SFZler vom Team Deutschland erhalten drei Bronzemedaillen und Honorable Mention, Astana, Kasachstan; erste IOAI-Teilnahme Deutschlands

SFZler vom Team Deutschland erhalten drei Bronzemedaillen und Honorable Mention, Astana, Kasachstan; erste IOAI-Teilnahme Deutschlands IOAI – Internationale KI Olympiade in Astana, Kasachstan: SFZler vom „Team Deutschland“ erhalten drei Bronzemedaillen und Honorable Mention Copyright 2016 – document.write(new Date().getFullYear()); Schülerforschungszentrum Südwürttemberg (SFZ) e.V. IOAI – Internationale KI Olympiade in Astana, Kasachstan: SFZler vom „Team Deutschland“ erhalten drei Bronzemedaillen und Honorable Mention Vom 01. bis 08. August 2026 fand die internationale KI Olympiade in Astana, Kasachstan statt. Mit dabei war in diesem Jahr zum ersten Mal das Team Deutschland, bestehend aus den SFZlern Noah Schittenhelm, Ilknur Yaren Karakoc, Niklas Ruf, Julius Schmid und Team Leader Matthias Heni. ...

August 13, 2026

Thekla Walker MdL Abfallbilanz 2025 Baden-Württemberg; 52 Prozent weniger Bodenaushub auf Deponien

Thekla Walker MdL Abfallbilanz 2025 Baden-Württemberg; 52 Prozent weniger Bodenaushub auf Deponien Abfallbilanz 2025 Abfallbilanz 2025 Ressourcen aus unserer kommunalen Kreislaufwirtschaft 3 2 Liebe Leserin, lieber Leser, die Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität in unserem Land. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge. Sie stärkt unsere Wirtschaft – nicht zuletzt durch die Bereitstellung von Energie und Sekundärrohstoffen aus unseren Abfällen. Die wachsende Anzahl an Green-Tech-Unternehmen in Baden-Württemberg, die in der Abfallverwertung tätig sind, zeigt, dass sich etwas bewegt. Der grundlegende Umbau unserer Wirtschaft hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft ist in Gang gekommen. Aus guten Gründen haben wir viele wichtige Themen der Kreislaufwirtschaft in den aktuel­ len Koalitionsvertrag aufgenommen. Wir wollen Landesgesetze und -vorgaben vereinfachen und verschlanken. Genehmigungsverfahren wollen wir beschleunigen und den Umgang mit Abfällen praxisgerechter gestalten. Im Land wollen wir mit dem Innovationszentrum „Zirkuläres Bauen“ (InZiBau) bei der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) sowie der Weiter­ entwicklung des Strategiedialogs „Wohnen und Innovatives Bauen“ (SDB) die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen voranbringen. Ein großes Potenzial sehen wir auch bei der gesteigerten Nutzung von Bioabfällen für die Produktion von Biogas und hochwertigen Komposten. Dies geht Hand in Hand mit der Umsetzung des Abfallwirtschaftsplans für Baden-Württemberg. Mit diesem Plan verfolgen wir ehrgeizige Ziele: Neben dem Ausbau unserer Deponiekapazitäten wollen wir die Restabfallmengen durch eine Opti­ mierung der getrennten Bioabfall- und Wertstoff­ sammlung deutlich vermindern. Alle gesammelten häuslichen Bioabfälle sollen zukünftig auch energetisch verwertet und zur Biogaserzeugung genutzt werden. Daraus folgt ein erheblicher Mehrbedarf an Bioabfall-Vergärungsanlagen, die zeitnah im Land errichtet werden müssen. Unsere Abfallbilanz zeigt auch die Leistungs­ fähigkeit und das hohe Qualitätsniveau der kom­ munalen Kreislaufwirtschaft auf: Die Entwicklung ist im Jahr 2025 von großer Kontinuität geprägt. Wichtige Daten zu den häuslichen Abfällen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur wenig geändert. Demgegenüber fällt auf, dass das 2024 erlassene Deponierungsverbot für verwertbare Abfälle bereits Wirkung zeigt. Seit 2024 finden kaum noch Ablagerungen auf Deponien für unbelastetes Erdmaterial statt. Die Ablagerungsmengen von Bodenaushub auf kom­ munalen Deponien sind zwischen dem Jahr 2023 und dem Jahr 2025 auf rund 1,5 Millionen Tonnen zurückgegangen. Das entspricht – sicher auch durch die Baukon­ junktur beeinflusst – einem Minus von 52 Prozent. An diesem Beispiel wird deutlich, welches Poten­ zial Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallver­ wertung und -vermeidung haben können. Am Anfang von Abfallvermeidung und -verwertung tragen wir die Verantwortung. Wir definieren bereits mit unseren Kaufentscheidungen, was wir wieder entsorgen müssen. Bewusste Kaufent­ scheidungen und eine gute Abfalltrennung bilden die essenzielle Voraussetzung für eine effiziente und gut funktionierende, echte Kreislaufwirt­ schaft. Auch deswegen ist mir die Abfallbilanz als wichtige Information für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Vielen Dank an Alle, die bewusst zur Abfallvermeidung und einer nachhaltigen Verwertung beitragen. Bei der Abfallbilanz arbeiten Land, Kommunen und Wirtschaft seit vielen Jahren sehr erfolg­ reich zusammen. Für die zeitnahe Bereitstellung der Daten durch die öffentlich-rechtlichen Ent­ sorgungsträger und die wichtige Pflege unserer Abfalldatenbank durch das Statistische Landes­ amt bedanke ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich. Diese enge Zusammenarbeit ist eine gute Basis für alle Maßnahmen zur Weiterentwicklung unserer Kreislaufwirtschaft. Ich bin mir sicher: Auf diese Weise werden wir die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich meistern. Thekla Walker MdL Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg ...

August 12, 2026

HBK Singen Neurochirurgie, Singen, BW; Prof. Dr. Gläsker als Koryphäe

HBK Singen Neurochirurgie, Singen, BW; Prof. Dr. Gläsker als Koryphäe Erfahrungen mit Hegau-Klinikum GmbH in Singen, BW, 07.08.2026 Das Personal war leider sehr unfreundlich und ist kaum auf meine Fragen eingegangen. Ich habe mich dadurch nicht ernst genommen gefühlt Heute07.08 .2026 um 01uhr20 bei Notaufnahme. Erste Hilfe schnell und unkompliziert hat sich alles positiv verändert seit meinem letzten besuch vor 10 Jahren…. -in, es freut uns sehr, dass Sie sich während Ihrer Behandlung gut aufgehoben gefühlt haben und unser Team als freundlich erlebt haben. Besonders freut uns Ihr Hinweis, dass Sie im Vergleich zu Ihrem letzten Besuch vor zehn Jahren eine positive Entwicklung wahrgenommen haben. Solche Rückmeldungen sind für uns eine schöne Bestätigung unserer täglichen Arbeit und motivieren uns, unseren Patientinnen und Patienten auch weiterhin eine bestmögliche Versorgung zu bieten. Für Ihre Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute und vor allem eine schnelle und vollständige Genesung. Mit freundlichen Grüßen Patientenrückmeldungen HBK Singen ...

August 7, 2026

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung Drucksache 18 / 249 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 249 7.7.2026 1 Eingegangen: 7.7.2026 / Ausgegeben: 5.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, ob die Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg mit einer einheitlichen Leitstellen-Software arbeiten bzw. welche Leitstellen-Softwarelösungen der­ zeit in den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg eingesetzt werden (mit Auflistung, welche Leitstellen jeweils die einzelnen Softwarelösungen nutzen); in welchem Umfang die unterschiedlichen Leitstellen-Systeme technisch mit­ einander kompatibel sind; inwiefern sichergestellt ist, dass bei einem Ausfall einer Integrierten Leitstelle eine andere Leitstelle in Baden-Württemberg deren Aufgaben vollständig über­ nehmen kann; welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Leitstelle die Aufgaben einer anderen Leitstelle im Falle eines temporären oder längerfristigen Totalausfalls übernehmen kann; wie die Landesregierung sicherstellt, dass die Notrufannahme und Einsatzdis­ position bei einem vollständigen Ausfall einer Leitstelle ohne wesentliche Ein­ schränkungen fortgeführt werden können; wie die Landesregierung die derzeitige Ausfallsicherheit und Resilienz der Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg bewertet; Antrag der Abg. Ansgar Mayr und Lorenzo Saladino u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Zukunftsfähigkeit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Leitstellen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 249 2 7. inwiefern sie sich hinsichtlich der Vereinheitlichung von Leitstellen-Soft­ ware und der gegenseitigen Übernahmefähigkeit von Leitstellen mit anderen Bundesländern in Austausch befindet, zumindest unter Darstellung der daraus gewonnenen wesentlichen Erkenntnisse die Situation in den anderen Bundes­ ländern betreffend; 8. welche Vor- und Nachteile die Landesregierung in einer landesweit einheit­ lichen Leitstellen-Software sieht; 9. wie die Landesregierung sicherstellt, dass nach Inkrafttreten der verbindlichen Qualifikationsanforderungen nach Anlage 4 der Rettungsdienstplanverord­ nung (RDPlanVO) ausreichend Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehr­ schule und der DRK-Landesschule für die Ausbildung von Notrufsachbear­ beitern und Leitstellendisponenten zur Verfügung stehen; 10. ob der Landesregierung bekannt ist, dass aufgrund fehlender Lehrgangskapa­ zitäten Mitarbeitende in Integrierten Leitstellen derzeit nicht oder nur einge­ schränkt entsprechend den Vorgaben der RDPlanVO eingesetzt werden können; 11. welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Engpässe vorgesehen sind; 12. inwieweit die Einführung der Schnittstelle UCRI 1.1 bzw. 2.0 (PMeV, Exper­ tenforum Universelle Leitstellenschnittstelle) zur standardisierten, leitstellen­ übergreifenden Übermittlung von Einsatz- und Dispositionsdaten in den Leit­ stellen des Landes durch die Landesregierung unterstützt wird; 13. welche konkreten Maßnahmen (z. B. technische, organisatorische oder finan­ zielle Förderung) vorgesehen bzw. bereits umgesetzt sind; 14. wann die Leitstellen in das Nutzermanagement des BOS-Digitalfunks (NeM) direkt eingebunden werden, sodass sie – wie im Betriebshandbuch beschrie­ ben – selbst Zugriff erhalten, obwohl aktuell die Nutzerverwaltung weiterhin bei der Autorisierten Stelle liegt; 15. inwieweit die Belange und Kommunikationswege des Zivilschutzes, der beim Bund angesiedelt ist, bei der Ausstattung bzw. Technologie der Integrierten Leitstellen berücksichtigt sind. 9.7.2026 Mayr, Saladino, Gehring, Rathgeb, Dr. Schneider, Staab CDU Begründung Die Integrierten Leitstellen übernehmen eine zentrale Funktion für die Notruf­ annahme und die Disposition von Rettungsdienst, Feuerwehr und weiteren Ein­ satzkräften. Angesichts zunehmender Anforderungen an die Resilienz kritischer Infrastrukturen, wachsender Cyberrisiken sowie möglicher technischer Störungen kommt der Ausfallsicherheit und gegenseitigen Unterstützungsfähigkeit der Leit­ stellen eine besondere Bedeutung zu. Von besonderem Interesse ist dabei, inwieweit die in Baden-Württemberg ein­ gesetzten Leitstellensysteme technisch kompatibel sind und ob bei einem Ausfall einer Leitstelle eine andere Leitstelle deren Aufgaben kurzfristig und ohne Ein­ schränkungen übernehmen kann. Zudem stellt sich die Frage, ob die derzeitige Systemlandschaft mit unterschiedlichen Softwarelösungen langfristig den Anfor­ derungen an eine leistungsfähige und resiliente Notruf- und Einsatzdisposition gerecht wird. ...

August 6, 2026

Sinfonieorchester der HfM Trossingen präsentiert Konzert in Sigmaringen; Dan Hetzroni als Solist

Sinfonieorchester der HfM Trossingen präsentiert Konzert in Sigmaringen; Dan Hetzroni als Solist Grosses Orchesterkonzert der Hochschule für Musik Trossingen. Unter der Leitung von Prof. Sebastian Tewinkel erklingen Werke von Johann Christian Reinhardt, Richard Strauss, Emmanuel Sèjourné und Robert Schumann. Das Sinfonieorchester der HfM Trossingen zu Gast in Sigmaringen Auch in der Saison 2026 27 ist das Sinfonieorchester der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen wieder im Konzertprogramm von Kunst und Kultur Sigmaringen vertreten. Bei diesem Wiedersehen darf das Publikum ein erneut facettenreiches und attraktives Programm der „Young Professionals“ aus Trossingen unter der Leitung von Prof. Sebastian Tewinkel erwarten. Neben Robert Schumanns 2. Sinfonie C-Dur, einem Höhepunkt der romantischen Orchesterliteratur, und der Bläserserenade von Richard Strauss, voller jugendlicher Frische, erklingen zwei Solokonzerte, in denen sich herausragende Nachwuchskünstler präsentieren. Im klangprächtigen und virtuosen Hornkonzert Es-Dur von Johann Christian Reinhardt erweitert Dan Hetzroni das stilistische Spektrum des Konzerts in die Barockzeit, während der Schlagzeuger Rafael Diesch im Concerto für Marimba und Streicher von Emmanuel Séjourné mit atemberaubender Technik und mitreißender rhythmische Energie moderne Akzente setzt. ...

August 5, 2026

Sinfonieorchester der HfM Trossingen spielt in Sigmaringen; Marimba-Konzert von Séjourné mit Diesch

Sinfonieorchester der HfM Trossingen spielt in Sigmaringen; Marimba-Konzert von Séjourné mit Diesch Grosses Orchesterkonzert der Hochschule für Musik Trossingen. Unter der Leitung von Prof. Sebastian Tewinkel erklingen Werke von Johann Christian Reinhardt, Richard Strauss, Emmanuel Sèjourné und Robert Schumann. Das Sinfonieorchester der HfM Trossingen zu Gast in Sigmaringen Auch in der Saison 2026 27 ist das Sinfonieorchester der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen wieder im Konzertprogramm von Kunst und Kultur Sigmaringen vertreten. Bei diesem Wiedersehen darf das Publikum ein erneut facettenreiches und attraktives Programm der „Young Professionals“ aus Trossingen unter der Leitung von Prof. Sebastian Tewinkel erwarten. Neben Robert Schumanns 2. Sinfonie C-Dur, einem Höhepunkt der romantischen Orchesterliteratur, und der Bläserserenade von Richard Strauss, voller jugendlicher Frische, erklingen zwei Solokonzerte, in denen sich herausragende Nachwuchskünstler präsentieren. Im klangprächtigen und virtuosen Hornkonzert Es-Dur von Johann Christian Reinhardt erweitert Dan Hetzroni das stilistische Spektrum des Konzerts in die Barockzeit, während der Schlagzeuger Rafael Diesch im Concerto für Marimba und Streicher von Emmanuel Séjourné mit atemberaubender Technik und mitreißender rhythmische Energie moderne Akzente setzt. ...

August 5, 2026

FVA-Waldbiotopkartierungsteam erfasst neue Frauenschuh-Vorkommen in Baden-Württemberg; Sensation: neue Vorkommen bestätigt

FVA-Waldbiotopkartierungsteam erfasst neue Frauenschuh-Vorkommen in Baden-Württemberg; Sensation: neue Vorkommen bestätigt PRESSEMITTEILUNG Gefährdet, geschützt und – gefunden! Neue Vorkommen der seltenen Orchidee Frauenschuh erfasst 04. August 2026 Er wächst in lichten Wäldern mit kalkhaltigen Böden, blüht auffällig hellgelb oder dunkel- rot, er bildet die größten Blüten unserer hei- mischen Orchideenarten und kommt in Ba- den-Württemberg vor allem in Nadelholzwäl- dern vor – der Frauenschuh! Allerdings sehr, sehr selten. Einem Team der FVA ist es nun gelungen, neue Vorkommen der seltenen Orchidee zu ermitteln. Ein Team der Waldbiotopkartierung (WBK) der Forst- lichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Würt- temberg (FVA) war zur Blütezeit des Frauenschuhs (Cypripedium calceolus) im Süden Baden-Württem- bergs unterwegs und konnte mehrere neue soge- nannte Waldbiotope mit Frauenschuh-Vorkommen er- fassen. Eine Sensation, denn die Art ist sehr, sehr sel- ten! Frauenschuh auf der Roten Liste „Der Frauenschuh ist zurecht auf der Roten Liste und gilt als stark gefährdet“, erklärt Miriam Risle-Jung von der FVA. Zusammen mit ihrem Team aus dem Ar- beitsbereich Waldbiotope ist sie vom Land beauftragt, das Vorkommen dieser Orchideenart aufzunehmen und Maßnahmen für ihren Schutz vorzuschlagen. „So- wohl durch die Bundesartenschutzverordnung als auch durch die EU (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) unterliegt die Art einem strengen Schutz“, erklärt Risle-Jung weiter. Aber warum ist der Frauenschuh so selten und was gerät ihm zur Gefahr? „Neben den klimatischen Fak- toren wie die zunehmend trockenen und heißen Som- mer, sind tatsächlich auch das Ausgraben oder Pflü- cken der Orchideen durch ‚Pflanzenliebhaber‘ in der Bevölkerung verantwortlich für den Rückgang seiner Populationen“, beschreibt die Projektmitarbeiterin. Alles muss passen – Standort, Bestäubung und stabile Umgebung „Diese Orchideenart ist sehr anspruchsvoll“, weiß die Expertin zu berichten. „Sie blüht erst nach sechs bis zehn Jahren, benötigt für ihre Bestäubung Sandbie- nen und reagiert sehr empfindlich auf Veränderung in ihrer Umgebung, wie zum Beispiel andere Pflanzen und zunehmende Beschattung.“ Daher ist es auch nicht so einfach, die Vorkommen der Pflanzen zu unterstützen. Oder doch? Maßnahmen für den Schutz des Frauenschuhs Nadelholzbaumarten wie Kiefer und Fichte sollten auf Standorten mit Frauenschuh gefördert werden, da die Pflanze auf diese Arten angewiesen ist. Der Frau- enschuh wächst am liebsten im Halbschatten. Wald- bestände sollten daher nicht zu stark aufgelichtet werden, aber auch nicht komplett zuwachsen. Dichter Unterwuchs sollte zum Beispiel durch Mähen besei- tigt werden. Um Sandbienen-Populationen in der Nähe zu halten, müssen besonnte Bodenstellen of- fengehalten werden. Bei der Holzernte dürfen die ...

August 4, 2026

Herz am See Betreuung und Alltagshilfe Allensbach und umliegende Gemeinden

Herz am See Betreuung und Alltagshilfe Allensbach und umliegende Gemeinden Zeile1 Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB XI Stand Juli 2026 S. 1 Angebote für ältere pflegebedürftige Menschen Stadt/Gemeinde Einzugsgebiet Anbieter/Anschrift Angebote Kontaktperson E-Mail/Telefon Allensbach und umliegende Gemeinden Herz am See Betreuung und Alltagshilfe Erlenweg 4 78476 Allensbach Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Frau Zeljka Ljepojevic-Cicvara Herzamsee25@gmail.com M. +49 163 923458 Aach, Volkertshausen Soziales Netzwerk Aach e. V. Mühlenstr. 1 78267 Aach Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Hubert Wetzel soziales-netzwerk-aach@t-online.de T. +49 7774 925406 Bodman-Ludwigshafen Nachbarschaftshilfe „Mit Herz und Verstand“ Seestr. 32 78315 Bodman-Ludwigshafen Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Kerstin Littau Ker-stin@gmx.net T. +49 7773 9599755 Bodman-Ludwigshafen Pflegedienst Seerose Hauptstraße 15 78351 Bodman-Ludwigshafen Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Daniel Tuppy kontakt@pflege-seerose.de T. +49 7773 936393 Engen Sozialstation Oberer Hegau St. Wolfgang e. V. Schillerstr. 10 a 78234 Engen Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Brigitte Gräble brigitte.graeble@sozialstation-engen.de T. +49 7733 9968023 Gailingen Nachbarschaftshilfe Gailingen e. V. Rauhenbergstr. 14 78262 Gailingen Alltagsbegleitung Bernhard Koller info@nh-gailingen.de M. +49 151 2334 0677 Gaienhofen, Moos, Öhningen Hilfe von Haus zu Haus e. V. Kirchgasse 2 78343 Gaienhofen Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Christine Martin finanz@hilfevonhauszuhaus.de T. +49 7735 9190-12 Landkreis Konstanz CARE-by-SAUTER UG (haftungsbeschränkt) Hauptstraße 12 78343 Gaienhofen Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Frau Franziska Sauter info@care-by-sauter.com T. +49 7735 9380227 ...

August 4, 2026

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

Friesen Immobilienverwaltungs GmbH, Trossingen; Insolvenzverfahren eröffnet am 29.07.2026 um 10:00 Uhr in Rottweil; Insolvenzverwalter bestellt: Alexander Lutz

Friesen Immobilienverwaltungs GmbH, Trossingen; Insolvenzverfahren eröffnet am 29.07.2026 um 10:00 Uhr in Rottweil; Insolvenzverwalter bestellt: Alexander Lutz Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 2 IN 163/25 Gericht: Rottweil Name, Vorname / Bezeichnung: Friesen Immobilienverwaltungs GmbH Sitz / Wohnsitz: Trossingen Register: Stuttgart, HRB 763686 2 IN 263/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Friesen Immobilienverwaltungs GmbH, Friedrichstraße 18, 78647 Trossingen, vertreten durch den Geschäftsführer Eugen Friesen Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763686 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.07.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Alexander Lutz Schillerstraße 1, 78628 Rottweil Telefon: 0741 174570 Telefax: 0741 1745720 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 28.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 28.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 14.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rottweil Königstraße 20 78628 Rottweil einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 30, 2026