Gemeinderat Berneck Referendumsvorlage Nutzungsreglement für Turnhalle und Aussensportanlagen Stäpfli, Berneck; 253 gültige Unterschriften nötig

Gemeinderat Berneck Referendumsvorlage Nutzungsreglement für Turnhalle und Aussensportanlagen Stäpfli, Berneck; 253 gültige Unterschriften nötig Referendumsvorlage: Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlagen Stäpfli, Berneck Referendumsvorlage: Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlagen Stäpfli, Berneck (Fakultatives Referendum gem. Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz [sGS 151.2] und Art. 13 ff. der Gemeindeordnung) Gegenstand: Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlagen Stäpfli, Berneck, in Vollzug ab 1. Oktober 2026 - Beschluss des Gemeinderates Berneck vom 11. August 2026 Referendumsfrist: vom 17. August 2026 bis 25. September 2026 (40 Tage) Öffentliche Auflage: Rathaus Berneck, Gemeinderatskanzlei, Büro 3, sowie Website und Publikationsplattform Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 253 gültige Unterschriften (1 ...

August 17, 2026

Gemeinderat Sargans veröffentlicht Teilstrassenplan Bahn- und Chauenweg im Bauamt Sargans; 30-Tage-Auflage

Gemeinderat Sargans veröffentlicht Teilstrassenplan Bahn- und Chauenweg im Bauamt Sargans; 30-Tage-Auflage Öffentliche Planauflage: Teilstrassenplan und Strassenprojekt Bahn- und Chauenweg Öffentliche Planauflage: Teilstrassenplan und Strassenprojekt Bahn- und Chauenweg Planverfahren Folgender Teilstrassenplan liegt öffentlich auf: Teilstrassenplan und Strassenprojekt Bahn- und Chauenweg Das Anzeige- und Auflageverfahren wird koordiniert mit dem Projekt 2026-044 – Überbauung Ritterhof durchgeführt. Das Projekt liegt nach Art. 41 ff. StrG während 30 Tagen vom 18. August 2026 bis 16. September 2026 im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Rechtsmittel: Einspracheberechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegt. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Sargans, Postfach 80, 7320 Sargans, einzureichen. Sie haben eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. 10. August 2026

August 17, 2026

Gesuchsunterlagen zum Planverfahren Starkstromanlagen in Andwil; Auslegungsfrist 17.08.–15.09.2026

Gesuchsunterlagen zum Planverfahren Starkstromanlagen in Andwil; Auslegungsfrist 17.08.–15.09.2026 Planauflage - Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Planauflage - Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 17. August 2026 bis zum 15. September 2026 in der Gemeinde Andwil, Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil öffentlich aufgelegt. Sämtliche Details zum Plangenehmigungsverfahren finden Sie im Download.

August 17, 2026

Gigi-Marius Buzatu Kollokationsplan und Inventar; Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, 9470 Buchs SG; 07.09.2026 Frist für Anfechtung des Plans

Gigi-Marius Buzatu Kollokationsplan und Inventar; Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, 9470 Buchs SG; 07.09.2026 Frist für Anfechtung des Plans Kollokationsplan und Inventar Gigi-Marius Buzatu Kollokationsplan und Inventar Gigi-Marius Buzatu Schuldner Gigi-Marius Buzatu Staatsbürgerschaft: Italien Geburtsdatum: 03.04.1973 Zürcherstrasse 80 7320 Sargans Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 07.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, 8887 Mels Gigi-Marius Buzatu Staatsbürgerschaft: Italien Geburtsdatum: 03.04.1973 Zürcherstrasse 80 7320 Sargans Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 07.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, 8887 Mels

August 17, 2026

Gläubiger fechtet Kollokationsplan am Konkursort Wil/SG an; Frist 20 Tage, 07.09.2026

Gläubiger fechtet Kollokationsplan am Konkursort Wil/SG an; Frist 20 Tage, 07.09.2026 Kollokationsplan und Inventar paarwärts gmbh Kollokationsplan und Inventar paarwärts gmbh Schuldner paarwärts gmbh CHE-304.798.798 Wolfhagstrasse 7a 9113 Degersheim Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 07.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Wil, 9230 Flawil paarwärts gmbh CHE-304.798.798 Wolfhagstrasse 7a 9113 Degersheim Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 07.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Wil, 9230 Flawil

August 17, 2026

Greiner Bio-One VACUETTE Schweiz GmbH, St. Gallen Wechsel des Vorsitzenden der Geschäftsführung; Neuer Geschäftsführer mit Einzelunterschrift

Greiner Bio-One VACUETTE Schweiz GmbH, St. Gallen Wechsel des Vorsitzenden der Geschäftsführung; Neuer Geschäftsführer mit Einzelunterschrift Mutation Greiner Bio-One VACUETTE Schweiz GmbH, St. Gallen Mutation Greiner Bio-One VACUETTE Schweiz GmbH, St. Gallen Greiner Bio-One VACUETTE Schweiz GmbH, in St. Gallen, CHE-100.924.844, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 225 vom 20.11.2025, Publ. 1006490184). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Galvan, Robert, österreichischer Staatsangehöriger, in Wien (AT), Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Riepl, Markus, österreichischer Staatsangehöriger, in Garsten (AT), Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift.

August 17, 2026

Halle A AG in Steinach aufgelöst; Rumpler Franz Johann neuer Liquidator

Halle A AG in Steinach aufgelöst; Rumpler Franz Johann neuer Liquidator Mutation Halle A AG, Steinach, neu Halle A AG in Liquidation Mutation Halle A AG, Steinach, neu Halle A AG in Liquidation Halle A AG, in Steinach, CHE-101.239.538, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 60 vom 27.03.2023, Publ. 1005709853). Firma neu: Halle A AG in Liquidation. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 07.08.2026 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Rumpler, Franz Johann, österreichischer Staatsangehöriger, in Steinach, Mitglied des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].

August 17, 2026

Hanf-Ueli, Neueintragung, Wildhaus-Alt St. Johann; Zwei Eigentümer eingetragen

Hanf-Ueli, Neueintragung, Wildhaus-Alt St. Johann; Zwei Eigentümer eingetragen Neueintragung Hanf-Ueli, Inhaber Jäger, Wildhaus-Alt St. Johann Neueintragung Hanf-Ueli, Inhaber Jäger, Wildhaus-Alt St. Johann Hanf-Ueli, Inhaber Jäger, in Wildhaus-Alt St. Johann, CHE-241.934.303, Hauptstrasse 27, 9656 Alt St. Johann, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Verkauf von CBD Produkten im Onlineshop und vor Ort. Eingetragene Personen: Jäger, Simon, von Pfäfers, in Ulisbach (Wattwil), Inhaber, mit Einzelunterschrift; Ulrich, Saif-U-Eddien, genannt Saif, von Küssnacht (SZ), in Alt St. Johann (Wildhaus-Alt St. Johann), mit Einzelunterschrift.

August 17, 2026

Herr Avraam Panoudis Veranlagungsverfügungen nach Ermessen St. Margrethen; Zahlung innert 30 Tagen

Herr Avraam Panoudis Veranlagungsverfügungen nach Ermessen St. Margrethen; Zahlung innert 30 Tagen Veröffentlichung von Steuerveranlagungsverfügungen nach Ermessen Veröffentlichung von Steuerveranlagungsverfügungen nach Ermessen (Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG) Der Steuerpflichtige, Herr Avraam Panoudis, geb. 12.02.1970, von Griechenland, früher wohnhaft gewesen Sonnenstrasse 8, 9430 St. Margrethen, jetzt wohnhaft in Griechenland, wird aufgrund von Art. 177 StG und Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern veranlagt: - Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2025 - Direkte Bundessteuer (DBSt) 2025 Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt St. Margrethen zur Einsichtnahme auf. Die Beträge für die Kantons- und Gemeindesteuern 2025 und für die Direkte Bundessteuer 2025 sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an: Gemeinde St. Margrethen, IBAN-Nr. CH35 0900 0000 9000 0072 7, BIC: POFICHBEXXX St. Margrethen, 13.08.2026 Gemeindesteueramt St. Margrethen

August 17, 2026

HRA Immobilien AG Baugesuch Überbauung Ritterhof Bahnhofstrasse 12, 7320 Sargans; Auflagefrist 18.08–16.09.2026, Einsprachen möglich

HRA Immobilien AG Baugesuch Überbauung Ritterhof Bahnhofstrasse 12, 7320 Sargans; Auflagefrist 18.08–16.09.2026, Einsprachen möglich Bauanzeige HRA Immobilien AG, Bahnhofstrasse 3, 7320 Sargans Bauanzeige HRA Immobilien AG, Bahnhofstrasse 3, 7320 Sargans Während der Auflagefrist vom 18. August 2026 bis 16. September 2026 liegt folgendes Baugesuch koordiniert mit der öffentlichen Auflage des Teilstrassenplans und Strassenprojekts Bahn- und Chauenweg im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf: Bauherrschaft HRA Immobilien AG, Bahnhofstrasse 3, 7320 Sargans Grundeigentümer HRA Immobilien AG, Bahnhofstrasse 3, 7320 Sargans Bauvorhaben Überbauung Ritterhof Baugrundstück Parz. Nr. 1112, Bahnhofstrasse 12 Einsprachen Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Sargans einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

August 17, 2026