Stadt Zell im Wiesental verpachtet Allmendflächen als Gemeinschaftsweiden; Landschaftspflegeverein erhält 50% des Flächenzuschusses

Stadt Zell im Wiesental verpachtet Allmendflächen als Gemeinschaftsweiden; Landschaftspflegeverein erhält 50% des Flächenzuschusses ENTWURF - Gemeindeweideordnung Gemeindeweideordnung Auf Grund der §§ 4 und 100 Gemeindeordnung für Baden – Württemberg (GemO) sowie der §§ 22 – 28 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) hat der Gemeinderat am 18.05.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Die Stadt Zell im Wiesental verpachtet ihre Allmendflächen (siehe Anlage 1) den Landwirten aus Zell im Wiesental als Weiden. Die Gemeindeweideordnung ist als rechtsverbindlich anzuerkennen. ...

May 19, 2026