Die Zahl der Brauereien in Deutschland 2025 auf 1 415 gesunken; 137 weniger als 2019

Die Zahl der Brauereien in Deutschland 2025 auf 1 415 gesunken; 137 weniger als 2019 Zahl der WocheZahl der Brauereien auf 1 415 im Jahr 2025 gesunken – 137 weniger als im Rekordjahr 2019 Zahl der Woche Zahl der Brauereien auf 1 415 im Jahr 2025 gesunken – 137 weniger als im Rekordjahr 2019 Bayern bleibt mit 588 Brauereien bundesweit führend Zahl der Woche Nr. 32 vom 4. August 2026 ...

August 4, 2026

Volt Wiesbaden komplettiert Führungsteam und startet inhaltliche Arbeit nach der Kommunalwahl in Wiesbaden; Kathrin Brieger neu gewählte stellvertretende Vorsitzende

Volt Wiesbaden komplettiert Führungsteam und startet inhaltliche Arbeit nach der Kommunalwahl in Wiesbaden; Kathrin Brieger neu gewählte stellvertretende Vorsitzende Volt Wiesbaden komplettiert Führungsteam und startet inhaltliche Arbeit nach der Kommunalwahl Zurück Hanau zukunftsfest machen – Hitzeschutz neu denken 30 Jul 2026 Politik auf Basis von Gemeinsamkeiten 17 Jul 2026 CSD 2026 in Hanau 23 Jun 2026 Volt Hessen kritisiert Posecks Cannabis-Vorstoß: Fortschritt statt Rückkehr zur gescheiterten Verbotspolitik 18 Jun 2026 Sondierung erfolgreich abgeschlossen: CDU, BÜNDNIS 90 ...

August 3, 2026

DBS-Team gewinnt Bronze im Liegendschießen in Novi Sad; MQS für WM 2026/27

DBS-Team gewinnt Bronze im Liegendschießen in Novi Sad; MQS für WM 2026/27 Para-Weltcup in Novi Sad: DBS-Team gewinnt Bronze im Liegendschießen – Natascha Hiltrop mit Weltklasse-Leistungen Para-Weltcup in Novi Sad: DBS-Team gewinnt Bronze im Liegendschießen – Natascha Hiltrop mit Weltklasse-Leistungen Das Aufgebot des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) hat den hochkarätig besetzten Weltcup der World Shooting Para Sport (WSPS) im serbischen Novi Sad (21.–30. Juli) erfolgreich beendet. Bei einer historischen Rekordbeteiligung von 291 Aktiven aus 51 Nationen präsentierte sich das deutsche Team in starker Verfassung. ...

August 3, 2026

C.F. Wiesbaden GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Wiesbaden; Insolvenzverwalter benannt: Rechtsanwalt Stephan Fluck

C.F. Wiesbaden GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Wiesbaden; Insolvenzverwalter benannt: Rechtsanwalt Stephan Fluck Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 10 IN 183/26 Gericht: Wiesbaden Name, Vorname / Bezeichnung: C.F. Wiesbaden GmbH Sitz / Wohnsitz: Wiesbaden Register: Wiesbaden, HRB 35313 10 IN 183/26 : Über das Vermögen der C.F. Wiesbaden GmbH, Hagenauer Str. 1b, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 35313), vertr. d.: Fabian Wildgruber, Masurenweg 3, 24582 Bordesholm, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Fluck, fluck | von römer | rechtsanwälte, Walkmühlstr. 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611-732 99 60, Fax: 0611-732 99 6111, E-Mail: info@fluck-vonroemer.de, Internet: www.ra-fluck.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Wiesbaden, 03.08.2026

August 3, 2026

Drucktools Rösch GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Mainz; Insolvenzverwalter bestellt: Stephan Fluck

Drucktools Rösch GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Mainz; Insolvenzverwalter bestellt: Stephan Fluck Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 280 IN 120/26 Gericht: Mainz Name, Vorname / Bezeichnung: Drucktools Rösch GmbH Sitz / Wohnsitz: Mainz Register: Mainz, HRB 8866 280 IN 120/26 : Über das Vermögen der Drucktools Rösch GmbH, vertr. d. d. GF Marco Rösch, Wernher-von-Braun-Straße 9, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 8866), ist am 31.07.2026 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Fluck, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611-7329960, Fax: 0611-732996111, E-Mail: info@ra-fluck.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Mainz, 03.08.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

August 3, 2026

GISA lädt zum Solution Day Smart Energy & GIS in Halle (Saale); Kostenlose Teilnahme

GISA lädt zum Solution Day Smart Energy & GIS in Halle (Saale); Kostenlose Teilnahme Vernetzung für die Energiewirtschaft: GISA lädt zum Solution Day Smart Energy & GIS nach Halle (Saale) Vernetzung für die Energiewirtschaft: GISA lädt zum Solution Day Smart Energy & GIS nach Halle (Saale) Die Digitalisierung der Energiewirtschaft stellt Unternehmen vor die Herausforderung, Energie-, Netz- und Geodaten effizient miteinander zu verknüpfen. Mit dem „Solution Day Smart Energy & GIS – Vernetzte Daten. Digitale Infrastruktur.“ bringt GISA am 16. September 2026 Fach- und Führungskräfte aus Energieversorgung, Netzbetrieb, IT und Geodatenmanagement in Halle (Saale) zusammen. ...

August 3, 2026

Achim Exner gestorben Görlitz; Görlitz würdigt langjährige Städtepartnerschaft

Achim Exner gestorben Görlitz; Görlitz würdigt langjährige Städtepartnerschaft Nachruf: Trauer um früheren Wiesbadener Oberbürgermeister und Görlitzer Ehrenbürger Achim Exner - Goerlitz.de Nachruf: Trauer um früheren Wiesbadener Oberbürgermeister und Görlitzer Ehrenbürger Achim Exner Foto von Pawel Sosnowski anlässlich 30 Jahren Städtepartnerschaft mit Wiesbaden und 30 Jahren Deutsche Einheit am 3. Oktober 2020 auf dem Görlitzer Untermarkt – Personen von links vorn beginnend: ehem. Wiesbadener Oberbürgermeister und Görlitzer Ehrenbürger Achim Exner, Görlitzer Oberbürgermeister Octavian Ursu, Wiesbadener Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, ehem. Görlitzer Oberbürgermeister Prof. Rolf Karbaum, ehem. Bürgermeister von Oberstdorf (Zipfelgemeinde) Klaus King, ehem. Bürgermeister von Selfkant (Zipfelgemeinde) Herbert Corsten ...

August 3, 2026

Destatis veröffentlicht Einzelhandelsumsatz Juni 2026 in Deutschland; Tankstellenumsätze real +2,1% im Juni

Destatis veröffentlicht Einzelhandelsumsatz Juni 2026 in Deutschland; Tankstellenumsätze real +2,1% im Juni Einzelhandelsumsatz im Juni 2026 real um 1,1 % niedriger als im Vormonat - Statistisches Bundesamt Presse Einzelhandelsumsatz im Juni 2026 real um 1,1 % niedriger als im Vormonat Pressemitteilung Nr. 272 vom 3. August 2026 Einzelhandelsumsatz, Juni 2026 (vorläufig, kalender- und saisonbereinigt) -1,1 % zum Vormonat (real) -1,2 % zum Vormonat (nominal) -0,2 % zum Vorjahresmonat (real) +1,2 % zum Vorjahresmonat (nominal) ...

August 3, 2026

Wiesbaden Phantoms verlieren 31:41 gegen Crusaders in Albershausen; Crusaders sichern Play-off-Hoffnungen

Wiesbaden Phantoms verlieren 31:41 gegen Crusaders in Albershausen; Crusaders sichern Play-off-Hoffnungen Nachhaltigkeit gegen Big-play-Feuerwerk - effect® ENERGY GFL – Wiesbaden Phantoms verlieren in Albershausen – In Albershausen stand für die Wiesbaden Phantoms unter Head Coach Patrick Griesheimer das Rückspiel gegen die Crusaders an, die sich berechtigte Hoffnungen auf Play-off-Platz zwei machen konnten. 31:41 stand es am Ende aus Sicht der Wiesbaden Phantoms. Am Samstag, 15. August, beenden die Phantoms ab 16 Uhr gegen die Montabaur Fighting Farmers im heimischen „Camp Lindsey“, Willy-Brandt-Allee 17, 65197 Wiesbaden, die reguläre Saison. Tickets für das Heimspiel sind bereits jetzt unter https: ...

August 2, 2026

Deutsche Wirtschaft legt BIP in Deutschland um 0,2% zu; Investitionen sinken trotz Staatsinvestitionen.

Deutsche Wirtschaft legt BIP in Deutschland um 0,2% zu; Investitionen sinken trotz Staatsinvestitionen. Deutsche Wirtschaft schafft Mini-Wachstum trotz Iran-Krieg - RADIO RST Wiesbaden (dpa) - Inmitten aller Krisen zeigt sich die deutsche Wirtschaft mit dem dritten Wachstumsquartal in Folge widerstandsfähig. Trotz der Belastungen durch den Iran-Krieg legte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) auch im Frühjahr minimal zu: 0,2 Prozent Plus zum Vorquartal errechnete das Statistische Bundesamt für April bis Juni 2026 auf vorläufiger Basis. Auch die Wirtschaft im Euroraum wuchs mit 0,4 Prozent doppelt so stark wie erwartet. ...

July 31, 2026