Kanton Zürich Baudirektion – Merkblatt zu Adsorbern in der Liegenschaftsentwässerung – Zürich; Nur Adsorber mit VSA-Nachweis zulässig
Kanton Zürich Baudirektion – Merkblatt zu Adsorbern in der Liegenschaftsentwässerung – Zürich; Nur Adsorber mit VSA-Nachweis zulässig Merkblatt zu Adsorbern in der Liegenschaftsentwässerung (2026) Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerschutz Kontakt: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Gewässerschutz, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich Telefon +41 43 259 32 07, www.awel.zh.ch August 2026 1/3 Merkblatt zu Adsorbern in der Liegenschaftsentwässerung Ausgangslage Die Richtlinie und Praxishilfe der Baudirektion zur Regenwasserbewirtschaftung regelt den qualitativen Umgang mit dem Regenwasser aus der Liegenschaftsentwässerung und den dazugehörigen Verkehrs- und Platzflächen. Je nach Belastungsklasse des Regenwassers und Empfindlichkeit der Gewässer besteht die Notwendigkeit einer Behandlungsmass- nahme vor der Versickerung oder Einleitung in ein Oberflächengewässer. Zur Reduktion der stofflichen Belastung kann das Regenwasser mit einem Adsorber be- handelt werden. Adsorber sind kompakte und vielseitige technische Behandlungsanlagen, welche für den Rückhalt von partikulären und gelösten Stoffen entwickelt wurden. Der hier behandelte Einsatz von Adsorbern bezieht sich nur auf Anlagen gemäss der Definition des VSA-Merkblatts zur «Leistungsprüfung für Adsorbermaterialien und dezentrale Technische Anlagen zur Behandlung von Niederschlagsabwasser». Planung von Adsorberanlagen Pflichten der Bauherrschaft und Anlageneigentümer Die Bauherrschaft ist verantwortlich für die korrekte Konzeption und Dimensionierung der Adsorberanlagen. Zudem ist sie in ihrer Funktion als Anlageneigentümerin für die Sicher- stellung eines einwandfreien Betriebs und für den fachgerechten Unterhalt der Anlage zu- ständig. Dimensionierung der Vorbehandlung Der stoffliche und insbesondere der hydraulische Wirkungsgrad von Adsorbern kann durch hohe partikuläre Belastungen beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist vor Adsorberan- lagen ein Schlammsammler als Vorbehandlung vorzusehen. Viele Adsorberanlagen weisen bereits eine integrierte Abscheidung für Feinpartikel auf. Trotzdem garantiert ein vorge- schalter Schlammsammler einen sicheren Betrieb und verringert den Unterhaltsaufwand. Schlammsammler sind gemäss der SN 592'000 «Anlagen der Liegenschaftsentwässe- rung» mit erhöhten Anforderungen zu dimensionieren. Gewässerschutzrechtliche Anforderungen an die Behandlungsanlage Falls eine Versickerung oder Einleitung von Regenwasser in ein Oberflächengewässer nur mit einer vorgängigen Behandlung in einer Anlage zulässig ist, wird in der Richtlinie der Baudirektion «Regenwasserbewirtschaftung» die Anforderungsstufe für den stofflichen Rückhalt angegeben, welche es zu erfüllen gilt. Es wird zwischen den folgenden Anforde- rungsstufen «standard» und «erhöht» unterschieden. ...