Feuerwehr Schelklingen Rauchentwicklung im Gebäude; 2 Stunden Einsatzdauer

Feuerwehr Schelklingen Rauchentwicklung im Gebäude; 2 Stunden Einsatzdauer 06.08.2026/ B2 Rauchentwicklung im Gebäude Datum: 06.08.2026 Einsatzstichwort: B2 Rauchentwicklung im Gebäude Einsatzart: Brand Dauer: 2 Stunden Ort: Schelklingen Sonstige BOS: Feuerwehr Schelklingen; Polizei; Rettungsdienst Fahrzeuge: KDOW; DLK Datum: 06.08.2026 Einsatzstichwort: B2 Rauchentwicklung im Gebäude Einsatzart: Brand Dauer: 2 Stunden Ort: Schelklingen Sonstige BOS: Feuerwehr Schelklingen; Polizei; Rettungsdienst Fahrzeuge: KDOW; DLK

August 6, 2026

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung Drucksache 18 / 249 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 249 7.7.2026 1 Eingegangen: 7.7.2026 / Ausgegeben: 5.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, ob die Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg mit einer einheitlichen Leitstellen-Software arbeiten bzw. welche Leitstellen-Softwarelösungen der­ zeit in den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg eingesetzt werden (mit Auflistung, welche Leitstellen jeweils die einzelnen Softwarelösungen nutzen); in welchem Umfang die unterschiedlichen Leitstellen-Systeme technisch mit­ einander kompatibel sind; inwiefern sichergestellt ist, dass bei einem Ausfall einer Integrierten Leitstelle eine andere Leitstelle in Baden-Württemberg deren Aufgaben vollständig über­ nehmen kann; welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Leitstelle die Aufgaben einer anderen Leitstelle im Falle eines temporären oder längerfristigen Totalausfalls übernehmen kann; wie die Landesregierung sicherstellt, dass die Notrufannahme und Einsatzdis­ position bei einem vollständigen Ausfall einer Leitstelle ohne wesentliche Ein­ schränkungen fortgeführt werden können; wie die Landesregierung die derzeitige Ausfallsicherheit und Resilienz der Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg bewertet; Antrag der Abg. Ansgar Mayr und Lorenzo Saladino u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Zukunftsfähigkeit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Leitstellen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 249 2 7. inwiefern sie sich hinsichtlich der Vereinheitlichung von Leitstellen-Soft­ ware und der gegenseitigen Übernahmefähigkeit von Leitstellen mit anderen Bundesländern in Austausch befindet, zumindest unter Darstellung der daraus gewonnenen wesentlichen Erkenntnisse die Situation in den anderen Bundes­ ländern betreffend; 8. welche Vor- und Nachteile die Landesregierung in einer landesweit einheit­ lichen Leitstellen-Software sieht; 9. wie die Landesregierung sicherstellt, dass nach Inkrafttreten der verbindlichen Qualifikationsanforderungen nach Anlage 4 der Rettungsdienstplanverord­ nung (RDPlanVO) ausreichend Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehr­ schule und der DRK-Landesschule für die Ausbildung von Notrufsachbear­ beitern und Leitstellendisponenten zur Verfügung stehen; 10. ob der Landesregierung bekannt ist, dass aufgrund fehlender Lehrgangskapa­ zitäten Mitarbeitende in Integrierten Leitstellen derzeit nicht oder nur einge­ schränkt entsprechend den Vorgaben der RDPlanVO eingesetzt werden können; 11. welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Engpässe vorgesehen sind; 12. inwieweit die Einführung der Schnittstelle UCRI 1.1 bzw. 2.0 (PMeV, Exper­ tenforum Universelle Leitstellenschnittstelle) zur standardisierten, leitstellen­ übergreifenden Übermittlung von Einsatz- und Dispositionsdaten in den Leit­ stellen des Landes durch die Landesregierung unterstützt wird; 13. welche konkreten Maßnahmen (z. B. technische, organisatorische oder finan­ zielle Förderung) vorgesehen bzw. bereits umgesetzt sind; 14. wann die Leitstellen in das Nutzermanagement des BOS-Digitalfunks (NeM) direkt eingebunden werden, sodass sie – wie im Betriebshandbuch beschrie­ ben – selbst Zugriff erhalten, obwohl aktuell die Nutzerverwaltung weiterhin bei der Autorisierten Stelle liegt; 15. inwieweit die Belange und Kommunikationswege des Zivilschutzes, der beim Bund angesiedelt ist, bei der Ausstattung bzw. Technologie der Integrierten Leitstellen berücksichtigt sind. 9.7.2026 Mayr, Saladino, Gehring, Rathgeb, Dr. Schneider, Staab CDU Begründung Die Integrierten Leitstellen übernehmen eine zentrale Funktion für die Notruf­ annahme und die Disposition von Rettungsdienst, Feuerwehr und weiteren Ein­ satzkräften. Angesichts zunehmender Anforderungen an die Resilienz kritischer Infrastrukturen, wachsender Cyberrisiken sowie möglicher technischer Störungen kommt der Ausfallsicherheit und gegenseitigen Unterstützungsfähigkeit der Leit­ stellen eine besondere Bedeutung zu. Von besonderem Interesse ist dabei, inwieweit die in Baden-Württemberg ein­ gesetzten Leitstellensysteme technisch kompatibel sind und ob bei einem Ausfall einer Leitstelle eine andere Leitstelle deren Aufgaben kurzfristig und ohne Ein­ schränkungen übernehmen kann. Zudem stellt sich die Frage, ob die derzeitige Systemlandschaft mit unterschiedlichen Softwarelösungen langfristig den Anfor­ derungen an eine leistungsfähige und resiliente Notruf- und Einsatzdisposition gerecht wird. ...

August 6, 2026

SPD-Fraktion Korruptionsverdacht im Landesmedienzentrum; Erst die Wahl, dann die Staatsanwaltschaft?

SPD-Fraktion Korruptionsverdacht im Landesmedienzentrum; Erst die Wahl, dann die Staatsanwaltschaft? I Landtag von Baden-Württemberg Plenarprotokoll 18 / 10 23.7.2026 Stuttgart, Donnerstag, 23. Juli 2026 • Haus des Landtags Beginn: 9:36 Uhr Mittagspause: 12:32 bis 13:32 Uhr Schluss: 15:08 Uhr 10. Sitzung 18. Wahlperiode I N H A L T Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Eröffnung – Mitteilungen des Präsidenten����������������������259 1. Aktuelle Debatte – Wiederholte Neutralitätsver­ stöße des MP Özdemir? Opposition ausgegrenzt – Grundrechte und Verfassung schützen! – be­ antragt von der Fraktion der AfD������������������������������259 Abg. Martin Rothweiler AfD����������������������������259, 268 Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE������������������������������260 Abg. Guido Wolf CDU����������������������������������������������261 Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD ������������������263 Ministerpräsident Cem Özdemir������������������������������264 Abg. Sascha Binder SPD������������������������������������������270 Abg. Andreas Schwarz GRÜNE ������������������������������273 Abg. Tobias Vogt CDU ��������������������������������������������275 2. Aktuelle Debatte – Korruptionsverdacht im Lan­ desmedienzentrum: Erst die Wahl, dann die Staatsanwaltschaft? – beantragt von der Fraktion der SPD ��������������������������������������������������������������������277 Abg. Sascha Binder SPD����������������������������������277, 284 Abg. Ralf Nentwich GRÜNE������������������������������������277 Abg. Andreas Sturm CDU����������������������������������������279 Abg. Nikolaos Boutakoglou AfD������������������������������280 Staatssekretär Andreas Deuschle������������������������������281 Ministerin Theresa Schopper������������������������������������282 Abg. Martin Rothweiler AfD������������������������������������285 Abg. Sandra Boser GRÜNE (persönliche Erklä­ rung)��������������������������������������������������������������������������286 3. Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie­ rung – Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) – Drucksache 18/191��������������������������������������287 Minister Manuel Hagel ��������������������������������������������287 Abg. Peter Seimer GRÜNE��������������������������������������288 Abg. Lorenzo Saladino CDU������������������������������������289 Abg. Daniel Rottmann AfD��������������������������������������289 Abg. Dr. Boris Weirauch SPD����������������������������������290 Beschluss������������������������������������������������������������������291 4. Fragestunde – Drucksache 18/94 4.1 Mündliche Anfrage des Abg. Stephan Schwarz AfD – Anbringung eines Graffitis mit der Pa­ role „Sozialismus oder dritter WK“ in Ver­ bindung mit dem Symbol von Hammer und Sichel in Waiblingen an einer Betonmauer an der Jesistraße im April 2026������������������������291 ...

August 5, 2026

Daria Strogalshchikova gewinnt Doppel in Düren; Doppel-Triumph mit Lyubov Pronenko

Daria Strogalshchikova gewinnt Doppel in Düren; Doppel-Triumph mit Lyubov Pronenko TVBB on tour - KW31 2026: Daria Strogalshchikova gewinnt in Düren – Tennis-Verband Berlin-Brandenburg e.V. Verband News Geschäftsstelle Verwaltungsbereiche Landesleistungszentrum Gremien Präsidium Referenten Ausschüsse Bezirke Statistik Schiedsrichtervereinigung Matchball Termine Satzungen & Ordnungen Verbandsgeschichte Protokolle TVBB-Verbandsarzt Prävention sexualisierter Gewalt im Sport Gremien Präsidium Referenten Ausschüsse Bezirke Prävention sexualisierter Gewalt im Sport Sport Mannschaftsspiele Regelwerke Turniere Ranglisten Deutsche Mannschafts-Meisterschaften Breitensport Behindertensport TVBB on tour Fairplay-Statut Archiv ...

August 3, 2026

AVIVA International Fashion Design & Sales GmbH Insolvenzverfahren Bitz; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Matthäus Rösch

AVIVA International Fashion Design & Sales GmbH Insolvenzverfahren Bitz; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Matthäus Rösch Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 10 IN 140/26 Gericht: Hechingen Name, Vorname / Bezeichnung: AVIVA International Fashion Design & Sales GmbH Sitz / Wohnsitz: Bitz Register: Stuttgart, HRB 401068 10 IN 140/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. AVIVA International Fashion Design & Sales GmbH, Olgastrasse 31, 72475 Bitz, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Lang und Günther Lohr Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 401068 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 284/2026/jb/so Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg - vorläufiger Insolvenzverwalter - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg Telefon: 0751 9771990 Telefax: 0751 97719920 Email: info@danckelmann.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Freitag, 16.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2 (NG), EG, Heiligkreuzstraße 5, 72379 Hechingen Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Freitag, 16.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2 (NG), EG, Heiligkreuzstraße 5, 72379 Hechingen Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hechingen Heiligkreuzstraße 9 72379 Hechingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

Ensemble Trio Toccata Konzert für 2 Trompeten und Orgel, Kirche St. Jodokus Immenstaad; Spende zur Kostendeckung erwünscht

Ensemble Trio Toccata Konzert für 2 Trompeten und Orgel, Kirche St. Jodokus Immenstaad; Spende zur Kostendeckung erwünscht IMM#1#31#2#01#3#24#4#4C A K T UEL L 53. Jahrgang Freitag, 31. Juli 2026 Nummer 31 Klassische Konzertreihe Immenstaad Sonntag, 02. August 2026 20 Uhr Kirche St. Jodokus - Immenstaad Festliches Sommerkonzert Eintritt frei Spende zur Kostendeckung erwünscht Tourist-Information Immenstaad | www.immenstaad-tourismus.de | 07545 201 3700 Ensemble “Trio Toccata” Konzert für 2 Trompeten und Orgel Sonntag, 02. August 2026 20 Uhr Kirche St. Jodokus - Immenstaad ...

July 30, 2026

Landratsamt Alb-Donau-Kreis Stellungnahme Bebauungsplan Wetterkreuz Teil II Erbach/Ersingen; Löschwasserversorgung 48 m3/h, 2 Std.

Landratsamt Alb-Donau-Kreis Stellungnahme Bebauungsplan Wetterkreuz Teil II Erbach/Ersingen; Löschwasserversorgung 48 m3/h, 2 Std. Microsoft Word - 3_Wetterkreuz Teil II.docx Direktanschluss siehe oben Landratsamt Alb-Donau-Kreis Schillerstraße 30 89077 Ulm Dienstgebäude 0731 185-0 Mo-Fr Do 08:00 - 08:00 - 12:30 Uhr 17:30 Uhr . Hauptbahnhof, Busbahnhof und Haltestelle Ehinger Tor Internet: www.alb-donau-kreis.de und nach Vereinbarung Besuchszeiten Zahlungsempfänger: Kreiskasse Alb-Donau-Kreis IBAN DE : 67 6305 0000 0000 0000 24 : 1 BIC SOLADES ULM ...

July 30, 2026

Stadt Erbach – Ortsteil Ersingen veröffentlicht Entwurf des Bebauungsplans Wetterkreuz II; Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03.08.2026 bis 18.09.2026

Stadt Erbach – Ortsteil Ersingen veröffentlicht Entwurf des Bebauungsplans Wetterkreuz II; Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03.08.2026 bis 18.09.2026 Öffentliche Bekanntmachung Stadt Erbach – Ortsteil Ersingen Veröffentlichung im Internet und Auslegung des Bebauungsplanentwurfs “Wetterkreuz II“ mit örtlichen Bauvorschriften. Der Gemeinderat der Stadt Erbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2026 die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Wetterkreuz II“ gebilligt und die Veröffentlichung des Planentwurfs zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Wetterkreuz II“ zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB beschlossen. ...

July 30, 2026

Der Galerist Ewald Karl Schrader erwirbt Schloss Mochental; Schloss Mochental neuer Besitzer

Der Galerist Ewald Karl Schrader erwirbt Schloss Mochental; Schloss Mochental neuer Besitzer Wanderung bei Untermarchtal am 22.07.2026 | Schwäbischer Albverein | Ortsgruppe Blaubeuren Wanderung bei Untermarchtal am 22.07.2026 Hoch über der Donaustadt begrüsst die sagenumwobene Wallfahrtskirche auf dem Frauenberg ihre Gäste. Das Schlangenbild im inneren der Kirche berichtet von einer spektakulären Wunderheilung. Ausserdem ist aus dem Jahr 1698 die älteste Darstellung der Donaustadt Munderkingen zu sehen. Die Gartenanlage lädt zum verweilen ein. ...

July 29, 2026