Auslegung des Fortschreibungsentwurfs zur 27. Änderung des Regionalplans München; Teiländerung von Kapitel B II Siedlung und Freiraum und Kapitel B III Verkehr und Nachrichtenwesen zum Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn / Taufkirchen und zur Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal im Gebiet der Stadt Moosburg a. d. Isar; Beteiligungsverfahren gem. Art. 18 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) 247 ...

August 7, 2026

Regierung von Oberbayern Anhang 1 zum IE-Überwachungsplan Immissionsschutz; zahlreiche Standorte mit IE-RL-Überwachung vorgesehen

Regierung von Oberbayern Anhang 1 zum IE-Überwachungsplan Immissionsschutz; zahlreiche Standorte mit IE-RL-Überwachung vorgesehen IE-Überwachungsplan PDF Anhang 1 zum Überwachungsplan der Regierung von Oberbayern für den Bereich Immissionsschutz Überwachungsbehörde Name / Firma Standort Straße / Ortsteil Anlage Nr. Anhang I IE-RL Überwachung der Einleitung durch das Wasserwirtschaftsamt nur Haupttätigkeit in der Anlage Regierung/KVB/LfU/Bergamt Begriffsbestimmung entsprechend Artikel 3 Nr. 3 der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 - IE-RL Regierung von Oberbayern Biomasseheizkraftwerk Zolling GmbH 85406 Zolling Leininger Str. 1 Biomasse-Heizkraftwerk Zolling 5.2.b nein BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH 83301 Traunreut Werner-von-Siemens-Str. 200 Biomasse-Heizkraftwerk Traunreut 5.2.a nein Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG 85368 Moosburg a.d.Isar Neue Industriestr. 1 Sonderabfallzwischenlager Moosburg 5.5 nein Heizkraftwerk Altenstadt GmbH & Co. KG 86972 Altenstadt Triebstr. 90 Biomasse-Heizkraftwerk Altenstadt 5.2.a ja Iqony Energies GmbH 85375 Neufahrn b.Freising Ludwig-Erhard-Str. 13 Biomasse-Heizkraftwerk Neufahrn 5.2.a nein Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA 85406 Zolling Leininger Str. 1, OT Anglberg Kraftwerk Zolling 1.1 ja Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG 83022 Rosenheim Färberstraße 47 Heizkraftwerk Rosenheim 1.1 ja SWM Services GmbH 80797 München Kathi-Kobus-Str. 3 Heizwerk Kathi-Kobus-Straße 1.1 nein 80799 München Türkenstr. 42 a Heizwerk Theresienstraße 1.1 nein 80807 München Frankfurter Ring 181 Heizkraftwerk Freimann 1.1 nein 81249 München Bodenseestr. 351 Heizkraftwerk Freiham 1.1 nein 81371 München Schäftlarnstr. 15 Heizkraftwerk Süd 1.1 nein 81379 München Rupert-Mayer-Str. 43 Heizwerk Koppstraße 1.1 nein 81675 München Grillparzerstr. 22 Heizwerk Gaisbergstraße 1.1 nein 81735 München Karl-Marx-Ring 91 Heizwerk Perlach 1.1 nein 85774 Unterföhring Münchner Str. 22 Heizkraftwerk Nord 1.1 ja Uniper Kraftwerke GmbH 85088 Vohburg a.d.Donau Paarstr. 30, OT Irsching Kraftwerk Irsching 1.1 ja 85098 Großmehring Bayernwerkstr. 30 Kraftwerk Ingolstadt 1.1 ja Stadt Ingolstadt AUDI AG 85045 Ingolstadt Ettinger Str. Emulsionsverdampfungsanlage 5.1.b ja Heizhaus Ost und West 1.1 nein Lackiererei 6.7 ja BSR Bodensanierung Recycling GmbH 85053 Ingolstadt Bunsenstr. 19 Abfallzwischenlager 5.5 nein Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH 85053 Ingolstadt Robert-Bosch-Str. 1-5 Behandlungsanlage für gefährliche Abfälle 5.1.d nein Shredderanlage (vormals: Altholzshredder) 5.3.b.ii nein Karl Hülmeyer 85051 Ingolstadt Weiherstr. 25 Oberflächenbehandlung 2.6 nein Michael Oblinger Recycling GmbH & Co. KG 85055 Ingolstadt Moosmüllerweg 9 Abfallzwischenlager 5.5 nein Milchwerke Ingolstadt-Thalmässing eG 85051 Ingolstadt Münchener Str. 125 Milchwerk 6.4.c ja von 16 Seite 1 ...

August 6, 2026

Hubert Aiwanger fordert praxistaugliches Wolfsmanagement für den Alpenraum in Lenggries; erste Wolfsabschussgenehmigungen erteilt

Hubert Aiwanger fordert praxistaugliches Wolfsmanagement für den Alpenraum in Lenggries; erste Wolfsabschussgenehmigungen erteilt Aiwanger: “Die Almbauern brauchen ein Wolfsmanagement, das funktioniert. Wir biegen auf die Zielgerade ein” Aiwanger: “Die Almbauern brauchen ein Wolfsmanagement, das funktioniert. Wir biegen auf die Zielgerade ein” LENGGRIES Bei der Hauptalmbegehung des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern nahe Fleck bei Lenggries hat Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger deutlich gemacht, dass es auch für den Alpenraum ein konsequentes und praxistaugliches Wolfsmanagement geben muss. Vor den knapp 1000 Teilnehmern betonte Aiwanger: „Beim Umgang mit dem Wolf biegen wir auf die Zielgerade ein. Wenn wir nicht wieder durch dubiose Klagen von Wolfsschützern gestoppt werden, bekommen wir ein zielführendes Wolfsmanagement hin. Es freut mich, dass meine langjährige Forderung, den Wolf ins Jagdrecht zu bringen, jetzt umgesetzt ist. Nun gilt es, die neuen Möglichkeiten in der Praxis anzuwenden. Denn die Weidetierhalter und der ländliche Raum erwarten zu Recht, dass ein Wolfsmanagement nicht nur auf dem Papier existiert, sondern vor Ort funktioniert. Den Landratsämtern haben wir die notwendigen Werkzeuge an die Hand gegeben, um die traditionelle Bewirtschaftung der Almen und Alpen zu erhalten, indem in Weidegebieten die nicht durch Zäune vor dem Wolf geschützt werden können, der Wolfsabschuss erlaubt wird.“ Das Bayerische Jagdministerium hat die Änderungen des Bundesrechts unmittelbar in den Vollzug überführt. „Der Freistaat hat bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes die ersten Abschussgenehmigungen nach Nutztierrissen erteilt. Wir warten jetzt nicht auf Verordnungen oder Leitlinien aus Berlin, sondern nutzen die weiteren Instrumente konsequent. Das betrifft aktuell im Alpenraum die Ausweisung von ‘Weidegebieten’, in denen der Wolf zur Vermeidung von Nutztierrissen bejagt werden darf und im restlichen Bayern ‘Managementpläne’, die von Juli bis Oktober eine nachhaltige Wolfsbejagung zulassen. Mein Ministerium begleitet die Landratsämter intensiv bei der Umsetzung der jagdgesetzlichen Möglichkeiten.“ Künftig solle zudem das europarechtlich vorgesehene Monitoring des Wolfes beim Jagdministerium angesiedelt werden, um Entscheidungen aus einer Hand zu ermöglichen. Der Minister stellte die besonderen Bedingungen im Alpenraum und die Gefahren für die Almwirtschaft heraus: „Ein flächendeckender Herdenschutz durch Zäune ist auf Almen weder praktikabel noch möglich. Deshalb braucht es ein Wolfsmanagement, das den besonderen Gegebenheiten der Almwirtschaft Rechnung trägt und schnelle, rechtssichere Entscheidungen ermöglicht. Wir dürfen nicht weiter zulassen, dass die fleißigen Almbauern ihre Almen aufgeben, weil sie es nicht länger ertragen, ihr Vieh vom Wolf gerissen zu sehen. Rund 14.000 Bergbauernbetriebe bewahren durch tägliche harte Arbeit 370.000 Hektar Kulturlandschaft in den Alpen und damit einen der größten Tourismusmagneten Bayerns. Sie erwarten zurecht Unterstützung bei einem vernünftigen Umgang mit dem Wolf." ...

August 6, 2026

MOHA Gastronomie GmbH Insolvenzantrag Wasserburg a. Inn am 04.08.2026 11:52 Uhr eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Florian Loserth

MOHA Gastronomie GmbH Insolvenzantrag Wasserburg a. Inn am 04.08.2026 11:52 Uhr eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Florian Loserth Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 601 IN 171/26 Gericht: Rosenheim Name, Vorname / Bezeichnung: Moha Gastronomie GmbH Sitz / Wohnsitz: Wasserburg Register: Traunstein, HRB 33733 608 IN 171/26 | In dem Verfahren über den Antrag der MOHA GASTRONOMIE GmbH, Salzburger Straße 2, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch die Geschäftsführerin Altmann Hannelore Lisa - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. MOHA GASTRONOMIE GmbH, Salzburger Straße 2, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch die Geschäftsführerin Altmann Hannelore Lisa Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 33733 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Betreiben von gastronomischen Objekten und Beteiligung an solchen sowie Durchführung von Veranstaltungen und Ausarbeitung von gastronomischen Konzepten für Dritte | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 04.08.2026 um 11.52 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Loserth Florian Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf a. Inn Telefon: +49(8631)160350 Telefax: +49(8631)160351 Email: anwalt@berater-kanzlei.com 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 27.04.2026 beim Insolvenzgericht Rosenheim eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rosenheim Bismarckstr. 1 83022 Rosenheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 05.08.2026

August 6, 2026

Technische Hochschule Rosenheim CaMoRoT CampusMobilität Rosenheim Traunstein; CO2-Reduktion im Campusverkehr geplant

Technische Hochschule Rosenheim CaMoRoT CampusMobilität Rosenheim Traunstein; CO2-Reduktion im Campusverkehr geplant 24 pt Schriftgröße, 28 pt Zeilenabstand Schrift Arial bold, Schriftfarbe weiß © Hochschule Rosenheim, 3. August 2026, Seite 1 Die MiD in der Verkehrsforschung Prof. Dr. Wibke Michalk – Informationsveranstaltung MiD – 21./28.7.2026 © Technische Hochschule Rosenheim, 21./28. Juli 2026, Prof. Dr. Wibke Michalk, Seite 2 Die MiD – Ein Datenschatz für die Mobilitätsforschung Umfrage mit umfangreicher Stichprobe Zusätzlich Regionalverdichtungen Befragung auf Haushalts- und Personenebene Bild erzeugt mit ChatGPT ...

August 4, 2026

Behörden rufen Katastrophenfall bei Unterwössen aus; 2,5 Hektar Brandfläche

Behörden rufen Katastrophenfall bei Unterwössen aus; 2,5 Hektar Brandfläche Katastrophenfall wegen Brands in Chiemgauer Alpen ausgerufen - RADIO RST Unterwössen (dpa) - Die Hubschrauber dröhnen unablässig, dichter Rauch zieht herab ins Tal: In den Chiemgauer Alpen hat ein Bergwald Feuer gefangen. Mehr als 200 Einsatzkräfte kämpfen in dem unwegsamen Gelände im Gipfelbereich der Hochwand nahe der Lackenbergwand bei Unterwössen (Landkreis Traunstein) gegen die Flammen. Die Behörden rufen den Katastrophenfall aus. ...

July 31, 2026

Einsatzkräfte löschen Waldbrand in den Chiemgauer Alpen bei Unterwössen; Größeres Wiederaufflammen verhindert

Einsatzkräfte löschen Waldbrand in den Chiemgauer Alpen bei Unterwössen; Größeres Wiederaufflammen verhindert Einsatzkräfte im Katastrophengebiet vorsichtig optimistisch - RADIO RST lby) - Beim Waldbrand in den Chiemgauer Alpen haben sich die Behörden vorsichtig optimistisch über den Fortgang der Löscharbeiten geäußert. Es habe keine nennenswerte Ausbreitung des Brandes gegeben, teilte das Landratsamt Traunstein mit. Die Behörde ließ aber weiter den Katastrophenalarm wegen des Feuers bei Unterwössen in Kraft. Am Mittwochabend war der Bergwaldbrand in schwer zugänglichem Gelände auf knapp 1.000 Meter Höhe gemeldet worden, die Ursache des Feuers ist bislang unklar. Mit Löschhubschraubern versuchen die Einsatzkräfte während der Tageszeit die Flammen einzudämmen. ...

July 31, 2026

Bürgerstiftung Traunsteiner Land spendet 1.500 Euro für Polsterauflagen der Sofalandschaft in Unterwössen Zauberdrachen; Sofalandschaft entsteht durch Eigeninitiative

Bürgerstiftung Traunsteiner Land spendet 1.500 Euro für Polsterauflagen der Sofalandschaft in Unterwössen Zauberdrachen; Sofalandschaft entsteht durch Eigeninitiative Aktuelles - KJF zurück zur Übersicht 31.07.2026 - Ankommen und Ausruhen: Neue Sofapolster für die PZA-Außenwohngruppe Gerade in einer Heilpädagogischen Wohngruppe sind Räume wichtig, die Geborgenheit vermitteln und Gemeinschaft ermöglichen. Umso mehr freut sich die Außenwohngruppe „Zauberdrachen” des Pädagogischen Zentrums Achental (PZA) über die Spende der Bürgerstiftung Traunsteiner Land. Einfach zum Wohlfühlen: die neu gestaltete Sofalandschaft im „Zauberdrachen”. Die Bürgerstiftung Traunsteiner Land hat das Pädagogische Zentrum Achental (PZA) mit einer Spende in Höhe von 1.500 Euro unterstützt. Mit dem Geld wurden Polsterauflagen für eine Sofalandschaft in der Heilpädagogischen Wohngruppe „Zauberdrachen” in Unterwössen angeschafft. Besonders schön ist, dass die Sofalandschaft nicht einfach gekauft wurde, sondern mit viel Kreativität und Eigeninitiative entstanden ist. Der Unterbau besteht aus alten Schreibtischen, die umgestaltet und weiterverwendet wurden. Auch die Schüler:innen haben sich aktiv eingebracht und die Arbeiten selbst mitgestaltet. Die Sofalandschaft dient der Gruppe als Ort der Begegnung, des Rückzugs und des gemeinsamen Miteinanders im Alltag. Mit den neuen Auflagen konnte der Bereich fertiggestellt und wohnlich gestaltet werden. „Es ist schön zu sehen, wie aus einer kreativen Idee und dem Einsatz der Jugendlichen ein Ort entstanden ist, der Wärme und Gemeinschaft ausstrahlt. Genau solche Projekte unterstützen wir gerne“, sagte Christian Wengler, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung Traunsteiner Land. Durch die Förderung wurde nicht nur eine konkrete Anschaffung ermöglicht, sondern auch ein Projekt unterstützt, das Nachhaltigkeit, Eigeninitiative und gemeinschaftliches Gestalten auf besondere Weise verbindet. Text: Bürgerstiftung Traunsteiner Land, Foto: Nicole Stroth ...

July 31, 2026