Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

up-IT-service GmbH Insolvenz eröffnet in Mühldorf am Inn; Gläubiger zur Forderungsanmeldung bis 30.09.2026 aufgefordert

up-IT-service GmbH Insolvenz eröffnet in Mühldorf am Inn; Gläubiger zur Forderungsanmeldung bis 30.09.2026 aufgefordert Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 76/26 Gericht: Mühldorf am Inn Name, Vorname / Bezeichnung: up-IT-service GmbH Sitz / Wohnsitz: Winhöring Register: Traunstein, HRB 24772 2.4. Veröffentlichung im Internet: Verfahrensnummer: FSND2908000410834681 (Eröffnung am 30.07.2026) in Kategorie „Eröffnungen" Text: ****************************************************************************************************** 602 IN 76/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. up-IT-service GmbH, Gewerbestraße 17, 84543 Winhöring, vertreten durch den Geschäftsführer Peters Mark Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24772 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Erbringung von Dienstleistungen und Warenverkauf auf dem Gebiet der Telekommunikations- und Informationstechnik, insbesondere die Bereitstellung von Kabel, Internet und Phone in Hausverteilnetzen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.07.2026 um 09.55 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Fridgen Alexander Nymphenburger Straße 3b, 80335 München Telefon: +49 (89) 55066-420 Telefax: +49 (89) 55066-55420 Email: inso@bakertilly.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 26.05.2026 beim Insolvenzgericht Mühldorf a. Inn eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mühldorf a. Inn Innstr. 1 84453 Mühldorf a. Inn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 30.07.2026

July 30, 2026

Feuerwehren, Bergwacht, Rettungsdienst und Polizei Bergwaldbrand Hochwand nahe Unterwössen, Chiemgauer Alpen; 200 Einsatzkräfte im Einsatz

Feuerwehren, Bergwacht, Rettungsdienst und Polizei Bergwaldbrand Hochwand nahe Unterwössen, Chiemgauer Alpen; 200 Einsatzkräfte im Einsatz Bergwald in den Chiemgauer Alpen brennt im Gipfelbereich - RADIO RST lby) - In den Chiemgauer Alpen brennt nahe der Lackenbergwand bei Unterwössen der Bergwald. Derzeit läuft ein Großeinsatz im schwer zugänglichen Gipfelbereich der Hochwand, wie der Kreisfeuerwehrverband Traunstein mitteilte. Am Morgen wurde zudem die Bevölkerung in der Gegend vor der starken Rauchentwicklung gewarnt. «Da werden die Menschen gebeten, die Fenster und Türen geschlossen zu halten, die Lüftungs- und Klimaanlagen auszuschalten und den Bereich um den Einsatzort zu meiden», sagte ein Sprecher des Kreisfeuerwehrverbandes. Bereits bei der Alarmierung am Mittwochabend sei eine deutliche Rauchsäule im Gipfelbereich auf knapp 1.000 Metern Seehöhe zu sehen gewesen. ...

July 30, 2026

Rund 30 Schülerinnen und Schüler nehmen am 3-tägigen Sommercamp Informatik FIT4IT im BayernLab Traunstein teil; Beste Idee wird vor Ort prämiert

Rund 30 Schülerinnen und Schüler nehmen am 3-tägigen Sommercamp Informatik FIT4IT im BayernLab Traunstein teil; Beste Idee wird vor Ort prämiert Informationen zur Schriftgröße Informationen Datum 27.07.2026 bis 29.07.2026 Veranstalter BayernLab Traunstein IdW, Chiemgau GmbH und FOXGroup Ort BayernLab Traunstein Beschreibung Sommercamp Informatik FIT4IT Drucken Versenden im Sommercamp Informatik FIT4IT. Vom 27.07.-29.07 . lernen rund 30 Schülerinnen und Schüler unternehmerisches Denken in der digitalen Zeit. Zu Beginn des 3-tägigen Workshops lernen sie die Aufgabe kennen, danach nehmen sie die Bauteile und Laptops in Betrieb und legen los. In den ersten beiden Tagen bauen und programmieren die Teilnehmenden in Teams ein interaktives Gerät. Anschließend präsentieren sie es der Jury in einem Pitch. Die beste Idee wird vor Ort prämiert . Wir freuen uns auf die kreative Atmosphäre und sind gespannt auf die vielseitigen Ergebnisse ! Die Veranstaltung ist ausgebucht! Bitte beachten Sie, dass die laufende Ausstellung während des Sommercamps geschlossen ist. Für einen individuellen Besuchstermin kontaktieren Sie uns gern. ...

July 30, 2026

Technische Universität Berlin visualisiert Landschaftsszenarien zum Anbau nachwachsender Rohstoffe in Berlin; Konfliktanalyse und Akzeptanzförderung durch 3D-Simulationen

Technische Universität Berlin visualisiert Landschaftsszenarien zum Anbau nachwachsender Rohstoffe in Berlin; Konfliktanalyse und Akzeptanzförderung durch 3D-Simulationen Visualisierung von Landschaftsszenarien zum Anbau nachwachsender Rohstoffe - DBU Visualisierung von Landschaftsszenarien zum Anbau nachwachsender Rohstoffe Projektdurchführung Technische Universität Berlin Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung Str. des 17. Juni 10623 Berlin Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Aktuell ist eine rapide Zunahme der Nutzung von Bioenergie zu verzeichnen, die sich mittelfristig fortsetzen wird. Damit geht ein Wandel der Landnutzung einher, der zu Konflikten und Synergien mit den Zielen des Naturschutzes führen kann. Bisher fehlen Methoden prognostizierter Szenarien, um die durch den Anbau von Energiepflanzen geprägten Landschaften möglichst für alle Akteure verständlich darzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, mit Hilfe von visuellen 3D-Simulationen auf der Basis von Lenné3D-Software Landschaftsszenarien vom Anbau nachwachsender Rohstoffe darzustellen, um damit einen Beitrag zur Konfliktanalyse und zur Akzeptanzförderung zu leisten. Neben der angestrebten fotorealistischen Darstellung von prognostizierten Szenarien sollen dazu Kombinationen von fotorealistischen und non-fotorealistischen Darstellungen eingesetzt werden, um bestimmte Informationen, wie beispielsweise Gefährdungspotentiale oder Synergien bestimmter Kulturen, in Hinblick auf ihre naturschutzfachlichen Aus-wirkungen visuell zu kommunizieren. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden Zentral für die Realisierung des Forschungsprojektes ist eine enge Kooperation mit dem DBU-Projekt Übertragbare Strategien zur naturverträglichen Biomassebereitstellung auf Landkreisebene, welches sowohl Daten und Szenarieninformationen bereitstellt, als auch im Rahmen von geplanten Workshops eine Plattform für den Einsatz von 3D-Simulationen im Diskurs bietet. Im Rahmen dieser Kooperation werden zunächst die Gebiete für die Visualisierung von Landschaftsszenarien auf Schlagebene und für die Visualisierung von Gefährdungspotentialen festgelegt. Grundlage für die Auswahl der Untersuchungsgebiete bilden die aus dem Projekt Naturverträgliche Biomassebereitstellung hervorgehenden Eignungskarten für den Anbau von Energiepflanzen und Bewertungskarten von relevanten Landschafts-funktionen sowie Karten des ökologischen Risikos, die aus der Verschneidung von Eignungskarten und Landschaftsfunktionen hervorgehen. Diese Karten liegen für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin und Traunstein (Chiemsee) vor. Durch die Einbeziehung dieser Informationen wird sichergestellt, dass Gebiete gewählt werden, die zum einen ein hohes Potential für den Anbau aufweisen, zum anderen aber auch potentielle Konfliktflächen enthalten. Im Anschluss an die Gebietsauswahl müssen die verfügbaren Daten bereitgestellt und aufgearbeitet werden. Dieser Arbeitsschritt umfasst insbesondere die Beschreibung von Anbauverfahren als digitale Regeln und die Zuordnung von Anbauverfahren zu den Flächen auf Basis der Szenarieninformationen. Daneben müssen weitere Daten (Höhenmodell und Luftbilder) beschafft und vorhandene Landnutzungsdaten an die Anforderungen des Visualisierungssystems angepasst wer-den. Auf Basis der resultierenden Datensammlung kann dann mit der Vegetationsmodellierung begonnen werden. Dafür werden mit der Lenné3D-Vegetationsmodellierungssoftware Energiepflanzen und Beikräuter auf den Flächen sowie Pflanzen in den Säumen verteilt. Es soll zum einen eine Darstellung des Status quo und zum anderen eine Auswahl von mindestens zwei Szenarien modelliert und visualisiert werden. Neben der fotorealistischen Darstellung sollen auch neue Methoden des Non-Photorealistic Renderings zur Darstellung von Gefährdungspotentialen und Synergien eingesetzt werden. Dazu werden beispielsweise die Ergebnisse der ökologischen Risikoanalyse als Attribute den 3D-Pflanzen zugeordnet. Durch die grafische Umsetzung der Attributierung können Konflikte oder Synergien visuell kommuniziert werden. Damit erfolgt eine Weiterentwicklung der methodischen Konzepte in der Landschaftsvisualisierung hin zu einem Smart Landscape Model, welches sich nicht nur zur visuellen Kommunikation der sichtbaren Landschaft sondern auch zur Informationsvisualisierung eignet. Etwa zur Hälfte der Projektlaufzeit werden die Ergebnisse der Modellierung und Visualisierung den Akteuren als Hilfsmittel im Rahmen von Workshops mit an die Hand gegeben. Die Option zwischen verschiedenen Szenarien umzuschalten und die Möglichkeit auch nicht sichtbare Konflikte visuell darzustellen, soll zu einer Sensibilisierung für das Thema beitragen. Die aus den Workshops gewonnenen Erfahrungen und Kritiken gewährleisten im wei-teren Projektverlauf eine gezielte Weiterentwicklung der Methodik. Ergebnisse und Diskussion Primäre Ergebnisse sind die erzeugten digitalen Landschaftsmodelle, die Relevees (Pflanzenverteilungen) und die daraus entstandenen Visualisierungen. Da das Hauptaugenmerk der Untersuchung auf den visuellen Simulationen von Anbauszenarien nachwachsender Rohstoffe lag, wurden für den Projektbericht aus den entwickelten Szenarien für die Untersuchungsgebiete im Chiemgau und in Ostprignitz-Ruppin beispielhafte Bildreihen an je drei unterschiedlichen Standorten erstellt. Die Bildreihen können den Projektbericht entnommen werden oder bei Frau Prof. Dr. B. Kleinschmit angefragt werden. Im Folgenden werden zentrale Forschungsfragen den Ergebnissen gegenübergestellt und diskutiert. Die erste Forschungsfrage lautet: Lassen sich interaktive und (foto-)realistische Darstellungen von agrari-schen Landschaftssystemen realisieren? Betrachtet man die präsentierten Visualisierungen, ist das primäre Ziel des Antrages, die Erstellung von visuellen Simulationen von Agrarlandschaften erreicht. Die abgebildeten Landschaftsbilder erreichen eine hohe visuelle Qualität, die Szenen sind annährend in Echtzeit visualisierbar und durch die Bindung einzelner Kulturen an Darstellungslayer können die Szenen interaktiv manipuliert werden. Es gibt aber eine Reihe von Einschränkungen und Restriktionen, die zum Teil durch eine Anpassung der Methodik beseitigt werden konnten, zum Teil aber auch unbeantwortet bleiben müssen und weiterer Forschung und Entwicklung bedürfen. Die sicherlich zentralste Einschränkung betrifft die derzeitige Limitierung auf relativ kleine Landschaftsausschnitte, die dazu führte, dass statt der geplanten 400 Hektar nur 25 Hektar große Gebiete visualisiert wurden. Sie ist auf folgende Fak-toren zurückzuführen: 1. Die Zahl der Pflanzen in einer Landschaft 2. Die Komplexität der Geometrien der einzelnen Pflanzenmodelle 3. Anforderung der Echtzeitvisualisierung Fasst man alle drei Faktoren zusammen, befindet sich die Echtzeitvisualisierung von fotorealistischen Landschaften hier an ihrer Leistungsgrenze. Zwar lässt sich die Performance durch geschickte Szenen-gestaltung, d. h. dem bewussten Weglassen von Vegetationsformen, wie es am Chiemgauer Beispiel mit den Grünländern gemacht wurde, oder durch die Reduzierung der Pflanzendichte (alle Getreideäcker wurden nur mit halber Saatstärke modelliert) deutlich steigern, eine dauerhafte Lösung bringen solche Manipulationen aber nicht. Hier werden weitere Forschungen nötig sein, um Algorithmen zu entwickeln, die Pflanzenverteilung bei Bedarf (on demand) erzeugen und ...

July 30, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch KiPrax in Bayern; tritt am 1. August 2026 in Kraft.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch KiPrax in Bayern; tritt am 1. August 2026 in Kraft. Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ Seite 1 von 5 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 312 29. Juli 2026 2230.1.3-K Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2026, Az. VII.5-BS9203.0-3/16/6 1. Die Anlagen 1 und 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ vom 7. Juli 2025 (BayMBI. Nr. 307), werden durch folgende Anlagen ersetzt: „Anlage 1: Am Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ teilnehmende Berufsfachschulen für Kinderpflege Anlage 2: Stundentafel für die Berufsfachschulen für Kinderpflege im Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)““ 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2026 in Kraft. Martin W u n s c h Ministerialdirektor ...

July 29, 2026

Staatliche Berufsfachschulen für Kinderpflege in Bayern nehmen am KiPrax-Schulversuch teil; etwa 30 Schulen beteiligt

Staatliche Berufsfachschulen für Kinderpflege in Bayern nehmen am KiPrax-Schulversuch teil; etwa 30 Schulen beteiligt Anlage 1: Am Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ teilnehmende Berufsfachschulen für Kinderpflege Anlage 1: Am Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ teilnehmende Berufsfachschulen für Kinderpflege: Regierungsbezirk Mittelfranken Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Fürth Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Höchstadt a. d. Aisch Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege Nürnberg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Scheinfeld Regierungsbezirk Niederbayern Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Landshut-Schönbrunn Regierungsbezirk Oberbayern Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Eichstätt Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Freising Private Berufsfachschule für Kinderpflege der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste Ingolstadt der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste (GGSD) Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Miesbach Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Mühldorf a. Inn Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege München Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege München-Land Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Starnberg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Schongau Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Traunstein Regierungsbezirk Oberfranken Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Bayreuth Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Coburg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Forchheim Regierungsbezirk Oberpfalz Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Oberviechtach Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Regensburg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Sulzbach-Rosenberg Regierungsbezirk Schwaben Berufliche Schulen Wittelsbacher Land, Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Friedberg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Höchststadt a. d. Donau Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Kaufbeuren Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Kempten (Allgäu) Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Neusäß ...

July 29, 2026