CARS Technik & Logistik GmbH und IG Metall vereinbaren Weiterentwicklung der Haustarifverträge in Wiedemar; Weihnachtsgeld bis 2028 verbindlich zugesagt

CARS Technik & Logistik GmbH und IG Metall vereinbaren Weiterentwicklung der Haustarifverträge in Wiedemar; Weihnachtsgeld bis 2028 verbindlich zugesagt CARS Technik & Logistik GmbH | Junkersstraße 3 | 04509 Wiedemar Wiedemar, 14.08.2026 CARS Technik & Logistik GmbH Ein Unternehmen der Mercedes-Benz Group AG Information zur Vereinbarung für die Weiterentwicklung unserer Haustarifverträge Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CARS-Unternehmensleitung sowie die IG Metall haben als Tarifpartner in den zurückliegenden Monaten an der Weiterentwicklung unserer Haustarifverträge gearbeitet. Beide Seiten haben dazu Vorschläge eingebracht, die in gemeinsamen intensiven und konstruktiven Diskussionen verantwortungsvoll geprüft wurden. Im Vordergrund stand dabei insbesondere, die Perspektive des Unternehmens CARS unter Berücksichtigung des Geschäftsauftrages in Einheit mit den Interessen für die CARS-Mitarbeitenden zu sichern. Dabei galt es, die sich zwischenzeitlich veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen angemessen zu berücksichtigen, um die Wettbewerbs- und damit Zukunftsfähigkeit des Unternehmens – und damit einhergehend seiner Arbeitsplätze – möglichst langfristig sicher zu stellen. Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass wir uns am vergangenen Donnerstag auf den Abschluss einer beidseitig tragfähigen Vereinbarung verständigt und sie als Tarifpartner im Beisein der CARS-Verhandlungskommission als Verhandlungsergebnis 2026 unterzeichnet haben. Die wesentlichen Inhalte des Ergebnisses fassen wir nachfolgend als für Sie zusammen: • Verbindliche Übernahme der Entgelterhöhungen des Kfz-Gewerbes Sachsen hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt sowie der Vergütungstabellen gemäß aktueller Regelung • Vorziehen der Erhöhung der Entgelte und Auszubildendenvergütungen um je einen Monat: gilt für die Erhöhungen in den Geschäftsjahren 2026 (rückwirkend) und 2027 • Sicherung der Jahressonderzahlung bis einschließlich 2028 – heißt: die Zahlung des Weihnachtsgeldes wird für die Jahre 2026, 2027 und 2028 verbindlich zugesagt • Anpassung der Urlaubsdauer: die aktuelle Staffelung des Urlaubsanspruches entfällt schrittweise, ab 2028 beträgt der Urlaubsanspruch grundsätzlich 30 Tage (bei einer 5- Tage-Woche), unabhängig von der Betriebszugehörigkeit ...

August 14, 2026

Griesson – de Beukelaer in Wurzen erweitert Produktionskapazitäten; bis zu 100 neue Arbeitsplätze entstehen

Griesson – de Beukelaer in Wurzen erweitert Produktionskapazitäten; bis zu 100 neue Arbeitsplätze entstehen Großpösna, Griesson, Graue Flecken: Hier wird jetzt kräftig angepackt! - #ZUKUNFTblog - sachsen.de Großpösna, Griesson, Graue Flecken: Hier wird jetzt kräftig angepackt! Touristisches Update, Werkserweiterung, Glasfaserausbau: Der Freistaat Sachsen fördert aktuelle Investitionsvorhaben in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen mit hohen Fördersummen. Wirtschaftsminister Dirk Panter hat Anfang dieser Woche die GRW-Fördermittelbescheide an das Unternehmen Griesson – de Beukelaer in Wurzen und die Gemeinde Großpösna überreicht und darüber hinaus den sogenannten »Graue Flecken«-Ausbau in Doberschütz gestartet. ...

August 11, 2026

Dirk Panter, Kai Emanuel und Axel Wenzke starten Graue-Flecken-Programm in Landkreis Nordsachsen, Doberschütz; 80 Prozent aller Adresspunkte bis 2029 glasfaserisiert

Dirk Panter, Kai Emanuel und Axel Wenzke starten Graue-Flecken-Programm in Landkreis Nordsachsen, Doberschütz; 80 Prozent aller Adresspunkte bis 2029 glasfaserisiert Breitbandausbau geht weiter: „Graue-Flecken-Programm“ gestartet - Landkreis Nordsachsen Di: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Do: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Fr: 08:30 - 12:00 Uhr Breitbandausbau geht weiter: „Graue-Flecken-Programm“ gestartet Seit Ende Mai rollen in einigen Orten schon die ersten Bagger, ab heute (10.08.) kommt das „Graue-Flecken-Programm“ für den weiteren Breitbandausbau im gesamten Landkreis auf Touren: Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter, Nordsachsens Landrat Kai Emanuel und der Telekom-Konzernbevollmächtigte für die Region Ost, Axel Wenzke, vollzogen dafür am Bildungszentrum für das Schornsteinfegerhandwerk in Doberschütz den offiziellen Baustart. Rund 15.300 förderfähige Adresspunkte mit einer Internet-Bandbreite unter 100 Mbit ...

August 11, 2026

Hagedorn Hotel Leipzig Airport GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Essen; Insolvenzverwalter benannt: Markus van Marwyk

Hagedorn Hotel Leipzig Airport GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Essen; Insolvenzverwalter benannt: Markus van Marwyk Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 165 IN 82/26 Gericht: Essen Name, Vorname / Bezeichnung: Hagedorn Hotel Leipzig Airport GmbH Sitz / Wohnsitz: Essen Register: Essen, HRB 29934 Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 82/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29934 eingetragenen Hagedorn Hotel Leipzig Airport GmbH, Junkersstr. 1, 04509 Wiedemar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Hagedorn, Wöbbensredder 6 A, 23714 Malente Geschäftszweig: Führen und Betreiben von Hotels und Restaurants, insbesondere in Wiedemar sowie von gastgewerblichen, touristischen und freizeitwirtschaftlichen Einrichtungen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 10:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 24.09.2026, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die geplante Veräußerung des Geschäftsbetriebes - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 165 IN 82/26 Essen, 01.08.2026

August 4, 2026