Wallhorn Gebäudetechnik GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Duisburg; Insolvenzverwalter bestellt, Gläubiger melden Forderungen bis 02.11.2026

Wallhorn Gebäudetechnik GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Duisburg; Insolvenzverwalter bestellt, Gläubiger melden Forderungen bis 02.11.2026 Veröffentlichungsdatum: 15.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 620 IN 473/26 Gericht: Duisburg Name, Vorname / Bezeichnung: Wallhorn Gebäudetechnik GmbH Sitz / Wohnsitz: Duisburg Register: Duisburg, HRB 8488 Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 473/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 8488 eingetragenen Wallhorn Gebäudetechnik GmbH, Gartenstr. 22a, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Kohlenkamp 39, 45468 Mülheim an der Ruhr des verstorbenen Geschäftsführers Herrn Ludger Wallhorn, Gartenstraße. 22a, 47198 Duisburg und durch den Gesellschafter Herrn Heinrich Bretveld, Schillerstraße 91, 47198 Duisburg wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.09.2026, um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Stefan Klever, Börsenstr. 4, 47051 Duisburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 14.12.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Anlagevermögens der Schuldnerin im Ganzen. Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C207 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: National Bank Duisburg, IBAN: DE49 3602 0030 0009 0575 04, BIC: NBAGDE3EXXX. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 620 IN 473/26 Duisburg, 14.09.2026

September 15, 2026

BUNDjugend Niedersachsen lädt Moor-Klimaschutz-Wochenende Diepholzer Moorniederung; Kranich-Beobachtung am Abend; Exkursionen & Infos zum Moor

BUNDjugend Niedersachsen lädt Moor-Klimaschutz-Wochenende Diepholzer Moorniederung; Kranich-Beobachtung am Abend; Exkursionen & Infos zum Moor Moor-Wochenende in der Diepholzer Moorniederung – Stadt Osnabrück Moor-Wochenende in der Diepholzer Moorniederung Die BUNDjugend Niedersachsen lädt zu einem aktiven Moor-Klimaschutz Wochenende in die Diepholzer Moorniederung ein. Vom 16. Oktober bis zum 18. Oktober kannst du bei Moorschutzeinsätzen unter fachlicher Anleitung des BUND Diepholzer Moorniederung dabei sein und spannende Infos über Moorschutz und das Ökosystem Moor erfahren. Außerdem erwartet sich eine Exkursion mit Beobachtung des abendlichen Einflugs von Kranichen in ihre Schlafplätze. ...

September 15, 2026

Daniel Wagenfeld führt Naturpark Dümmer-Wanderung in Wehdem; Anmeldung erforderlich

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September 15, 2026

Erwachsene Wanderung im Hüggel bei Osnabrück; Anmeldung erforderlich

Erwachsene Wanderung im Hüggel bei Osnabrück; Anmeldung erforderlich Best of Hüggel – Stadt Osnabrück Natur erleben vor den Toren Osnabrücks Der Hüggel bei Osnabrück als eine der ersten landschaftlichen Erhebungen südlich von Skandinavien überrascht durch seine besondere Vielfalt von der Erdgeschichte bis zu speziellen Naturphänomenen. Hier wurde zudem jahrzehntelang Bergbau betrieben, was – fast wie bei einem Stück Schweizer Käse – überall seine Spuren hinterlassen hat. Heute ist der Hüggel ein ökologisches Refugium und Landschaftsschutzgebiet, das für zahlreiche Pflanzen-, Tier- und Pilzarten Raum und Schutz bietet und durch gerade diesen Reichtum fasziniert. Die Wanderung erstreckt sich über rund 8 Kilometer und dauert ca. 3 Stunden. Das Angebot richtet sich vor allem an Erwachsene, denen der Hüggel und seine Umgebung noch nicht näher bekannt sind. ...

September 15, 2026

Gewerbliche Unternehmen in Deutschland erhalten Förderung zur Energie- und Ressourceneffizienz; CO2-Reduktion durch neue Technologien.

Gewerbliche Unternehmen in Deutschland erhalten Förderung zur Energie- und Ressourceneffizienz; CO2-Reduktion durch neue Technologien. Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz – Stadt Osnabrück Im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz werden Investitionen in neue hocheffiziente Technologien sowie energie- und ressourceneffiziente Maßnahmen gefördert. Ziel ist die Verringerung der CO2-Emissionen, sei es durch moderne Anlagentechnik, die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Vermeidung von CO2-intensiven Materialien. Die Förderung ist dabei weiterhin akteurs-, sektor- und technologieoffen und richtet sich an alle gewerblich tätigen Unternehmen in Deutschland. ...

September 15, 2026

Meller Naturführungen Waldexkursion mit Weitblick; Wanderparkplatz am Bulsbrink, Lohhakensweg 33, 49324 Melle-Oldendorf; Kosten 5 Euro; Anmeldung erforderlich.

Meller Naturführungen Waldexkursion mit Weitblick; Wanderparkplatz am Bulsbrink, Lohhakensweg 33, 49324 Melle-Oldendorf; Kosten 5 Euro; Anmeldung erforderlich. Meller Naturführungen - Waldexkursion mit “Weitblick” – Stadt Osnabrück Meller Naturführungen - Waldexkursion mit “Weitblick” Faszinierende Einblicke in Wald und Landschaft. Wald-Exkursion Diese Waldexkursion führt durch Teile des Westerhausener Bergs. Sie widmet sich dem Wald, seinen Bäumen und seinen Bewohnern. Außerdem bietet sie wunderschöne Ausblicke in die abwechslungsreiche Landschaft. Datum: Sonntag, der 18. Oktober 2026 von 16:00 bis 18:00 Uhr ...

September 15, 2026

Naturkunde-Museum namu Bielefeld Workshop: Wie Bestimmungsapps unser Wissen erweitern; Datenbedarf und Grenzen der KI-Anwendungen

Naturkunde-Museum namu Bielefeld Workshop: Wie Bestimmungsapps unser Wissen erweitern; Datenbedarf und Grenzen der KI-Anwendungen Aktionstag Achtung Artenvielfalt – Stadt Osnabrück Wie Bestimmungsapps unser Wissen erweitern Welche Pflanze ist das? Was fliegt da? Bestimmungs-Apps geben blitzschnelle Antworten. Aber wie kommen diese Vorschläge eigentlich zustande? Zur bundesweiten Aktionswoche „Achtung Artenvielfalt“ vermittelt dieser Workshop wie Künstliche Intelligenz beim Erkennen hilft, welche Daten dafür gebraucht werden – und wo die Grenzen liegen. Dafür nehmen wir zum Vergleich – ganz klassisch – Bestimmungsbücher in die Hand und sehen, wo menschliches Wissen weiter unschlagbar ist. ...

September 15, 2026

Stadt Melle – Amt für Umwelt und Klimaschutz veranstaltet Waldführung Unser Wald in Melle-Riemsloh; Klimawandel bedroht Wald

Stadt Melle – Amt für Umwelt und Klimaschutz veranstaltet Waldführung Unser Wald in Melle-Riemsloh; Klimawandel bedroht Wald Meller Naturführungen - Unser Wald - Ein bedeutsamer und zugleich bedrohter Lebensraum – Stadt Osnabrück Meller Naturführungen - Unser Wald - Ein bedeutsamer und zugleich bedrohter Lebensraum Sie gehen auf Entdeckertour. Sie erforschen, wie ein Baum wächst. Sie untersuchen Tierspuren, beobachten mit etwas Glück große und kleine Tiere und finden die ganz kleinen Tiere in der Laubstreu. Sie hören, riechen und fühlen. Sie lernen Pflanzen, Früchte, Blätter kennen. Sie erfahren, warum ein Leben ohne Wälder auf der Erde nicht möglich ist und sehen seine Bedrohung durch den Klimawandel. ...

September 15, 2026

Stadt Osnabrück Klimafreundliches Essen für ein gutes Leben; Öffentliche Küchen als Vorbild für Umweltbewusstsein

Stadt Osnabrück Klimafreundliches Essen für ein gutes Leben; Öffentliche Küchen als Vorbild für Umweltbewusstsein Klimafreundliches Essen für ein gutes Leben – Stadt Osnabrück Klimafreundliches Essen für ein gutes Leben hybride Vortragsveranstaltung mit Publikums- und chat-Diskussion im Schwerpunkt „Klimaanpassung, Resilienz und gutes Leben“ Nachhaltige Ernährung ist die Grundformel für Gesundheit und Klima- schutz: Unsere Ernährung entscheidet täglich mit über unseren indivi- duellen und gesellschaftlichen CO₂-Fußabdruck. Klimafreundliches Essen beginnt beim Einkauf: Weniger tierische Produkte bedeuten deutlich weniger Klimabelastung; pflanzliche Lebensmittel dagegen sind meist echte Klimahelden. Bio-Lebensmittel fördern gesunde Böden und binden langfristig CO₂. Regional erzeugte und saisonale Lebensmittel zu essen schont Ressourcen und stärkt lokale Strukturen. Kurze Transportwege für regional erzeugte Lebensmittel sparen Energie und Treibhausgase – im Gegensatz zu „Erdbeeren aus Südafrika“ im Dezember. Und regionale Lebensmittel erhalten regionale Vielfalt, auch bei den örtlichen, klimaangepassten Tierfutter- oder Ernährungspflanzen. ...

September 15, 2026

Unternehmensnetzwerk Klimaschutz bietet Webinare zur Kreislaufwirtschaft und Digitalem Produktpass in Osnabrück; bis zu 26% Emissionsreduktion bis 2045

Unternehmensnetzwerk Klimaschutz bietet Webinare zur Kreislaufwirtschaft und Digitalem Produktpass in Osnabrück; bis zu 26% Emissionsreduktion bis 2045 Webinarangebote des Unternehmensnetzwerks Klimaschutz Mai bis Oktober 2026 – Stadt Osnabrück Webinarangebote des Unternehmensnetzwerks Klimaschutz Mai bis Oktober 2026 Das Webinar bietet praxisnahe Impulse zu Kreislaufwirtschaft und Digitalem Produktpass Von Mai bis Oktober 2026 bietet das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz Webinare an, die Unternehmen beim Einstieg in betriebliche Zukunftsthemen unterstützen. Geplant sind eine sechsteilige Webinarreihe zur Kreislaufwirtschaft sowie ein praxisorientiertes Einstiegswebinar zum Digitalen Produktpass. ...

September 15, 2026