Amt für Natur, Jagd und Fischerei ordnet Abschuss von fünf im Jahr 2026 geborenen Jungwölfen des Schilt-Rudels an; Aufschiebende Wirkung bei Rekursen entzogen.

Amt für Natur, Jagd und Fischerei ordnet Abschuss von fünf im Jahr 2026 geborenen Jungwölfen des Schilt-Rudels an; Aufschiebende Wirkung bei Rekursen entzogen. Proaktive Regulierung der Wölfe des Schilt-Rudels Proaktive Regulierung der Wölfe des Schilt-Rudels Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei verfügt: - Fünf im Jahr 2026 geborene Jungwölfe aus dem Schilt-Rudel werden per Abschuss entfernt. - Die Abschüsse sind aus dem Rudelverband und soweit möglich nahe von Nutztierherden, Siedlungen, ganzjährig bewohnten Gebäuden oder stark vom Menschen genutzten Anlagen vorzunehmen. Abschüsse an Orten, an denen der Lerneffekt nicht erreicht werden kann, wie z.B. Rendez-vous Plätze, sind zu vermeiden. - Als Abschussperimeter gilt, der in der Beilage bezeichnete Perimeter. In eidgenössischen Jagdbanngebieten ist der Abschuss nicht erlaubt. - Die Abschüsse dürfen nur durch Organe der kantonalen Wildhut (Art. 58 JG), durch vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei beauftragte Dritte oder durch speziell dafür ausgebildete Pächterinnen und Pächter der im Abschussperimeter liegenden Jagdreviere erfolgen. Jagdgästen wird der Abschuss von Wölfen ausdrücklich verboten. - Abschüsse sind der Wildhut unmittelbar zu melden und die erlegten Jungwölfe sind unverzüglich und vollständig der Wildhut zu übergeben. - Die vorliegende Verfügung gilt längstens bis und mit 31. Januar 2027. - Rekursen gegen die vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen (Art. 51 Abs. 1 VRP).

August 28, 2026

Amt für Natur, Jagd und Fischerei schießt vier Jungwölfe des Calanda 2-Rudels in Graubünden; Gilt bis 31. Januar 2027

Amt für Natur, Jagd und Fischerei schießt vier Jungwölfe des Calanda 2-Rudels in Graubünden; Gilt bis 31. Januar 2027 Proaktive Regulierung der Wölfe des Calanda 2-Rudels Proaktive Regulierung der Wölfe des Calanda 2-Rudels Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei verfügt: - Vier im Jahr 2026 geborene Jungwölfe aus dem Calanda 2-Rudel werden per Abschuss entfernt. Abschüsse, die im Kanton Graubünden getätigt werden, werden angerechnet. - Die Abschüsse sind aus dem Rudelverband und soweit möglich nahe von Nutztierherden, Siedlungen, ganzjährig bewohnten Gebäuden oder stark vom Menschen genutzten Anlagen vorzunehmen. Abschüsse an Orten, an denen der Lerneffekt nicht erreicht werden kann, wie z.B. Rendez-vous Plätze, sind zu vermeiden. - Als Abschussperimeter gilt, der in der Beilage bezeichnete Perimeter. In eidgenössischen Jagdbanngebieten ist der Abschuss nicht erlaubt. - Die Abschüsse dürfen nur durch Organe der kantonalen Wildhut (Art. 58 JG), durch vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei beauftragte Dritte oder durch speziell dafür ausgebildete Pächterinnen und Pächter der im Abschussperimeter liegenden Jagdreviere erfolgen. Jagdgästen wird der Abschuss von Wölfen ausdrücklich verboten. - Abschüsse sind der Wildhut unmittelbar zu melden und die erlegten Jungwölfe sind unverzüglich und vollständig der Wildhut zu übergeben. - Die vorliegende Verfügung gilt längstens bis und mit 31. Januar 2027. - Rekursen gegen die vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen (Art. 51 Abs. 1 VRP).

August 28, 2026

Andreas Helfenstein Bestattungsanzeige Berneck SG; Abdankung im engsten Familienkreis

Andreas Helfenstein Bestattungsanzeige Berneck SG; Abdankung im engsten Familienkreis Amtliche Bestattungsanzeige Andreas Helfenstein Amtliche Bestattungsanzeige Andreas Helfenstein BERNECK Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt. Helfenstein, Andreas, geboren am 21.11.1954, von Neuenkirch LU, wohnhaft gewesen in Berneck, Büntstrasse 27, 9442 Berneck, gestorben am 23.08.2026 in Berneck SG. 9442 Berneck, 26.08.2026 Das Bestattungsamt

August 28, 2026

Anna Kobler Ersatz Holzheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe (Aussenaufstellung) ausserhalb Bauzone Oberriet SG; Einsprachefrist 1.–14. September 2026

Anna Kobler Ersatz Holzheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe (Aussenaufstellung) ausserhalb Bauzone Oberriet SG; Einsprachefrist 1.–14. September 2026 Bauanzeige / Anna Kobler / Ersatz Holzheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe (Aussenaufstellung) – ausserhalb Bauzone Ersatz Holzheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe (Aussenaufstellung) – ausserhalb Bauzone Bekanntmachung gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) Baugesuchsbeschreibung Ersatz Holzheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe (Aussenaufstellung) – ausserhalb Bauzone Baugrundstück Grundstück Nr. 59, Watt 7, 9463 Oberriet Bauherrschaft Anna Kobler, Watt 7, 9463 Oberriet SG Projektverfasser Tiziani Haustechnik GmbH, Rheinstrasse 7b, 9462 Montlingen Einsprachefrist 1. September 2026 bis 14. September 2026 Einsprachen Gemäss Art. 153 des Planungs- und Baugesetz (PBG) sind Einsprachen mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (bitte erwähnen, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt).

August 28, 2026

Bach & Becher GmbH Neueintragung Walenstadt; Dreier-Gesellschafterstruktur

Bach & Becher GmbH Neueintragung Walenstadt; Dreier-Gesellschafterstruktur Neueintragung Bach & Becher GmbH, Walenstadt Bach & Becher GmbH, in Walenstadt, CHE-303.182.927, Seemülistrasse 2, 8880 Walenstadt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 21.08.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Gastronomieunternehmen aller Art, insbesondere die Führung und Bewirtschaftung von Restaurants, Bars, Pubs und Kiosken, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Zudem bezweckt die Gesellschaft die Erbringung von Catering-Services, die Organisation von Events sowie den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln und Getränken. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Immaterialgüterrechte (Urheberrechte, Patente, Lizenzen etc.) erwerben, halten, veräussern, verwerten und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 30'000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Marthy, Rebecca, von Flums, in Zürich, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00; Oehy, Chantal, von Häggenschwil, in Walenstadt, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00; Tricarico, Anja, von Häggenschwil, in Racale (IT), Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

August 28, 2026

Bauanzeige - Büroerweiterung, Ahornstrasse 5

Bauanzeige - Büroerweiterung, Ahornstrasse 5 Bauanzeige - Büroerweiterung, Ahornstrasse 5 Bauanzeige - Büroerweiterung, Ahornstrasse 5 In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) erhalten Sie von diesem Bauvorhaben Kenntnis. Allfällige Einsprachen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Art sind innert der Auflagefrist schriftlich und mit entsprechender Begründung dem Gemeinderat Steinach einzureichen.

August 28, 2026

Bauanzeige Umbau und Teilsanierung in Weidenhofstrasse 9d, Ortsbildschutz, In Anwendung von Art. 139 ff. PBG; Einsprüche innerhalb der Auflagefrist schriftlich einreichen

Bauanzeige Umbau und Teilsanierung in Weidenhofstrasse 9d, Ortsbildschutz, In Anwendung von Art. 139 ff. PBG; Einsprüche innerhalb der Auflagefrist schriftlich einreichen Bauanzeige - Umbau und Teilsanierung mit Anpassung der Wohnungsaufteilung, Weidenhofstrasse 9d, Ortsbildschutz Bauanzeige - Umbau und Teilsanierung mit Anpassung der Wohnungsaufteilung, Weidenhofstrasse 9d, Ortsbildschutz In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) erhalten Sie von diesem Bauvorhaben Kenntnis. Allfällige Einsprachen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Art sind innert der Auflagefrist schriftlich und mit entsprechender Begründung dem Gemeinderat Steinach einzureichen.

August 28, 2026

Biohof Ackermann GmbH, Uzwil; Berichtigung TR-Eintrags Nr. 9'639 vom 14.08.2026 Dominik Steinebrunner neuer Gesellschafter und Geschäftsführer

Biohof Ackermann GmbH, Uzwil; Berichtigung TR-Eintrags Nr. 9'639 vom 14.08.2026 Dominik Steinebrunner neuer Gesellschafter und Geschäftsführer Mutation Biohof Ackermann GmbH, Uzwil Berichtigung des im SHAB Nr. 1'006'734'827 vom 19.08.2026 publizierten TR-Eintrags Nr. 9'639 vom 14.08.2026 Biohof Ackermann GmbH, in Uzwil, CHE-305.013.678, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 159 vom 19.08.2026, Publ. 1006734827). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Steinebrunner, Dominik, von Niederhelfenschwil, in Bichwil (Oberuzwil), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [nicht: Steinbrunner, Dominik].

August 28, 2026

Bioviida Ventures GmbH, Frédéric Prince neuer Vorsitzender der Geschäftsführung, Rapperswil-Jona; mit Einzelunterschrift

Bioviida Ventures GmbH, Frédéric Prince neuer Vorsitzender der Geschäftsführung, Rapperswil-Jona; mit Einzelunterschrift Mutation Bioviida Ventures GmbH, Rapperswil-Jona Bioviida Ventures GmbH, in Rapperswil-Jona, CHE-437.271.191, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 89 vom 11.05.2026, Publ. 1006647932). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Prince, Frédéric, von Neuchâtel, in Basel, Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift.

August 28, 2026

Bohrmann Swiss GmbH CHE-102.188.694 vorläufige Konkursanzeige Bruggwaldstrasse 6, 9008 St. Gallen, Schweiz; Konkurs eröffnet am 26.08.2026 Gläubigerforderungen betroffen

Bohrmann Swiss GmbH CHE-102.188.694 vorläufige Konkursanzeige Bruggwaldstrasse 6, 9008 St. Gallen, Schweiz; Konkurs eröffnet am 26.08.2026 Gläubigerforderungen betroffen Vorläufige Konkursanzeige Bohrmann Swiss GmbH Vorläufige Konkursanzeige Bohrmann Swiss GmbH Bohrmann Swiss GmbH CHE-102.188.694 Bruggwaldstrasse 6 9008 St. Gallen Datum der Konkurseröffnung: 26.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 28, 2026