Stadtrat Stellungnahme zu Fahrzeugmaterial Buslinie 58

Stadtrat Stellungnahme zu Fahrzeugmaterial Buslinie 58 SessionNet | Fahrzeugmaterial Buslinie 58 Startseite Kalender Organisation Personen Gremien externe Links Impressum Datenschutz Toggle navigation Rechercheauswahl RSS-Feed Fahrzeugmaterial Buslinie 58 Informationen Beratungen 27.08.2026 Stadtrat TOP 9.8 öffentlich - Stellungnahme 1 Dok. Zur Sitzung … EI Einladung

August 27, 2026

Stadtrat temporäre Anpassung der Verkehrsführung an der Tangenten-Abfahrt zur Albert-Vater-Straße (B1) aus Richtung Norden kommend; öffentliche Beschlussfassung TOP 7.50

Stadtrat temporäre Anpassung der Verkehrsführung an der Tangenten-Abfahrt zur Albert-Vater-Straße (B1) aus Richtung Norden kommend; öffentliche Beschlussfassung TOP 7.50 SessionNet | Temporäre Anpassung der Verkehrsführung an der Tangenten-Abfahrt zur Albert-Vater-Straße (B1) aus Richtung Norden kommend Startseite Kalender Organisation Personen Gremien externe Links Impressum Datenschutz Toggle navigation Rechercheauswahl RSS-Feed Temporäre Anpassung der Verkehrsführung an der Tangenten-Abfahrt zur Albert-Vater-Straße (B1) aus Richtung Norden kommend Informationen Beratungen 27.08.2026 Stadtrat TOP 7.50 öffentlich - Beschlussfassung 1 Dok. Zur Sitzung … EI Einladung

August 27, 2026

Vergabeausschuss der Landeshauptstadt Magdeburg vergibt freiberufliche Leistungen für Prüfung Ausbau Startbahn Verkehrslandeplatz Magdeburg-City (VLP); OB-Zustimmung bis 02.09.2026 nötig

Vergabeausschuss der Landeshauptstadt Magdeburg vergibt freiberufliche Leistungen für Prüfung Ausbau Startbahn Verkehrslandeplatz Magdeburg-City (VLP); OB-Zustimmung bis 02.09.2026 nötig Niederschrift Landeshauptstadt Magdeburg Magdeburg, 26.08.2026 Die Oberbürgermeisterin Einladung Sitzung - VG/Z006(VIII)/26 Gremium Wochentag, Ort Beginn Ende Datum Vergabeausschuss Donnerstag, Altes Rathaus 17:00 Uhr Uhr 03.09.2026 Franckesaal Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Bestätigung der Tagesordnung 3 Einwohnerfragestunde Nichtöffentliche Sitzung 4 Beschlussvorlagen 4.1 Vergabe von freiberuflichen Leistungen für das Vorhaben „Prüfung Ausbau Startbahn Verkehrslandeplatz Magdeburg-City (VLP)" DS0217/26 ...

August 27, 2026

Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V ändert EBM in Deutschland; Videosprechstunde abrechnungsfähig; Inkrafttreten 1. Januar 2027

Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V ändert EBM in Deutschland; Videosprechstunde abrechnungsfähig; Inkrafttreten 1. Januar 2027 EBM_2027-01-01_BA_848_BeeG_BStabG_EBM_TSVG_HÄ, Organspende, KZT Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 3 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2027 1. Änderung der Nr. 2 des fünften Absatzes der Nr. 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM 2. Die Aufschläge auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen gemäß den Allgemeinen Bestimmungen 5.1 und 4.3.10 und den Präambeln 3.1 Nr. 8, 4.1 Nr. 4 und 4.1 Nr. 11 erfolgen auf Basis der um die Abschläge gemäß Abs. 5 Nr. 1 reduzierten Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen. 2. Streichung der Nrn. 4.3.10 und 4.3.10.1 bis 4.3.10.3 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM 3. Streichung der Gebührenordnungsposition 03008 im Abschnitt 3.2.1.1 EBM 4. Streichung der Gebührenordnungsposition 03010 im Abschnitt 3.2.1.1 EBM 5. Streichung der Gebührenordnungsposition 04008 im Abschnitt 4.2.1 EBM 6. Streichung der Gebührenordnungsposition 04010 im Abschnitt 4.2.1 EBM 7. Streichung der mit den vorgenannten Nummern gestrichenen Gebührenordnungspositionen in den Präambeln 31.2.1 Nr. 8 und 36.2.1 Nr. 4 und im Anhang 3 zum EBM 8. Streichung der Gebührenordnungspositionen 03010 und 04010 in der Präambel 31.6.1 Nr. 1 EBM ...

August 27, 2026

Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 SGB V beschließt Klassifikationsmodell 2027 in der 848. Sitzung am 25. August 2026; mit Wirkung zum 25. August 2026

Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 SGB V beschließt Klassifikationsmodell 2027 in der 848. Sitzung am 25. August 2026; mit Wirkung zum 25. August 2026 HON_2026-08-25_BA_848_BeeG_Klassifikationsmodell_2027 Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 34 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 über das zur Ermittlung der diagnosebezogenen bzw. demografischen Veränderungsraten für das Jahr 2027 zu verwendende Klassifikationsmodell gemäß § 87a Abs. 5 Satz 5 SGB V sowie zur Bereinigung der Kodiereffekte, die insbesondere durch die Einführung und Aktualisierung der verbindlichen Regelungen nach § 295 Abs. 4 Satz 3 SGB V zur Vergabe und Übermittlung der Schlüssel nach § 295 Abs. 1 Satz 6 SGB V entstehen mit Wirkung zum 25. August 2026 Präambel Der Bewertungsausschuss hat in seiner 269. Sitzung am 25. Januar 2012 beschlossen, bis zum 30. Juni 2026 das mit Wirkung für das Folgejahr zur Ermittlung der diagnosebezogenen Veränderungsraten gemäß § 87a Abs. 4 SGB V zu verwendende Klassifikationsmodell gemäß § 87a Abs. 5 Satz 5 SGB V festzulegen. Das Institut des Bewertungsausschusses ermittelt gemäß Teil A für jeden KV-Bezirk jeweils eine demografische sowie eine diagnosebezogene Veränderungsrate für das Jahr 2027. Der Bewertungsausschuss hat gemäß § 87a Abs. 5 Satz 11 und 12 SGB V ein Verfahren zur Bereinigung der Kodiereffekte zu beschließen, die insbesondere durch die Einführung und Aktualisierung der verbindlichen Regelungen nach § 295 Abs. 4 Satz 3 SGB V zur Vergabe und Übermittlung der Schlüssel nach § 295 Abs. 1 Satz 6 SGB V entstehen. In Teil B wird diese Vorgabe umgesetzt. Der Beschluss gliedert sich in folgende Teile: Teil A: Festlegung des zur Ermittlung der diagnosebezogenen bzw. demografischen Veränderungsraten für das Jahr 2027 zu verwendenden Klassifikationsmodells gemäß § 87a Abs. 5 Satz 5 SGB V ...

August 27, 2026

Bewertungsausschuss nach §87 Abs.1 SGB V empfiehlt Veränderungen der Morbiditätsstruktur 2027 je Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung; Regionale Veränderungsrate 2027 pro Bezirk festgelegt

Bewertungsausschuss nach §87 Abs.1 SGB V empfiehlt Veränderungen der Morbiditätsstruktur 2027 je Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung; Regionale Veränderungsrate 2027 pro Bezirk festgelegt HON_2026-08-25_BA_848_BeeG_Veraenderungsraten_2027 Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 3 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 zu Empfehlungen zur Vereinbarung von Veränderungen der Morbiditätsstruktur nach § 87a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB V gemäß § 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SGB V für das Jahr 2027 mit Wirkung zum 25. August 2026 Präambel Gemäß § 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SGB V beschließt der Bewertungsausschuss Empfehlungen zur Vereinbarung von Veränderungen der Morbiditätsstruktur nach § 87a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Das Institut des Bewertungsausschusses hat auf Basis von Teil A des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 über das zur Ermittlung der diagnosebezogenen bzw. demografischen Veränderungsraten zu verwendende Klassifikationsmodell für jeden Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung zwei einheitliche Veränderungsraten für das Jahr 2027 errechnet. Gemäß § 87a Abs. 5 Satz 11 SGB V sind Kodiereffekte, die insbesondere durch die Einführung und Aktualisierung der verbindlichen Regelungen nach § 295 Abs. 4 Satz 3 SGB V zur Vergabe und Übermittlung der Schlüssel nach § 295 Abs. 1 Satz 6 SGB V entstehen, zu bereinigen. Die diagnosebezogenen Veränderungsraten unter Nr. 1 dieses Beschlusses wurden auf Basis von Teil B des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 für solche Kodiereffekte bereinigt. 1. Veränderungsrate auf der Grundlage der vertragsärztlichen Behandlungs - diagnosen nach § 87a Abs. 5 Satz 3 SGB V Der Bewertungsausschuss empfiehlt folgende Veränderungsraten für das Jahr 2027 auf der Grundlage der vertragsärztlichen Behandlungsdiagnosen je Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung: ...

August 27, 2026

Chauffeurs et chauffeuses se rencontrent à l’aire de repos de Thurau Nord; Police cantonale satisfaite et prochaine édition l’an prochain

Chauffeurs et chauffeuses se rencontrent à l’aire de repos de Thurau Nord; Police cantonale satisfaite et prochaine édition l’an prochain Réussite de la rencontre des chauffeurs et chauffeuses à l’aire de repos de Thurau Nord | ASTAG Réussite de la rencontre des chauffeurs et chauffeuses à l’aire de repos de Thurau Nord Les chauffeurs ont profité de leur pause à l’aire de repos de Thurau Nord pour échanger avec des collègues, Les Routiers Suisses, l’ASTAG et la police cantonale de Saint-Gall. Les discussions ont porté aussi bien sur des sujets d’actualité de la Branche des transports que sur le quotidien professionnel sur les routes suisses. ...

August 27, 2026

Ernst Gehrts Montagsvortrag Landschafts- und Bodenentwicklung in den Mooren am Küstenkanal im Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege; Neue Auswertungen historischer Karten und Peilbohrungen

Ernst Gehrts Montagsvortrag Landschafts- und Bodenentwicklung in den Mooren am Küstenkanal im Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege; Neue Auswertungen historischer Karten und Peilbohrungen Hochmoore, Kanäle und Fehnkulturen | Nds. Landesamt für Denkmalpflege Landschafts- und Bodenentwicklung in den Mooren am Küstenkanal. Montagsvortrag von Ernst Gehrts am 5. Oktober 2026, 18.30 Uhr, im Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege. Die Bewertung und Nutzung der Moore unterlagen in den vergangenen Jahrhunderten dem jeweiligen Zeitgeist. Torfnutzung und Gewinnung von landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Kultivierung und Urbarmachung waren in den letzten 300 Jahren die Triebfedern der menschlichen Veränderungen. Seit den 1970er-Jahren wird die Bedeutung für den Natur- bzw. Moorschutz und in den letzten 20 Jahren zunehmend auch die Wasserrückhaltung und der Klimaschutz als wertvolle und zwingende Funktion der Moore in der Landschaft gesehen. Eine generalisierte Sichtweise auf die Moore unterdrückt vielfach die kulturelle Prägung der ehemaligen Moorlandschaften. Dies gilt in besonderem Maße für Fehnkulturen in den Hochmooren der ostfriesischen Halbinsel bzw. im Bereich des Küstenkanals mit den typischen Fehnkanälen. Im Vortrag werden die Entstehung der Hochmoore mit dem typischen Aufbau der Torfprofile vorgestellt. Er beruht auf neuen Auswertungen historischer Karten und Peilbohrungen des 19. Jahrhunderts sowie bodenkundlichen Aufgrabungen und wissenschaftlichen Beschreibungen. In der Gesamtschau der Kanäle und der Fehnkulturen wird die Moorlandschaft in ihrer heutigen Gestalt erklärbar. Zunächst führte die Moorbrandkultur z.T. zu einem erheblichen Schwund bzw. Verlust des oberflächennahen Weißdorfs. Die Erschließung der Moore mit Fehnkanälen und dem Abbau des Brenntorfes (Schwarztorf) und die anschließende Fehnkultur führten zu einer weitgehend Umgestaltung und kleinsträumigen Gliederung der Landschaft und Besitzverhältnisse. Die eher homogenen Naturlandschaften der Hochmoore entwickelten sich zu sehr heterogenen, kleinsträumig gegliederten Kulturlandschaften. Aus bodenkundlicher Sicht entstanden in Bezug auf den Wasserhaushalt und das Substrat kontrastreiche Mosaike. Das Management oder Entwicklung im Sinne der heutigen Ansprüche von Naturschutz, Wasserrückhaltung bzw. Wiedervernässung und Klimaschutz in diesen historisch gewachsenen und sehr heterogenen Kulturlandschaften ist eine Herausforderung. Ohne detaillierte, parzellenscharfe Datengrundlagen zu den Torfen, des Abtorfungsstatus, den hydrologischen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der Besitzverhältnisse ist eine zeitgemäße Entwicklung der Fehnkulturlandschaften kaum zu erreichen. Wir bitten um Anmeldung unter .

August 27, 2026

Erweiterter Bewertungsausschuss §87 Abs.4 SGB V ändert EBM in Deutschland; 200% Zuschlag für TSS-Akutfälle

Erweiterter Bewertungsausschuss §87 Abs.4 SGB V ändert EBM in Deutschland; 200% Zuschlag für TSS-Akutfälle EBM_2027-01-01_EBA_88_BeeG_BStabG_EBM_TSVG_FÄ Erweiterter Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 4 SGB V in seiner 88. Sitzung am 25. August 2026 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 7 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 88. Sitzung am 25. August 2026 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2027 1. Änderung der Nr. 6 des fünften Absatzes der Nr. 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM 6. Die Anzahl der Behandlungsfälle gemäß Abs. 5 ist auf 50 % aller Behandlungsfälle der Arztpraxis begrenzt. Dabei sind jeweils Behandlungsfälle mit ausschließlichen Leistungen im Rahmen der Versorgung im organisierten Not(-fall)dienst und Behandlungsfälle gemäß 4.3.10.2 der Allgemeinen Bestimmungen§ 75 Abs. 1a Satz 3 Nr. 4 SGB V (TSS-Akutfälle) nicht zu berücksichtigen. 2. Änderung der Nr. 4.3.10.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM Für die Behandlung eines Versicherten aufgrund einer Terminvermittlung durch die TSS (Terminservicestellen-Terminfall, kurz: TSS-Terminfall) erhält der Arzt einen Aufschlag auf die jeweilige Versicherten-, Grund oder Konsiliarpauschale in Form eines Zuschlags. Für die Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern des Abschnitts 1.7.1 (ausgenommen Laborleistungen und Gebührenordnungsposition 01720) aufgrund einer Terminvermittlung durch die TSS erhält der Arzt einen Aufschlag in Form einer Zusatzpauschale nach der Gebührenordnungsposition 01710. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Anzahl der Kalendertage nach der Terminvermittlung durch die TSS gemäß § 75 Absatz 1a Satz 3 bis zum Tag der Behandlung und beträgt ...

August 27, 2026

Erweiterter Bewertungsausschuss 88. Sitzung Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes EBM am 25. August 2026; 01648 weitergeführt bis 31.12.2026

Erweiterter Bewertungsausschuss 88. Sitzung Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes EBM am 25. August 2026; 01648 weitergeführt bis 31.12.2026 EBM_2027-01-01_EBA_88_BeeG_BStabG_EBM_ePA Erweiterter Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 4 SGB V in seiner 88. Sitzung am 25. August 2026 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 4 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 88. Sitzung am 25. August 2026 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2027 ...

August 27, 2026