Frauen Kleidertausch Pfäffikon; Viele neue Kleider finden neue Besitzerinnen

Frauen Kleidertausch Pfäffikon; Viele neue Kleider finden neue Besitzerinnen Kleidertausch für Frauen - tauschen statt kaufen ⋆ Gemeinde Pfäffikon Statt wegzuwerfen, teilen wir. Was die Eine nicht mehr trägt, kann für die Andere ihr neues Lieblingsteil werden. Ab 17.30 Uhr nehmen wir saubere, gut erhaltene Kleider, Schuhe und Accessoires entgegen. Um 19.00 Uhr starten wir mit Begrüssung und einem kurzen Impuls zum Thema Liebe. Danach geht es los mit Anprobieren. Auch wenn du keine Kleider mitbringen kannst, freuen sich viele neue Kleidungsstücke über neue Besitzerinnen. Flyer ...

August 7, 2026

Treffpunkt Bibel ⋆ Gemeinde Pfäffikon – Bibeltexte erforschen – Schärackerstrasse 12, Pfäffikon 8330 Schweiz; ohne Anmeldung, Einzelbesuche möglich

Treffpunkt Bibel ⋆ Gemeinde Pfäffikon – Bibeltexte erforschen – Schärackerstrasse 12, Pfäffikon 8330 Schweiz; ohne Anmeldung, Einzelbesuche möglich Treffpunkt Bibel ⋆ Gemeinde Pfäffikon Öffnungszeiten Schalter: Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Telefon: Anrufe auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich Zu den Direktwahlen Öffnungszeiten Feiertage Einsteiger, Fragende, Bibelfeste und Interessierte sind herzlich eingeladen zu unseren Treffen, in denen wir uns auf die Spuren biblischer Texte begeben wollen. Durch die Abende führt Sie Eva Kopp, Diplomtheologin, Vorstand Schweizerisches Katholisches Bibelwerk. Jeder Abend kann einzeln besucht werden. Es ist keine Anmeldung erforderlich. ...

August 7, 2026

Weggefärtinnen wandern Pfäffikon Seequai ZH nach Seegräben am 10. September; Abschluss am See

Weggefärtinnen wandern Pfäffikon Seequai ZH nach Seegräben am 10. September; Abschluss am See Weggefärtinnen ⋆ Gemeinde Pfäffikon … zusammen mit anderen Frauen jeden Alters… … 45 Minuten vom Seequai Pfäffikon nach Seegräben laufen… … bei jedem Wetter… … zu Beginn und unterwegs ein kurzer spiritueller Impuls… … ein Teil des Wegs im Gespräch miteinander, ein Teil in Stille… … gemeinsamer Abschluss am See auf der Höhe von Seegräben… … allenfalls Kaffeetrinken bei Juckers Farmart oder… … weiter- bzw. Direkt zurückgehen. Flyer ...

August 7, 2026

Wandergruppe Otelfingen-Boppelsen Tageswanderung Langnau-Gattikon – Sihlwald – Oberrieden

Wandergruppe Otelfingen-Boppelsen Tageswanderung Langnau-Gattikon – Sihlwald – Oberrieden Tageswanderung: Langnau-Gattikon - Sihlwald – Oberrieden - Pro Senectute Kanton Zürich Startseite Wandergruppe Otelfingen-Boppelsen Tageswanderung: Langnau-Gattikon – Sihlwald – Oberrieden Tageswanderung: Langnau-Gattikon – Sihlwald – Oberrieden « Wandergruppe Otelfingen-Boppelsen «Programm-Details» (PDF) Datum: 26.08.2026 Zeit: 07:40 Leitung: René Bänziger Leitung Telefon: 0797982810 - Anmelden Anrede(erforderlich)FrauHerrKeine AngabeName(erforderlich) Vorname Nachname Adresse(erforderlich) Anschrift PLZ Ort Geburtsdatum Tag Monat Jahr Telefon mobilE-Mail(erforderlich) Weitere PersonenGeneralabonnement: Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Halbtax: Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Gipfeli: Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Mandelgipfel: Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Nussgipfel: Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Vegetarische Auberginenravioli mit Gemüse : Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Zürcher Zunftbratwurst (Kalb) mit Bratkartoffeln und Gemüse : Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Bemerkungen Startseite Wandergruppe Otelfingen-Boppelsen Tageswanderung: Langnau-Gattikon – Sihlwald – Oberrieden Tageswanderung: Langnau-Gattikon – Sihlwald – Oberrieden « Wandergruppe Otelfingen-Boppelsen «Programm-Details» (PDF) Datum: 26.08.2026 Zeit: 07:40 Leitung: René Bänziger Leitung Telefon: 0797982810 - Anmelden Anrede(erforderlich)FrauHerrKeine AngabeName(erforderlich) Vorname Nachname Adresse(erforderlich) Anschrift PLZ Ort Geburtsdatum Tag Monat Jahr Telefon mobilE-Mail(erforderlich) Weitere PersonenGeneralabonnement: Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Halbtax: Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Gipfeli: Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Mandelgipfel: Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Nussgipfel: Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Vegetarische Auberginenravioli mit Gemüse : Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Zürcher Zunftbratwurst (Kalb) mit Bratkartoffeln und Gemüse : Wie viele Personen?Bitte geben Sie eine Zahl grösser oder gleich 0 ein.Bemerkungen

August 7, 2026

Kanton Zürich Arbeitslosigkeit im Juli; 2,9% Arbeitslosenquote, +290 gegenüber Juni

Kanton Zürich Arbeitslosigkeit im Juli; 2,9% Arbeitslosenquote, +290 gegenüber Juni Medienmitteilung mit Tabellen Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Medienmitteilung 6. August 2026 kommunikation@vd.zh.ch www.zh.ch Leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit im Juli Die Arbeitslosenquote im Kanton Zürich ist im Juli auf 2,9 Prozent ge­ stiegen. Der Anstieg ist teilweise saisonbedingt. Gleichzeitig liegt die Zahl der gemeldeten offenen Stellen weiterhin deutlich über dem Vor­ jahresniveau. Die Zürcher Unternehmen beurteilen ihre Geschäftslage mehrheitlich als gut oder befriedigend und blicken etwas zuversichtli­ cher auf die kommenden Monate. Nach dem Rückgang im Juni hat die Arbeitslosigkeit im Kanton Zürich im Juli leicht zu­ genommen. Die Arbeitslosenquote stieg auf 2,9 Prozent. Ende Juli waren bei den Re­ gionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 25 703 Personen arbeitslos gemeldet – 290 mehr als im Vormonat. Ohne saisonale Einflüsse stieg die Zahl der Arbeitslosen um 115 auf 26 520 Personen. ...

August 7, 2026

Empa-Forschende unter Artur Braun untersuchen Protonentransport in keramischen Membranen in Dübendorf; bessere Protonenleitfähigkeit in Keramikmembranen.

Empa-Forschende unter Artur Braun untersuchen Protonentransport in keramischen Membranen in Dübendorf; bessere Protonenleitfähigkeit in Keramikmembranen. Die Protonen-Autobahn: Materialien für Wasserstoff-Verarbeitung unter der Lupe Medienmitteilung Veröffentlicht am 7. August 2026 Die Protonen-Autobahn: Materialien für Wasserstoff-Verarbeitung unter der Lupe Dübendorf, 07.08.2026 — Um grünen Wasserstoff effizienter herstellen und nutzen zu können, braucht es bessere Materialien – etwa robuste Membranen aus Spezialkeramiken, die Protonen aufnehmen und leiten können. Ein internationales Forschungsteam unter der Leitung der Empa will die Grundlagen des Protonentransports in solchen Materialien mit neuen Methoden beleuchten. Das Projekt wird vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) im Rahmen des «External Lead Agency»-Verfahrens unterstützt. ...

August 7, 2026

Darstellungsmodell Nutzungsplanung ÖREB-Kataster; neue Zonentypen und Farbschemata festgelegt

Darstellungsmodell Nutzungsplanung ÖREB-Kataster; neue Zonentypen und Farbschemata festgelegt Darstellungsmodell Nutzungsplanung ÖREB-Kataster; 05.08.2026 Darstellungsmodell Grundnutzung (GN_Zonenflaeche) Grundnutzung Hauptnutzung Muster Code Beschreibung Code Beschreibung Code Zonentyp Abkürzung Code (Bereich) Zonentyp Gemeinde; Beschreibung und Definition Füllfarbe (Grundnutzung) Outlinecolor Farbe Überlagerung Füllfarbe Outlinecolor Farbe Überlagerung Outline Width (in mm) Überlagerungs- Typ Überlagerungs- Winkel Überlagerung Breite (in mm) C110101 … C110109 Wohnzonen 1 Vollgeschoss (AZ<20; BZ<1.2; UZ<21) 0/0/20/0 0/0/0/100 255/255/204 0/0/0 0.5 C110111 … C110119 Wohnzonen 1 Vollgeschoss (AZ>=20; BZ>=1.2; UZ>=21) 0/0/40/0 0/0/0/100 255/255/153 0/0/0 0.5 C110201 … C110209 Wohnzonen 2 Vollgeschosse (AZ<30; BZ<1.3; UZ<20) 0/13/40/0 0/0/0/100 255/222/153 0/0/0 0.5 C110211 … C110219 Wohnzonen 2 Vollgeschosse (AZ>=30 / <40; BZ>=1.3 / <1.7; UZ>=20 / <22) 0/20/55/0 0/0/0/100 255/204/115 0/0/0 0.5 C110221 … C110229 Wohnzonen 2 Vollgeschosse (AZ>=40 / <50; BZ>=1.7 / <2.0; UZ>=22 / <25) 0/28/70/0 0/0/0/100 255/184/77 0/0/0 0.5 C110231 … C110239 Wohnzonen 2 Vollgeschosse (AZ>=50; BZ>=2.0; UZ>=25) 0/35/90/0 0/0/0/100 255/166/25 0/0/0 0.5 C110301 … C110309 Wohnzonen 3 Vollgeschosse (AZ<55; BZ<2.4; UZ<21) 0/48/60/0 0/0/0/100 255/133/102 0/0/0 0.5 C110311 … C110319 Wohnzonen 3 Vollgeschosse (AZ>=55 / <70; BZ>=2.4 / <3.2; UZ>=21 / <26) 0/64/80/0 0/0/0/100 255/92/51 0/0/0 0.5 C110321 … C110329 Wohnzonen 3 Vollgeschosse (AZ>=70; BZ>=3.2; UZ>=26) 0/80/100/0 0/0/0/100 255/51/0 0/0/0 0.5 C110401 … C110409 Wohnzonen 4 Vollgeschosse (AZ<100; BZ<3.1) 0/80/50/0 0/0/0/100 255/51/128 0/0/0 0.5 C110411 … C110419 Wohnzonen 4 Vollgeschosse (AZ>=100; BZ>=3.1) 0/100/63/0 0/0/0/100 255/0/94 0/0/0 0.5 C1105 Wohnzonen 5 und mehr Vollgeschosse W5 C110501 … C110509 Wohnzonen 5 und mehr Vollgeschosse 0/100/10/0 0/0/0/100 255/0/230 0/0/0 0.5 C1201 Industrie- und Gewerbezonen mit Handels- und Dienstleistungsgewerbe IG-HD C120101 … C120109 Industrie- und Gewerbezonen mit Handels- und Dienstleistungsgewerbe 15/0/0/0 0/0/0/100 217/255/255 0/0/0 0.5 C1202 Industrie- und Gewerbezonen mit eingeschränktem Handels- und Dienstleistungsgewerbe IG-eHD C120201 … C120209 Industrie- und Gewerbezonen mit eingeschränktem Handels- und Dienstleistungsgewerbe 35/0/0/0 0/0/0/100 166/255/255 0/0/0 0.5 C1203 Industriezonen ohne Handels- und Dienstleistungsgewerbe IG C120301 … C120309 Industriezonen ohne Handels- und Dienstleistungsgewerbe 60/0/0/0 0/0/0/100 102/255/255 0/0/0 0.5 C130101 … C130109 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 1 Vollgeschoss (AZ<20; BZ<1.2; UZ<21) 15/0/0/0 0/0/0/100 0/0/20/0 217/255/255 0/0/0 255/255/204 0.5 hatch 90 3 C130111 … C130119 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 1 Vollgeschoss (AZ>=20; BZ>=1.2; UZ>=21) 15/0/0/0 0/0/0/100 0/0/40/0 217/255/255 0/0/0 255/255/153 0.5 hatch 90 3 C130201 … C130209 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 2 Vollgeschosse (AZ<30; BZ<1.3; UZ<20) 15/0/0/0 0/0/0/100 0/13/40/0 217/255/255 0/0/0 255/222/153 0.5 hatch 90 3 C130211 … C130219 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 2 Vollgeschosse (AZ>=30 / <40; BZ>=1.3 / <1.7; UZ>=20 / <22) 15/0/0/0 0/0/0/100 0/20/55/0 217/255/255 0/0/0 255/204/115 0.5 hatch 90 3 C130221 … C130229 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 2 Vollgeschosse (AZ>=40 / <50; BZ>=1.7 / <2.0; UZ>=22 / <25) 15/0/0/0 0/0/0/100 0/28/70/0 217/255/255 0/0/0 255/184/77 0.5 hatch 90 3 C130231 … C130239 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 2 Vollgeschosse (AZ>=50; BZ>=2.0; UZ>=25) 15/0/0/0 0/0/0/100 0/35/90/0 217/255/255 0/0/0 255/166/25 0.5 hatch 90 3 C130301 … C130309 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 3 Vollgeschosse (AZ<55; BZ<2.4; UZ<21) 15/0/0/0 0/0/0/100 0/48/60/0 217/255/255 0/0/0 255/133/102 0.5 hatch 90 3 C130311 … C130319 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 3 Vollgeschosse (AZ>=55 / <70; BZ>=2.4 / <3.2; UZ>=21 / <26) 15/0/0/0 0/0/0/100 0/64/80/0 217/255/255 0/0/0 255/92/51 0.5 hatch 90 3 C130321 … C130329 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 3 Vollgeschosse (AZ>=70; BZ>=3.2; UZ>=26) 15/0/0/0 0/0/0/100 0/80/100/0 217/255/255 0/0/0 255/51/0 0.5 hatch 90 3 C130401 … C130409 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 4 Vollgeschosse (AZ<100; BZ<3.1) 15/0/0/0 0/0/0/100 0/80/50/0 217/255/255 0/0/0 255/51/128 0.5 hatch 90 3 C130411 … C130419 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 4 Vollgeschosse (AZ>=100; BZ>=3.1) 15/0/0/0 0/0/0/100 0/100/63/0 217/255/255 0/0/0 255/0/94 0.5 hatch 90 3 C1305 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 5 und mehr Vollgeschosse WG5 C130501 … C130509 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 5 und mehr Vollgeschosse 15/0/0/0 0/0/0/100 0/100/10/0 217/255/255 0/0/0 255/0/230 0.5 hatch 90 3 C1306 Quartiererhaltungszonen Q C130601 … C130629 Quartiererhaltungszonen 0/40/0/0 0/0/0/100 255/153/255 0/0/0 0.5 C130701 … C130709 Historische Kernzonen 23/40/56/14 0/0/0/100 169/132/96 0/0/0 0.5 C130711 … C130719 erweiterte Kernzonen 12/20/28/7 0/0/0/100 209/190/171 0/0/0 0.5 C140101 … C140109 Zentrumszonen bis 3 Vollgegschosse 12/24/0/0 0/0/0/100 224/194/255 0/0/0 0.5 C140111 … C140119 Zentrumszonen 4 bis 5 Vollgeschosse 20/40/0/0 0/0/0/100 204/153/255 0/0/0 0.5 C140121 … C140129 Zentrumszonen 6 Vollgeschosse 30/60/0/0 0/0/0/100 179/102/255 0/0/0 0.5 C140131 … C140139 Zentrumszonen 7 Vollgeschosse 40/80/0/0 0/0/0/100 153/51/255 0/0/0 0.5 15 Zonen für öffentliche Nutzungen C1501 Zonen für öffentliche Bauten Oe C150101 … C150119 Zonen für öffentliche Bauten 0/0/0/15 0/0/0/100 217/217/217 0/0/0 0.5 16 eingeschränkte Bauzonen C1601 Erholungszonen E C160101 … C160119 Erholungszonen 15/0/70/0 0/0/0/100 217/255/77 0/0/0 0.5 C2101 Kantonale Landwirtschaftszonen Lk C210101 Kantonale Landwirtschaftszonen 20/0/20/0 204/255/204 C2102 Kommunale Landwirtschaftszonen L C210201 Kommunale Landwirtschaftszonen 20/0/20/0 0/0/0/100 204/255/204 0/0/0 0.5 C310101 Kantonale Freihaltezonen 30/0/60/0 0/0/0/100 179/255/102 0/0/0 0.5 C310102 Regionale Freihaltezonen 30/0/60/0 0/0/0/100 179/255/102 0/0/0 0.5 C3102 Kommunale Freihaltezonen F C310201 … C310209 Kommunale Freihaltezonen 30/0/60/0 0/0/0/100 179/255/102 0/0/0 0.5 32 Zonen für Gewässer und ihre Ufer C3201 Gewässer Gew C320101 Gewässer 17/4/2/0 212/245/250 41 Zonen für Kleinsiedlung C4101 Weilerzone KW C410101 … C410109 Weilerzone 0/0/100/34 0/0/0/100 168/168/0 0/0/0 0.5 C4201 Flughafenareale Vfl C420101 Flughafenareale 0/0/5/0 255/255/242 C4202 Bahnareale Vba C420201 Bahnareale 0/0/5/0 255/255/242 C420301 Strassen (HLS) 0/0/5/0 255/255/242 C420302 Strassen (Waldstrassen, Strassen zwischen Wald und Gewässer) 0/0/5/0 255/255/242 43 Reservezonen nach Art. 18 Abs. 2 RPG C4301 Reservezonen R C430101 Reservezonen 0/0/0/0 0/0/0/100 255/255/255 0/0/0 0.6 44 Wald C4401 Wald Wa C440101 Wald 40/0/40/10 138/230/138 49 weitere Zonen nach Art. 18 Abs. 1 RPG C4901 Nicht zugewiesene Zonen NZ C490101 Nicht zugewiesene Zonen 0/0/0/100 0/0/0 0.5 Systematik Bund Systematik Gemeinde Darstellung Farben (CMYK) Farben (RGB) Symbolik Systematik Kanton Verkehrsflächen Überkommunale Freihaltezonen C4203 Strassenflächen C1304 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 4 C1307 Kernzonen C1401 Zentrumszonen Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 3 Vollgeschosse 4 Weitere Zonen ausserhalb der Bauzonen 11 Wohnzonen 12 Arbeitszonen 13 Mischzonen 1 Bauzonen 2 Landwirtschaftszonen 3 Schutzzonen ausserhalb der Bauzonen 42 31 Schutzzonen für Lebensräume und Landschaften C1103 C1104 C3101 C1302 C1301 14 Zentrumszonen C1303 W1 W2 W3 W4 21 allgemeine Landwirtschaftszonen Wohnzonen mit Gewerbe- erleichterung 2 Vollgeschosse WG2 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung 1 Vollgeschoss WG1 C1101 Wohnzonen 1 Vollgeschoss C1102 Wohnzonen 2 Vollgeschosse Wohnzonen 3 Vollgeschosse Wohnzonen 4 Vollgeschosse Fk Vstr WG3 WG4 K Z ...

August 7, 2026

Kanton Zürich Eigentümerstrategie SNB 2026, Anteil 5,23%, bisher nicht konsolidiert, Schweiz; Finanzdirektion erhält Vollteilnahme an Generalversammlung jährlich

Kanton Zürich Eigentümerstrategie SNB 2026, Anteil 5,23%, bisher nicht konsolidiert, Schweiz; Finanzdirektion erhält Vollteilnahme an Generalversammlung jährlich Eigentümerstrategie SNB 2026 Kanton Zürich Finanzdirektion ~ Verfügung 9. Juli 2026 Eigentümerstrategie Schweizerische National- bank (SNB) Der Kanton Zürich ist seit ihrer Gründung 1906 an der Schweizerischen Nationalbank (SNB) beteiligt. Der Anteil beträgt 5,23 Prozent. Es handelt sich um eine Beteiligung, die nicht konsolidiert wird. Der Kanton hält diese im Verwaltungsvermögen zum Nominalwert von 1 300 000 Franken. Für die Beteiligung an der SNB existiert keine explizite Rechts- grundlage. Sie basiert auf Gewohnheitsrecht. Die Beteiligung an der SNB unterlag bisher keinem Controlling des Regierungsrates, weil die Beeinflussbarkeit der Risiken durch den Kanton gering ist. Mit RRB Nr. 434/2026, Dispositiv VI, wurde die Zuständigkeit für die Be- teiligung des Kantons an der SNB der Finanzdirektion zugewiesen. Die Finanzdirektion verfügt: 1. Die Eigentümerstrategie für die SNB lautet wie folgt: 1. Ausgangslage Als Zentralbank der Schweiz ist die SNB eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Die Organisation und die Kompetenzordnung bestimmen sich nach dem Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank (Nationalbankgesetz, NBG) vom 3. Oktober 2003. Das Aktienkapital der SNB beträgt 25 Mio. Franken. Die Namenaktien der SNB werden an der Schweizer Börse gehandelt. Ende 2025 hielten Kantone und Kantonalbanken 75,2 Pro- zent der stimmberechtigten Aktien. Grösste Aktionäre waren unter anderem der Kanton Bern mit 6,63 Prozent des Aktienkapitals sowie der Kanton Zürich mit 5,23 Prozent. 2. Auftrag Der Auftrag der SNB ergibt sich aus der Bundesverfassung (BV). Nach Art. 99 BV hat die SNB eine Geld- und Währungspolitik zu führen, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Zudem verankert Art. 99 BV die Unabhängigkeit der SNB und verpflichtet sie, aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven zu bilden. Die Bundesverfassung be- stimmt zudem, dass die SNB ihren Reingewinn zu mindestens zwei Dritteln an die Kan- tone abzuliefern hat. 3. Rahmenbedingungen Der gesetzliche Rahmen für die Tätigkeit der SNB ergibt sich aus dem Nationalbankge- setz. Das Nationalbankengesetz konkretisiert den verfassungsrechtlichen Auftrag (Art. 5 NBG) sowie die Unabhängigkeit (Art. 6 NBG). Die Rechte der Aktionäre werden ebenfalls durch das Gesetz bestimmt; das Aktienrecht findet nur ergänzend Anwendung. Die Rechte der Generalversammlung sind im Vergleich zu einer privatrechtlichen Aktienge- sellschaft äusserst beschränkt (Art. 34 - 38 NBG). Ein Einfluss der Aktionäre auf die SNB und ihre Geldpolitik ist nahezu ausgeschlossen, da die Festlegung der Organisation der SNB dem Bankrat (Art. 42 NBG) und die konzeptionellen und operativen geldpolitischen Entscheide dem Direktorium (Art. 46 NBG) vorbehalten sind. ...

August 7, 2026

Kanton Zürich plant Sternenkreuzung Oetwil am See zu einem Kreisel umzubauen; Baubeginn frühestens 2030, Bauzeit zwei Jahre.

Kanton Zürich plant Sternenkreuzung Oetwil am See zu einem Kreisel umzubauen; Baubeginn frühestens 2030, Bauzeit zwei Jahre. Neugestaltung Sternenkreuzung Oetwil am See | Kanton Zürich Um den Verkehrsfluss zu verbessern, plant der der Kanton Zürich, die Sternenkreuzung in Oetwil am See zu einem Kreisel umzubauen. Die Sternenkreuzung im Zentrum von Oetwil am See ist nicht nur ein Unfallschwerpunkt, sondern sie führt auch seit Jahren im Stossverkehr zu Staus auf der Bergstrasse und der Kreuzlenstrasse. Bereits im Jahr 2017 stellte der Kanton Zürich eine Vorstudie für die Neugestaltung dieser Kreuzung vor, in deren Zentrum ein Kreisel geplant war. Nachdem der Kanton 2025 den dazu notwendigen Landerwerb über die Bühne bringen konnte, ist das Projekt nun einen Schritt weiter. ...

August 7, 2026

Kanton Zürich, Fachstelle Kultur, lanciert Massnahmenpaket Faire Honorare 2026; 3 Mio CHF für faire Honorare 2026

Kanton Zürich, Fachstelle Kultur, lanciert Massnahmenpaket Faire Honorare 2026; 3 Mio CHF für faire Honorare 2026 FAQ zum Massnahmenpaket J:\K Kulturpolitik\Kulturförderpolitik_FSK\Honorare_Gagen\AG Honorare\Kommunikation\FAQ\FAQ_HONORARE_final_EXTERN_10Juni.docx Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Fachstelle Kultur FAQ allgemein zum Massnahmenpaket (Diese Fragen/Antworten werden auf der Website publiziert) Was macht der Kanton Zürich für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende? Die Fachstelle Kultur setzt sich seit mehreren Jahren für faire Arbeitsbedingungen für Kultur­ schaffende ein. Im Kulturleitbild von 2015 wird das Thema im Schwerpunkt «Kreation» ausge­ führt, seit 2022 zudem als strategischer Schwerpunkt geführt. Mit dem Budget 2026 hat der Kantonsrat im Dezember 2025 eine Erhöhung von rund 3 Millionen Franken für faire Arbeitsbe­ dingungen für Kulturschaffende genehmigt. Die Fachstelle Kultur initiiert dazu nun ein Massnah­ menpaket «Faire Honorare 2026». Die gesprochenen Gelder werden ab 2026 Kulturschaffen­ den sowie Kulturinstitutionen und -organisationen zur Verfügung gestellt mit dem vorrangigen Ziel, die Honorare von Kulturschaffenden zu verbessern. Wie werden die gesprochenen Mittel verwendet? Die Gelder für faire Arbeitsbedingungen gehen an Kulturschaffende sowie Kulturinstitutionen und -organisationen mit dem vorrangigen Ziel, die Honorare von Kulturschaffenden zu verbes­ sern. Sie fliessen in die Projektförderung, in die Erhöhung bestehender mehrjähriger Beiträge an Veranstalter:innen (Mehrjährige Förderung Veranstaltungen) sowie in die Erhöhung bestehen­ der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen. Von diesen zweckgebundenen Erhöhungen sind gewisse Kulturinstitutionen und -organisationen ausgenommen, die keine öf­ fentlich zugänglichen Kulturprogramme anbieten (z.B. Archive). Ebenfalls ausgenommen sind das Opernhaus und das Theater des Kantons Zürich. Was ist das Ziel der des Massnahmenpakets «Faire Honorare 2026»? Die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich fokussiert sich mit dem Massnahmenpaket «Faire Ho­ norare 2026» vorrangig auf Verbesserung der Honorarsituation von Kulturschaffende. Die kan­ tonale Förderung wirkt dabei subsidiär: Die Gemeinden, Städte, das Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia wie auch private Stiftungen stehen weiterhin gemeinsam in der geteilten Verant­ wortung, faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Es geht um Honorare: Warum erhalten Kulturinstitutionen und -organisationen auch Er­ höhungen? Ist der Bedarf in der «freien Szene» nicht grösser? Die Kulturinstitutionen und -organisationen sind verpflichtet, die Erhöhungen zweckgebunden für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kulturschaffende einzusetzen. Die Kulturinstitutionen und -organisationen arbeiten vielfach eng mit Kulturschaffenden aus der freien Szene zusammen. Theater, Museen oder Festivals erhalten nun die Aufgabe, die Honora­ rempfehlungen der Berufsverbände stärker zu berücksichtigen. Erhebungen, u.a. durch die Fachstelle Kultur, haben gezeigt, dass gerade kleine und mittlere Kulturinstitutionen und -organi­ sationen für Programme und extern mandatierte Kulturschaffende die empfohlenen Richtgagen der Berufsverbände vielfach nicht einhalten können. Die zweckgebundenen FAQ: Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» Stand 10. Juni 2026 ...

August 7, 2026