Stadt Wuppertal Werth-Einkaufszone steigende Baukosten; Kosten bis 15 Mio Euro

Stadt Wuppertal Werth-Einkaufszone steigende Baukosten; Kosten bis 15 Mio Euro Steigende Baukosten in Wuppertaler Einkaufszone | Bund der Steuerzahler e.V. Sparsame Lösung: Milchlaster wird Feuerwehrwagen in Nümbrecht Vereine steigen ab, Steuerzahler zahlen drauf Steigende Baukosten in Wuppertaler Einkaufszone Pannen, Problemen und Mehrkosten in Wuppertal-Barmen ibei der Neugestaltung einer Einkaufszone: Die Entscheidung für ein Natursteinpflaster wirkt sich rückblickend besonders verhängnisvoll auf die Baukosten aus. Dabei wären Betonsteine von Anfang an eine günstigere Alternative gewesen. ...

August 12, 2026

MiJa GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Wuppertal, Solingen; Dr. Ruth Rigol als Insolvenzverwalterin ernannt

MiJa GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Wuppertal, Solingen; Dr. Ruth Rigol als Insolvenzverwalterin ernannt Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 512 IN 128/26 Gericht: Wuppertal Name, Vorname / Bezeichnung: MiJa GmbH Sitz / Wohnsitz: Solingen Register: Wuppertal, HRB 30238 Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 128/26 Über das Vermögen der MiJa GmbH, Stahlstr. 6, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Linder, Stahlstraße 6, 42655 Solingen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.08.2026, um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Mankhauser Str. 7A, 42699 Solingen, Telefon: 0212/221720, Fax: 0212/2217218. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 14.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 25.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 512 IN 128/26 Wuppertal, 05.08.2026

August 12, 2026

Friedrich Baupartner Ratingen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Wuppertal; Insolvenzverwalterin Marion Rodine ernannt

Friedrich Baupartner Ratingen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Wuppertal; Insolvenzverwalterin Marion Rodine ernannt Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 507 IN 66/26 Gericht: Wuppertal Name, Vorname / Bezeichnung: Friedrich Baupartner Ratingen GmbH Sitz / Wohnsitz: Wuppertal Register: Wuppertal, HRB 30915 Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 66/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30915 eingetragenen Friedrich Baupartner Ratingen GmbH, gegründet am 03.07.2020, Konradswüste 15, 42289 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ernst-Joachim Friedrich , Konradswüste 15, 42289 Wuppertal wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.08.2026, um 12:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Marion Rodine, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal, Telefon: 0202 - 30 20 71. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 14.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfa ls: - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 25.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 507 IN 66/26 Wuppertal, 05.08.2026

August 11, 2026

Dr. Fabian Mehring erläutert Bayerns Kommunal? Digital! Ausbreitung in Deutschland und Europa; 50 Kommunen nutzen digitale Lösungen

Dr. Fabian Mehring erläutert Bayerns Kommunal? Digital! Ausbreitung in Deutschland und Europa; 50 Kommunen nutzen digitale Lösungen Hitzesommer als Weckruf: Bayerns digitale Leuchttürme machen Schule – in ganz Deutschland und international! // Minister Mehring: „Bayerns digitales Know-how wird zum Exportschlager!“ Hitzesommer als Weckruf: Bayerns digitale Leuchttürme machen Schule – in ganz Deutschland und international! Minister Mehring: „Bayerns digitales Know-how wird zum Exportschlager!“ Der Sommer 2026 macht mit der aktuellen, zweiten Hitzewelle deutlich, wie sehr der Klimawandel Kommunen in ganz Deutschland fordert: Nach historisch hohen Temperaturen im Juni und anhaltender Trockenheit hat die Landeshauptstadt München Mitte Juli eine Allgemeinverfügung zum Wassersparen erlassen. Diese Maßnahme zeigt exemplarisch, wie knapp die Ressource Wasser in längeren Hitze- und Trockenperioden werden kann und wie wichtig innovative Lösungen für einen schonenden Umgang damit sind. Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring sieht genau darin den Auftrag seines Erfolgsprogramms „Kommunal? Digital!“ bestätigt: Bereits mehr als 50 Kommunen setzen die digitalen Lösungen aus den zehn geförderten Projekten ein - einige davon sogar weit über die bayerischen Landesgrenzen hinaus. Möglich wurde das durch eine erfolgreiche zwölfmonatige Transferphase, in der das Digitalministerium gemeinsam mit sieben Pilotkommunen intensive Wissenstransfer-Arbeit betrieben hat. Digitalminister Dr. Fabian Mehring: „Mit „Kommunal? Digital!“ haben wir erfolgreich gezeigt, dass man beiden großen Masterthemen unserer Zeit – Digitalisierung und Nachhaltigkeit – zusammendenken muss. In Zukunft muss nicht jede Kommune das digitale Rad neu erfinden. Stattdessen freue ich mich, dass unsere Ideen in die Fläche kommen und Bayerns kommunale Digital-Pioniere begeisterte Nachahmer in Deutschland und Europa finden. Es ist klasse zu sehen, dass immer mehr Kommunen unsere erfolgreichen Projekte wie einen Baukasten für sich übernehmen. So wird aus einer guten Idee vor Ort ein Gewinn für ganz Deutschland. Genau das war von Beginn an unsere Idee, die nun voll aufgeht: digitale Lösungen aus der kommunalen Praxis konsequent in die Fläche zu bringen.“ Drei Beispiele zeigen die Bandbreite der Nachnutzung In Erlangen ist aus dem Projekt StadtGrünDigital, einer wissenschaftlich mit der FAU Erlangen entwickelten Gießroutenoptimierung für Jungbäume mittels Bodenfeuchtesensoren, ein eigenständiges bayerisches Start-up entstanden. In Zeiten immer häufiger auftretender Hitzewellen und Wasserknappheit ist das Projekt wegweisend für eine zielgerichtete und zugleich ressourcenschonende Bewässerung. Die Lösung wurde bereits an 19 weitere Kommunen übertragen, etwa nach Ingolstadt, und wird derzeit von der Stadt Wien getestet. In Bamberg hat die Stadt aus ihrem Projekt BaKIM heraus eine bundesweit einmalige, öffentlich zugängliche Webanwendung entwickelt: Kommunen laden Drohnenbilder ihres Baumbestands hoch und erhalten über ein im Rahmen von „Kommunal? Digital!“ entwickeltes KI-Modell eine Auswertung zu Art und Vitalitätszustand einzelner Bäume. Von Wuppertal über Dresden bis Zürich stehen Kommunen bereits in Gesprächen mit Bamberg, um die Anwendung für die kommenden Befliegungsmonate Juli ...

August 11, 2026

AOK Rheinland/Hamburg bietet neue Achtsamkeits-Workshops 2026 in Wuppertal, Oberhausen, Düsseldorf, Köln, Hamburg; Kostenlose Teilnahme Pilotworkshop Study Calm für Studierende erstmals

AOK Rheinland/Hamburg bietet neue Achtsamkeits-Workshops 2026 in Wuppertal, Oberhausen, Düsseldorf, Köln, Hamburg; Kostenlose Teilnahme Pilotworkshop Study Calm für Studierende erstmals News | Achtsamkeits-Workshops 2026 | AOK Rheinland/Hamburg | AOK Rheinland/Hamburg Stress gelassener meistern: neue Achtsamkeits-Workshops 2026 Den eigenen Stress besser verstehen Warum reagieren wir in bestimmten Situationen immer wieder gestresst? Im Workshop „Meine Stressmuster lösen“ lernen Sie, persönliche Stressauslöser und typische Reaktionsmuster besser zu verstehen . Gemeinsam mit Stressbewältigungs-Coachin Angela Homfeldt entwickeln Sie Strategien, um belastende Gewohnheiten zu verändern . Sie lernen außerdem Atem- und Achtsamkeitsübungen sowie eine kurze Morgenroutine kennen, die Sie anschließend selbst in Ihren Alltag integrieren können. So können Sie Ihr Nervensystem beruhigen und Herausforderungen gelassener begegnen. ...

August 10, 2026

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt Vertragsarztsitze im Zulassungsausschuss Düsseldorf zur Übernahme durch Nachfolger aus; Bewerbungsfrist 24.08.2026

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt Vertragsarztsitze im Zulassungsausschuss Düsseldorf zur Übernahme durch Nachfolger aus; Bewerbungsfrist 24.08.2026 Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen, Stand 10.08.2026 Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen, Stand 10.08.2026 Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz/Psychotherapeutensitz bewerben müssen. Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten – hausärztliche Versorgung – möglich. Sie können sich auch im Internet auf einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz bewerben: Online-Bewerbung auf eine ausgeschriebene Praxis Online-Bewerbung auf einen ausgeschriebenen Sitz, um einen Arzt anzustellen Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze/Psychotherapeutensitze zur Übernahme durch Nachfolger aus. Vertragsärztliche Sitze im Bereich des Zulassungsausschusses Düsseldorf Bewerbungsfrist: 2 Wochen / 24.08.2026 Stadt Wuppertal Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe A 183-2026 Bewerbungsformular Vertragsärztliche Sitze im Bereich des Zulassungsausschusses Köln Bewerbungsfrist: 2 Wochen / 24.08.2026 Bonn, Stadt Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag C 103-2026 Bewerbungsformular ...

August 10, 2026

Patienten berichten über Erfahrungen in VITREA Klinik Hagen-Ambrock, NRW; Schwestern mangelnde Empathie und Medikamentenverfügbarkeit

Patienten berichten über Erfahrungen in VITREA Klinik Hagen-Ambrock, NRW; Schwestern mangelnde Empathie und Medikamentenverfügbarkeit Erfahrungen mit VITREA Klinik Hagen-Ambrock, Reha-Klinik, NRW, 07.08.2026 Hallo zusammen, ich war vom 06.08 bis 07.08 im Schlaflabor In Hagen Ambrock. Ich möchte mich die für supernette Betruung durch das gesamte Team bedanken. Besonders die Nachtschwester war sehr nett. ich habe mich sehr wohl gefühlt und gut geschlafen. Alles Gute und schönes Wochennde Libe Grüße Winfried Deese ...

August 7, 2026

Autobahn Westfalen saniert Fahrbahn zwischen Wuppertal-Langerfeld und Kreuz Wuppertal-Nord (Richtung Bremen); A1->A43-Verbindung zwei Nächte gesperrt, Umleitung roter Punkt

Autobahn Westfalen saniert Fahrbahn zwischen Wuppertal-Langerfeld und Kreuz Wuppertal-Nord (Richtung Bremen); A1->A43-Verbindung zwei Nächte gesperrt, Umleitung roter Punkt A1/A43: Nächtliche Verbindungssperrungen im Kreuz Wuppertal-Nord | Die Autobahn GmbH des Bundes A43: Nächtliche Verbindungssperrungen im Kreuz Wuppertal-Nord Im Bereich Wuppertal wird an der A1 die Fahrbahn saniert. Wuppertal. Die Autobahn Westfalen saniert zwischen der Anschlussstelle Wuppertal-Langerfeld und dem Autobahnkreuz Wuppertal-Nord in Fahrtrichtung Bremen die Fahrbahn. In den Nächten von Montag (10.8.) bis Freitag (14.8.) kommt es zu Behinderungen durch eine einspurige Verkehrsführungen und der zeitweisen Sperrung einer Verbindung. Folgende Einschränkungen sind geplant: ...

August 6, 2026

KVNO Übersicht der zentralen Standorte in den Fahrdienstbereichen Nordrhein

KVNO Übersicht der zentralen Standorte in den Fahrdienstbereichen Nordrhein Übersicht der zentralen Standorte in den Fahrdienstbereichen Übersicht der zentralen Standorte in den Fahrdienstbereichen Zukunftsfähige Gestaltung des ärztlichen Notdienstes in Nordrhein Fahrdienstbereich Standort Adresse PLZ Ort Aachen Gewerbliche Immobilie Mauerfeldchen 72 52146 Würselen Bonn-Rhein Sieg Helios-Klinikum Bonn/Rhein-Sieg von-Hompesch-Straße 1 53123 Bonn Duisburg Sana Kliniken Duisburg GmbH Pregelweg 10 47279 Duisburg Düsseldorf EVK Düsseldorf Kronenstraße 15 40217 Düsseldorf Essen Wohnheim Philippusstift Essen Hülsmannstraße 17 45355 Essen Euskirchen Wohnheim Marien Hospital Gottfried-Disse-Str. 38 e 53879 Euskirchen Heinsberg Wohnheim KH Heinsberg Auf dem Brand 1 52525 Heinsberg Köln Gesundheitscampus Merheim Ostmerheimerstr. 200 51109 Köln Krefeld Helios Klinikum Krefeld Lutherplatz 40 47805 Krefeld Mettmann KH Niederberg Velbert Robert-Koch-Straße 12 42549 Velbert Quelle: KVNO ...

August 6, 2026

Feuerwehren Nordrhein-Westfalen; Teilnahme des Netzwerks Vielfalt am ColognePride in Köln Über 80 Teilnehmer NRW

Feuerwehren Nordrhein-Westfalen; Teilnahme des Netzwerks Vielfalt am ColognePride in Köln Über 80 Teilnehmer NRW Vernetzung gegen Diskriminierung und Einsamkeit - Feuerwehrverband Vernetzung gegen Diskriminierung und Einsamkeit Der Juli ist international als „Pride Month“ der LGBTQ+-Bewegung bekannt. Deutschlandweit finden die politischen Paraden des „Christopher Street Days“ statt, um die Gleichstellung von sexuellen Minderheiten in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu fordern. Die größte dieser Demonstrationen mit über einer Million Besucher ist der „ColognePride“ und mitten unter den vielen Ausstellern seit 2019 auch der Wagen des Verbands der Feuerwehren Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich organisiert hat dies das „Netzwerk Vielfalt“ des Verbandes, wie das DFV-Projekt „Faktor 112“ erfuhr. Bei einem Besuch in der im Umbau befindlichen Landesgeschäftsstelle in Wuppertal stellten Landesgeschäftsführerin Susanne Stupp und Referent Andreas Kirchharz das „Netzwerk Vielfalt“ vor. ...

August 6, 2026