MOOY GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Kleve; Insolvenzverwalter ernannt: Dr. Markus Kier

MOOY GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Kleve; Insolvenzverwalter ernannt: Dr. Markus Kier Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 34 IN 20/26 Gericht: Kleve Name, Vorname / Bezeichnung: MOOY GmbH Sitz / Wohnsitz: Rheinberg Register: Kleve, HRB 20074 Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 20/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 20074 eingetragenen MOOY GmbH, gegründet am 19.08.2024, Gelderstraße 3, 47495 Rheinberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Maurice van Ooy, Kleine Gert 40 , 47495 Rheinberg und Herrn Martin van Ooy, Weseler Straße 134 , 46499 Hamminkeln wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 11:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 23.09.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, 1. Etage, Sitzungssaal D 100. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - Veräußerung des Geschäftsbetriebs im Ganzen, auch an nahestehende Personen - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 34 IN 20/26 Kleve, 01.08.2026

August 3, 2026

Deutsche Bischöfe rufen zum Caritas-Sonntag 2026 in Berlin öffentlich auf; Generationen verbinden, Verantwortung füreinander betont und darüber hinaus

Deutsche Bischöfe rufen zum Caritas-Sonntag 2026 in Berlin öffentlich auf; Generationen verbinden, Verantwortung füreinander betont und darüber hinaus Nr. 8 Münster, den 1. August 2026 Jahrgang CLX I N H A L T Verlautbarungen der Deutschen Bischöfe Art. 125 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Caritas-Sonntag 2026 382 Erlasse des Bischofs Art. 126 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (2. KDG-Änderungsgesetz) 383 Art. 127 Wahlordnung für den Kirchensteuerrat für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster 383 Art. 128 Zur Priesterbruderschaft St. Pius X. und zum Umgang im Bistum Münster 389 Art. 129 Regelungen für Feiern in der Liturgie des Vetus ordo, insbesondere für Eheschließun- gen, im Bistum Münster 390 Art. 130 Neubildung des Priesterrats 391 Art. 131 Ernennung weiterer Ansprechpersonen für das Verfahren bei Fällen sexuellen Miss- brauchs 392 Erlasse und Verlautbarungen des Diözesanadministrators Art. 132 Ordnung Pastoralpsychologischer Basiskurs 393 Verordnungen und Verlautbarungen des Bischöflichen Generalvikariats Art. 133 Festlegung des Richtzeitraums für die Wahl des Kirchensteuerrates im nordrhein- westfälischen Teil des Bistums Münster 395 Art. 134 Veröffentlichung freier Stellen für Priester und Pastoralreferentinnen/-referenten 395 Art. 135 Personalveränderungen 397 Art. 136 Unsere Toten 401 Verordnungen und Verlautbarungen des Bischöflichen Offizialates (Diözesangericht) Art. 137 Mitglieder des Kirchlichen Schlichtungsausschusses beim Bischöflichen Offizialat Münster 402 Art. 138 Personalveränderungen 404 KIRCHLICHES AMTSBLATT ...

August 2, 2026

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

Tatverdächtiger aus Gruppe männlicher Jugendlicher Faustschlag Moers; Hinweise zu unbekanntem Tatverdächtigen erbeten

Tatverdächtiger aus Gruppe männlicher Jugendlicher Faustschlag Moers; Hinweise zu unbekanntem Tatverdächtigen erbeten Moers - gefährliche Körperverletzung | Polizei NRW Aktualisiert 29. Juli 2026 Moers - gefährliche Körperverletzung Tatzeit 02.01.2026 20:50 - 02.01.2026 20:50 Die Geschädigte fuhr mit Begleiterinnen in einem Linienbus in Richtung Innenstadt Moers. Dort wurden sie durch eine Gruppe männlicher Jugendlicher bereits beleidigt und bespuckt. Nach Verlassen des Busses wurde die Geschädigte von einem Tatverdächtigen aus der Gruppe unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Wer kann Hinweise zu dem unbekannten Tatverdächtigen machen? Tatzeit - Tatort 47441 Beschreibung der Person Geschlecht männlich Größe ca. 170-175 cm Scheinbares Alter in Jahren ca. 14-16 Bekleidung dunkle Hose, graue Kapuzenjacke, schwarze Daunenjacke, Cap Haarfarbe dunkel Augenfarbe dunkel Figur dürr

July 30, 2026

Bewohnende des St.-Josef-Haus Hamminkeln-Dingden nutzen das Kneipp-Becken als Erholungszentrum; 80+ Bewohnende profitieren, Ort wird Treffpunkt im Dorf

Bewohnende des St.-Josef-Haus Hamminkeln-Dingden nutzen das Kneipp-Becken als Erholungszentrum; 80+ Bewohnende profitieren, Ort wird Treffpunkt im Dorf Altenhilfe: Kneipp-Becken im Altenheim wird zum Hotspot Pressemitteilung Kneipp-Becken im Altenheim wird zum Hotspot Im St.-Josef-Haus in Hamminkeln-Dingden ist das große Wasserbecken gerade an heißen Tagen ein wichtiger Mittelpunkt für die Hausgemeinschaft und ein Treffpunkt mit den Anwohnern des Ortes. Erschienen am: 29.07.2026 Herausgeber: Caritasverband für die Diözese Münster e. V. Kardinal-von-Galen-Ring 45 48149 Münster 0251 8901-0 0251 8901-0 info@caritas-muenster.de www.caritas-bistum-muenster.de ...

July 29, 2026

NRW-Ministerien warnen vor erhöhter Waldbrandgefahr in NRW; FireWatch überwacht 62.000 ha Wald.

NRW-Ministerien warnen vor erhöhter Waldbrandgefahr in NRW; FireWatch überwacht 62.000 ha Wald. Gemeinsamer Appell zum Schutz des Waldes und der Natur: Ministerien warnen vor erhöhter Waldbrandgefahr und zunehmenden Schäden im Wald Gemeinsamer Appell zum Schutz des Waldes und der Natur: Ministerien warnen vor erhöhter Waldbrandgefahr und zunehmenden Schäden im Wald Die Hitze kam dieses Jahr früh und die Trockenheit hält lange an. Vielerorts sind Wiesen und Wegraine verdorrt, Waldböden zu trocken, Bäche ausgetrocknet und Bäume, ob in der Stadt oder im Wald, zeigen schon die erste Herbstfärbung und dies bereits Mitte Juli. Für die kommenden Tage werden erneut hohe Temperaturen erwartet – damit steigt auch wieder das Risiko für Waldbrände: Ab Mittwoch, 29. Juli 2026, gilt landesweit die Waldbrandgefahrenstufe 3 (erhöhte Gefahr), in einigen Regionen sogar Stufe 4 (hohe Gefahr), etwa im waldreichen Südwesten Nordrhein-Westfalens, aber auch am Niederrhein sowie im Südosten. Gemeinsam appellieren daher das für den Forst zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Ministerium des Innern und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, in Wäldern und in der Natur besonders achtsam zu sein. ...

July 29, 2026

NRW-Innenminister Herbert Reul prüft Sicherheitskonzepte und Umgang mit Gefährdern in Nordrhein-Westfalen; 182 Gefährder in NRW

NRW-Innenminister Herbert Reul prüft Sicherheitskonzepte und Umgang mit Gefährdern in Nordrhein-Westfalen; 182 Gefährder in NRW Nach Berliner CSD-Anschlag: Reul will Sicherheitskonzepte und Umgang mit Gefährdern überprüfen - RADIO RST Nach Berliner CSD-Anschlag: Reul will Sicherheitskonzepte und Umgang mit Gefährdern überprüfen Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin werden auch in NRW die Sicherheitsvorkehrungen für Großveranstaltungen überprüft. NRW-Innenminister Herbert Reul kündigt außerdem an, die Debatte über den Umgang mit bekannten Gefährdern sachlich zu führen und mögliche Konsequenzen zu prüfen. Veröffentlicht: Montag, 27.07.2026 10:41 Im Interview mit dem Leiter unseres Landtagsstudios, José Narciandi, erläutert NRW-Innenminister Reul unter anderem, was beim Umgang mit Gefährdern auf den Prüfstand gestellt werden sollte. Polizei soll noch genauer hinschauen Mit Blick auf die bevorstehenden Christopher-Street-Day-Veranstaltungen unter anderem in Bonn, Moers und Ahaus setzt das Innenministerium auf erhöhte Aufmerksamkeit statt auf hektischen Aktionismus. Bereits am Sonntag seien alle Polizeibehörden sensibilisiert worden, außerdem würden die Sicherheitskonzepte noch einmal überprüft, sagte Reul. “Wir müssen vorsichtig sein, realistisch sein, aber auch aufmerksam und sorgfältig uns vorbereiten. Wir dürfen jetzt nicht in hektischen Aktionismus verfallen. Aber wir müssen die Risiken möglichst klein halten. 100 Prozent Sicherheit gibt es nicht und wird es auch nie geben.” Sicherheitskonzepte werden neu bewertet Nach Reuls Worten geht es dabei nicht nur um die eigentlichen Veranstaltungsflächen. Der Anschlag von Berlin zeige, dass Gefahren auch außerhalb der abgesicherten Bereiche entstehen könnten. Deshalb würden Polizei und Veranstalter ihre Planungen noch einmal gemeinsam überprüfen. “Bisher haben wir sehr stark auf die Zugwege und die Festivitäten geschaut. Jetzt lernen wir plötzlich: Es kann auch nebenan passieren.” Reul kann Bewährungsentscheidung nicht nachvollziehen Besonders intensiv wird derzeit über den Umgang mit dem mutmaßlichen Attentäter diskutiert. Er war den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt und war wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden. Trotzdem blieb er zunächst auf freiem Fuß. Reul äußert sich zurückhaltend über die Entscheidung der Justiz - macht aber deutlich, dass sie für ihn schwer nachvollziehbar ist. “Ich darf keine Kritik an Gerichtsurteilen äußern. Die Gerichte sind unabhängig. Verstanden habe ich diese Entscheidung allerdings nicht.” 182 Gefährder in Nordrhein-Westfalen Nach Angaben des Innenministers gibt es derzeit 182 Gefährder in Nordrhein-Westfalen. Eine lückenlose Überwachung aller Personen sei weder personell möglich noch aus rechtsstaatlicher Sicht sinnvoll. Stattdessen müsse die Polizei Risiken bewerten und Prioritäten setzen. Dafür stünden bereits Instrumente wie elektronische Fußfesseln oder ein erweiterter Präventivgewahrsam zur Verfügung. “Es ist nicht leistbar, alle 182 Gefährder rund um die Uhr im Auge zu behalten. Deshalb muss die Polizei Risiken einschätzen, priorisieren und überlegen, wo die größte Gefahr besteht.” Debatte über Konsequenzen hat begonnen Für Reul ist klar: Der Anschlag müsse jetzt sorgfältig ausgewertet werden. Denkverbote dürfe es dabei nicht geben. Gleichzeitig warnt der Innenminister davor, vorschnelle politische Forderungen zu erheben. Die Diskussion über mögliche Verschärfungen im Umgang mit Gefährdern hält er grundsätzlich für richtig, sofern sie sachlich geführt werde. “So ein Fall muss dazu führen, dass man innehält, analysiert, nachdenkt und, wenn nötig, neue Methoden einbaut.”

July 29, 2026

NRW-Ministerien warnen gemeinsam vor erhöhter Waldbrandgefahr und Schäden im Wald in Nordrhein-Westfalen; FireWatch überwacht rund 62.000 Hektar Wald

NRW-Ministerien warnen gemeinsam vor erhöhter Waldbrandgefahr und Schäden im Wald in Nordrhein-Westfalen; FireWatch überwacht rund 62.000 Hektar Wald Gemeinsamer Appell zum Schutz des Waldes und der Natur: Ministerien warnen vor erhöhter Waldbrandgefahr und zunehmenden Schäden im Wald Gemeinsamer Appell zum Schutz des Waldes und der Natur: Ministerien warnen vor erhöhter Waldbrandgefahr und zunehmenden Schäden im Wald Die Hitze kam dieses Jahr früh und die Trockenheit hält lange an. Vielerorts sind Wiesen und Wegraine verdorrt, Waldböden zu trocken, Bäche ausgetrocknet und Bäume, ob in der Stadt oder im Wald, zeigen schon die erste Herbstfärbung und dies bereits Mitte Juli. Für die kommenden Tage werden erneut hohe Temperaturen erwartet – damit steigt auch wieder das Risiko für Waldbrände: Ab Mittwoch, 29. Juli, gilt landesweit die Waldbrandgefahrenstufe 3 (erhöhte Gefahr), in einigen Regionen sogar Stufe 4 (hohe Gefahr), etwa im waldreichen Südwesten Nordrhein-Westfalens, aber auch am Niederrhein sowie im Südosten. Gemeinsam appellieren daher das für den Forst zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Ministerium des Innern und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, in Wäldern und in der Natur besonders achtsam zu sein. ...

July 28, 2026

Unbekannter Tatverdächtiger hat in Dinslaken gefälschte 50 Euro Scheine in Umlauf gebracht.

Unbekannter Tatverdächtiger hat in Dinslaken gefälschte 50 Euro Scheine in Umlauf gebracht. Dinslaken - Inverkehrbringen von Falschgeld | Polizei NRW Aktualisiert 27. Juli 2026 Dinslaken - Inverkehrbringen von Falschgeld Tatzeit 11.02.2026 12:40 - 11.02.2026 13:35 Der unbekannte Tatverdächtige hatte gefälschte 50 Euro Scheine in Umlauf gebracht haben. Wer kann Angaben zur Identität des Tatverdächtigen machen? Tatzeit - Tatort 46535 Der unbekannte Tatverdächtige hatte gefälschte 50 Euro Scheine in Umlauf gebracht haben. Wer kann Angaben zur Identität des Tatverdächtigen machen?

July 28, 2026