Landtag von Baden-Württemberg Bericht: Entwicklung der Aktivität linksextremistische Gruppen im Rems-Murr-Kreis; Prognose: Intensität und Häufigkeit künftig steigen.

Landtag von Baden-Württemberg Bericht: Entwicklung der Aktivität linksextremistische Gruppen im Rems-Murr-Kreis; Prognose: Intensität und Häufigkeit künftig steigen. Drucksache 18 / 138 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 138 19.6.2026 1 Eingegangen: 19.6.2026 / Ausgegeben: 5.8.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: Seit wann ist eine Zunahme der Aktivität und Dynamik linksextremistischer Gruppierungen im Rems-Murr-Kreis zu verzeichnen? Welche Maßnahmen hat sie als Konsequenz zu der Prognose des Verfassungs­ schutzes eingeleitet, wonach die Intensität und Häufigkeit linksextremistischer Aktivität künftig im Rems-Murr-Kreis, insbesondere an Schulen, zunehmen könnte? Welche Aufklärungsprojekte und Kampagnen gegen rechtsextremistische und linksextremistische Agitation wurden in den vergangenen fünf Jahren mit wel­ cher Summe vom Land bezuschusst (aufgeschlüsselt nach Jahr, Initiator des Projekts/Kampagne, Summe der Förderung durch das Land)? Welche weitere Schulhofkampagnen, die linksextremistische Gruppierungen in Baden-Württemberg innerhalb der letzten fünf Jahre organisiert haben, sind der Landesregierung bekannt (aufgeschlüsselt nach Jahr, Ort und Name der Schule, Gruppierung)? Wie viele Gefährderansprachen wurden im Rems-Murr-Kreis innerhalb der letzten fünf Jahre im Umfeld der im Landkreis aktiven linksextremistischen Gruppierungen durchgeführt? Wie viele Personen werden seit 2020 bis heute als linksextremistische Ge­ fährder bzw. Relevante Personen im Landkreis Rems-Murr eingestuft (aufge­ schlüsselt nach Jahren sowie nach Gefährdern und Relevanten Personen, Ge­ schlecht)? Kleine Anfrage des Abg. Daniel Lindenschmid AfD und Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Entwicklung der Aktivität und Dynamik von Linksextremis­ ten im Rems-Murr-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 138 2 7. Wie viele Personen sind nach ihrer Kenntnis aus dem linksextremistischen Spektrum aus Baden-Württemberg bzw. aus dem Rems-Murr-Kreis zu den Demonstrationen nach Gießen am 29. November 2025 angereist? 8. Welche linksextremistischen Gruppierungen waren nach ihrer Kenntnis an der Organisation der Proteste in Gießen beteiligt (aufgeschlüsselt nach Gruppie­ rung, Landkreis, Anzahl der Teilnehmenden)? 19.6.2026 Lindenschmid AfD Begründung Die Pressemitteilung des Landesamts für Verfassungsschutz vom 22. Oktober 2025 warnt vor einer neuen „Schulkampagne“ der linksextremistischen Gruppierung Offenes Antifaschistisches Treffen Rems-Murr (OAT), die an Schulen u. a. in Waiblingen und Backnang Schüler zu rekrutieren versucht. In der Mitteilung heißt es, man rechne damit, dass die Intensität und Häufigkeit linksextremistischer Aktivität und Dynamik künftig im Landkreis weiter zunehmen werde. Die Kleine Anfrage möchte zu dieser Prognose Zahlen zum Personen- und Ak­ tivitätspotenzial linksextremistischer Gruppierungen erfragen, welche auch die Mobilisierung dieser Gruppierungen innerhalb Baden-Württembergs für das Demonstrationsgeschehen in Gießen am 29. November 2025 miteinschließt. Antwort*) Mit Schreiben vom 31. Juli 2026 Nr. IM6-0141.5-789/14/13 beantwortet das Mi­ nisterium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Kleine Anfrage wie folgt: ...

August 5, 2026

Claba berichtet als Angehöriger eines Patienten über unzureichende Pflege und fehlende Sauberkeit in der Neurochirurgie Waldbronn; Pflegequalität stark unzufrieden

Claba berichtet als Angehöriger eines Patienten über unzureichende Pflege und fehlende Sauberkeit in der Neurochirurgie Waldbronn; Pflegequalität stark unzufrieden Erfahrungen mit SRH Gesundheitszentrum Waldbronn, Reha-Klinik, BW, 04.08.2026 Unzureichendes Pflegepersonal und fehlende Sauberkeit Neurochirurgie | Claba berichtet als Angehöriger eines Patienten | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: unzufrieden Qualität der Beratung: weniger zufrieden Mediz. Behandlung: zufrieden Verwaltung und Abläufe: weniger zufrieden Ausstattung und Gestaltung: unzufrieden Pro: Behandungen der Therapeuten Kontra: Pflegepersonal, Essenszeiten auf der Abteilung C Krankheitsbild: Behandliungnach Sturz auf Hinterkopf Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Mein Vater, 89 Jahre, kam nach einem Sturz auf den Hinterkopf, sowie Gehirnblutungen aus dem Krankenhaus, Abteilung Neurochirurgie, direkt in die Reha Waldbronn, Abteilung C. Als ich abends zu ihm kam war sein Koffer noch nicht ausgepackt, kein Schlüssel für sein Schließfach vorhanden und sein Krankenbett ging nicht zu verstellen, da die Steckdose kein Strom hatte. Mein Vater hatte Schwindel, Übelkeit und sehr starke Kopfschmerzen. Er war nicht in der Lage, im Bett flach zu liegen. Nach langen Diskussionen mit dem Pflegepersonal (bis hin zur Androhung, dass ich meinen Vater umgehend mit zu mir nehme) wurde vom Pflegepersonal widerwillig wenigstens ein zweites Kopfkissen bereit gestellt. Später kam der Hausmeister und löste das Problem mit einer Kabeltrommel und Strom aus einer funktionierenden Steckdose. Das Pflegepersonal war die ganze Zeit über äußerst unfreundlich. Sie behandelten meinen Vater wie einen dezenten Mann, was er keinesfalls ist, er ist schwerhörigund seit seinem Sturz auf dem rechten Ohr gehörlos. Abendessen wurde schon um 16.00 Uhr auf das Zimmer gebracht und nach ca. 30 Minuten abgeräumt. Mein Vater ist Diabetiker, die lange Essenspause von 16.00 bis morgens 07.30 ...

August 4, 2026

Zwei Tatverdächtige schossen in Altensteig; Haftbefehle wegen versuchten Totschlags

Zwei Tatverdächtige schossen in Altensteig; Haftbefehle wegen versuchten Totschlags Drucksache 18 / 240 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 240 6.7.2026 1 Eingegangen: 6.7.2026 / Ausgegeben: 4.8.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: Welche Staatsangehörigkeiten besaßen die beiden Beschuldigten am 2. Juli 2026? In welchen Staaten wurden die beiden Beschuldigten geboren? Seit welchem Jahr hielten sich die beiden Beschuldigten jeweils in Deutschland auf? Auf welcher Rechtsgrundlage erwarben die beiden Beschuldigten die deutsche Staatsangehörigkeit? Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die drei verletzten Personen, ohne Zu­ ordnung zu einzelnen Personen? Wie viele der drei verletzten Personen erlitten nach bisherigen rechtsmedizini­ schen Erkenntnissen Schussverletzungen? Welche rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen lagen gegen die bei­ den Beschuldigten am 2. Juli 2026 vor? Welche am 2. Juli 2026 anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren be­ standen gegen die beiden Beschuldigten? Welche waffenrechtlichen Erlaubnisse besaßen die beiden Beschuldigten am Juli 2026? Kleine Anfrage des Abg. Miguel Klauß AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration Schussabgabe und schwere Verletzungen in Altensteig Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 240 2 10. Lagen den Behörden vor dem 2. Juli 2026 Erkenntnisse über eine Zugehörigkeit der beiden Beschuldigten zu einem kriminellen Clan vor? 6.7.2026 Klauß AfD Begründung Am Abend des 2. Juli 2026 kam es in der Wilhelmstraße in Altensteig zu einer Auseinandersetzung, bei der eine Schusswaffe eingesetzt wurde. Drei Personen wurden verletzt. Zwei Tatverdächtige im Alter von 24 und 21 Jahren mit deut­ scher und serbischer Staatsangehörigkeit wurden festgenommen. Der Haftrichter erließ gegen sie Haftbefehle wegen versuchten Totschlags. Die Kleine Anfrage betrifft nur vor der Tat vorliegende und von den laufenden Ermittlungen unabhängige Erkenntnisse über Herkunft, Vorstrafen, waffenrecht­ liche Erlaubnisse und mögliche Clanbezüge der Beschuldigten. Antwort Mit Schreiben vom 28. Juli 2026 Nr. JUMRIII-E-410-175/13/7 beantwortet das Ministerium der Justiz und für Migration im Einvernehmen mit dem Staatsminis­ terium und dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: ...

August 4, 2026

Dr. Matthias Meitzler hält Vortrag in Tübingen über digitales Weiterleben, KI und Zukunft der Trauer; Täuschend echte Nachbildungen Verstorbener

Dr. Matthias Meitzler hält Vortrag in Tübingen über digitales Weiterleben, KI und Zukunft der Trauer; Täuschend echte Nachbildungen Verstorbener Vortrag zum Thema „Mit den Toten sprechen? Digitales Weiterleben, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Trauer“ Vortrag zum Thema „Mit den Toten sprechen? Digitales Weiterleben, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Trauer“ Der Vortrag widmet sich der Frage, wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz unsere Trauer- und Erinnerungskultur verändern. Im Mittelpunkt stehen neue Möglichkeiten, aber auch Grenzen und ethische Herausforderungen im Umgang mit Verlust in einer zunehmend digitalen Welt. ...

August 4, 2026

Dr. Matthias Meitzler hält Vortrag in Tübingen über digitales Weiterleben

Dr. Matthias Meitzler hält Vortrag in Tübingen über digitales Weiterleben Vortrag zum Thema „Mit den Toten sprechen? Digitales Weiterleben, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Trauer“ Vortrag zum Thema „Mit den Toten sprechen? Digitales Weiterleben, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Trauer“ Der Vortrag widmet sich der Frage, wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz unsere Trauer- und Erinnerungskultur verändern. Im Mittelpunkt stehen neue Möglichkeiten, aber auch Grenzen und ethische Herausforderungen im Umgang mit Verlust in einer zunehmend digitalen Welt. ...

August 4, 2026

MobiData BW bündelt Bikesharing-Daten Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds

MobiData BW bündelt Bikesharing-Daten Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 3, 2026

MobiData BW veröffentlicht Bikesharingdaten Baden-Württemberg; Offene GBFS-Feeds ermöglichen grenzüberschreitende Nutzung.

MobiData BW veröffentlicht Bikesharingdaten Baden-Württemberg; Offene GBFS-Feeds ermöglichen grenzüberschreitende Nutzung. Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 3, 2026

Datenanbieter Bikesharing Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds

Datenanbieter Bikesharing Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 3, 2026

BiSa GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Tübingen; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Dirk Poff

BiSa GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Tübingen; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Dirk Poff Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 25 IN 169/26 Gericht: Tübingen Name, Vorname / Bezeichnung: BiSa GmbH Sitz / Wohnsitz: Reutlingen Register: Stuttgart, HRB 777357 25 IN 169/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BiSa GmbH, Carl-Zeiss-Straße 31, 72770 Reutlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Ozan Binbir Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777357 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte VICARII, Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart, Gz.: 918/26 | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen Telefon: 07071 5630707 Telefax: 07071 5630708 Email: info@walter-riegger-partner.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 29.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 29.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 20.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Tübingen Doblerstraße 14 72074 Tübingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

Mobidata BW Bikesharingdaten offen verfügbar in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich, inklusive dynamischer Belegungs- und Verfügbarkeitsdaten; Offene GBFS-Feeds ermöglichen Kartennutzung

Mobidata BW Bikesharingdaten offen verfügbar in Baden-Württemberg, Schweiz und Frankreich, inklusive dynamischer Belegungs- und Verfügbarkeitsdaten; Offene GBFS-Feeds ermöglichen Kartennutzung Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

August 3, 2026