Stadt Zell im Wiesental verpachtet Allmendflächen als Gemeinschaftsweiden; Landschaftspflegeverein erhält 50% des Flächenzuschusses
Stadt Zell im Wiesental verpachtet Allmendflächen als Gemeinschaftsweiden; Landschaftspflegeverein erhält 50% des Flächenzuschusses ENTWURF - Gemeindeweideordnung Gemeindeweideordnung Auf Grund der §§ 4 und 100 Gemeindeordnung für Baden – Württemberg (GemO) sowie der §§ 22 – 28 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) hat der Gemeinderat am 18.05.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Die Stadt Zell im Wiesental verpachtet ihre Allmendflächen (siehe Anlage 1) den Landwirten aus Zell im Wiesental als Weiden. Die Gemeindeweideordnung ist als rechtsverbindlich anzuerkennen. ...