Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg; GBFS-Daten offen nutzbar

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg; GBFS-Daten offen nutzbar Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

July 29, 2026

Stadt Ulm ruft wegen steigender Brandgefahr zu erhöhter Vorsicht im Wald auf; Waldbrandgefahrenindex steigt auf Stufe 5

Stadt Ulm ruft wegen steigender Brandgefahr zu erhöhter Vorsicht im Wald auf; Waldbrandgefahrenindex steigt auf Stufe 5 Stadt Ulm - Stadt Ulm ruft wegen steigender Brandgefahr zu erhöhter Vorsicht im Wald auf Stadt Ulm ruft wegen steigender Brandgefahr zu erhöhter Vorsicht im Wald auf Angesichts der trockenen Witterung warnt die Stadt Ulm vor einer erhöhten Waldbrandgefahr. Der Deutsche Wetterdienst stuft die Gefahr für Donnerstag, 30. Juli 2026, für Ulm als sehr hoch ein. Der Waldbrandgefahrenindex für die Station Ulm-Mähringen steigt auf die höchste Stufe 5. ...

July 29, 2026

Ulmer Parkbetriebsgesellschaft mbH sperrt südliche Einfahrt und Ausfahrt des Parkhauses Am Bahnhof in Ulm; Nördliche Ausfahrt bleibt geöffnet

Ulmer Parkbetriebsgesellschaft mbH sperrt südliche Einfahrt und Ausfahrt des Parkhauses Am Bahnhof in Ulm; Nördliche Ausfahrt bleibt geöffnet Stadt Ulm - Parkhaus “Am Bahnhof”: Kurzzeitige Sperrung der südlichen Ein- und Ausfahrt Automatische Übersetzung, ohne Gewähr auf Richtigkeit Suche Parkhaus “Am Bahnhof”: Kurzzeitige Sperrung der südlichen Ein- und Ausfahrt Die südliche Ein- und Ausfahrt des Parkhauses “Am Bahnhof” muss am kommenden Montag und Dienstag, 3. und 4. August 2026, jeweils von 18 bis 24 Uhr gesperrt werden. Grund dafür sind notwendige Instandsetzungsarbeiten, die die Ulmer Parkbetriebsgesellschaft mbH im Bereich der Ein- und Ausfahrtsrampen durchführen lässt. Die nördliche Ein- und Ausfahrt auf der Seite der Olgastraße bleibt wie gewohnt geöffnet und ermöglicht weiterhin eine uneingeschränkte Zufahrt und Ausfahrt. Mit den Instandsetzungsarbeiten investiert die Ulmer Parkbetriebsgesellschaft mbH in den langfristigen Erhalt und die Qualität des Parkhauses. Ziel ist es, auch künftig eine komfortable und zuverlässige Nutzung für alle Kundinnen und Kunden zu gewährleisten. Wir bitten um Verständnis für die kurzzeitigen Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme. Ihre Privatsphäre ist uns wichtig! Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch erforderlich, während andere uns helfen, diese Website für Sie zu verbessern. Damit wir unsere Webseite z.B. anonym und datenschutzkonform analysieren können, nutzen wir zusätzlich zu den technisch erforderlichen Cookies, sogenannte Analyse-Cookies. Für manche Angebote, z.B. das Abspielen von Videos auf der Startseite, binden wir Skripte eines Drittanbieters ein. Ihre Zustimmung für diese Cookies ist jeweils freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Sie können unsere Webseite auch ohne Zustimmung zu den Analyse- und ...

July 29, 2026

Archäologinnen und Archäologen der Universität Tübingen entdecken zwei Vogelfiguren in der UNESCO-Welterbehöhle Hohle Fels; älteste bekannte figürliche Kunst der Menschheit

Archäologinnen und Archäologen der Universität Tübingen entdecken zwei Vogelfiguren in der UNESCO-Welterbehöhle Hohle Fels; älteste bekannte figürliche Kunst der Menschheit Zwei Vogelfiguren sind „Fund des Jahres“ aus der UNESCO-Welterbehöhle Hohle Fels - Alb-Donau-Kreis Tourismus - Schwäbische Alb, Ulm Zwei Vogelfiguren sind „Fund des Jahres“ aus der UNESCO-Welterbehöhle Hohle Fels Archäologinnen und Archäologen der Universität Tübingen haben in der UNESCO-Welterbehöhle Hohle Fels auf der Schwäbischen Alb zwei nur wenige Zentimeter große Vogelfiguren aus Mammutelfenbein entdeckt. Die rund 40.000 Jahre alten Funde stammen aus dem Aurignacien und gehören zur ältesten bekannten figürlichen Kunst der Menschheit. ...

July 29, 2026

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg; offen via GBFS, GraphQL, CSV

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg; offen via GBFS, GraphQL, CSV Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

July 29, 2026

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg; offen via GBFS-Feeds Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

July 29, 2026

Nusser Textil GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Ulm; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Martin Hörmann

Nusser Textil GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Ulm; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Martin Hörmann Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 185/26 Gericht: Ulm Name, Vorname / Bezeichnung: Nusser Textil GmbH Sitz / Wohnsitz: Westerheim Register: Ulm, HRB 747211 1 IN 185/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Nusser Textil GmbH, Am Vogelherd 34, 72589 Westerheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Joseanne Nusser Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 747211 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.07.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann Syrlinstraße 38, 89073 Ulm Telefon: 0731 93807790 Telefax: 0731 938077920 Email: ulm@anchor.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 21.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 21.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 07.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ulm Zeughausgasse 14 89073 Ulm einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 29, 2026

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg bündelt Stationen, verfügbare Leihräder & free-floating in Baden-Württemberg, Schweiz, Grand Est Frankreich; Offen via GBFS-Feeds, GraphQL und CSV verfügbar

Datenprofil Bikesharing Baden-Württemberg bündelt Stationen, verfügbare Leihräder & free-floating in Baden-Württemberg, Schweiz, Grand Est Frankreich; Offen via GBFS-Feeds, GraphQL und CSV verfügbar Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

July 29, 2026

Alexander Heinrich wird neues Vorstandmitglied der Komm.ONE in Stuttgart; Amtsantritt 1. Januar 2027

Alexander Heinrich wird neues Vorstandmitglied der Komm.ONE in Stuttgart; Amtsantritt 1. Januar 2027 Pressemitteilung: Neues Mitglied im Vorstand der Komm.ONE Pressemitteilung Neues Mitglied im Vorstand Pressemitteilung: Neues Mitglied im Vorstand der Komm.ONE www.komm.one Klassifizierung extern Seite 1 von 2 Neues Mitglied im Vorstand der Komm.ONE Stuttgart, den 27.07.2026. Der Verwaltungsrat der Komm.ONE hat in seiner Sitzung am 17.07.2026 den IT-Strategen, Portfolio- und IT-Servicemanager Alexander Heinrich als neues Mitglied des Vorstands bestellt. Sein Amt tritt Alexander Heinrich am 1. Januar 2027 an. Mit ihm gewinnt die Komm.ONE eine Führungspersönlichkeit mit mehr als zwanzig Jahren Erfahrung im Bereich des Transformations- und Changemanagements in der IT-Branche. Alexander Heinrich blickt auf eine langjährige Karriere bei der Bundeswehr und der BWI GmbH, der primären Digitalisierungspartnerin der Bundeswehr. Zuletzt war er Abteilungsleiter IT-Infrastrukturbetrieb beim Informationstechnikzentrum Bund und Chief Information Officer bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Roland Bernhard, Verbandsvorsitzender des Zweckverbands 4IT mit rund 1.100 Mitgliedskommen und Verwaltungsratsvorsitzender der Komm.ONE sagt: „Wir heißen Alexander Heinrich als neues Mitglied des Vorstands der Komm.ONE herzlich willkommen. Die kommunale IT steht vor ihrer bislang größten Transformation und wir freuen uns sehr, dass Alexander Heinrich sein Können und sein Wissen ab Januar in die Komm.ONE einbringen wird, um diesen Wandel gemeinsam mit uns zu gestalten. Er ist die optimale Ergänzung unseres Führungsteams.“ Zu den bisherigen fachlichen Schwerpunkten von Alexander Heinrich zählen insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Plattform-, Hybrid-Cloud- und KI-Strategien, der Aufbau skalierbarer Cloud- und Plattformarchitekturen sowie die Steuerung eines serviceorientierten Portfoliomanagements. William Schmitt, Vorstandsvorsitzender der Komm.ONE, erklärt: „Wir begrüßen Alexander Heinrich als neues Mitglied des Vorstands der Komm.ONE und blicken der Zusammenarbeit mit großer Freude entgegen. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der erfolgreichen Umsetzung komplexer Transformationsvorhaben bringt er wertvolle Kompetenzen für die zukünftige Ausrichtung der Komm.ONE mit. Gemeinsam werden wir die Rolle der Komm.ONE als Service- und Informationsproviderin weiterentwickeln und die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung unterstützen.“ Alexander Heinrich sagt: „Ich freue mich sehr darauf, die Komm.ONE auf ihrem Weg zur strategischen Taktgeberin der kommunalen Digitalisierung in Baden-Württemberg mitzugestalten. Zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden, der Geschäftsleitung und dem Team der Komm.ONE möchte ich Plattformen, Kooperationen und den gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz nutzen, um die Verwaltung spürbar zu entlasten und näher an die Menschen zu bringen.“ Bis zum Amtsantritt von Alexander Heinrich bleibt Geschäftsleiter Jörg Eberle weiterhin interimistisches Mitglied des Vorstands. Sein Mandat hierfür wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Der Verwaltungsrat dankt Jörg Eberle für seine erfolgreiche Wahrnehmung des ...

July 29, 2026

Datenportal Baden-Württemberg Bikesharingdaten offen verfügbar in Baden-Württemberg; offene GBFS-Daten über mehrere Anbieter

Datenportal Baden-Württemberg Bikesharingdaten offen verfügbar in Baden-Württemberg; offene GBFS-Daten über mehrere Anbieter Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . ...

July 29, 2026