Autobahn Westfalen ändert Baustellenverkehrsführung A45 Dortmund-Süd bis Kreuz Westhofen; Einspurig Richtung Frankfurt während der Sperrzeit

Autobahn Westfalen ändert Baustellenverkehrsführung A45 Dortmund-Süd bis Kreuz Westhofen; Einspurig Richtung Frankfurt während der Sperrzeit A45: Nächtliche Einschränkungen zwischen Dortmund-Süd und Kreuz Westhofen | Die Autobahn GmbH des Bundes Schwerte. Die Autobahn Westfalen baut zwischen der A45-Anschlussstelle Dortmund-Süd und dem Autobahnkreuz Westhofen die Baustellenverkehrsführung um. Dabei kommt es in Fahrtrichtung Frankfurt von Dienstag (18.8.) ab 19 Uhr bis Mittwoch (19.8.) 6 Uhr zu Einschränkungen. Der Verkehr wird einspurig in Richtung Frankfurt geführt. ...

August 13, 2026

Autobahn Westfalen baut vier Brücken an der A1 im Westhofener Kreuz über A45, Hagen-Nord bis Schwerte; Einspurig an Baustelle vorbeigeführt.

Autobahn Westfalen baut vier Brücken an der A1 im Westhofener Kreuz über A45, Hagen-Nord bis Schwerte; Einspurig an Baustelle vorbeigeführt. A1: Nächtliche Einschränkungen zwischen Hagen-Nord und Schwerte | Die Autobahn GmbH des Bundes Schwerte. Die Autobahn Westfalen baut vier Brücken neu, die die A1 im Westhofener Kreuz über die A45 führen. Im Zuge der Bauarbeiten wird die Verkehrsführung auf der A1 verändert. Bei den Umbauarbeiten kommt es von Mittwoch (19.8.) ab 19 Uhr bis Donnerstag (20.8.) 5 Uhr sowie von Donnerstag (20.8.) ab 19 Uhr bis Freitag (21.8.) 5 Uhr in beiden Fahrtrichtungen zu Einschränkungen. Der Verkehr wird einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. ...

August 13, 2026

BMM-Checks NRW gehen in die dritte Runde; Fünf Kommunen bauen betriebliches Mobilitätsmanagement auf

BMM-Checks NRW gehen in die dritte Runde; Fünf Kommunen bauen betriebliches Mobilitätsmanagement auf Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. BMM-Checks NRW gehen in die dritte Runde ...

August 13, 2026

Fünf Kommunen machen den BMM-Check NRW; Nachhaltiges Mobilitätsmanagement dauerhaft verankert.

Fünf Kommunen machen den BMM-Check NRW; Nachhaltiges Mobilitätsmanagement dauerhaft verankert. Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. BMM-Checks NRW gehen in die dritte Runde ...

August 13, 2026

Fünf Kommunen starten BMM-Check in NRW; langfristige Verankerung in Verwaltungen

Fünf Kommunen starten BMM-Check in NRW; langfristige Verankerung in Verwaltungen Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. BMM-Checks NRW gehen in die dritte Runde ...

August 13, 2026

F & S Malerbetrieb GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dortmund; Insolvenzverwalter Kai-Ulrich Hasskerl ernannt

F & S Malerbetrieb GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dortmund; Insolvenzverwalter Kai-Ulrich Hasskerl ernannt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 252 IN 77/25 Gericht: Dortmund Name, Vorname / Bezeichnung: F & S Malerbetrieb GmbH Sitz / Wohnsitz: Lünen Register: Dortmund, HRB 28250 Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 77/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28250 eingetragenen F & S Malerbetrieb GmbH, gegründet am 02.03.2016, Pierbusch 38a, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Sabanovic, Geschäftszweig: die Erbringung von Malerarbeiten aller Art, Balkonbetonsanierung, Balkonbeschichtung, Fassadenanstrich,Wärmedämmung. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.08.2026, um 15:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zugleich werden die Verfahren 252 IN 77/25 und 252 IN 100/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/56559921, Fax: 023156559922. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 15.10.2026, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - Führung von Rechtsstreitigkeiten sowie deren Beilegung durch Vergleich - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 252 IN 77/25 Dortmund, 06.08.2026

August 13, 2026

Fünf Kommunen in NRW machen den BMM-Check; Dauerhafte Verankerung in Verwaltungen

Fünf Kommunen in NRW machen den BMM-Check; Dauerhafte Verankerung in Verwaltungen Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. BMM-Checks NRW gehen in die dritte Runde ...

August 13, 2026

BMM-Checks NRW starten dritte Runde in Espelkamp, Kamen, Schloß Holte-Stukenbrock, Bergheim und Bad Honnef; langfristige Verankerung in Verwaltungen

BMM-Checks NRW starten dritte Runde in Espelkamp, Kamen, Schloß Holte-Stukenbrock, Bergheim und Bad Honnef; langfristige Verankerung in Verwaltungen BMM-Checks NRW gehen in die dritte Runde BMM-Checks NRW gehen in die dritte Runde Ob Fachkräftesicherung, Klimaschutz, steigende Mobilitätskosten oder die Attraktivität als Arbeitgeberin – viele Verwaltungen stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) bietet die Möglichkeit, diese Themen strategisch anzugehen und zugleich die Mobilität der Beschäftigten nachhaltig zu verbessern. Mit unseren BMM-Checks NRW begleiten wir Städte, Kreise und Gemeinden dabei, ein systematisches BMM aufzubauen und langfristig in ihren Verwaltungsstrukturen zu verankern. ...

August 13, 2026

Fünf Kommunen führen den BMM-Check NRW durch; Betriebliches Mobilitätsmanagement in Verwaltungen verankert.

Fünf Kommunen führen den BMM-Check NRW durch; Betriebliches Mobilitätsmanagement in Verwaltungen verankert. Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. BMM-Checks NRW gehen in die dritte Runde ...

August 13, 2026

Ökumenische Filmreihe Kirchen und Kino, präsentiert acht Filme an 30 Orten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen; Oscar-prämierter Startfilm Sentimental Value

Ökumenische Filmreihe Kirchen und Kino, präsentiert acht Filme an 30 Orten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen; Oscar-prämierter Startfilm Sentimental Value Freude und Hoffnung, Trauer und Angst – Filme über Krisen und Hoffnungszeichen Freude und Hoffnung, Trauer und Angst – Filme über Krisen und Hoffnungszeichen Schwerte, 28.07.2026. Von September 2026 bis Mai 2027 präsentiert die ökumenische Filmreihe »Kirchen und Kino. Der Filmtipp« wieder acht herausragende Filme. Die Veranstalter freuen sich, diese Filme an 30 Orten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen im Rahmen von über 250 Vorstellungen zeigen zu können. Den Auftakt bildet der oscarprämierte Spielfilm „Sentimental Value“ von Joachim Trier. ...

August 12, 2026